Année politique Suisse 1968 : Sozialpolitik / Soziale Gruppen
Familienpolitik
In der Familienpolitik wurde vor allem von katholischer Seite starkes Gewicht auf den Soziallohn gelegt (Kinderzulagen, Mietzinszuschüsse)
[26]. Der Nationalrat überwies als Postulat eine Motion Tenchio (k.-chr., GR), welche die
bundesrechtliche Regelung der Kinderzulagen verlangte
[27]. Ferner wurden progressive Ansätze (entsprechend der Kinderzahl) nach dem Muster einiger Kantone und' zweier Nachbarländer (Deutschland, Frankreich) gewünscht
[28]. Mit Studien über ausgewählte Probleme der Teilrevision des Familienrechts trat ein Seminar von Prof. Meier-Hayoz and die Öffentlichkeit (Scheidung; uneheliches, eheliches und adoptiertes Kind). Es gelangte wie die Studienkommission des EJPD zur Forderung nach einer Verstärkung der Rechte von Frau und Kind, lehnte aber im Gegensatz zu ihr das Begehren der Frauenorganisationen nach Übertragung des Stichentscheidungsrechts in Erziehungsfragen vom Vater auf die Vormundschaftsbehörde als der Familie schädliche staatliche Einmischung ab
[29]. Von anderer Seite wurde insbesondere die Revisionsreife des Scheidungsrechts hervorgehoben, indem das dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch zugrundeliegende christliche Ethos für die erdrückende Mehrheit des Volkes nicht mehr wegleitend sei und das Recht sich den Gegebenheiten anpassen müsse
[30].
[26] Vat., 77, 30.3.68; Ostschw., 60, 11.3.68 (Pro Familia); vgl. auch GdL, 61, 13.3.68.
[27] Heute je nach Kanton 15-40 Fr., vgl. auch unten, S. 146 f.; Vat., 231, 3.10.68; TdG, 232, 3.10.68; ferner SPJ, 1967, S. 116.
[28] Vat., 83, 6.4.68; 88, 13.4.68.
[29] NZZ, 91, 100, 112, 116, 117, 119, 11.-22.2.68; Warnung vor Auflösung der Familie auch in GdL, 61, 13.3.68; siehe ferner Vr, 42, 20.4.68. Vgl. ausserdem SPJ, 1967, S. 116.
[30] NZZ, 783, 18.12.68 (Prof. M. Keller).
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