Année politique Suisse 1968 : Bildung, Kultur und Medien / Bildung und Forschung
 
Hochschulen
In der Hochschulpolitik erhielten neben den Problemen des Ausbaus und seiner Finanzierung die Struktur- und Methodenfragen vermehrtes Gewicht. In der ersten Jahreshälfte stand auf gesamtschweizerischer Ebene die Beratung des Bundesgesetzes über die Hochschulförderung im Vordergrund. Die am Ende des Jahres 1967 vom Bundesrat veröffentlichte Vorlage, welche für die Periode 1969-1974 Gesamtausgaben von 1150 Mio Fr. in steigenden Jahresraten vorsah, die Deckungsfrage aber offen liess [12], begegnete in Unternehmer- und Gewerbekreisen scharfer Kritik. Einerseits wurde eine Beschränkung der Bundeshilfe auf gezielte Sachinvestitionen sowie auf einen Finanzausgleich zugunsten schwächerer Hochschulkantone gefordert, anderseits wurde die vor allem aus Vertretern der Hochschulkantone zu bildende Hochschulkonferenz als ungeeignetes Gremium für einen rationellen Einsatz der Bundesmittel erklärt und eine straffere Zuteilungsordnung verlangt. Von gewerblicher Seite wurde erneut vor einer einseitigen Förderung der akademischen Berufsbildung gewarnt und zugleich eine Reduktion der ausländischen Studierenden gewünscht; der Direktor des Gewerbeverbandes, Nationalrat O. Fischer (rad., BE), empfahl eine Kürzung der vorgesehenen Beitragssummen auf 100 Mio Fr. pro Jahr. Die Opposition konstituierte sich in einem Komitee für rationelle Hochschulpolitik, das in einer Eingabe an die eidgenössischen Räte die hauptsächlichen Einwände zusammenfasste und eine Befristung der Neuordnung auf Ende 1974 vorschlug. Mehr oder weniger offen wurde mit einem Referendum gedroht [13]. Unterstützung.erhielt der Entwurf des Bundesrates insbesondere aus Hochschulkreisen; dabei drang die Vereinigung junger Wissenschafter ihrerseits auf eine Verstärkung der zentralen Instanzen, und der Verband der Schweizerischen Studentenschaften beanspruchte ein Mitspracherecht in den nationalen Organen der Hochschul- und Wissenschaftspolitik [14].
Die Kommission des Ständerates, der die Vorlage im März zu behandeln hatte, veranlasste das EDI zu einer Überarbeitung des Entwurfs, woraus sich eine Verstärkung der Position des Wissenschaftsrates ergab; dieser wurde als massgebendes wissenschaftspolitisches Planungs- und Konsultativorgan des Bundesrates anerkannt und der Hochschulkonferenz, in welcher er eine Vertretung erhielt, als Begutachtungsinstanz übergeordnet. Im weitern akzentuierte die Kommission die Abstufung der Sachinvestitionsbeiträge nach der Finanzkraft der Empfänger und erhöhte sie die Gesamtsumme für Sachinvestitionen zuungunsten der Grundbeiträge an die Betriebskosten [15]. Der Ständerat stimmte diesen Änderungen zu [16], was jedoch die Opposition noch nicht verstummen liess. Von gewerblicher Seite wurde angesichts der ausländischen Unruhen sogar der Versuch unternommen, eine Zustimmung von Garantien der Hochschullehrer für das politische Wohlverhalten der Studenten abhängig zu machen [17]. Die Kommission des Nationalrates brachte deshalb an der Vorlage zusätzliche zentralistische Retouchen an; dabei übertrug sie dem Wissenschaftsrat auch die Aufgabe einer Beratung der Hochschulen bei der Reform ihrer Struktur und Arbeitsweise, die ein Postulat des Ständerates einem speziellen Delegierten hatte vorbehalten wollen. Ausserdem entsprach sie den Begehren der Studenten nach einer Vertretung in der Hochschulkonferenz und nach einer Verpflichtung der Kantone, in ihren Einführungsgesetzen eine Studienberatung vorzusehen [18]. Die im Juni durchgeführte mehrtägige Debatte des Nationalrates, in welcher ein gewisser Druck von den ausländischen Unruhen her spürbar war, konzentrierte sich auf die Frage eines Referendumsvorbehalts für weitere Bundesbeiträge nach 1974. Äusserungen von Sprechern des Gewerbeverbandes, die für die Gewährung der künftigen Referendumsmöglichkeit einen Verzicht auf das Referendum gegen das vorliegende Gesetz in Aussicht stellten, liessen eine Zufallsmehrheit auf das Postulat .der direkten Demokratie einschwenken, was wiederum den Direktor des Gewerbeverbandes bewog, keinen Antrag auf eine Reduktion der Beitragssumme vorzubringen. Auf sonstige grundsätzliche Änderungsvorschläge ging der Rat nicht ein [19]. Der Ständerat schloss sich in derselben Session der Volkskammer an; das Referendum wurde nicht ergriffen [20].
Eine zweite gesamtschweizerische Hochschuldiskussion entspann sich im Anschluss an die Übernahme der Polytechnischen Schule der Universität Lausanne (EPUL) durch den Bund, über die der Bundesrat und der waadtländische Staatsrat in den ersten Monaten des Jahres eine Vereinbarung trafen [21]. In dieser verpflichtete sich der Bund, die EPUL, deren Eigenart er anerkannte, auszubauen und allmählich nach Dorigny zu verlegen, wo auch die Lausanner Universität ihren neuen Standort erhalten soll. Als Termin für die Übernahme wurde Anfang 1969 vorgesehen; im Hochschulförderungsgesetz, das zur gleichen Zeit in Kraft treten sollte, wurde demgemäss — im Unterschied zur Übergangsordnung für 1966-1968 — eine besondere Belastung des Kantons Waadt durch die EPUL nicht mehr berücksichtigt. Die Vereinbarung wurde im Mai vom waadtländischen Kantonsparlament, im Juni vom Ständerat und im Oktober vom Nationalrat oppositionslos genehmigt [22]. Die Übernahme der EPUL erforderte nun aber auch eine Anpassung der Gesetzgebung; das alte ETH-Gesetz von 1854 konnte nicht zwei verschiedenen technischen Hochschulen als Grundlage dienen. Der Bundesrat legte deshalb den Räten mit der Übernahmevereinbarung zugleich einen Entwurf für ein neues Gesetz vor, der sich auf wenige grundsätzliche Bestimmungen beschränkte und weitgehend dem alten Gesetz nachgebildet war. Er ordnete eine gewisse Angleichung der beiden Anstalten, insbesondere in bezug auf Studienpläne, Abschlussprüfungen und Unterrichtssprachen an, um die Freizügigkeit zwischen ihnen zu fördern, und sah auch ein Anhörungsrecht der stúdentischen Körperschaften vor; im übrigen ersetzte er den bisherigen Schulrat durch einen Hochschulrat, in welchem dem Präsidenten als Leiter jeder Schule ein Vizepräsident zur Seite treten sollte [23]. Auch dieser Gesetzesentwurf.passierte beide Räte ohne grössere Debatten und Abänderungen [24].
Erst mehrere Wochen nach der Verabschiedung in den Räten, an der Stiftungsfeier der Zürcher ETH, begann sich Opposition gegen das Gesetz zu regen, indem der Vertreter der ETH-Studenten das gewährte Anhörungsrecht als ungenügend erklärte und ein eigentliches Mitbestimmungsrecht postulierte [25]. Ungeachtet des späten Zeitpunkts drang in den studentischen Kreisen die Auffassung durch, es müsse das Referendum ergriffen werden, um zu vermeiden, dass die als unzeitgemäss empfundene Regelung in den Universitätskantonen Schule mache. Ein Komitee ging Ende November an die Unterschriftensammlung, und in kurzer Folge beschlossen die Studentenorganisationen mehrerer Hochschulen samt dem Verband der Schweizerischen Studentenschaften, die Aktion zu unterstützen [26]. Um einem Abstimmungskampf zuvorzukommen, von dessen Ausgang man ausser Nachteilen für die EPUL auch eine gewisse Lähmung der gesamten Hochschulpolitik befürchtete, versuchten freisinnige Kreise, den Bundesrat zur Zusicherung einer baldigen Gesetzesrevision zu veranlassen, die im Rahmen einer allgemeinen Hochschuldiskussion und unter Beizug aller ETH-Angehörigen vorzunehmen wäre. Eine entsprechende Motion wurde vom Bundesrat im Dezember bereits vor ihrer parlamentarischen Begründung öffentlich begrüsst, vom Nationalrat aber abgelehnt, wobei sich Unwille über das unvermittelte Auftreten der studentischen Gegnerschaft und Bedenken gegenüber der Revision eines noch nicht in Kraft getretenen Gesetzes mit Sympathien für den Kampfgeist der Jugend vereinigten [27]. Der Chef des EDI bekundete jedoch anlässlich eines parallelen Vorstosses im Ständerat die Bereitschaft des Bundesrates, auch bei Annahme des Gesetzes die Frage einer Revision auf breitester Basis zu diskutieren und das den Studenten eingeräumte Vernehmlassungsrecht extensiv auszulegen [28]. Die Tatsache, dass sich jugendliche Opponenten anschickten, die von der demokratischen Rechtsordnung gebotenen Mittel zu gebrauchen, erfuhr übrigens von verschiedener Seite eine positive Wertung [29]. Einen Tag vor Ablauf der gesetzlichen Frist wurden gegen 50 000 Unterschriften eingereicht [30].
Das eidgenössische Hochschulförderungsgesetz verpflichtet die Kantone zur Anpassung ihrer eigenen Hochschulgesetzgebung, insbesondere auf dem Gebiet der Ausbauplanung, die eine Struktur- und Studienreform einschliessen soll. Zugleich beauftragt es den Wissenschaftsrat mit der Beratung der Hochschulen in Reformfragen [31]. Es entsprach diesen Bestimmungen, wenn Bundesrat Tschudi bei der Behandlung des Gesetzes im Nationalrat ankündigte, dass der Wissenschaftsrat für die kantonalen Einführungsgesetze ein richtungweisendes Modell ausarbeiten werde [32]. Noch vor der Fertigstellung dieses Modells legte der Präsident des Wissenschaftsrates der Hochschulkonferenz am Jahresende Massnahmen zur grösstmöglichen Erleichterung der Freizügigkeit von Dozenten und Studenten innerhalb der « Hochschule Schweiz » nahe, namentlich eine Angleichung der Aufnahmebedingungen, des Studienaufbaus, der Prüfungen sowie der Gehälter und Sozialleistungen [33]. In ähnlicher Richtung zielte ein vom Verband der Schweizerischen Studentenschaften bereits im Sommer zur Diskussion gestelltes Modell für eine Studienreform, das eine Dreigliederung in vorbereitendes Grundstudium, wissenschaftliches Hauptstudium und Nachdiplomstudium für besonders Begabte vorsah [34], ferner eine Vereinbarung der juristischen Fakultäten aller sieben Universitäten über die gegenseitige Anerkennung ihrer Prüfungen [35].
Die Fragen der Studien- und Strukturreform wurden namentlich auf Kantons- und Universitätsebene mit wachsender Intensität behandelt. In Zürich und Baselstadt gediehen die Arbeiten bis zur Veröffentlichung von Vorentwürfen zu einem neuen Universitätsgesetz seitens der Verwaltung. Der Zürcher Entwurf erstrebte eine Stärkung der Universitätsspitze durch ein mehrjähriges vollamtliches Rektorat und einen Verwaltungsdirektor; er räumte aber den Studenten bloss ein Antragsrecht in Fragen der Studiengestaltung und der studentischen Wohlfahrt ein [36]. Der Basler Vorschlag dagegen, dem bereits eine ganze Reihe von Projekten vorangegangen war, sah für die Leitung der Anstalt einen von Regierung, Parlament und Regenz (Universitätsvertretung) bestellten Universitätsrat mit einem mehrjährigen vollamtlichen, nicht dem Lehrkörper angehörenden Präsidenten vor, enthielt eine Aufgliederung der Fakultäten in für Lehre und Forschung zuständige Abteilungen und sprach den Studenten auf allen Stufen ein Vertretungsrecht zu [37]. In Genf erteilte eine 1967 eingesetzte Grossratskommission der Regierung den Auftrag, einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten, wobei sie ein mehrjähriges vollamtliches Rektorat, einen konsultativen Universitätsrat als Bindeglied zwischen Universität und Öffentlichkeit sowie eine Auflockerung der Fakultätsstruktur postulierte, die Fragen der Studiengestaltung und der Position der Studenten aber einer Stellungnahme der Universität vorbehielt [38]. In den Kantonen Freiburg, Waadt und Bern wurde von Regierungsseite die Einsetzung einer ausserparlamentarischen Kommission zur Vorbereitung einer, neuen Gesetzesvorlage vorgenommen oder angekündigt [39]. Lebhafter, ja teilweise tumultuarisch verlief die Bewegung an den Universitäten selber. In die Forderungen nach neuen Lehrmethoden und Organisationsprinzipien für die Universität mischte sich die von radikalen Studentengruppen getragene Absage an die bestehende Gesellschaftsordnung. Während die Auseinandersetzung an den deutschschweizerischen Hochschulen im wesentlichen auf dem Boden der Diskussion und des geregelten Experiments blieb, kam es an den welschen Universitäten, nicht zuletzt unter dem Eindruck der Unruhen in Frankreich, auch zu grösseren Protest-, ja Störaktionen, die sich allerdings stets gegen bestimmte Mängel, Massnahmen oder Pläne (Stipendienordnung in Genf, Kollegiengelderhöhung in Freiburg, Numerus clausus in Lausanne usw.) wandten. Der ernsthaftere Charakter der Krise in der welschen Schweiz trat auch darin zutage, dass hier die offiziellen Studentenorganisationen durch die Sprengwirkung der neuen radikalen Gruppierungen, die ihre Mitarbeit versagten, zusehends gelähmt und als Partner im Universitätsgespräch unwirksam wurden. An den deutschschweizerischen Hochschulen blieb dagegen die studentische Organisationsstruktur intakt [40].
Die kantonale Hochschulpolitik war auch auf die Erweiterung der baulichen Anlagen ausgerichtet. So unterbreitete die Zürcher Regierung ihrem Parlament einen Bericht über die Verlegung der Naturwissenschaften und der nichtklinischen Medizin in das Strickhofareal, das heute von einer landwirtschaftlichen Schule eingenommen wird, wobei sie mit Gesamtkosten von mehr als 1 Mia Fr. und einer Bauzeit von 10-20 Jahren rechnete [41].
In der Frage der Gründung neuer Hochschulen wurde das aargauische Projekt einer medizinischen Akademie und eines Instituts für Bildungswissenschaften vom Grossen Rat grundsätzlich genehmigt und durch das Begehren nach einer Hochschule für Planungswissenschaften ergänzt; die Regierung erhielt den Auftrag, dieses Projekt vom Bund anerkennen zu lassen [42]. Eine Meinungsumfrage ergab, dass der Plan einer Hochschulgründung starke Popularität besitzt [43]. Als Anwärter auf eine medizinische Akademie trat freilich St. Gallen, das bereits über günstigere Spitaleinrichtungen verfügt, zum Aargau in Konkurrenz; auch die st. gallische Regierung leitete das eidgenössische Anerkennungsverfahren ein und fand bei der ersten Instanz Unterstützung [44]. Weniger rasch gediehen die Vorbereitungen in Luzern, wo man sich auf Grund der Empfehlungen des Wissenschaftsrates auf die Mittelschullehrerbildung ausrichtete [45]. Das Projekt eines europäischen Universitätszentrums in Carona (TI) wurde dagegen wegen finanzieller Schwierigkeiten aufgegeben [46].
 
[12] BBl, 1967, II, S. 1381 ff.; vgl. dazu SPJ, 1967, S. 118 ff.
[13] Vgl. wf, Dokumentation- und Pressedienst, 3, 15.1.68; Schweizerische Arbeitgeber-Zeitung, 63/1968, S. 11 f.; Gewerblicher Informations- und Pressedienst (Bund, 3, 5.1.68; NZZ, 11, 7.1.68); Stellungnahmen NR O. Fischers (NZZ, 107,18.2.68; NZ, 51, 31.1.68); Trumpf Buur, Jan. 1968 (dazu Erklärung NR Eibels in Vr, 35, 12.2.68); Gesellschaft für Hochschule und Forschung (NZZ, 57, 26.1.68); Komitee für rationelle Hochschulpolitik (NZZ, 76, 5.2.68; 80, 6.2.68; 104, 16.2.68); Bericht über Handel und Industrie der Schweiz im Jahre 1967 sowie Mitteilungen über die im Vereinsjahr 1967/68 vom Vorort behandelten Geschäfte, S. 161. Zur früheren Kritik vgl. SPJ, 1967, S. 119.
[14] Vgl. Stellungnahmen der Schweiz. Hochschulrektorenkonferenz (NZZ, 22.1.68), der Schweiz. Vereinigung junger Wissenschafter (Orbis scientiarum, 5/1968, S. 50 ff.) u. des Verbandes der Schweiz. Studentenschaften (NZZ, 60, 29.1.68; NZ, 47, 29.1.68).
[15] NZZ, 88, 9.2.68; 128, 27.2.68. Das Verhältnis zwischen Sachinvestitionen und Grundbeiträgen in der Periode 1969-1974 wurde von 600: 550 Mio Fr. auf 650: 500 Mio Fr. verschoben.
[16] Sten. Bull. StR, 1968, S. 35 ff.
[17] Schweizerische Gewerbe-Zeitung, 17, 26.4.68. Zur Opposition vgl. auch wf, Dokumentation- und Pressedienst, 18, 29.4.68.
[18] NZZ, 302, 17.5.68; vgl. dazu 290, 13.5.68 (Forderungen des Verbandes der Schweiz. Studentenschaften).
[19] Debatte vom 5.-11.6. (Sten. Bull. NR, 1968, S. 163 ff.). Die Referendumspflicht wurde mit 82: 81 Stimmen beschlossen, wobei die meisten Fraktionen gespalten waren; die Gesamtabstimmung ergab 130: 0 Stimmen.
[20] Zustimmung des StR am 13.6. (Sten. Bull. StR, 1968, S. 97 ff.). Definitiver Text in AS, 1968, S. 1585 ff. Zum Referendumsverzicht vgl. NZZ, 395, 1.7.68; 406, 4.7.68..
[21] Vgl. BBI, 1968, I, S. 699 ff.; ferner SPl, 1967, S. 121 f. Die Unterzeichnung erfolgte am 12. bzw. 14.3.
[22] GdL, 107, 8.5.68 (waadtländischer Grosser Rat); Sten. Bull. StR, 1968, S. 103 ff.; Sten. Bull. NR, 1968, S. 548 ff.
[23] BBI, 1968, I, S. 715 ff. u. 727 ff.
[24] Beratungen im StR am 18.6., 2. und 3.10. (Sten. Bull. StR, 1968, S. 103 ff., 240 ff.), im NR vom 30.9.-2.10. (Sten. Bull. NR, 1968, S. 548 ff., 610 f.).
[25] NZZ, 712, 18.11.68 ; TdG, 272, 19.11.68.
[26] NZZ, 741, 29.11.68; 751, 4.12.68; 758, 6.12.68; 759, 8.12.68. Eine Urabstimmung unter den Studenten der EPUL sowie die Studentenschaften der Hochschulen von Lausanne und St. Gallen entschieden gegen ein Referendum. Zur Motivierung des Referendums vgl. auch NZZ, 759, 8.12.68.
[27] Motion Schmitt (rad., GE) vom NR am 17.12. mit 78: 51 Stimmen abgelehnt (NZZ, 782, 18.12.68); vgl. dazu NZZ, 748, 3.12.68; 763, 10.12.68.
[28] Beantwortung der Interpellation Borel (rad., GE) am 19.12. (Sten. Bull. StR, 1968, S. 346 ff.); vgl. auch Erklärung vom 27.11. (NZZ, 737, 28.11.68).
[29] NZZ, 740, 29.11.68; NZ, 559, 2.12.68; Bund, 285, 4.12.68 ; BN, 514, 5.12.68.
[30] NZZ, 15, 9.1.69.
[31] Art. 23 u. 18, Abs. 3, lit. d.
[32] Sten. Bull. NR, 1968, S. 205.
[33] Wissenschaftspolitik, 3/1969, H. 1, S. 7 ff. Weitergehende Reformen verlangte die von Prof. Imboden begrüsste analytische und programmatische Schrift ROLF DEPPELER, Die schweizerische Universität im Kreuzfeuer, Bern 1968 (Staat und Politik, 4). Der Verfasser wurde im Januar 1969 zum Sekretär der Hochschulkonferenz ernannt (NZZ, 33, 16.1.69).
[34] NZ, 318, 13.7.68.
[35] Schweizerische Hochschulzeitung, 41/1968, S. 244 ff.; NZZ, 423, 12.7.68.
[36] Vr, 228, 28.9.68; NZZ, 466, 31.7.68.
[37] BN, 507, 30.11./1.12.68; NZ, 557, 1.12.68. Vgl. dazu SPJ, 1967, S. 122.
[38] JdG, 149, 28.6.68; TdG, 152, 1.7.68.
[39] Lib., 158, 10.7.68; 163, 16.7.68 (Freiburg); TdL, 158, 6.6.68; TdG, 141, 18.6.68 (Waadt); Bund, 220, 19.9.68; 221, 20.9.68 (Bern).
[40] Vgl. zu den welschen Universitäten DANIEL CORNU, « L'agitation estudiantine en Suisse romande », in Schweizer Monatshefte, 48/1968-69, S. 539 ff.; ferner für Genf: TdG, 249, 23.10.68; 291, 11.12.68; Lib., 31, 6.11.68; PS, 278, 2.12.68; 288, 13.12.68; JdG, 289, 10.12.68; VO, 288, 11.12.68; für Lausanne: GdL, 247-249, 22.-24.10.68; 266-268, 13.-15.11.68; 274, 22.11.68; 285, 5.12.68; 296, 18.12.68; für Freiburg: Lib., 53, 2.12.68; 62, 12.12.68; für Neuenburg: TdL, 341, 6.12.68; 352, 17.12.68; 354, 19.12.68; PS, 283, 7.12.68; 285, 10.12.68; für Zürich: NZZ, 322 u. 323, 28.5.68; 473, 4.8.68; 785, 19.12.68; 792, 23.12.68; für Bern: NZ, 37, 23.1.68; Bund, 22, 28.1.68; 257, 1.11.68; 282, 1.12.68; 285, 4.12.68; 288, 8.12.68; Tw, 112, 14.5.68; für Basel: NZ, 213, 10.5.68; 269, 14.6.68; 286 u. 287, 25.6.68; 291, 27.6.68; 509, 3.11.68; BN, 269, 1.7.68; für St. Gallen: NZZ, 311; 21.5.68. Über die Jugendunruhen im allgemeinen s. oben, S. 15 ff.
[41] NZZ, 763, 10.12.68; Tat, 292, 12.12.68. In der Vollziehungsverordnung zum eidg. Hochschulförderungsgesetz ist die Beratung der Kantone durch eine Fachstelle für Hochschulbauten vorgesehen (AS, 1968, S. 1610).
[42] NZZ, 608, 2.10.68; NZ, 457, 3.10.68; Vat., 231, 3.10.68; Bund, 236, 8.10.68. Vgl. dazu SPJ, 1967, S. 122 f. Der Bundesrat möchte freilich die Planungswissenschaften dem Institut für Orts-, Regional- und Landesplanung an der ETH vorbehalten (NZZ, 365, 17.6.68).
[43] BN, 394, 19.9.68.
[44] NZZ, 277, 7.5.68; BN, 383, 12.9.68; Ostschw., 247, 24.10.68. Das Koordinationsorgan der schweiz. Hochschulen gab dem St. Galler Projekt den Vorzug (Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1969, S. 9 f.).
[45] Vat., 23, 27.1.68; NZ, 585, 17.12.68. Vgl. dazu Ausbau der schweizerischen Hochschulen, Bern 1967, S. 18 f.
[46] NZZ, 760, 9.12.68; Dov., 290, 17.12.68; vgl. dazu SPJ, 1967, S. 123.