Année politique Suisse 1967 : Bildung, Kultur und Medien / Bildung und Forschung
Hochschulen
In der
Hochschulpolitik stand die Vorbereitung einer Dauerregelung für die Bundeshilfe an die kantonalen Universitäten im Mittelpunkt. Ein im wesentlichen vom Wissenschaftsrat ausgearbeiteter Vorentwurf wurde im April den interessierten Kantonsregierungen, dem Schweizerischen Schulrat, den Parteien, den Spitzenverbänden sowie weiteren Organisationen zugeleitet. Im Unterschied zur Übergangslösung für die Jahre 1966-1968 gliederte dieser Entwurf die Bundeszuwendungen ungefähr hälftig in frei verwendbare Grundbeiträge für den laufenden Betrieb und zweckgebundene Sachinvestitionsbeiträge auf. Die Grundbeiträge sollten im Rahmen eines festgesetzten Gesamtbetrages auf Grund der Besoldungsaufwendungen und Studentenzahlen unter besonderer Berücksichtigung der Ausgaben für Hochschulkliniken berechnet werden; für die Sachinvestitionen waren dagegen feste Anteile an den tatsächlichen Kosten, allerdings auch im Rahmen einer Gesamtsumme, vorgesehen. Für beide Subventionskategorien wurde eine Abstufung nach der Finanzkraft der Kantone vorgeschlagen. Der Gesamtbetrag für eine mehrjährige Beitragsperiode war jeweils von den eidgenössischen Räten festzusetzen; für die Jahre 1969-1974 wurde eine Summe von 1150 Mio Fr. veranschlagt. Der Entwurf strebte im weiteren eine verstärkte Koordination und Kontrolle an, vor allem durch die Bestimmung, dass für koordinationswidrige Investitionen keine Beiträge zu gewähren seien. Die Führung in der Koordinationstätigkeit blieb freilich dem von den Hochschulkantonen 1966 geschaffenen Organ vorbehalten
[1].
Das Vemehmlassungsverfahren ergab Kritik aus verschiedenen Blickrichtungen. Am häufigsten wurde beanstandet, dass der Entwurf zuwenig auf einen rationellen Einsatz der Bundesmittel bedacht sei. Es wurde die Formulierung einer gesamtschweizerischen Hochschul- und Wissenschaftspolitik verlangt, dazu eine Verschärfung der Subventionsbedingungen und eine weitere Verstärkung der Koordination, die nicht einfach einem Organ überlassen werden dürfe, das hauptsächlich aus Regierungsvertretern .der Hochschulkantone bestehe; die Wirksamkeit eines kooperativen Föderalismus wurde somit in Zweifel gezogen. In dieser Richtung zielten sowohl Unternehmerverbände wie Gewerkschaften, die Freisinnige wie die Sozialdemokratische Partei
[2]. Die Konservativ-Christlichsozialen befürworteten dagegen eine stärkere Stellung des Koordinationsorgans auch gegenüber den Bundesinstanzen
[3]. Eine zweite Gruppe von Einwänden konzentrierte sich auf den Finanzbedarf. Der Gewerbeverband beantragte, von der Wirtschaftsförderung unterstützt, die Beschränkung auf Beiträge für Sachinvestitionen, wobei er auf die Gefahr einer Absorbierung des Nachwuchses durch die Hochschulen hinwies und eine Gesamtnachwuchspolitik, die auch die Bedürfnisse der Berufsbildung einbezöge, forderte
[4]. Während der Gewerbeverband sich einer Erhebung neuer Bundessteuern wenig geneigt zeigte, zogen die Unternehmerverbände eine solche Konsequenz in Rechnung, verlangten aber zugleich die Einordnung der Hochschulausgaben in eine allgemeine Finanzplanung und empfahlen eine Deckung durch indirekte Steuern
[5]. Demgegenüber bezeichnete die Sozialdemokratische Partei die vorgesehenen Beträge als ungenügend
[6]. Für den Finanzausgleich unter den Hochschulkantonen wurde von verschiedener Seite eine stärkere Abstufung beantragt
[7].
Nur am Rande tauchte in den erwähnten Stellungnahmen der Wunsch nach einer strukturellen Erneuerung der Hochschulen auf
[8]. Um so stärker wurde dieser in Äusserungen und Forderungen aus Hochschul- und Forschungskreisen laut; die Frage einer Hochschulreform beschäftigte auch den Wissenschaftsrat. Dessen Präsident, Prof. M. Imboden, hatte bereits im Oktober 1966 unter Bezugnahme auf Empfehlungen des Deutschen Wissenschaftsrates eine Zweigliederung des Studiums in eine mehr auf den Beruf ausgerichtete, verkürzte und straff geregelte Grundausbildung sowie eine stärker der Forschung zugewandte Weiterausbildung für einen beschränkten Kreis postuliert, wobei er die erste den einzelnen Hochschulen, die zweite der interuniversitären Zusammenarbeit zuwies
[9]; später bezeichnete er eine zeitliche Raffung des Grundstudiums als Voraussetzung für die dringend erforderliche Vermehrung der akademisch ausgebildeten Berufstätigen
[10]. Diese Gesichtspunkte fanden ihren Niederschlag in einem zu Beginn des Jahres 1968 veröffentlichten Bericht des Wissenschaftsrates
[11]. In verschiedenen Varianten wurde ausserdem eine Reform des organisatorischen Aufbaus der Hochschulen gefordert; im Vordergrund standen das Bedürfnis nach einer sowohl nach innen wie nach aussen verstärkten Leitung der Gesamtuniversität, einer Erweiterung des Lehrkörpers durch Heranziehung des sog. Mittelbaus (Nebendozenten und Assistenten) sowie einer Aufgliederung der Fakultäten in Departemente nach amerikanischem Beispiel
[12]. Von studentischer Seite wurde mit wachsender Intensität ein Mitspracherecht in Hochschulordnung und Hochschulpolitik beansprucht
[13]. Der Verband schweizerischer Studentenschaften formulierte nicht nur seine eigene Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, in welcher u.a. eine Verpflichtung der Hochschulkantone zum Erlass von Einführungsgesetzen mit Bestimmungen über Studienreformen verlangt wurde
[14], sondern veranstaltete auch eine Studientagung über Hochschul- und Forschungsprobleme auf Schloss Lenzburg, an der führende Persönlichkeiten der schweizerischen Hochschulpolitik teilnahmen und die weite Beachtung fand
[15]. Studentenschaft wie Hochschulrektoren wandten sich im übrigen gegen die vorgesehene Begrenzung der Zahl der ausländischen Studierenden bei der Berechnung der Grundbeiträge
[16].
Die Vorlage, die der Bundesrat gegen Jahresende den eidgenössischen Räten unterbreitete, trug den lautgewordenen Begehren bloss teilweise Rechnung. Der Einfluss der zentralen Instanzen auf die Verwendung der Bundesmittel wurde nur wenig verstärkt. Die Hochschulkantone wurden zur Aufstellung von Einführungserlassen verpflichtet, die namentlich Ausbauplanung und Studienberatung regeln sollten, und das Koordinationsorgan wurde zu einer Schweizerischen Hochschulkonferenz mit einer konsultativen Bundesdelegation und je zwei Vertretern aus den beteiligten Kantonen erweitert, so dass das Übergewicht der kantonalen Regierungsmitglieder abgebaut erschien
[17]. Bundesrat Tschudi betonte jedoch bei der Bekanntgabe der Vorlage, dass der Bund verfassungsrechtlich nicht befugt sei, über die Struktur der kantonalen Hochschulen zu bestimmen
[18].
Die Hochschulpolitik des Bundes wandte sich auch spezielleren Problemen zu. So wurde der Bericht einer 1966 eingesetzten Expertenkommission über Fragen der medizinischen Ausbildung veröffentlicht, der auf Grund seiner Erhebungen eine Vermehrung der Ausbildungsplätze an den bestehenden medizinischen Fakultäten, den Einbezug neuer klinischer Ausbildungsstätten, die Vergrösserung der Zahl der Forscherstellen und die Gründung eines « Schweizerischen Forschungsfonds für die Gesundheit » beantragte, ausserdem die Errichtung einer neuen medizinischen Vollfakultät ab 1975 sowie eine gewisse Anpassung der Mittelschulen durch Vereinheitlichung des naturwissenschaftlichen Unterrichts und Verlegung der Maturitätsprüfungen auf Ende Juni
[19]. Sodann betrieb der Bundesrat den weiteren Ausbau der ETH in Zürich. Nachdem die eidgenössischen Räte 1965/66 eine erste Vorlage mit Krediten von insgesamt 444 Mio Fr. bewilligt hatten, folgte nun eine weitere, die vor allem für die Abteilungen für Chemie und Elektrotechnik Geldmittel von 174 Mio Fr. beanspruchte; mit Rücksicht auf die angespannte Finanzlage wurden nur die dringlichsten Projekte präsentiert
[20]. Dies veranlasste die Dozenten und Studenten der Abteilung für Bauingenieurwesen, nachdrücklich auf ihre eigenen Ausbaubedürfnisse aufmerksam zu machen
[21]. Sie erreichten, dass beide Räte bei der Verabschiedung der Vorlage den Bundesrat in einem Postulat aufforderten, unverzüglich ein Projekt für ein entsprechendes Gebäude ausarbeiten zu lassen. Während der Ständerat im übrigen den Kredit ohne wesentliche Einwände genehmigte, kam im Nationalrat Unbehagen über den Mangel an Koordination in der Wissenschaftspolitik des Bundesrates sowie über die Schwierigkeit der Urteilsbildung für das Parlament zum Ausdruck; um diese Urteilsbildung zu erleichtern, beschloss die Volkskammer auf Antrag ihrer vorberatenden Kommission die Einsetzung einer ständigen Kommission für Wissenschaft und Forschung
[22].
Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Hochschulförderungsvorlage beschäftigte sich das EDI schliesslich mit der Frage einer Übernahme der Polytechnischen Schule der Universität Lausanne (EPUL), deren Ausbau bereits 1961 Anlass zu einer Bundessubvention geboten hatte. Der waadtländische Staatsrat hatte im August 1966 ein entsprechendes Gesuch gestellt, da die erforderliche Weiterentwicklung der Anstalt die Kräfte des Kantons übersteigen würde. Der Schweizerische Schulrat wie der Wissenschaftsrat beurteilten die Frage in positivem Sinne; dabei wurde eine weitgehende Koordination der beiden technischen Hochschulen, jedoch unter Beibehaltung der Eigenständigkeit der EPUL empfohlen. Im Juli beschloss der Bundesrat, mit der waadtländischen Regierung Verhandlungen aufzunehmen; diese führten im Januar 1968 zu einer Übernahmevereinbarung, die den eidgenössischen Räten unterbreitet wurde
[23].
Auf kantonaler Ebene kam verschiedenenorts eine Reorganisations- und Ausbautätigkeit in Gang, teilweise unter lebhafter Anteilnahme aus studentischen Kreisen
[24]. In den Kantonen Genf, Bern und Zürich zielten parlamentarische Vorstösse auf umfangreiche Reformen ab
[25]. In Baselstadt drohte der Vorsteher des Erziehungsdepartements, Regierungsrat Schneider, solche Reformen würden nötigenfalls auch ohne Initiative der Universität durchgeführt
[26]; gegen Jahresende lagen Entwürfe einer vom Erziehungsdepartement eingesetzten Kommission, einer Studiengruppe der Regio Basiliensis sowie der Studentenschaft vor, die alle eine Straffung der Universitätsleitung und eine Aufgliederung der Fakultäten in Departemente vorsahen, in anderen wesentlichen Strukturfragen jedoch voneinander abwichen
[27]. Mehr als unmittelbare Notmassnahme wurde in Freiburg und Genf eine gewisse Befristung des Studiums verfügt
[28]. Genf tat mit der Einführung höherer juristischer Studien einen Schritt zur Zweigliederung der Hochschulausbildung
[29]. Der neuenburgische Staatsrat unterbreitete dem EDI das Projekt einer Ausbildungsstätte für die höheren Kader der Verwaltung und der Privatwirtschaft
[30]. In der Waadt bewilligte der Grosse Rat einen Richtplan sowie einen Planungskredit für den völligen Neubau der Universität Lausanne einschliesslich der EPUL in Dorigny, westlich der Stadt; die Kosten dieses innert 25 Jahren zu vollendenden Werks wurden auf über 500 Mio. Fr. geschätzt
[31].
In der Frage der Gründung neuer Hochschulen fasste die aargauische Regierung den Entschluss, dem Grossen Rat den stufenweisen Aufbau einer Hochschule für Humanwissenschaften, die aus einer Medizinischen Akademie und einem Institut für Bildungswissenschaften bestehen würde, zu empfehlen; als erste Vorstufe sollte aus kantonalen Mitteln ein Praktikantenspital errichtet und die Kantonsbibliothek erweitert werden
[32]. In Luzern dagegen wartete man noch eine Klärung der gesamtschweizerischen Bedürfnisse ab
[33]. Der Wissenschaftsrat sprach sich in seinem Anfang 1968 veröffentlichten Bericht gegen die Gründung neuer Hochschulen, wohl aber für die Schaffung von Spezialinstitutionen, insbesondere auf den im Aargau ins Auge gefassten Gebieten, aus
[34]. Ein durch eine private Schenkung lancierter Plan für ein vom Europarat patroniertes Studienzentrum für europäische Fragen in Carona (TI) gedieh einstweilen bis zur Gründung eines schweizerischen Patronatskomitees; die Einbeziehung einer allfälligen Bundesunterstützung in die Hochschulförderungsvorlage wurde vom Wissenschaftsrat abgelehnt
[35].
[1] NZZ, 1815, 26.4.67; 2789, 26.6.67; BBl, 1967, II, S. 1407 f. Vgl. dazu SPJ 1966, S. 118.
[2] Vgl. Stellungnahmen des Vororts und des Zentralverbandes schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen (NZZ, 3289, 7.8.67), des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (Gewerkschaftskorrespondenz, 26, 29.6.67), des Christlichnationalen Gewerkschaftsbundes (NZZ, 2637, 16.6.67), der Freisinnig-demokratischen Partei (NZZ, 3008, 12.7.67) und der Sozialdemokratischen Partei (Tw, 143, 22.6.67; 159, 11.7.67). Der Schweizerische Gewerkschaftsbund verlangte einen gezielten Einsatz für alle Beiträge an die Forschung.
[4] NZZ, 3008, 12.7.67. Vgl. dazu Wirtschaftsförderung, Dokumentations- und Pressedienst, 27/28, 3.7.67. Gegen eine Vernachlässigung der Berufsbildung infolge höherer Beiträge an die Hochschulen wandte sich auch die Vereinigung schweizerischer Angestelltenverbände (NZZ, 1905, 1.5.67).
[5] NZZ; 3289, 7.8.67. Ähnlich Wirtschaftsförderung in NZZ, 3401, 17.8.67.
[7] Vgl. Vat., 153, 5.7.67 (Konservativ-christlichsoziale Partei), ferner die Stellungnahmen des Gewerbeverbandes (NZZ, 3008, 12.7.67) und der Wirtschaftsförderung (Dokumentations- und Pressedienst, 27/28, 3.7.67), die namentlich die Subventionierung finanzstarker Kantone kritisierten. Eine Basler Stimme lehnte dagegen eine Abstufung der Beiträge nach der Steuerkraft der Kantone als unsachgemäss ab (BN, 306, 22./23.7.67).
[8] So etwa bei der Vereinigung der Angestelltenverbände (NZ, 218, 16.5.67) und beim Christlichnationalen Gewerkschaftsbund (NZZ, 2637, 16.6.67). Vgl. auch unten, Anm. 9.
[9] MAX IMBODEN, « Die schweizerischen Hochschulen an der Wende », in Schweizer Monatshefte, 46/1966-67, S. 867 ff.; vgl. dazu SPJ 1966, S. 118, Anm. 10. Im Interesse der Heranbildung einer genügenden Zahl von Dozenten und Forschern regte auch ein vom NR im März überwiesenes Postulat Hummler (rad., SG) eine Zweiteilung des Studiums an (NZZ, 1017, 9.3.67).
[11] Ausbau der schweizerischen Hochschulen, insbes. S. 6 ff. u. 25, wo eine Verdoppelung der Zahl der jährlichen Hochschulabsolventen sowie die Aufgliederung des Studiums in eine (mit Ausnahme der Medizin) auf 8-9 Semester konzentrierte Grundausbildung und eine Weiterausbildungsstufe für besonders Begabte beantragt wird.
[12] Vgl. insbesondere die Aufsätze von HANS FEY, ROLF DEPPELER, KASPAR WINTERHALTER, BERNARD JEANRENAUD und HANS KOBLET in Schweizerische Zeitschrift für Nachwuchs und Ausbildung, 6/1967, S. 47 ff., 57 ff., 122 ff. u. 126 ff.
[15] NZZ, 3762, 11.9.67; TdG, 212, 11.9.67; 221, 21.9.67; 226, 27.9.67; 227, 28.9.67; NZ, 420, 12.9.67; 430, 18.9.67; 462, 6.10.67; Bund, 252, 17.9.67.
[16] NZZ, 2675, 19.6.67 (Hochschulrektorenkonferenz) ; 2844, 30.6.67 (Verband schweizerischer Studentenschaften).
[17] BBl, 1967, II, S. 1381 ff. Von Bedeutung war im übrigen die präzisere Umschreibung von Struktur und Aufgabe des Wissenschaftsrates.
[18] NZZ, 5558, 27.12.67.
[19] Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission für Fragen des Ausbaus und der Koordinierung der medizinischen Ausbildung, (Bern) 1967. Präsident der Kommission war Prof. O. GseII.
[20] BBl, 1967, I, S. 1177 ff.
[21] NZZ, 3894, 19.9.67 (Dozenten) ; 4076, 29.9.67 (Studenten).
[22] Beratung im StR am 3.10. (NZZ, 4139, 3.10.67), im NR am 8., 11. u. 12.12. (Sten. Bull. NR, 1967, S. 564 ff.).
[23] BBI, 1968, I, S. 699 ff.; vgl. auch GdL, 104, 6./7.5.67; 105, 8.5.67; 219, 20.9.67; 262, 9.11.67; 297, 20.12.67; JdG, 239, 13.10.67.
[24] Die studentische Aktivität stand im Zusammenhang mit radikalen Tendenzen in der Studentenschaft, die sich an den einzelnen Universitäten unterschiedlich entwickelten. So verlor die radikale Action syndicale universitaire infolge innerer Spannungen die Führung in den Organen der Genfer Studentenschaft (JdG, 128, 5.6.67; 247, 23.10.67), während in Bern der Verein progressive Hochschule bei der Wahl des Studentenrates einen Achtungserfolg erzielte (Tw, 31, 7.2.67). Zur inneren Lage an den Universitäten Genf und Lausanne vgl. auch NZZ, 193, 26.3.68. Vgl. ferner oben, S. 14.
[25] Vgl. für Genf: JdG, 41, 18./19.2.67; 47, 25./26.2.67; für Bern: Bund, 152, 23.5.67; für Zürich: NZZ, 4967, 20.11.67. In allen drei Kantonen stellte der Erziehungsdirektor Reformen in Aussicht.
[26] BN, 42, 27.1.67; NZ, 47, 29.1.67; 69, 10.2.67.
[27] BN, 525 u. 526, 11.12.67; 530, 13.12.67; 531, 14.12.67; NZ, 573, 11.12.67; 577 u. 578, 13.12.67.
[28] Vgl. für Freiburg: TdG, 22, 26.1.67; für Genf: TdG, 164, 15.7.67.
[31] GdL, 261-265, 8., 9., 10., 11/12. u. 13.11.67; 267, 15.11.67; 268, 16.11.67; 286, 7.12.67; 290, 12.12.67; 292, 14.12.67.
[32] NZZ, 3026, 13.7.67; 3411, 18.8.67. Vgl. auch Beitrag des Aargaus an das schweizerische Hochschulwesen, Bericht des Arbeitsausschusses an den Regierungsrat, Aarau 1967.
[33] Vat., 23, 28.1.67; 124, 1.6.67.
[34] Ausbau der schweizerischen Hochschulen, S. 16 ff. u. 26.
[35] NZZ, 1770, 23.4.67; 2808, 27.6.67; 2877, 2.7.67; NZ, 299, 3.7.67.
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