Année politique Suisse 1966 : Sozialpolitik / Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
 
Sozialhilfe
Während im Bereich der Sozialversicherung versucht wird, die noch bestehende Vielfalt der Einrichtungen durch Interventionen des Bundes allmählich zu vereinheitlichen, konnte im Fürsorgewesen der kooperative Föderalismus einen Erfolg buchen: nach einer Revision seiner Fürsorgegesetzgebung, in der bis dahin das Prinzip der Armenunterstützung durch die Heimatgemeinde in Geltung gewesen war, vollzog der Thurgau als letzter Kanton den Beitritt zum Konkordat über die wohnörtliche Unterstützung [1].
 
[1] NZZ, 4024, 23.9.66. Zum neuen thurgauischen Fürsorgegesetz vgl. NZZ, 272, 21.1.66 (Verabschiedung im Grossen Rat); 1312, 25.3.66; 1350, 28.3.66 (Volksabstimmung). Die Annahme erfolgte mit 18 691:4870 Stimmen. Das Gesetz hob auch die unmittelbare Beteiligung der Kirchgemeinden an der Armenunterstützung auf.