Année politique Suisse 1967 : Wirtschaft
Landwirtschaft
Soucis déterminés par l'intégration éventuelle de l'Europe, qui entrainerait des modifications de structures et une baisse des revenus — Effets favorables du Kennedy Round — Le rapport de la Commission verte fait l'objet de critiques, mais est accepté comme base de travail — Croissance des résistances à la politique agricole — Inauguration du premier technicum agricole; un second est projeté — Le besoin d'une politique globale de développement pour les régions de montagne se manifeste — Hausse du prix du lait et de la viande; le Conseil fédéral doit entreprendre une vente de beurre à prix réduit pour écouler les excédents; il augmente la retenue à la production — La réorganisation du marché du fromage provoque des controverses — Après la répression de la contrebande de bétail, le Conseil fédéral supprime les zones fixées à l'élevage des différentes races — Un projet de règlement de l'élevage industriel est abandonné — Lutte contre la rage — La meunerie se voit refuser la protection des.structures; augmentation de la compensation par les primes de mouture — Une aide fédérale est accordée pour l'écoulement des bois abattus par les tempétes.
Die Strukturprobleme der schweizerischen Landwirtschaft verschärften sich im Jahre 1967. Die Gegensätze zwischen Produzenten und Konsumenten spitzten sich zu und die Forderungen nach einem Überdenken der agrarpolitischen Konzeption wurden nachhaltiger vertreten.
Agrarpolitik
Die Landwirtschaft selbst machte sich Sorgen über ihre Zukunft in einem zunehmend integrierten Europa. Im Nationalrat erkundigte sich Revaclier (rad., GE) nach den Aussichten der Landwirtschaft und den zu treffenden Massnahmen. Bundesrat Schaffner sicherte die Unterstützung durch den Bund auch für die Zukunft zu, wollte aber die bisherige ungenügende reine Preispolitik durch eine konsequente Kosten- und Strukturpolitik ersetzt wissen. Unsere relativ günstige Verhandlungsposition der EWG gegenüber verdankten wir dem Umstand, dass fünfmal mehr Agrarprodukte aus den EWG-Ländern importiert als in sie exportiert würden. Anzustreben sei eine natürliche Betriebsgrössenbereinigung mit dem Ziel des krisensicheren, lebensfähigen Familienbetriebes. Der Schweizer Bauer habe eine faire und loyale Konkurrenz seiner EWG-Berufskollegen nicht zu fürchten
[1].
Zu weniger optimistischen Schlüssen kam eine Untersuchung von Professor H. Ch. Binswanger
[2]. Sie hob zwar hervor, dass die EWG-Agrarpolitik ähnlich gestaltet sei wie die schweizerische. Der entscheidende Unterschied bestehe allerdings darin, dass die EWG-Preise wesentlich tiefer lägen, nämlich ungefähr in der Mitte zwischen den schweizerischen und den Weltmarktpreisen. Eine Anpassung der schweizerischen Preise an das EWG-Niveau hätte für die schweizerische Landwirtschaft einen Einkommensausfall von rund 20 Prozent zur Folge.
In einem Vortrag in der Schweiz erklärte der ehemalige französische Landwirtschaftsminister Pisani
[3], bevor die Probleme eines integrierten europäischen Agrarmarktes gelöst werden könnten, gelte es, die Weltmarktprobleme zu lösen. Zudem müsste den Landwirten eine Zukunftsvision gezeigt werden, damit sie ihre Lage nicht nur nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge zu beurteilen vermöchten. Auch Pisani betrachtete den Familienbetrieb als Ziel, glaubte aber, dass die erfolgreiche Landwirtschaft der Zukunft erst dann realisiert sei, wenn die Hälfte der heute bestehenden Betriebe verschwunden sei. Der Generaldirektor des GATT, E. Wyndham White
[4], forderte ausserdem eine Liberalisierung der Agrarmärkte; eine internationale Koordination und eine multilaterale Rationalisierung der Produktion seien unumgänglich. Diese Ziele lägen im übrigen auch im Interesse der Entwicklungsländer.
Die schweizerische Landwirtschaft durfte indessen auch erfreulichere Perspektiven zur Kenntnis nehmen. Das zeigte die Antwort von Bundesrat Schaffner auf die von Nationalrat Max Weber (soz., BE) eingereichte Interpellation über die Auswirkungen der Kennedy-Runde
[5]. So hat die Schweiz insbesondere für den Export von Milchprodukten im Rahmen der Zollrunde günstige Bedingungen ausgehandelt. Die EWG wird ihre Zölle auf Käse um die Hälfte auf 5 % senken, wobei allerdings ein höherer Mindestpreis einzuhalten ist. Um solche Zugeständnisse von Seiten unserer Handelspartner zu erreichen, mussten freilich einige Gegenleistungen erbracht werden. Gewisse Kontingente (Wein, Wurstwaren und Blumen) wurden aufgestockt. Die wenigen Zollherabsetzungen, die gewährt werden mussten, erreichten zwar nicht 50 %. Die Konzessionen zeigen jedoch die Problematik, mit der jede Liberalisierung auf dem internationalen Agrarmarkt verbunden ist. Will die Schweiz ihre Agrarprodukte, insbesondere den Käse, im Ausland vermarkten, so muss sie auch bereit sein, ausländische Produkte zu gleichen Bedingungen auf dem Inlandmarkt zuzulassen.
Die schweizerische Agrarpolitik ist nach wie vor umstritten. Grundsätzliche Einwände werden seit Jahren unvermindert gegen die Berechnungen des bäuerlichen Arbeitseinkommens erhöben. Obschon sie im « Grünen Bericht »
[6] teilweise widerlegt worden waren, wollte die Kritik vor allem von Arbeitnehmerseite nicht verstummen. Der Gewerkschaftsbund wies kritisch auf die Unternehmervorteile und den ständigen Inflationsgewinn der Landwirtschaft hin
[7]. Angestelltenkreise fochten die Anwendung des Paritätslohnprinzips an
[8]. Der Schweizerische Bauernverband andererseits freute sich, dass seine Berechnungen einer wissenschaftlichen Überprüfung standhielten. Er verlangte seinerseits, dass in Zukunft bei der Ermittlung des unbereinigten Tagesgrundlohnanspruches der Wochenverdienst des Industriearbeiters durch 5,5 Arbeitstage (statt wie bisher 6) zu dividieren .sei. Zudem wurde ein höherer Betriebsleiterzuschlag gefordert
[9]. Obschon die kritischen Stimmen überwogen, wurde der « Grüne Bericht » doch allgemein als Arbeitsgrundlage anerkannt.
Nun erhielten aber die Gegner der offiziellen Agrarpolitik neuen Wind in die Segel, als im Mai 1967 wiederum Preiserhöhungen verkündet wurden. Die Gewerkschaften wandten sich nicht mehr nur gegen die Überwälzung der Preiserhöhungen auf den Verbraucher, sondern sie bekämpften die Preiserhöhungen an sich
[10]. Auf die teilweise heftigen Reaktionen der Konsumentinnen werden wir im Zusammenhang mit den einzelnen Produktenmärkten noch zu sprechen kommen. Die Preishausse wurde in all diesen Kreisen als illusorisches Mittel zur Sanierung der Landwirtschaft bezeichnet. Es wurden eine Differenzierung des Paritätslohns und vermehrtes marktmässiges Denken gefordert
[11]. Diese tiefgreifenden Einwände erregten die Gemüter derart, dass zum Teil unerfreuliche Polemiken heraufbeschworen wurden.
Die Landwirtschaft war weiter bemüht, ihre Strukturprobleme zu meistern. Eine mögliche Lösung wird in der Neuordung des Bodenrechts gesehen
[12]. Landwirtschaftszonen sollten die Probleme des Bodens und der Verschuldung entschärfen. Ein Schritt zur langfristigen Grundlagenverbesserung wurde mit der Eröffnung des landwirtschaftlichen Technikums in Zollikofen im Herbst 1967 getan
[13]. Bereits kamen Diskussionen über die Errichtung eines zweiten, spezialisierten Technikums (für Weinbau, Obstbau und Gartenbau) in Gang. Die Westschweiz beansprucht, dass die Schule in ihrem Gebiet gebaut wird. Das interkantonale Konkordat ist indessen noch nicht zustandegekommen, da die Standortfrage ungelöst blieb
[14].
Im Nationalrat wurde eine Motion Brosi (dem., GR) gutgeheissen
[15], welche den Bundesrat beauftragte, eine Gesamtkonzeption für die Entwicklung der Berggebiete auszuarbeiten. Es geht darum, die Kulturlandschaft in den Bergen zu erhalten. Bundesrat Schaffner nahm die Motion unter Hinweis auf die beschränkten finanziellen Möglichkeiten des Bundes entgegen
[16].
Tierische Produktion
Wie stand es im vergangenen Jahr mit den Märkten der verschiedenen landwirtschaftlichen Produkte? Hauptgegenstand der Auseinandersetzungen war, wie meistens in den letzten Jahren, die tierische Produktion. Das ist schon deshalb verständlich, weil sie den grössten Anteil des landwirtschaftlichen Rohertrags abwirft. Bei ungünstiger Ertragslage wird in der Regel hier der Hebel angesetzt. Das war auch 1967 nicht anders. Im März wurden neue Fehlbeträge auch im Arbeitsverdienst der Talbetriebe ausgewiesen
[17]. Kurz darauf stellten der Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten und der schweizerische Viehproduzentenverband im Einvernehmen mit dem Schweizerischen Bauernverband auf den 1. Mai 1967 die folgenden Preisbegehren: Preiserhöhungen auf
Milch (4 Rp. pro l), auf Schlachtvieh und auf Pflanzenprodukten
[18]. Der Bundesrat beschloss am 11. April, die Preise für Milch (um 3 Rp.) und Schlachtvieh zu erhöhen und die Erhöhung im Inland auf die Konsumenten zu überwälzen. Gleichzeitig wurde aber auch die Abgabe zur Sicherstellung des Produzentenanteils am Verlust der Milchprodukteverwertung um 0,5 Rp. erhöht
[19]. Die Reaktionen auf diese Massnahmen warenheftig und lebhaft. Das Konsumentinnenforum der deutschen Schweiz und des Kantons Tessin verlangte eine Neuorientierung der landwirtschaftlichen Preispolitik
[20]. Im Laufe des Sommers gingen die Konsumentinnen der Westschweiz noch weiter. Nachdem der Bundesrat im März nach kurzem Aufblühen den Butterhandel zwischen den Zollfreizonen um Genf und der Schweiz zu Tiefstpreisen (Fr. 5 je kg) unterbunden hatte
[21] und die Preise für Butter auf den 1. Mai erneut gestiegen waren, propagierte die Fédération romande des consommatrices einen Butterstreik und empfahl den Hausfrauen, Margarine als Ersatz zu verwenden
[22]. Sie wurde von Coop und Migros unterstützt und hatte gewisse Erfolge zu verzeichnen. So soll in einzelnen Verkaufsstellen der Butterabsatz bis 50 % zurückgegangen sein
[23], und das bei einer zunehmenden Milch- und Butterproduktion ! Ein gutes Futterjahr, Leistungssteigerungen in der Produktion, die Erhöhung des Kuhbestandes (April 1966: 918 000 Stück, April 1967: 928 000 Stück), nicht zuletzt aber auch der Anreiz durch die erhöhten Preise hatten die Milcheinlieferungen stetig anwachsen lassen. Sie nahmen gegenüber dem Milchjahr 1965 /66 um 1,75 Mio q zu und betrugen im Milchjahr 1966/67 26,3 Mio q. Das führte denn auch zu einer vermehrten Butterproduktion. Obwohl nur zu Beginn des Jahres 1967 unbedeutende Restmengen Butter importiert worden waren, erhöhten sich die Vorräte auf über 1000 Wagenladungen zu 10 t
[24].
Unter dem Eindruck dieses stets wachsenden Berges unverkaufter Frischbutter sah sich der Bundesrat am 1. September gezwungen, die Verbilligungsbeiträge für Butter zu erhöhen und damit die Butterpreise zu senken
[25]. Diese Aktion kostet halbjährlich 42 Mio Fr., wovon die Bauern 16 bis 20 Mio zu berappen haben
[26]. Am 5. September konnte die Fédération romande des consommatrices mit Befriedigung von der Senkung der Preise für Tafel- und Frischkochbutter sowie für Greyerzerkäse Kenntnis nehmen und den Butterboykott abbrechen
[27]. Damit war das Problem aber noch nicht gelöst. Auf den 1. November hin sah sich der Bundesrat gezwungen, die Erhöhung des Milchpreisrückbehalts auf das Maximum von 3 Rp. je kg sicherstellungspflichtige Verkehrsmilch in Kraft zu setzen. Gleichzeitig wurde der Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten angewiesen, Magermilch höher zu bewerten und die Übernahmepreise für Vorzugsbutter herabzusetzen
[28]. Weitere, langfristige Massnahmen zur Eindämmung der Milchschwemme und zum Abtragen des Butterberges wurden bereits ins Auge gefasst.
Da Ende Juli 1968 die geltende
Käsemarktordnung ablaufen wird, hatte der Bundesrat schon 1966 auf die damals fällige Revision der Quoten, mit denen die einzelnen Käsehandelsfirmen am Umsatz beteiligt sind, verzichtet
[29]. 1967 hatten die Kantone und die Verbände zu einem, im April von der Abteilung für Landwirtschaft unterbreiteten Entwurf für die Revision der Käsemarktordung Stellung zu nehmen. Nach diesem Entwurf sollte die privatrechtliche Doppelgesellschaft Schweizerische Käseunion AG/Schweizerische Käsekonvention durch eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft ersetzt werden. Ihre Geschäftsleitung wäre durch den Bundesrat zu wählen. Einer öffentlich-rechtlichen Ablieferungspflicht für Unionskäse würde als Gegenstück eine öffentlich-rechtliche Übernahmepflicht der Genossenschaft gegenüberstehen. Die Warenverteilung unter die Mitglieder müsste nach dem Verhältnis zwischen nachgefragter und vorhandener Ware erfolgen. Dabei würde eine Steuerung der Nachfrage durch die Festsetzung der Abgabepreise erfolgen. Die Verkaufspreise der Mitgliederfirmen sollten indessen in Zukunft frei sein
[30]. Die interessierten Verbände wandten sich in ihren Stellungnahmen mehrheitlich gegen diesen Entwurf. Besonders heftig wurde der öffentlich-rechtliche Charakter der neu zu bildenden Genossenschaft kritisiert
[31]. Allerdings gab es auch Stimmen, die vor allem die durch den Bund mit dem Entwurf angestrebten Liberalisierungstendenzen auf dem Käsemarkt hervorhoben, Tendenzen, die eine Kampfansage an die durch die Käseunion bewirkte Erstarrung der Marktstruktur bedeuten. Um diesen aus liberaler Überzeugung zur staatlich organisierten Genossenschaft neigenden Stimmen zuvorzukommen, hatte die Käseunion schon 1966 beschlossen, das Quotensystem von sich aus aufzugeben. Der Bundesrat entschied jedoch gestützt auf ein Rechtsgutachten, die Käseunion sei nicht berechtigt, die Quoten autonom aufzuheben. Dazu brauche es eine Revision des Milchwirtschaftsbeschlusses und damit die Zustimmung der Bundesversammlung
[32]. Die Käseunion war allerdings der Ansicht, man habe sie damit der Möglichkeit beraubt zu beweisen, dass sie auch aus eigener Kraft in der Lage wäre, Verbesserungen der Käsemarktordnung einzuführen
[33].
Die Auseinandersetzungen um die Rinderrassen und die künstliche Besamung rissen auch 1967 nicht ab. Es ging um die Frage, ob das zweiseitige Zuchtziel unserer Rassen nach wie vor gegeben sei, und ob diese Rassen gegenüber ausländischen noch konkurrenzfähig seien. Sämtliche schweizerischen landwirtschaftlichen Dachverbände und die Kantone lehnten die Einfuhr fremder Rassen als unzweckmässige, ja in ihren Auswirkungen schwerwiegende Massnahme ab.
Bereits 1966 hatte der Bundesrat beschlossen, die Einfuhr von Samen nachzuchtgeprüfter Stiere von Rotfleckviehrassen zur Einkreuzung mit Simmentalervieh und von Samen schwarzbunter Niederungstiere zur Verwendung für die Freiburgerrasse zuzulassen
[34]. Dieser Entscheid schien die Initianten der Bewegung zu befriedigen. Einige Landwirte der Westschweiz befolgten aber diesen Beschluss nicht und versuchten im Frühjahr 1967 nochmals, Vieh einzuschmuggeln
[35]. An einer Kundgebung des waadtländischen Syndikats für die Verbesserung der Rindviehrassen wurden trotz dem Widerstand der Zollbeamten bei Vallorbe ausländische Kühe in die Schweiz geschafft, worauf die Tiere beschlagnahmt und geschlachtet wurden. Da verbot der waadtländische Staatsrat störende Versammlungen
[36]. Nach Schätzungen befanden sich damals bereits ungefähr 700 geschmuggelte Kühe in der Schweiz. Die massiven Bussen, die von der Zollverwaltung verhängt wurden (1,25 Mio Fr.), und die einschneidenden Diskriminationen durch den Fleckviehzuchtverband (Ausschluss der dissidenten Züchter vom Herd-Book) führten zum Verzicht auf die illegalen Einfuhren
[37]. Der Abschluss einer Vereinbarung zwischen den waadtländischen Syndicats und dem schweizerischen Verband für künstliche Besamung über das praktische Vorgehen bei der zugelassenen Sameneinkreuzung brachte eine Beruhigung. Eine Kommission wurde zur Einhaltung dieser Vereinbarung bezeichnet. Der Bundesrat hob auf den 1. Juli die in der Tierzuchtverordnung enthaltene gebietsweise Beschränkung der Förderungsmassnahmen auf; ferner wurde auf die Bewilligungspflicht für die Durchführung der künstlichen Besamung verzichtet
[38]. Die im Entwurf vorliegende, neu zu gestaltende Viehzuchtverordnung wird wohl eine endgültige Lösung des Problems bringen müssen
[39].
Viel zu reden gab der Ende Juli vom EVD den Kantonen und Verbänden zur Vernehmlassung unterbreitete Entwurf zu einem Gesetz über zusätzliche Massnahmen zur Förderung der viehwirtschaftlichen Produktion. Der Entwurf strebte eine klein- bis mittelbetriebliche Struktur der Viehhaltung, insbesondere der Schweine- und Geflügelhaltung, an und sollte so den Familienbetrieb schützen. Dieses Ziel sollte durch eine Bewilligungspflicht für grosse Betriebe erreicht werden. Zur Propagierung dieses Gesetzes führten der Landwirtschaftliche Informationsdienst und der Bemische Bauernverband eigens eine Pressefahrt zu Musterbetrieben in den Voralpen und im Emmental durch
[40]. Das Gesetzesprojekt wurde indessen heftig kritisiert. Man warf ihm vor, es verunmögliche den rationellen Grossbetrieb und es stelle Agrarschutz auf Vorrat dar
[41]. Auch die Entgegnung des Vertreters der Abteilung für Landwirtschaft
[42], die vorgeschlagenen Höchstbestände an Vieh würden die Produktion nicht verteuern, da sie ein eigentliches Optimum darstellten, vermochte die ablehnenden Kreise nicht zu überzeugen. Das Projekt wurde anfangs 1968 fallengelassen
[43].
Die langsam von Deutschland her in die Schweiz eindringende Tollwut veranlasste die betroffenen Kantone (vor allem in der Ostschweiz) zu Gegenmassnahmen. Der Bundesrat erliess im Sommer auf Empfehlung einer Konferenz des Eidg. Veterinäramtes mit den Tierseuchenpolizei- und Jagdbehörden der Kantone
[44] Vorschriften über die Tollwutbekämpfung. Die Kantone wurden zur Dezimierung des Fuchsbestandes und zum Abschuss von streunenden Katzen und Hunden verpflichtet. In Beantwortung Kleiner Anfragen empfahl der Bundesrat weitere Massnahmen wie Errichtung von Impf- und Behandlungsstationen und vermehrte Information
[45]. Leider konnte trotz diesen Massnahmen die Tollwut nicht aufgehalten werden. Die fortschreitende Ausdehnung der Seuche wird zwar unterschiedlich beurteilt. So haben vereinzelte Stimmen die radikalen Fuchsvergasungen als verfrüht bezeichnet
[46].
Pflanzliche Produktion
Die Diskussionen um den Strukturschutz des Müllereigewerbes im Rahmen der neu zu gestaltenden
Brotgetreideordnung nahmen ihren Fortgang. Die Kommission des Ständerats hatte ihre Beratungen auf das Jahr 1967 verschoben und vom Bundesrat einen ergänzenden Bericht gefordert
[47]. Der Bundesrat bejahte zwar darin die Frage, ob eine Bewilligungspflicht für Weichweizenmühlen verfassungsrechtlich möglich sei. Er nahm aber gleichzeitig Stellung gegen eine solche Einschränkung der Gewerbefreiheit, da sie in den Gebieten mit Kapazitätsüberschuss einem Verbot gleichkäme, ohne dass sie die Errichtung neuer Mühlen in jenen Gebieten zu fördern vermöchte, in denen die kriegswirtschaftliche Versorgung noch nicht gesichert ist. Ein verstärkter Mahllohnausgleich würde dieses Ziel besser erreichen. Bei einer allfälligen Stillegungsaktion wäre indessen eine Bewilligungspflicht vorübergehend nicht zu vermeiden. Der Bundesrat empfahl gleichzeitig die Aufhebung des Frachtkostenbeitrags (zur Senkung der Transportkosten für ausländisches Brotgetreide), da dieser die Struktur des Müllereigewerbes nicht entscheidend beeinflusse
[48]. Im Ständerat überwog in der Junisession die Ansicht, es gehe darum, die Struktur der Handelsmühlen zu erhalten und die Versorgung der Bevölkerung mit Brot auch im Kriegsfall zu sichern. Dazu sei eine Bewilligungspflicht nötig
[49]. Der Nationalrat folgte aber in der Wintersession den Anträgen des Bundesrates. Dort siegten die Liberalisierungsbestrebungen, und die Gewerbevertreter konnten sich nicht durchsetzen. Die umstrittene Bewilligungspflicht wurde mit 84 zu 47 Stimmen gestrichen
[50]. Am 18. Dezember stimmte auch der Ständerat dieser Lösung zu, womit nach eineinhalbjähriger Diskussion die Gesetzesänderung unter Dach gebracht war
[51]. Der Transportkostenbeitrag wurde von beiden Räten den Anträgen des Bundesrates gemäss im Rahmen der Debatten um die Subventionskürzungen gestrichen
[52].
Fortswirtschaft
Nachdem im Frühjahr heftige Stürme über das Mittelland hinweggefegt waren und rund 2 Mio m3
Holz niedergeworfen hatten, mussten zur Verwertung dieser riesigen Bestände Massnahmen ergriffen werden. In der Form eines dringlichen, auf ein Jahr befristeten Bundesbeschlusses wurden 1 Mio Fr. Frachtkostenzuschüsse und 4 Mio Fr. Preiszuschüsse für die Verwertung und den Export von Windfallholz zur Verfügung gestellt. Auf ein Einfuhrverbot für Holz wurde indessen verzichtet, da sich eine solche Massnahme nicht mit den handelspolitischen Abmachungen der Schweiz mit dem Ausland vereinbaren liess
[53]. Da das Überangebot an Schnitt- und Rundholz trotz Drosselungen bei der neuen Holzernte auch 1968 noch ungefähr 400 000 m3 ausmachen würde, bewilligten die eidgenössischen Räte in der Wintersession eine Erhöhung des Kredits um 3 Mio Fr. auf 8 Mio Fr.
[54].
[1] NZ, 267, 14.6.67; GdL, 136, 14.6.67; Agrarpolitische Revue, 23/1966-67, S. 520.
[2] Unveröffentlichte Untersuchung des Schweiz. Instituts für Aussenwirtschaft und Marktforschung, St. Gallen, kommentiert in Agrarpolitische Revue, 23/1966-67, S. 610 ff.
[3] Rede vom 10.10.1967 im G. Duttweiler-Institut in Rüschlikon, vgl. NZZ, 4258, 11.10.67.
[4] Anlässlich eines Vortrages vor Agrarjournalisten in Heidelberg. Vgl. NZZ, 3896, 19.9.67.
[5] Sten.Bull.NR, 1967, S. 299 ff.; Agrarpolitische Revue, 23/1966-67, S. 519. Vgl. oben. S. 58 f.
[6] Bericht der Fachkommission betreffend Ermittlung und Beurteilung der bäuerlichen Einkommenslage (Grüne Kommission) an das EVD, Bern 1966 (vervielf.). Vgl. SPJ 1966, S. 65.
[7] Schweizerischer Gewerkschaftsbund in Tw, 49, 28.2.67.
[8] Vereinigung schweizerischer Angestelltenverbände in NZZ, 903, 9.3.67 und Nationale Arbeitnehmergemeinschaft in Lb, 52, 4.3.67
[9] NZZ, 986, 8.3.67; NBZ, 58, 10.3.67.
[11] PS, 128, 8.6.67; Genossenschaft, 16, 22.4.67; NZZ, 3825, 14.9.67; 4769 u. 4778, 9.11.67.
[12] Dieses Problem wird an anderer Stelle behandelt. Vgl. unten, S. 94 ff.
[15] NZZ, 1002, 8.3.67. Eine gleichlautende Motion wurde in der Dezembersession 1966 im StR von Danioth (k.-chr., UR) eingereicht und gutgeheissen (NZZ, 5211, 1.12.66).
[16] NZZ, 1002, 8.3.67; Agrarpolitische Revue, 23/1966-67, S. 360.
[17] Im Bericht über die Kosten- und Ertragslage der schweiz. Landwirtschaft vom 10.3.1967 des Schweizerischen Bauernsekretariats.
[18] Gdl, 70, 26.3.67; NZ, 138, 26.3.67.
[19] AS, 1967, S. 733 ff.
[21] GdL, 66, 20.3.67 ; 68, 22.3.67.
[22] GdL, 103, 5.5.67; PS, 101, 6.5.67.
[23] GdL, 140, 19.6.67; 141, 20.6.67; PS, 114, 23.5.67.
[24] Für Produktionszahlen vgl. NZZ, 3685, 6.9.67; 4412, 19.10.67; 5023, 23:11.67.
[25] AS, 1967, S. 1162 ff.
[26] Ostschw., 204, 2.9.67, sowie Mitteilung der Abteilung für Landwirtschaft.
[29] Vgl. SPJ 1966, S. 67.
[30] NZZ, 1741, 21.4.67; GdL, 92, 21.4.67.
[31] Heftigste Opponentin war die Käseunion, vgl. Bund, 163, 5.6.67. Andere ablehnende Stellungnahmen gaben ein: Landesverband freier Schweizer Arbeiter (NZZ, 3087, 18.7.67), Verband schweiz. Inlandkäsegrossisten, Verband schweiz. Käseexporteure, Verband schweiz. Käseimporteure, Zentralverband schweiz. Milchproduzenten (NBZ, 201, 29.8.67). Der leitende Ausschuss des Schweiz. Bauernverbandes vermisste eine genügende Sicherung des Milchgrundpreises (Var., 201, 31.8.67). Der Schweiz. Gewerkschaftsbund wünschte Verbilligungsmöglichkeiten zur Förderung des Inlandabsatzes (NZZ, 3745, 10.9.67).
[33] Bericht des Verwaltungsrates der Schweiz. Käseunion AG für das Geschäftsjahr 1966/67.
[34] Vgl. SPJ 1966, S. 66.
[35] TdL, 72, 13.3.67; TdG, 70, 23.3.67; 73, 29.3.67.
[36] GdL, 110, 13./14.5.67; TdG, 111, 13.5. 67; 112, 16.5.67.
[37] NZ, 218, 16.5.67; Zürcher Woche, 20, 19.5.67.
[38] AS, 1967, S. 992 ff.
[41] NZZ, 3460, 22.7.67; NZ, 322, 21.7.67; Tw, 218, 18.9.67.
[43] NZZ, 31, 16.1.68; NBZ, 9, 12.1.68.
[45] NZZ, 2415, 2.6.67; AS, 1967, S. 803 f.
[47] Vgl. SPJ 1966, S. 68; Sten.Bull.StR, 1966, S. 323 ff.
[48] NZZ, 694, 18.2.67; BBI, 1967, I, S.445 ff.
[49] Sten.Bull.StR, 1967, S. 194 ff.
[50] Sten.Bull.NR, 1967, S. 546 ff.
[51] Sten.Bull.StR, 1967, S. 406; endgültige Fassung in BBI, 1968, I, S. 4 ff.
[52] Sten.Bull.NR, 1967, S. 359; Sten.Bull.StR, 1967, S. 194 ff. Vgl. oben. S. 62 f.
[53] NZZ, 1961, 5.5.67; 2695, 20.6.67; BBI, 1967, I, S. 941; Sten.Bull.StR, 1967, S. 148 f., 219; Sten.Bull.NR, 1967, 208 ff. '
[54] Sten.Bull.NR, 1967, S. 582 ff.; Sten.Bull.StR, 1967, S. 381 ff.
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