Année politique Suisse 1968 : Sozialpolitik / Bevölkerung und Arbeit
 
Arbeitsrecht
Im Bereiche des Arbeitsrechts kam es zu einer ersten Behandlung der neuen Arbeitsvertragsartikel des OR durch die Kommission des Nationalrates [1]. In der Presse wurde darauf hingewiesen, dass die Arbeitnehmerin in ihrem Anspruch auf Lohnausfallentschädigung dadurch benachteiligt werde, dass der Entwurf die Niederkunft dem Krankheitsfall gleichsetze. Wirklicher Schutz könne nur durch die Mutterschaftsversicherung gewährleistet werden [2].
Angesichts des Konzentrationsprozesses in der Industrie wurde unter den Arbeitnehmern zunehmend das Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht im Sinne einer Demokratisierung der Arbeitswelt verlangt [3]. In Zürich bildeten Mitglieder verschiedener Gewerkschaften zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe [4]. Es wurde aber anderseits hervorgehoben, dass Mitsprache nicht ohne Schulung möglich sei und aktives Interesse voraussetze, welches weitheruun erst geschaffen werden müsste [5].
 
[1] NZZ, 105, 16.2.68; 228; 11.4.68; 315, 24.5.68; 712, 18.11.68; über den Inhalt vgl. SPJ, 1967, S. 107 f.
[2] Tat, 184, 7.8.68 u. Lb, 187, 12.8.68 (Gertrud Heinzelmann).
[3] Über den Konzentrationsprozess s. oben, S. 53 f.; Vr, 51, 1.3.68; 76, 30.3.68; 156, 6.7.68; 161, 12.7.68; 175, 29.7.68; NZ, 283, 23.6.68; 402, 1.9.68; 474, 14.10.68; NZZ, 747, 3.12.68 (Schweiz. Eisenbahnerverband).
[4] Es handelte sich sowohl um Mitglieder von Verbänden, die dem Schweiz. Gewerkschaftsbund angeschlossen sind, als auch um solche von Minderheitsgewerkschaften (NZZ, 252, 25.4.68).
[5] Vr, 103, 3.5.68; 127, 1.6.68; 145, 24.6.68; 169, 22.7.68.