Année politique Suisse 1968 : Wirtschaft / Landwirtschaft / Pflanzliche Produktion
Das
Weinstatut musste vom Bundesrat ergänzt werden, weil die Kontingentierung der Weineinfuhr dadurch umgangen worden war, dass billige Weine an der Grenze behelfsmässig in dünnwandige Flaschen abgefüllt und nachher in Tanks auf die Verbraucherzentren in der Schweiz verteilt worden waren. Um liberalisiert eingeführt werden zu können, müssen die Flaschen künftig beim Grenzübergang aus normalem Glas bestehen und unverändert in die Hände der Konsumenten gelangen. Dadurch lohnt sich die Einfuhr billiger Weine in Flaschen nicht mehr
[43]. Im Juli kam das EVD zum Schluss, dass auf Grund der guten Erfahrungen der Bundesbeschluss über die vorübergehenden Massnahmen zugunsten des Rebbaus um weitere 10 Jahre bis 1979 zu verlängern sei. Der Bericht stellte fest, dass wiederum in verschiedenen Gebieten kleinere Flächen ausserhalb der Rebbauzone angepflanzt worden waren. Er sah deshalb zwar Neupflanzungen bis zu 1500 ha vor, wollte aber nicht auf das Pflanzverbot und die Rodungspflicht verzichten. Die Reaktionen auf den Bericht des Bundesrates waren allgemein positiv. Man hoffte allerdings da und dort, dass andere Massnahmen als die gewaltsame Vernichtung von Reben die illegalen Pflanzungen verhindern würden
[44].
[44] GdL, 159, 10.7.68; 160, 11.7.68; JdG, 159, 10.7.68; Bund, 159, 10.7.68.