Année politique Suisse 1968 : Infrastruktur und Lebensraum / Verkehr und Kommunikation
Strassenverkehr
In der Strassenverkehrspolitik stand die Sorge um die Sicherheit im Vordergrund
[29]. Bei der Eröffnung des Genfer Autosalons ermahnte Bundespräsident Spühler die Automobilwirtschaft, in ihrer Werbung nicht das Leistungsvermögen der Fahrzeuge zu betonen, sondern Ratschläge für sicheres Fahren zu verbreiten
[30]. Von verschiedener Seite wurde der Ruf nach
Geschwindigkeitsbeschränkungen ausserorts erhoben. Eine von der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung veröffentlichte Studie wies die Möglichkeit einer starken Verringerung der Unfälle durch solche Beschränkungen nach und postulierte die Verfügung von Höchstgeschwindigkeiten auf besonders unfallgefährdeten Strecken
[31]. Dieselbe Lösung wurde von der Interkantonalen Kommission für den Strassenverkehr empfohlen und aus Kreisen der Automobilistenverbände befürwortet
[32]. Die Sorge um die Strassensicherheit wurde auch als Beweggrund angeführt, als der Bundesrat den Wünschen nach einer Zulassung des Alkoholausschanks in Autobahngaststätten sein Nein entgegensetzte
[33]. Ende Februar hatte eine Delegation des waadtländischen Staatsrats beim Chef des EDI um eine Lockerung des 1964 verfügten Verbots nachgesucht, und im Juni veröffentlichte der Automobil-Club der Schweiz ein Gutachten, das ein Bedürfnis nach vollausgebauten Nationalstrassenrestaurants geltend machte. Die bestehende Regelung wurde jedoch aus verschiedenen Kreisen unterstützt
[34]. Die Zahl der Unfälle stieg 1968 weiter an, hielt sich aber im Rahmen der Steigerung des Motorfahrzeugverkehrs
[35].
[29] Vgl. die Artikelreihe « Mehr Sicherheit im Strassenverkehr» in NZZ, 498, 509, 531, 589, 592, 613, 647, 704, 720, 735, 14.8.-27.11.68.
[31] P. HEHLEN, Geschwindigkeitsbeschränkungen ausserorts, Bern 1968 (Schriftenreihe der Schweiz. Beratungsstelle für Unfallverhütung, 4); vgl. ferner GdL, 222, 23.9.68.
[32] NZZ, 248, 23.4.68; 544, 4.9.68. Im Zürcherischen Juristenverein plädierte Prof. E.W. Stark für Geschwindigkeitsgrenzen auf allen Strassen (NZZ, 701, 12.11.68).
[33] Antwort auf eine Kleine Anfrage von NR Sauser (dem.-ev., ZH) (NZZ, 419, 10.7.68).
[34] Vgl. zur waadtländischen Vorsprache PS, 84, 10.4.68, zum Gutachten des ACS Bund, 135, 12.6.68, ferner Gegenstimmen in NZZ, 372, 20.6.68 (Abstinentenverkehrsverband); TdG, 148, 26.6.68 (Zentralstelle zur Bekämpfung des Alkoholismus); NZ, 291, 27.6.68 (zürcherische evangelisch-reformierte Kirchensynode); NZZ, 427, 15.7.68 (Regierungsrat von Baselland). Auch der Schweiz. Wirteverein befürwortete keine Änderung (NZZ, 357, 13.6.68).
[35] Die Zunahme der Unfälle betrug gegenüber 1967 5 %, diejenige der Verletzten 2 %, während die Zahl der Toten um 1,2 % abnahm. Der Motorfahrzeugbestand stieg um 6 % (NZZ, 76, 5.2.69).
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