Année politique Suisse 1967 : Infrastruktur und Lebensraum / Erhaltung der Umwelt
Natur- und Heimatschutzes
Auf dem Gebiet des Natur- und Heimatschutzes vervollständigten die interessierten Organisationen (Schweizerischer Bund für Naturschutz, Schweizerische Vereinigung für Heimatschutz und Schweizer Alpenklub) ein Inventar von schützenswerten Objekten, um es dem Bundesrat als Grundlage für das amtliche Inventar zu unterbreiten, das im neuen Bundesgesetz über Natur- und Heimatschutz vorgesehen ist. Ausserdem wurde aus den gleichen Kreisen gefordert, dass die zum Schutz empfohlenen Landschaften und Naturdenkmäler durch keine neuen Bahn- und Liftanlagen berührt würden; insbesondere sollten die wichtigsten Hochalpenketten für den Bergsport freigehalten werden
[15].
[15] NZZ, 4960, 20.11.67; Heimatschutz, 62/1967, S. 100 f. Eine Orientierung über das geltende Natur- und Heimatschutzrecht gab RICO ARCIONI in Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Gemeindeverwaltung, 68/1967, S. 417 ff.
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