Année politique Suisse 1968 : Infrastruktur und Lebensraum / Verkehr und Kommunikation
 
PTT
Den Bestrebungen, die auf eine Vergrösserung der wirtschaftlichen Beweglichkeit der PTT-Betriebe ausgerichtet waren, trug der Bundesrat im Frühjahr dadurch Rechnung, dass er den eidgenössischen Räten eine Revision des PTT-Organisationsgesetzes beantragte, die einen Verwaltungsrat, eine Vereinfachung des Verfahrens für die Genehmigung von Liegenschaftskäufen und Bauprojekten für Betriebsanlagen sowie eine Übertragung der endgültigen Tarifhoheit auf die Bundesversammlung vorsah; die Erhebung zum autonomen Regiebetrieb lehnte er jedoch ab [58]. Im Verwaltungsrat sollen — wie Bundesrat Gnägi bekanntgab — vor allem die politischen Richtungen und die Landesteile vertreten sein; die 1964 geschaffene konsultative PTT-Konferenz könnte daneben als Ausspracheorgan der PTT-Benützer bestehen bleiben [59]. Der Entwurf stiess namentlich wegen der Aufhebung der Referendumspflicht für die Posttaxen auf verbreitete Opposition; einem Monopolbetrieb gegenüber glaubte man auf das Sicherheitsventil des Volksrechts nicht verzichten zu können [60]. Der Ständerat behielt deshalb auf Antrag seiner vorberatenden Kommission das Referendum für die wichtigsten Taxen bei; ausserdem verstärkte er die Selbständigkeit der PTT-Betriebe noch etwas mehr, allerdings nicht bis zur Gleichstellung mit den SBB [61].
Die Rechnung der PTT für 1967 ergab, zum Teil infolge der auf den 1. November in Kraft gesetzten Taxenerhöhung, nicht das budgetierte Defizit, sondern einen Reingewinn von 35,7 Mio Fr. [62]. Bei ihrer Behandlung im Nationalrat wurde freilich über ungenügende Leistungen geklagt, insbesondere bei, der Zustellung von Zeitungen und bei der Einrichtung neuer Telephonanschlüsse [63]. Im Zusammenhang mit der Tarifrevision für die Bahnen setzte der Bundesrat auf den 1. November auch die im allgemeinen nicht kostendeckenden Reiseposttaxen herauf [64]. Da der Postverkehr im 1. Halbjahr 1968 — offensichtlich als Auswirkung der Taxrevision von 1967 — einen Rückgang erfuhr, wurde für 1969 vorsichtiger budgetiert als für 1968; der Voranschlag rechnete nur mit einem Reingewinn von 80,2 Mio Fr. (Budget 1968: 110,7 Mio Fr.) [65].
Zu einer Verstimmung in der welschen Schweiz führte die Ernennung M. Redlis, des bisherigen Direktors der Eidg. Finanzverwaltung, zum Nachfolger des deutschsprachigen Präsidenten der dreiköpfigen PTT-Generaldirektion, V. Tuason, der auf Jahresende zurücktrat. Der Anciennität nach wäre der welsche Generaldirektor Ch.-F. Ducommun an der Reihe gewesen [66].
 
[58] BBl, 1968, I, S. 993 ff. Vgl. dazu SPJ, 1967, S. 91.
[59] NZZ, 270, 3.5.68.
[60] Vgl. NZZ, 546, 4.9.68 (Schweiz. Gewerbekammer); 632, 14.10.68 (Referendumskomitee gegen die Posttaxenerhöhung von 1952); ferner Lb, 104, 4.5.68; GdL, 112, 14.5.68; NZ, 233, 22.5.68; Tw, 129, 5.6.68; NBüZ, 341, 19.12.68.
[61] Sten. Bull. StR, 1968, S. 352 ff. So wurde für alle Objektkredite die parlamentarische Genehmigung ohne besondere Botschaft im Rahmen des Budgets und der Nachtragskredite vorgesehen.
[62] Geschäftsbericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die PTT-Betriebe im Jahre 1967. Vgl. dazu SPJ, 1966, S. 86.
[63] Genehmigung im NR am 10.6. (NZZ, 351, 11.6.68), im StR am 27.6. (NZZ, 390, 27.6.68).
[64] AS, 1968, S.1048; Bund, 196, 22.8.68; NZZ, 518, 23.8.68.
[65] Voranschl. Eidg., 1969, S. 87 ff.; zum Verkehrsergebnis des 1. Halbjahres 1968 vgl. NZZ, 467, 31.7.68; Tat, 199, 24.8.68. Die parlamentarische Genehmigung erfolgte diskussionslos, vgl. NZZ, 756, 6.12.68 (NR); 771, 12.12.68 (StR).
[66] TdL, 185, 3.7.68; 186, 4.7.68; GdL, 154, 4.7.68; 156, 6./7.7.68; JdG, 154, 4.7.68; 167, 19.7.68; NZZ, 404, 4.7.68; 409, 5.7.68; NZ, 307, 7.7.68; Tw, 157, 8.7.68; BN, 280, 8.7.68. Vgl. auch oben, S. 12 u. 67.