Auf den übrigen Gebieten der Sozialpolitik ist vor allem die Veröffentlichung eines umfangreichen Berichts einer 1961 von der Stiftung « Für das Alter» bestellten
Kommission für Altersfragen zu nennen
[22]. Dieser Bericht enthält neben einer systematischen Orientierung über die Verhältnisse und Probleme der Alten einen ganzen Katalog von Postulaten, welche namentlich die materielle Vorsorge, den Bau von Alterswohnungen und -heimen, die Beschäftigung, die Beratung und Betreuung sowie die Ausbildung von Pflegepersonal betreffen. Er betont die Notwendigkeit des engen und planmässigen Zusammenwirkens von Bund, Kantonen, Gemeinden und privaten Fürsorgeorganisationen und befürwortet die Einrichtung von besonderen amtlichen oder subventionierten Stellen für die Vorbereitung und Koordination der erforderlichen Massnahmen; auf eidgenössischer Ebene wird für diese Aufgabe das Zentralsekretariat der Stiftung «Für das Alter» empfohlen. Bundesrat Tschudi, der das Alter als das grösste gegenwärtige Sozialproblem des Landes bezeichnete, kündigte nicht zuletzt im Blick auf die 7. AHV-Revision ein eingehendes Studium des Berichts durch die zuständigen Bundesorgane an und nahm den Vorschlag, eine zentrale Stelle für Altersfragen zu schaffen, positiv auf
[23].
[23] NZZ, 3327, 10.8.67; 4245, 10.10.67; Tw, 186, 11.8.67.