Année politique Suisse 1968 : Sozialpolitik
Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
Revendications concernant le développement de la médecine préventive — Le Conseil fédéral prend des mesures pour contrecarrer la baisse des prix des spiritueux — Une nouvelle loi contre les stupéfiants est adoptée, ainsi que la ratification de la convention internationale y relative — Le Conseil des Etats approuve une nouvelle loi sur les poisons.
Gesundheitspolitik
Mit den zunehmenden Krankenpflegelasten gewinnt mehr und mehr die Vorsorge durch eine aktive Gesundheitspolitik an Aktualität. Gefordert wurde ein Ausbau der Präventivmedizin, wobei auf das amerikanische Beispiel hingewiesen wurde
[1]. Eine Anregung betraf die Übernahme von Kontrolluntersuchungen und Bagatellfällen durch Gesundheits-Servicecenters
[2]. Nationalrat Dubois (PdA, NE), Spezialist auf dem Gebiete der Arbeitsmedizin, wünschte in einer Kleinen Anfrage ein Spezialinstitut für Sozial- und Präventivmedizin auf postuniversitärer Basis und wurde darin von Bundesrat Tschudi unterstützt
[3].
Suchtmittel
In bezug auf den
Alkoholismus betonte der Bundesrat den Vorrang der Präventivmassnahmen und rügte die Praxis jener Mehrzahl von Kantonen, welche von ihrem Anteil am Alkoholzehntel nur geringe Beträge für die Vorsorge einsetzen
[4]. Der Verbrauch von Alkohol und insbesondere von Spirituosen stieg weiter an. 26 039 Alkoholkranke wurden fürsorgerisch betreut, eine Schätzung des Weltgesundheitsamtes kam auf 50 000 Alkoholkranke für die Schweiz; nach vorgenommenen Stichproben soll jedoch deren Zahl noch weit höher liegen
[5]. Bei dieser Sachlage vermochte die im Spätherbst durch Denner ausgelöste Preissenkungswelle auf Spirituosen nicht überall Genugtuung auszulösen. Auf die dringenden Vorstellungen alkoholgegnerischer Kreise hin beschloss der Bundesrat Ende Dezember, die fiskalische Belastung der Spirituosen auf den 1. Januar 1969 um 50 % zu erhöhen
[6]. Diese kräftige Reaktion wurde weitherum gut aufgenommen
[7]. Auch die wachsende Zahl Drogengeschädigter rief nach vorsorglichen Massnahmen
[8]. Besonders in Basel vermehrten sich die Rauschgiftfälle sprunghaft
[9]. Ferner wurden Patienten Opfer von Betäubungsmitteln, die ihnen der Arzt, durch irreführende Prospekte getäuscht, zu ihrem Schaden verordnet hatte
[10]. Der Bundesrat legte darum im März ein neues Betäubungsmittelgesetz vor. Die Kontrolle der Betäubungsmittel und der ihnen wirkungsverwandten Halluzinogene wie Lysergid (LSD-25) sollte dadurch gestrafft und damit auch die Voraussetzung zur gleichzeitig beantragten Ratifikation des internationalen Übereinkommens über die Betäubungsmittel geschaffen werden. Dieser Beitritt erleichtert der schweizerischen Industrie den Bezug der Rohstoffe
[11]. Die Vorlagen wurden vom Nationalrat im Oktober, vom Ständerat im Dezember durchberaten und nach Vornahme einiger Präzisierungen von beiden Räten unbestritten angenommen
[12].
Vermehrt wurde in den letzten Jahren ein besserer Schutz vor Vergiftungen verlangt
[13]. Der Bundesrat legte deshalb im Mai ein Giftgesetz vor. Da einerseits gefährliche Gifte scharfe Überwachung erfordern, anderseits der Verkehr mit harmlosen Giften nicht unnötig erschwert werden soll, wurde eine Einteilung der Gifte in fünf Klassen vorgesehen
[14]. Der Ständerat beriet die Vorlage anfangs Dezember. Auf Antrag der Kommission akzeptierte er eine Anregung Heimanns (LdU, ZH), den Selbstbedienungsläden in gleicher Weise wie den übrigen Läden das Führen von harmlosen Giften der Klasse 5 (z. B. Waschmittel) grundsätzlich zu gestatten
[15].
[3] TdL, 167, 15.6.68; NZZ, 365, 17.6.68; hiezu vgl. TdG, 214, 12.9.68 (Gründung des « Service de médecine du travail et d'hygiène industrielle »).
[4] 16 Kantone geben dafür weniger als 30 % ihres Anteils aus; vgl. NZZ, 71, 1.2.68; BBl, 1968, I, S. 149 ff.; ferner SPJ, 1967, S. 116 f.
[5] NZ, 64, 8.2.68; TdG, 69, 21.3.68; NZZ, 653, 22.10.68 (Auszug aus F. WELTI, Der Verbrauch alkoholischer Getränke in der Schweiz in den Jahren 1961 /65 und früheren Zeitabschnitten). Vgl. ferner Lb, 116, 18.5.68 über Versuche der medizinischen Fakultät Basel (Psychiater und Gerichtsmediziner) über die Gefährlichkeit der Kombination von Alkohol- und Pillenkonsum.
[6] AS, 1969, S. 42 ff.; NZZ, 661, 25.10.68; 676, 1.11.68 (Schweizer Guttempler); 721, 21.11.68 (schweiz. und kantonale Alkoholgegner); 2, 3.1.69; Tages-Anzeiger, Wochenausgabe für das Ausland, 1, 7.1.69.
[7] Bund, 2, 5.1.69; Tw, 2, 4./5.1.69; NZZ, 20, 10.1.69; Vat., 5, 8.1.69; Tat, 37, 13.1.69; JdG, 2, 4./5.1.69. Denners Verwaltungsratspräsident sprach dagegen von «Raubzug» (TdG, 2, 3.1.69; NZZ, 12, 8.1.69).
[8] Man rechnet z. B. mit 20 000-25 000 Pillen-Geschädigten in der Schweiz (Genossenschaft, 10, 9.3.68); vgl. auch die Untersuchung der GdL (266-269, 13.11.-16./17.11.68) über Phenacetin, Antipyrin und Pyramidon enthaltende Pillen.
[9] Vom Januar bis anfangs Dezember 1968 80 Fälle mit 250 Angeschuldigten; früher wurden nur Einzelfälle festgestellt (NZ, 562, 4.12.68); ferner Sten. Bull. NR, 1968, S. 607 (Gianella, k.-chr., TI).
[10] BBI, 1968, I, S. 742.
[11] NZZ, 180, 20.3.68; GdL, 75, 29.3.68; NZ, 148, 29.3.68; BBI, 1968, I, S. 737 ff., 757 ff.
[12] Sten. Bull. NR, 1968, S. 606 ff., 667 f., 670; Sten. Bull. StR, 1968, S. 285 ff., 345; NZ, 457, 3.10.68; Bund, 287, 6.12.68; TdG, 287, 6.12.68. Definitiver Text in BBI, 1968, II, S. 1195 ff.
[13] BBI, 1968, 1, S. 1429 f. (parlamentarische Vorstösse seit 1946, insbesondere seit der Benzol-Affäre von 1963); NZZ, 611, 3.10.68.
[14] BBI, 1968, I, S. 1429 ff.; NZ, 474, 14.10.68.
[15] NZZ, 673, 31.10.68; 752, 4.12.68; Bund, 287, 6.12.68; Sten. Bull. StR, 1968, S. 261 ff., 287 f.
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