Année politique Suisse 1968 : Wirtschaft / Landwirtschaft / Tierische Produktion
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Fleisch
Die Massnahmen auf dem Milchsektor tangierten auch den Schlachtviehmarkt. Die im neugefassten Milchwirtschaftsbeschluss vorgesehenen Massnahmen führten indirekt zu einem zusätzlichen Angebot [72]. Der gleichenorts postulierten Förderung der Mastbetriebe waren daher nach der Auffassung des Metzgermeisterverbandes enge Grenzen gesetzt. Wegen der verminderten Einfuhr von preisgünstigerem Fleisch und der vermehrten Mast mit Vollmilch — die Milchersatzfuttermittel wurden ja durch den Milchwirtschaftsbeschluss ebenfalls verteuert — rechnete man mit einer massiven Preishausse beim Fleisch [73]. Das Hauptproblem bestand darin, das ganze Rind abzusetzen, und nicht nur die Spezialstücke. Eine von Bundesrat Schaffner einberufene Konferenz der interessierten Kreise empfahl eine Werbekampagne für die weniger begehrten Rindfleischstücke [74]. Auf dem Schweinefleischmarkt drohten ebenfalls Überschüsse. Deshalb löste das Projekt der Migros, eine industrielle Schweinezucht mit einer Jahresproduktion von rund 100 000 Schlachtschweinen aufzuziehen, Beunruhigung aus [75].
Die Tollwut griff 1968 auf weitere Kantone über, was das Eidg. Veterinäramt veranlasste, in Zusammenarbeit mit den Kantonen im Frühjahr systematisch Fuchsbaue zu begasen. Der Bundesrat ordnete eine Verschärfung der Massnahmen und ihre Ausdehnung auf andere Kantone an. Den Vorwürfen, man sei zu wenig gründlich vorgegangen, wurden vor allem im Waadtland immer mehr Stimmen entgegengehalten, die eine masslose Begasung und die damit verbundene Ausrottung ganzer Tierfamilien kritisierten [76]. Im Wallis brach in einigen Ställen die Maul- und Klauenseuche aus. Dank rigoroser Massnahmen konnte eine Ausbreitung auf andere Gebiete verhindert werden [77].
 
[72] Vat., 78, 1.4.68.
[73] NZZ, 282, 8.5.68; TdL, 135, 14.5.68; JdG, 113, 15.5.68.
[74] TdG, 119, 21.5.68.
[75] NZZ, 220, 8.4.68; Vr, 89, 17.4.68; TdG, 101, 30.4.68.
[76] Bund, 3, 5.1.68; NZZ, 86, 8.2.68. 132, 28.2.68; TdG, 69, 21.368; GdL, 19, 24.1.68.
[77] TdL, 349, 14.12.68; TdG, 296, 17.12.68.