Année politique Suisse 1968 : Sozialpolitik / Bevölkerung und Arbeit / Kollektive Arbeitsbeziehungen
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Bundespersonal
In bezug auf die Neuregelung von Arbeitsverhältnissen stand wie im Vorjahr die Reallohnerhöhung für das Bundespersonal im Vordergrund. Nach harten Verhandlungen einigten sich die Personalvertreter mit dem Bundesrat Ende Januarauf eine Verständigungslösung. Es wurde eine Erhöhung um 6 % bei vollem Teuerungsausgleich auf Ende 1967 vereinbart. Weitere Verbesserungen betrafen unter anderem die Renten, die Dienstaltersgeschenke und die Sozialzulagen. Die Inkraftsetzung war auf Neujahr 1969 vorgesehen, indessen beabsichtigte man, die neuen Löhne rückwirkend ab 1. Juli 1968 auszurichten und auf diese Weise den Einkauf der Erhöhung in die Personalkasse zu finanzieren. Die Mehrkosten wurden auf 190 Mio Fr. jährlich beziffert [6].
Wie bei den Verhandlungen, erwies sich auch in der öffentlichen und speziell in der parlamentarischen Diskussion die Problematik der Lohnvergleiche zwischen Verwaltung und Privatwirtschaft als die eigentliche Schwierigkeit [7]. Hier wurde denn auch von Unternehmerseite angesetzt und die vorgesehene Erhöhung als unverantwortlich bezeichnet [8]. Auf freisinniger Seite hätte man zwar einer kräftigeren Verbesserung der höheren und einer geringeren der bescheideneren Gehälter nach dem Muster der Privatwirtschaft den Vorzug gegeben, man stimmte der Vorlage aber trotzdem zu [9]. In bäuerlichen Kreisen bekundete man Verständnis für das Personal, wünschte aber im Blick auf den Milchpreis eine grössere Aufgeschlossenheit des Bundes auch für die Anliegen der Landwirte [10]. Begrüsst wurde die Vorlage insbesondere auf sozialdemokratischer Seite [11]. Der Nationalrat beriet darüber im März. Alle Fraktionen stimmten zu, doch äusserte eine Reihe von Rednern schwere Bedenken wegen der Auswirkungen auf Bundesfinanzen, SBB- und PTT-Tarife und Teuerung. Sehr umstritten war die rückwirkende Inkraftsetzung, doch wurde ein Antrag von Rechtskreisen auf Streichung mit 88: 44 Stimmen verworfen. Mit 100: 14 Stimmen unterlag ferner die von Unternehmerkreisen begehrte gestaffelte Inkraftsetzung (3 % ab 1969, 6 % ab 1970). Desgleichen hielt der Rat gegenüber einem von der Kommission gestützten sozialdemokratischen Antrag für eine Übergangslösung bei den Dienstaltersgeschenken am Bundesratsentwurf fest [12]. Von Unternehmerseite wurde daraufhin an den Ständerat appelliert, er möge den « inflatorischen Schock » dämpfen, indem er die Rückwirkung streiche und die Inkraftsetzung staffle [13]. Es wurde ein « Komitee gegen inflatorische Besoldungspolitik » gebildet und so die Möglichkeit der Ergreifung eines Referendums unterstrichen [14]. Dagegen wurde von den Arbeitnehmervertretern der Wert des Arbeitsfriedens betont und zur Verdeutlichung auf die Situation in Frankreich verwiesen [15].
Die Lage verschlechterte sich psychologisch für die Gegner der Rückwirkung, als die Finanzkommission des Nationalrates die neuen Entschädigungen fürMagistratspersonen und Parlamentarier ebenfalls rückwirkend auf den 1. Juli 1968 einzuführen beantragte [16]. So schloss sich denn der Ständerat im Juni auf der ganzen Linie den Beschlüssen des Nationalrates an, und zwar mit so deutlichen Mehrheiten, dass auf die Ergreifung des Referendums schliesslich verzichtet wurde [17]. Mit Besoldungserhöhungen von 6 % folgten im gleichen Jahre die Kantone Zürich und Bern und ebenso deren Hauptstädte [18]. Eine Reihe weiterer Kantone führte Lohnerhöhungen geringeren Ausmasses durch. So begnügte sich Basel-Stadt mit 5 % im Hinblick auf die dort ohnehin laufende Revision der Besoldungsordnung, durch welche in Angleichung an die Privatwirtschaft in erster Linie die Spitzengehälter angehoben werden sollen [19].
 
[6] Hinzu kamen einmalig 68 Mio Fr. für die Rückwirkung. Vgl. BBI, 1968, I, S. 277 ff.; NZZ, 69, 1.2.68; 91, 11.2.68; Bund, 26, 1.2.68; ferner SPJ, 1967, S. 109 ff.
[7] Einerseits sind die Funktionen in Bundes- und Privatbetrieben oft verschiedenartig, anderseits haben sich die öffentlichen und die privaten Löhne nicht im gleichen Rhythmus entwickelt; vgl. BBI, 1968, I, S. 278 ff.
[8] NZZ, 50, 9.2.68 (Arbeitgeber); Bund, 45, 23.3.68 (Trumpf Silur); BN, 49, 2.2.68.
[9] NZZ, 155, 10.3.68 (Ausschuss für Fragen des öffentlichen Personals).
[10] NZZ, 83, 7.2.68 (Landwirtschaftlicher Informationsdienst).
[11] Tw, 45, 23.2.68; vgl. über weitere Stellungnahmen NZZ, 163, 13.3.68.
[12] Sten. Bull. NR, 1968, S. 115 ff.; NZZ, 164, 13.3.68; 167, 14.3.68; 168, 14.3.68; 170, 15.3.68; über die Kommissionsanträge vgl. NZZ, 136, 1.3.68 u. 139, 3.3.68; über die Rückwirkung NZZ, 158, 11.3.68; 161, 12.3.68; 164, 13.3.68; Bund, 62, 14.3.68.
[13] NZZ, 186, 22.3.68; 269, 2.5.68; 328, 30.5.68 ; 333, 2.6.68; wf, Dokumentation- und Pressedienst, 17, 22.4.68; 19, 6.5.68; gk, 15, 4.4.68.
[14] NZZ, 274, 6.5.68; Dov., 104, 6.5.68; vgl. auch Bund, 124, 29.5.68 (Referendumsbeschluss der Berner Handelskammer).
[15] NZZ, 324, 29.5.68; Bund, 125, 30.5.68; vgl. auch das Votum Vogt (soz., SO) im StR (Sten. Bull. StR., 1968, S. 72 f.), ferner NZZ, 346, 9.6.68.
[16] NZZ, 302, 17.5.68; 345, 7.6.68; Honegger (rad., ZH) bezeichnete diesen Beschluss als « Rückenschuss » (Sten. Bull. StR., 1968, S. 69). Vgl. oben, S. 13.
[17] Sten. Bull. StR., 1968, S. 67 ff.; NZZ, 339, 5.6.68; gk, 23, 6.6.68; ferner zur Frage des Referendums NZZ, 346, 9.6.68; 361, 14.6.68; 387, 26.6.68; 390, 27.6.68; 496, 14.8.68; Weltwoche, 1805, 14.6.68; 1820, 27.9.68; Bund, 143, 21.6.68.
[18] NZZ, 373, 20.6.68 (Stadt Zürich); 634, 14.10.68 (Kanton Zürich); Bund, 262, 7.11.68 (Kanton Bern); 293, 13.12.68 (Stadt Bern). Siehe auch unten, S. 145.
[19] BN, 527, 13.12.68. Siehe auch unten, S. 145.