Année politique Suisse 1966 : Sozialpolitik / Sozialversicherungen
 
Invalidenversicherung
Die Invalidenversicherung hatte seit ihrer Einführung im Jahre 1960 jeweils an den allgemeinen Leistungserhöhungen der AHV teil, doch ergab sich gleichzeitig ein Bedürfnis nach verschiedenen speziellen Verbesserungen, das in zahlreichen Eingaben und parlamentarischen Vorstössen zum Ausdruck kam. Über die Revisionsfragen arbeitete eine 1964 eingesetzte eidgenössische Expertenkommission einen Bericht aus, der im September 1966 den Kantonen, Verbänden, Parteien und sonstigen interessierten Organisationen zur Vernehmlassung unterbreitet wurde [15]. Er sah jährliche Mehrleistungen im Wert von rund 40 Miò Fr. vor, die zur einen Hälfte gemäss IV-Gesetz von der öffentlichen Hand, zur andern Hälfte durch eine Erhöhung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge um 25 % finanziert werden sollten. Der Hauptanteil der Mehraufwendungen wurde durch Erweiterung der Eingliederungsmassnahmen beansprucht, u. a. durch Erhöhung der Beiträge für Sonderschulung sowie durch eine Ausdehnung des Kreises der zum Bezug gewisser Leistungen Berechtigten. Eine besondere Blindenrente lehnte die Kommission ab; sie war im Herbst Gegenstand eines vom Nationalrat überwiesenen Postulats [16]. Andere Erweiterungsbegehren wurden von der Konservativ-christlichsozialen Volkspartei und vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund bekanntgegeben [17].
 
[15] Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission für die Revision der Invalidenversicherung, Bern 1966.
[16] Postulat Welter (soz., ZH) (NZZ, 3999, 22.9.66).
[17] Ostschw., 255, 4.11.66; Tw, 282, 30.11.66.