Année politique Suisse 1967 : Infrastruktur und Lebensraum / Verkehr und Kommunikation
Strassenverkehr
In der Strassenverkehrspolitik erregte die vom Nationalrat im Dezember 1966 genehmigte Gesetzesrevision zur Regelung der interkantonalen Zusammenarbeit bei der Autobahnpolizei eine föderalistische Opposition. Im Ständerat bezeichneten welsche Sprecher unter Hinweis auf die von den Kantonen Waadt und Genf getroffene Vereinbarung eidgenössische Vorschriften in dieser Sache als überflüssig. Eintreten wurde nur mit knapper Mehrheit beschlossen; überdies erfuhr die Vorlage Abstriche zugunsten der kantonalen Selbständigkeit. Aus dem Differenzbereinigungsverfahren ging eine Fassung hervor, die ungefähr dem ursprünglichen Antrag des Bundesrates entsprach
[31]. Eine gewisse Beunruhigung erzeugte das stärkere Ansteigen der Verkehrsunfälle
[32]. Sie kam in weiteren parlamentarischen Vorstössen zum Ausdruck; im Dezember überwies der Nationalrat zwei Postulate, welche die Bildung eines vom Bund subventionierten interkantonalen Strassenpolizeikorps, eine Verschärfung der Massnahmen gegen Verkehrsübertretungen sowie Geschwindigkeitsbeschränkungen ausserorts empfahlen
[33]. Auch die vom Bundesrat eingesetzte ständige Strassenverkehrskommission befürwortete eine verstärkte polizeiliche Überwachung des Verkehrs
[34]. Die Tendenz zu einer Straffung der Verkehrsordnung stiess jedoch auf eine Gegentendenz, die auf grössere Differenzierung und Rechtssicherheit ausging. So wandte sich der TCS gegen allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkungen
[35], und insbesondere im Kanton Bern kam es zu einer scharfen Kritik an der Praxis des Führerausweisentzuges, den das eidgenössische Strassenverkehrsgesetz in die Hände der kantonalen Verwaltungen gelegt hat; eine Revision der betreffenden Gesetzesbestimmungen war auch Gegenstand eines parlamentarischen Vorstosses auf Bundesebene
[36].
[31] Sten. Bull. StR, 1967, S. 1 ff., 48 f.; Sten. Bull. NR, 1967, S. 67 ff., 96; Gesetzestext in AS, 1967, S. 1114 f. Ein Hauptstreitpunkt war die vom NR in die Vorlage eingefügte, schliesslich aber fallengelassene Einführung von eidgenössischen Instruktionskursen.
[32] Zunahme der Strassenverkehrsunfälle von 1966 auf 1967 um 4,8 % (1965 auf 1966: 2,6 %), Zunahme der Todesopfer um 11,5 % auf 1450 (vorher stationär), 18 Todesopfer am Bettagswochenende (Bund, 227, 18.8.67; NBZ, 200, 28.8.67; NZZ, 3878, 18.9.67; 80, 6.2.68; NZ, 432, 19.9.67; Lb, 218, 19.9.67; PS, 221, 26.9.67; Emmenthaler-Blatt, 265, 11.11.67). Vgl. dazu SPJ 1966, S. 83, Anm. 40.
[33] Postulate Schürmann (k.-chr., SO) und Weber (soz., BE) (NZZ, 5498, 20.12.67); vgl. ferner Kleine Anfragen der Nationalräte Eibel (rad., ZH), Freiburghaus (BGB, BE), Schaffer (soz., BE) und Waldner (soz., BL) (NZZ, 3430, 19.8.67; 3893, 19.9.67; 3910, 20.9.67; 4608, 30.10.67).
[35] JdG, 294, 16./17.12.67.
[36] Vgl. die Diskussion im Bund (27, 20.1.67; 28, 21./22.1.67; 50, 6.2.67; 67, 17.2.67; 77, 24.2.67; 87, 3.3.67; 92, 9.3.67; 93, 10.3.67) und die Behandlung der Frage im bernischen Grossen Rat (Bund, 143, 11.5.67), ferner diesbezügliche Forderungen der Rechtskonsulenten des ACS (NZZ, 2684, 20.6.67) und die Überweisung einer Motion Wenger (rad., BE) als Postulat durch den NR (NZZ, 4172, 5.10.67). Die Interkantonale Kommission für den Strassenverkehr bestellte einen Ausschuss zur Prüfung der Frage der Verfeinerung und Vereinheitlichung des Administrativverfahrens der Kantone (NZZ, 2897, 3.7.67). Die Zahl der Führerausweisentzüge nahm im Jahre 1966 gegenüber 1965 um 10,5 % zu (NZZ, 1265, 22.3.67).
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