Année politique Suisse 1966 : Bildung, Kultur und Medien / Bildung und Forschung
 
Berufsbildung
Das 1965 in Kraft gesetzte Bundesgesetz über die Berufsbildung hatte die Beiträge des Bundes an Berufsschulbauten um ein Mehrfaches erhöht. Bereits 1964 hatten deshalb Motionen in beiden Räten eine entsprechende Erhöhung der im Landwirtschaftsgesetz vorgesehenen Subventionsansätze für den Bau von Landwirtschaftsschulen verlangt. Eine solche Anpassung wurde vom Bundesrat im März beantragt und von den Räten gutgeheissen. Entgegen dem Antrag des Bundesrates wurde vom Parlament in Analogie zum Berufsbildungsgesetz eine rückwirkende Anwendung beschlossen [56]. Durch Änderung der Subventionsbedingungen versuchte der Bundesrat sodann auch auf den innern Ausbau des landwirtschaftlichen Bildungswesens einzuwirken [57]. Die in den meisten Kantonen bestehenden landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen sollen dadurch zu eigentlichen Berufsschulen entwickelt werden, die als Basis eines höheren Landwirtschaftsunterrichts dienen können.
Während der Bund für die Ausbildung von Landwirtschaftslehrern in der Abteilung für Landwirtschaft an der ETH ein eigenes Institut besitzt, fehlt etwas Entsprechendes für die Gewerbelehrerausbildung. Auf eine parlamentarische Interpellation hin sagte Bundespräsident Schaffner die Prüfung der Frage der Gewerbelehrerschulung durch eine Expertenkommission zu, allerdings nicht ohne die Notwendigkeit kantonaler Anstrengungen auf diesem Gebiet zu betonen [58]. Für die überberufliche Ausbildung von gewerblichen Unternehmern gründete der Schweizerische Gewerbeverband ein « Schweizerisches Institut für Unternehmerschulung im Gewerbe », das im Herbst seine Wirksamkeit in Form von dezentralisierten Kursen aufnahm [59]. Eine teilweise vergleichbare Institution für die kaufmännischen Berufe besteht seit 1963 im « Schweizerischen Institut für höhere kaufmännische Bildung », das vom Schweizerischen Kaufmännischen Verein getragen wird und bereits verschiedene Bildungsmöglichkeiten geschaffen hat; als sein grösstes Vorhaben wurde die Gründung einer «Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule » mit parallelen Kursen in verschiedenen Städten angekündigt, wobei auf Beiträge der öffentlichen Hand Anspruch erhoben wurde [60]. Fortschritte machte auch die interkantonale Zusammenarbeit zur Errichtung neuer Berufsschulen. Für das Schweizerische landwirtschaftliche Technikum in Zollikofen (BE), an dem sich 21 Kantone beteiligen, wurde die Eröffnung im Herbst 1967 vorgesehen [61]. Einer Vereinbarung über die Schaffung eines interkantonalen Technikums in Rapperswil (SG) stimmten die Regierungen der vier Konkordatskantone Zürich, Schwyz, Glarus und St. Gallen zu [62].
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P.G.
 
[56] BBI, 1966, I, S. 547 ff.; Sten. Bull. NR, 1966, S. 299 ff.; Sten. Bull. StR, 1966, S. 251 f. Endgültiger Text in BBI, 1966, II, S. 463 f.
[57] AS, 1966, S. 1483 ff. Die neuen Subventionsbestimmungen bezwecken eine Trennung der landwirtschaftlichen von der allgemeinen Fortbildungsschule, eine Ausrichtung der kantonalen Lehrpläne auf ein eidgenössisches Rahmenprogramm und eine Konzentration des Unterrichts auf zwei Jahre (Vat., 269, 19.11.66; 275, 26.11.66).
[58] Interpellation Vogt (soz., SO) im StR (NZZ, 2753, 22.6.66).
[59] Vat., 105, 6.5.66; NZZ, 4629, 28.10.66; 5098, 25.11.66.
[60] NZZ, 5428, 14.12.66. Vgl. auch V. BATAILLARD, Plan der höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule (Schriftenreihe des SIB, 3), Zürich 1966.
[61] NZZ, 4913, 15.11.66.
[62] NZZ, 473, 4.2.66.