Année politique Suisse 1966 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 4. Infrastruktur — Infrastructure
Zürich : Revision des Wasserbaugesetzes (Bewilligungspflicht für alle die Wasserreinheit gefährdenden Vorkehren, Interventionsrecht der Baudirektion bzw. des Regierungsrates gegenüber Privaten und Gemeinden bei Unterlassung von Gewässerschutzmassnahmen, Verschärfung der Strafbestimmungen) und des Gesetzes über Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (zusätzliche Subventionsmöglichkeiten) vom Regierungsrat beantragt (vgl. oben S. 101).
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