Année politique Suisse 1967 : Sozialpolitik / Sozialversicherungen
Unfallversicherung
Auch für die Gesetzgebung über die Unfallversicherung verlangte der Christlichnationale Gewerkschaftsbund in einer Eingabe eine totale Revision, die namentlich eine Ausweitung des Kreises der Versicherten, eine raschere Anpassung der Renten und Leistungen an Lebenskosten und Lohnentwicklung sowie eine Verstärkung des Einflusses der Arbeitnehmerverbände in der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt bringen sollte
[33]. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wünschte sogar das Versicherungsobligatorium für alle Arbeitnehmer
[34]. Das EDI übertrug im Februar einer Expertenkommission die Prüfung der Revisionsfrage, insbesondere die Abklärung einer Ausdehnung des Obligatoriums auf weitere Kreise
[35].
Die von Krankenkassen und Gewerkschaften verfochtene Tendenz zur Ausweitung der Kranken- und Unfallversicherung stellte sich in Opposition zu den Versuchen, auch in diesem Bereich die Bundesfinanzen zu entlasten
[36]. Diese Opposition ging sowohl gegenüber der Kürzung der Kopfbeiträge an die Krankenpflegeversicherung wie gegenüber der Streichung der Subventionen für die Nichtbetriebsunfallversicherung der SUVA, die mit der Entwicklung der Verhältnisse ihre sozialpolitisch ausgleichende Wirkung eingebüsst hatten, bis zur Androhung oder Erwägung eines Referendums. Im ersten Fall erübrigte sich eine Referendumskampagne, weil der Antrag des Bundesrates im Parlament nicht durchdrang, im zweiten Fall verzichtete der Schweizerische Gewerkschaftsbund auf den Appell ans Volk, um nicht einen Entscheid zu riskieren, der als grundsätzliche Ablehnung von Sozialversicherungssubventionen hätte gewertet werden können
[37].
[37] Die Christlichsoziale Kranken- und Unfallkasse drohte vor der zweiten StR-Beratung mit einem Referendum gegen die Kürzung der Krankenversicherungsbeiträge (TdG, 225, 26.9.67), der Schweizerische Gewerkschaftsbund erwog nachträglich ein Referendum gegen die Streichung der Beiträge an die Nichtbetriebsunfallversicherung der SUVA (GdL, 258, 4./5.11.67; Gewerkschaftskorrespondenz, 44, 16.11.67; Bund, 307, 20.11.67). Zur Begründung der Anträge des Bundesrates vgl. BBl, 1967, I, S. 341 ff.
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