Année politique Suisse 1968 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 2. Öffentliche Finanzen — Finances publiques
Bern . Befristetes Gesetz über Finanzausgleich und Abänderung von Beitrags- und Abgabevorschriften (insbes. Reduktion der Staatsbeiträge an Spitäler, Fürsorgeaufwendungen und Lehrerbesoldungen zulasten der Gemeinden, jährliche Plafonierung von Staatsbeiträgen durch den Grossen Rat, Erhöhung von Gebühren, Verstärkung des Finanzausgleichs für schwache Gemeinden, Weiterführung der Progression bei der Einkommenssteuer) in der Volksabstimmung angenommen; Neinparolen des Landesrings, des Jungen Bern und der Christlichsozialen und Sozialisten des Jura (Bund, 11, 15.1.68; 30-33, 6.-9.2.68; 36, 13.2.68; 112-114, 14.-16.5.68; 225, 25.9.68; 227, 27.9.68; 229, 30.9.68).
Solothurn : Verstärkung des Finanzausgleichs, vgl. 2 b) Steuerwesen.
Appenzell Innerrhoden : Verbesserung des Finanzausgleichs, vgl. 2 b) Steuerwesen.
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