Année politique Suisse 1966 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 4. Infrastruktur — Infrastructure
Zürich : Bodenrechtsinitiative (Anregungsform) für Vorkaufsrecht der Gemeinden im Interesse von Regional- und Ortsplanung (von Demokraten, Sozialdemokraten und Partei der Arbeit unterstützt, vom Kantonsrat abgelehnt) in der Volksabstimmung verworfen (vgl. oben S. 93).
Luzern : Neues Baugesetz für die Stadt Luzern (Planungsgrundlagen, Rechtsmittel für Freiflächen), das auf Revisionsentwurf der Stadt zurückgeht, vom Grossen Rat gutgeheissen (Vat., 218, 20.9.66; 219, 21.9.66; 289, 14.12.66; NZ, 436, 21.9.66).
Schwyz : Neues Baugesetz (einheitliche Bauvorschriften, Entschädigungsgrundsätze, Baubewilligungspflicht, Gemeindebefugnisse für Ortsplanung, Verpflichtung der Gemeinden
zu minimaler Koordination) vom Kantonsrat zuhanden der Volksabstimmung gutgeheissen (NZZ, 272, 21.1.66; Vat., 23, 28.1.66; 37, 14.2.66; 52, 3.3.66; 280, 2.12.66; 282, 5.12.66).
Neuenburg : Gegenvorschlag zur Volksinitiative für den Schutz der Jurahöhen (Ausdehnung des geschützten Gebiets auf fast 60 % des kantonalen Territoriums, drei Schutzzonen: Höhen und Wälder — Weinberge und Ufer — Zone niedrigér Bebauung) nach Rückzug der Initiative in der Volksabstimmung angenommen (vgl. oben S. 93 f.).
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