Année politique Suisse 1968 : Bildung, Kultur und Medien
Bildung und Forschung
Le Conseil fédéral prévoit une politique globale de l'éducation et de la recherche — Création d'une division de la science et de la recherche au DFI — Le besoin d'un développement de la recherche en matière d'éducation se fait sentir — Les jeunes revendiquent la création de centres de jeunesses autonomes — Préparatifs en vue d'une loi fédérale sur la jeunesse et les sports — La loi fédérale sur l'aide aux universités est approuvée malgré les oppositions — Reprise de l'EPUL par la Confédération — La loi sur les EPF, rapidement revisée, est combattue par un référendum lancé par les étudiants — Le Conseil suisse de la science recommande des mesures destinées d faciliter le libre passage entre les universités — Mouvements de1réformes universitaires dans les cantons — Concurrence entre les projets de hautes écoles à créer — Efforts en vue de développer la recherche appliquée — Participation à la recherche spatiale européenne — Le Conseil fédéral publie un nouveau règlement sur la reconnaissance des examens de maturité — Efforts d'unification scolaire — Initiative radicale visant à refondre les écoles confessionnelles saint-galloises — Opposition d'écoliers dans l'enseignement secondaire — Travaux de réforme des écoles professionnelles.
Bildungspolitik
Zwei Bewegungen wirken sich auf unsere Bildungspolitik aus: einerseits die zunehmende Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung des Bildungswesens für die moderne Gesellschaft und anderseits die Krise im Verhältnis der heranwachsenden Jugend zur Struktur der bestehenden Bildungseinrichtungen, ja der bestehenden Ordnungen überhaupt. Es entsprach dieser über die kantonalen Grenzen hinausgehenden Problematik, dass der Bundesrat in seinen Richtlinien die Formulierung einer umfassenden nationalen Bildungs- und Forschungspolitik auf weite Sicht unter die Prioritäten einreihte, wobei er allerdings eine Zusammenarbeit mit den Kantonen wie auch mit der Wirtschaft vorsah und die Hauptverantwortung für das Volks- und Mittelschulwesen den Kantonen zuerkannte
[1].
Um den Bund für seine bildungspolitischen Aufgaben besser auszurüsten, empfahl der Präsident des Wissenschaftsrates, Prof. M. Imboden, die Schaffung einer besonderen Abteilung innerhalb des EDI, dessen Sekretariat bisher auch für Kultur, Wissenschaft und Kunst zuständig gewesen war
[2]. Der Bundesrat entsprach dieser Empfehlung, die von parlamentarischen Vorstössen unterstützt worden war, indem er auf den 1. März 1969 eine Abteilung für Wissenschaft und Forschung einrichtete, der zugleich das bis dahin dem Gesundheitsamt zugeteilte Maturitätswesen sowie die Fragen der Atomforschung übertragen wurden; weitergehende Wünsche nach einer Reorganisation des EDI verwies er an die eingeleitete Revision des Organisationsgesetzes der Bundesverwaltung
[3].
Schon in seiner Schrift vom Winter 1967/68 über den Ausbau der schweizerischen Hochschulen hatte der Wissenschaftsrat auf die Bedeutung der Bildungswissenschaft hingewiesen
[4]. Im Sommer erstattete er dem Chef des EDI einen speziellen Bericht über den Ausbau der Bildungsforschung, welche die Grundlagen für eine umfassende Bildungspolitik und Bildungsplanung zu schaffen hätte. Um die bestehenden Ansätze rasch zu koordinieren, schlug er die Einsetzung eines Kuratoriums für Bildungsforschung vor, das von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren getragen und später in das vom Aargau geplante Institut eingegliedert werden könnte; Bundesrat Tschudi nahm den Vorschlag zustimmend auf
[5]. Auch von anderer Seite erging der Ruf nach einer wissenschaftlich fundierten Bildungspolitik; bildungspolitische Hauptforderungen betrafen die Überwindung der milieubedingten Abstufung der Bildungschancen, die Erleichterung des Wechsels zwischen den einzelnen Bildungsrichtungen sowie die zeitliche Ausdehnung der Bildung über Schul- und Berufslehrealter hinaus zu einer « éducation permanente »
[6]. Ein besonderes Postulat galt dem Ausbau der Bildungsstatistik
[7].
Wie bereits erwähnt worden ist, wurde die Gärung in der Jugend 1968 zu einem Politikum
[8]. Bundesrat Celio brachte in einer Rede in Lausanne das jugendliche Unbehagen mit dem Schwinden des Wertes erworbener Kenntnisse in einer dynamischen Gesellschaft in Zusammenhang
[9]. In verschiedenen Städten drangen jugendliche Kreise mehr oder weniger ungestüm auf die Überlassung von gemeindeeigenen Lokalitäten für die Schaffung autonomer Jugendzentren; nach den Zürcher Sommerkrawallen schritten Verhandlungen und Vorbereitungen ausser in Zürich namentlich in Biel voran
[10]. Im Zusammenhang mit den Bemühungen um die Jugend steht auch die Vorbereitung eines von der Landesverteidigung losgelösten Bundesgesetzes über Jugend und Sport, das zunächst einer Verfassungsgrundlage bedarf; über Vorentwürfe zu einer solchen war ein Vernehmlassungsverfahren im Gange
[11].
Hochschulen
In der Hochschulpolitik erhielten neben den Problemen des Ausbaus und seiner Finanzierung die Struktur- und Methodenfragen vermehrtes Gewicht. In der ersten Jahreshälfte stand auf gesamtschweizerischer Ebene die Beratung des
Bundesgesetzes über die Hochschulförderung im Vordergrund. Die am Ende des Jahres 1967 vom Bundesrat veröffentlichte Vorlage, welche für die Periode 1969-1974 Gesamtausgaben von 1150 Mio Fr. in steigenden Jahresraten vorsah, die Deckungsfrage aber offen liess
[12], begegnete in Unternehmer- und Gewerbekreisen scharfer Kritik. Einerseits wurde eine Beschränkung der Bundeshilfe auf gezielte Sachinvestitionen sowie auf einen Finanzausgleich zugunsten schwächerer Hochschulkantone gefordert, anderseits wurde die vor allem aus Vertretern der Hochschulkantone zu bildende Hochschulkonferenz als ungeeignetes Gremium für einen rationellen Einsatz der Bundesmittel erklärt und eine straffere Zuteilungsordnung verlangt. Von gewerblicher Seite wurde erneut vor einer einseitigen Förderung der akademischen Berufsbildung gewarnt und zugleich eine Reduktion der ausländischen Studierenden gewünscht; der Direktor des Gewerbeverbandes, Nationalrat O. Fischer (rad., BE), empfahl eine Kürzung der vorgesehenen Beitragssummen auf 100 Mio Fr. pro Jahr. Die Opposition konstituierte sich in einem Komitee für rationelle Hochschulpolitik, das in einer Eingabe an die eidgenössischen Räte die hauptsächlichen Einwände zusammenfasste und eine Befristung der Neuordnung auf Ende 1974 vorschlug. Mehr oder weniger offen wurde mit einem Referendum gedroht
[13]. Unterstützung.erhielt der Entwurf des Bundesrates insbesondere aus Hochschulkreisen; dabei drang die Vereinigung junger Wissenschafter ihrerseits auf eine Verstärkung der zentralen Instanzen, und der Verband der Schweizerischen Studentenschaften beanspruchte ein Mitspracherecht in den nationalen Organen der Hochschul- und Wissenschaftspolitik
[14].
Die Kommission des Ständerates, der die Vorlage im März zu behandeln hatte, veranlasste das EDI zu einer Überarbeitung des Entwurfs, woraus sich eine Verstärkung der Position des Wissenschaftsrates ergab; dieser wurde als massgebendes wissenschaftspolitisches Planungs- und Konsultativorgan des Bundesrates anerkannt und der Hochschulkonferenz, in welcher er eine Vertretung erhielt, als Begutachtungsinstanz übergeordnet. Im weitern akzentuierte die Kommission die Abstufung der Sachinvestitionsbeiträge nach der Finanzkraft der Empfänger und erhöhte sie die Gesamtsumme für Sachinvestitionen zuungunsten der Grundbeiträge an die Betriebskosten
[15]. Der Ständerat stimmte diesen Änderungen zu
[16], was jedoch die Opposition noch nicht verstummen liess. Von gewerblicher Seite wurde angesichts der ausländischen Unruhen sogar der Versuch unternommen, eine Zustimmung von Garantien der Hochschullehrer für das politische Wohlverhalten der Studenten abhängig zu machen
[17]. Die Kommission des Nationalrates brachte deshalb an der Vorlage zusätzliche zentralistische Retouchen an; dabei übertrug sie dem Wissenschaftsrat auch die Aufgabe einer Beratung der Hochschulen bei der Reform ihrer Struktur und Arbeitsweise, die ein Postulat des Ständerates einem speziellen Delegierten hatte vorbehalten wollen. Ausserdem entsprach sie den Begehren der Studenten nach einer Vertretung in der Hochschulkonferenz und nach einer Verpflichtung der Kantone, in ihren Einführungsgesetzen eine Studienberatung vorzusehen
[18]. Die im Juni durchgeführte mehrtägige Debatte des Nationalrates, in welcher ein gewisser Druck von den ausländischen Unruhen her spürbar war, konzentrierte sich auf die Frage eines Referendumsvorbehalts für weitere Bundesbeiträge nach 1974. Äusserungen von Sprechern des Gewerbeverbandes, die für die Gewährung der künftigen Referendumsmöglichkeit einen Verzicht auf das Referendum gegen das vorliegende Gesetz in Aussicht stellten, liessen eine Zufallsmehrheit auf das Postulat .der direkten Demokratie einschwenken, was wiederum den Direktor des Gewerbeverbandes bewog, keinen Antrag auf eine Reduktion der Beitragssumme vorzubringen. Auf sonstige grundsätzliche Änderungsvorschläge ging der Rat nicht ein
[19]. Der Ständerat schloss sich in derselben Session der Volkskammer an; das Referendum wurde nicht ergriffen
[20].
Eine zweite gesamtschweizerische Hochschuldiskussion entspann sich im Anschluss an die Übernahme der Polytechnischen Schule der Universität Lausanne (EPUL) durch den Bund, über die der Bundesrat und der waadtländische Staatsrat in den ersten Monaten des Jahres eine Vereinbarung trafen
[21]. In dieser verpflichtete sich der Bund, die EPUL, deren Eigenart er anerkannte, auszubauen und allmählich nach Dorigny zu verlegen, wo auch die Lausanner Universität ihren neuen Standort erhalten soll. Als Termin für die Übernahme wurde Anfang 1969 vorgesehen; im Hochschulförderungsgesetz, das zur gleichen Zeit in Kraft treten sollte, wurde demgemäss — im Unterschied zur Übergangsordnung für 1966-1968 — eine besondere Belastung des Kantons Waadt durch die EPUL nicht mehr berücksichtigt. Die Vereinbarung wurde im Mai vom waadtländischen Kantonsparlament, im Juni vom Ständerat und im Oktober vom Nationalrat oppositionslos genehmigt
[22]. Die Übernahme der EPUL erforderte nun aber auch eine Anpassung der Gesetzgebung; das alte ETH-Gesetz von 1854 konnte nicht zwei verschiedenen technischen Hochschulen als Grundlage dienen. Der Bundesrat legte deshalb den Räten mit der Übernahmevereinbarung zugleich einen Entwurf für ein neues Gesetz vor, der sich auf wenige grundsätzliche Bestimmungen beschränkte und weitgehend dem alten Gesetz nachgebildet war. Er ordnete eine gewisse Angleichung der beiden Anstalten, insbesondere in bezug auf Studienpläne, Abschlussprüfungen und Unterrichtssprachen an, um die Freizügigkeit zwischen ihnen zu fördern, und sah auch ein Anhörungsrecht der stúdentischen Körperschaften vor; im übrigen ersetzte er den bisherigen Schulrat durch einen Hochschulrat, in welchem dem Präsidenten als Leiter jeder Schule ein Vizepräsident zur Seite treten sollte
[23]. Auch dieser Gesetzesentwurf.passierte beide Räte ohne grössere Debatten und Abänderungen
[24].
Erst mehrere Wochen nach der Verabschiedung in den Räten, an der Stiftungsfeier der Zürcher ETH, begann sich Opposition gegen das Gesetz zu regen, indem der Vertreter der ETH-Studenten das gewährte Anhörungsrecht als ungenügend erklärte und ein eigentliches Mitbestimmungsrecht postulierte
[25]. Ungeachtet des späten Zeitpunkts drang in den studentischen Kreisen die Auffassung durch, es müsse das Referendum ergriffen werden, um zu vermeiden, dass die als unzeitgemäss empfundene Regelung in den Universitätskantonen Schule mache. Ein Komitee ging Ende November an die Unterschriftensammlung, und in kurzer Folge beschlossen die Studentenorganisationen mehrerer Hochschulen samt dem Verband der Schweizerischen Studentenschaften, die Aktion zu unterstützen
[26]. Um einem Abstimmungskampf zuvorzukommen, von dessen Ausgang man ausser Nachteilen für die EPUL auch eine gewisse Lähmung der gesamten Hochschulpolitik befürchtete, versuchten freisinnige Kreise, den Bundesrat zur Zusicherung einer baldigen Gesetzesrevision zu veranlassen, die im Rahmen einer allgemeinen Hochschuldiskussion und unter Beizug aller ETH-Angehörigen vorzunehmen wäre. Eine entsprechende Motion wurde vom Bundesrat im Dezember bereits vor ihrer parlamentarischen Begründung öffentlich begrüsst, vom Nationalrat aber abgelehnt, wobei sich Unwille über das unvermittelte Auftreten der studentischen Gegnerschaft und Bedenken gegenüber der Revision eines noch nicht in Kraft getretenen Gesetzes mit Sympathien für den Kampfgeist der Jugend vereinigten
[27]. Der Chef des EDI bekundete jedoch anlässlich eines parallelen Vorstosses im Ständerat die Bereitschaft des Bundesrates, auch bei Annahme des Gesetzes die Frage einer Revision auf breitester Basis zu diskutieren und das den Studenten eingeräumte Vernehmlassungsrecht extensiv auszulegen
[28]. Die Tatsache, dass sich jugendliche Opponenten anschickten, die von der demokratischen Rechtsordnung gebotenen Mittel zu gebrauchen, erfuhr übrigens von verschiedener Seite eine positive Wertung
[29]. Einen Tag vor Ablauf der gesetzlichen Frist wurden gegen 50 000 Unterschriften eingereicht
[30].
Das eidgenössische Hochschulförderungsgesetz verpflichtet die Kantone zur Anpassung ihrer eigenen Hochschulgesetzgebung, insbesondere auf dem Gebiet der Ausbauplanung, die eine Struktur- und Studienreform einschliessen soll. Zugleich beauftragt es den Wissenschaftsrat mit der Beratung der Hochschulen in Reformfragen
[31]. Es entsprach diesen Bestimmungen, wenn Bundesrat Tschudi bei der Behandlung des Gesetzes im Nationalrat ankündigte, dass der Wissenschaftsrat für die kantonalen Einführungsgesetze ein richtungweisendes Modell ausarbeiten werde
[32]. Noch vor der Fertigstellung dieses Modells legte der Präsident des Wissenschaftsrates der Hochschulkonferenz am Jahresende Massnahmen zur grösstmöglichen Erleichterung der Freizügigkeit von Dozenten und Studenten innerhalb der « Hochschule Schweiz » nahe, namentlich eine Angleichung der Aufnahmebedingungen, des Studienaufbaus, der Prüfungen sowie der Gehälter und Sozialleistungen
[33]. In ähnlicher Richtung zielte ein vom Verband der Schweizerischen Studentenschaften bereits im Sommer zur Diskussion gestelltes Modell für eine Studienreform, das eine Dreigliederung in vorbereitendes Grundstudium, wissenschaftliches Hauptstudium und Nachdiplomstudium für besonders Begabte vorsah
[34], ferner eine Vereinbarung der juristischen Fakultäten aller sieben Universitäten über die gegenseitige Anerkennung ihrer Prüfungen
[35].
Die Fragen der
Studien- und Strukturreform wurden namentlich auf Kantons- und Universitätsebene mit wachsender Intensität behandelt. In Zürich und Baselstadt gediehen die Arbeiten bis zur Veröffentlichung von Vorentwürfen zu einem neuen Universitätsgesetz seitens der Verwaltung. Der Zürcher Entwurf erstrebte eine Stärkung der Universitätsspitze durch ein mehrjähriges vollamtliches Rektorat und einen Verwaltungsdirektor; er räumte aber den Studenten bloss ein Antragsrecht in Fragen der Studiengestaltung und der studentischen Wohlfahrt ein
[36]. Der Basler Vorschlag dagegen, dem bereits eine ganze Reihe von Projekten vorangegangen war, sah für die Leitung der Anstalt einen von Regierung, Parlament und Regenz (Universitätsvertretung) bestellten Universitätsrat mit einem mehrjährigen vollamtlichen, nicht dem Lehrkörper angehörenden Präsidenten vor, enthielt eine Aufgliederung der Fakultäten in für Lehre und Forschung zuständige Abteilungen und sprach den Studenten auf allen Stufen ein Vertretungsrecht zu
[37]. In Genf erteilte eine 1967 eingesetzte Grossratskommission der Regierung den Auftrag, einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten, wobei sie ein mehrjähriges vollamtliches Rektorat, einen konsultativen Universitätsrat als Bindeglied zwischen Universität und Öffentlichkeit sowie eine Auflockerung der Fakultätsstruktur postulierte, die Fragen der Studiengestaltung und der Position der Studenten aber einer Stellungnahme der Universität vorbehielt
[38]. In den Kantonen Freiburg, Waadt und Bern wurde von Regierungsseite die Einsetzung einer ausserparlamentarischen Kommission zur Vorbereitung einer, neuen Gesetzesvorlage vorgenommen oder angekündigt
[39]. Lebhafter, ja teilweise tumultuarisch verlief die Bewegung an den Universitäten selber. In die Forderungen nach neuen Lehrmethoden und Organisationsprinzipien für die Universität mischte sich die von radikalen Studentengruppen getragene Absage an die bestehende Gesellschaftsordnung. Während die Auseinandersetzung an den deutschschweizerischen Hochschulen im wesentlichen auf dem Boden der Diskussion und des geregelten Experiments blieb, kam es an den welschen Universitäten, nicht zuletzt unter dem Eindruck der Unruhen in Frankreich, auch zu grösseren Protest-, ja Störaktionen, die sich allerdings stets gegen bestimmte Mängel, Massnahmen oder Pläne (Stipendienordnung in Genf, Kollegiengelderhöhung in Freiburg, Numerus clausus in Lausanne usw.) wandten. Der ernsthaftere Charakter der Krise in der welschen Schweiz trat auch darin zutage, dass hier die offiziellen Studentenorganisationen durch die Sprengwirkung der neuen radikalen Gruppierungen, die ihre Mitarbeit versagten, zusehends gelähmt und als Partner im Universitätsgespräch unwirksam wurden. An den deutschschweizerischen Hochschulen blieb dagegen die studentische Organisationsstruktur intakt
[40].
Die kantonale Hochschulpolitik war auch auf die Erweiterung der baulichen Anlagen ausgerichtet. So unterbreitete die Zürcher Regierung ihrem Parlament einen Bericht über die Verlegung der Naturwissenschaften und der nichtklinischen Medizin in das Strickhofareal, das heute von einer landwirtschaftlichen Schule eingenommen wird, wobei sie mit Gesamtkosten von mehr als 1 Mia Fr. und einer Bauzeit von 10-20 Jahren rechnete
[41].
In der Frage der
Gründung neuer Hochschulen wurde das aargauische Projekt einer medizinischen Akademie und eines Instituts für Bildungswissenschaften vom Grossen Rat grundsätzlich genehmigt und durch das Begehren nach einer Hochschule für Planungswissenschaften ergänzt; die Regierung erhielt den Auftrag, dieses Projekt vom Bund anerkennen zu lassen
[42]. Eine Meinungsumfrage ergab, dass der Plan einer Hochschulgründung starke Popularität besitzt
[43]. Als Anwärter auf eine medizinische Akademie trat freilich St. Gallen, das bereits über günstigere Spitaleinrichtungen verfügt, zum Aargau in Konkurrenz; auch die st. gallische Regierung leitete das eidgenössische Anerkennungsverfahren ein und fand bei der ersten Instanz Unterstützung
[44]. Weniger rasch gediehen die Vorbereitungen in Luzern, wo man sich auf Grund der Empfehlungen des Wissenschaftsrates auf die Mittelschullehrerbildung ausrichtete
[45]. Das Projekt eines europäischen Universitätszentrums in Carona (TI) wurde dagegen wegen finanzieller Schwierigkeiten aufgegeben
[46].
Forschung
Bei der Entwicklung einer nationalen Forschungspolitik rückte die Frage der
Förderung der angewandten Forschung, die bisher weit überwiegend von der Privatwirtschaft getragen wurde, in den Vordergrund. In parlamentarischen Vorstössen wurde der Bundesrat ersucht, im Landesinteresse liegende Forschungsziele aufzustellen, nach denen sich die Subventionspraxis auszurichten hätte, und auf vermehrte Zusammenarbeit von Staat und Privatwirtschaft zur Finanzierung der angewandten Forschung hinzuwirken
[47]. Bundesrat Tschudi sprach sich in seiner Antwort vor allem für eine Förderung angewandter Forschung im Bereich von lebenswichtigen Landesanliegen wie Volksgesundheit, Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, Landesplanung, Wohnungsbau und Steigerung der Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft aus, ebenso für eine Koordination und Konzentration der Kräfte, wobei er eine Intensivierung des staatlichen Einsatzes für Unumgänglich erklärte. Er stellte einen umfassenden Bericht über den Stand der Forschung in der Schweiz in Aussicht, betonte aber, dass der Wissenschaftsrat eine Gesamtkonzeption für die Förderung der angewandten Forschung nicht vor der Stellungnahme der massgebenden Wirtschaftsverbände ausarbeiten wolle
[48]. Eine solche Stellungnahme wurde dadurch erschwert, dass in der Industrie die Wünschbarkeit einer Subventionierung der angewandten Forschung, die nicht ohne Einfluss auf die Wettbewerbsverhältnisse bleiben kann, umstritten war
[49]; insbesondere lehnte die chemische und pharmazeutische Industrie ihre Mitwirkung an einem von Bund und Wirtschaft gemeinsam zu finanzierenden Forschungsfonds für die Geiundheit ab. Der Wissenschaftsrat vereinbarte deshalb mit der vom Delegierten für Konjunkturfragen, Prof. H. Allemann, präsidierten, aus Vertretern des Bundes, der Privatwirtschaft und der Wissenschaft zusammengesetzten Kommission zur Förderung der wissenschaftlichen und technischen Forschung, die bereits seit Jahren im Rahmen der Krisenbekämpfung an nicht erwerbsorientierte Gesuchsteller Beiträge für angewandte Forschung ausrichtet, eine provisorische Neuorientierung dieser Beitragstätigkeit; die zur Verfügung stehenden Mittel sollen in erster Linie für Forschungen eingesetzt werden, an denen ein konkretes industrielles Interesse besteht, wobei die Kommission eine Verstärkung der Kontakte zwischen wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Interessenten zu vermitteln hätte
[50]. Dieses Überbrückungsprogramm wurde von der Schweizerischen Handelskammer gut aufgenommen
[51]. In bezug auf das Verhältnis zwischen Wirtschaft und Wissenschaft wünschte der Präsident des Wissenschaftsrates, Prof. M. Imboden, eine stärkere Beteiligung der Hochschulen an der angewandten Forschung; auf medizinischem Gebiet empfahl er, deren Unterstützung in Verbindung mit dem Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung zu organisieren
[52]. Für einen weiteren Schritt zur Straffung der Forschungspolitik erklärte sich der neue Präsident des Nationalfonds-Forschungsrates, Nationalrat O. Reverdin: er verlangte auch für die Förderung der Grundlagenforschung, den eigentlichen Aufgabenbereich des Nationalfonds, die Festlegung von Prioritäten
[53]. Besondere Aufmerksamkeit schenkte der Bundesrat namentlich der Hochenergiephysik und der Raumforschung; für diese genehmigte er ein aus Anregungen fachwissenschaftlicher Gremien hervorgegangenes Fünfjahrprogramm und betraute den Delegierten für Fragen der Atomenergie mit seiner Durchführung
[54]. Infolge unterschiedlicher nationaler Raumforschungsziele (Forschungssatelliten, Trägerraketen, Fernmeldesatelliten) ergaben sich Schwierigkeiten für die eingeleitete europäische Zusammenarbeit; diese konnten an einer Europäischen Weltraumkonferenz in Bad Godesberg, an der zwölf europäische Staaten und Australien vertreten waren, erst teilweise behoben werden
[55]. Als grundlegendes Arbeitsinstrument für Hochschulen und Forschung soll das Bibliotheks- und Dokumentationswesen gefördert werden; Bundesrat Tschudi postulierte einen Ausbau der Hochschulbibliotheken und Industriedokumentationen nach einheitlichen Methoden
[56].
Mittlere und untere Schulstufen
Im Bereich der mittleren und unteren Schulstufen fiel ein Entscheid von gesamtschweizerischer Bedeutung, indem der Bundesrat im Mai eine
neue Maturitäts-Anerkennungsverordnung erliess
[57]. Diese brachte vor allem die Gleichstellung des. Gymnasialtypus C (mathematisch-naturwissenschaftliche Richtung) mit den Typen A und B in der Zulassung zum Studium der Medizinalberufe und sah ausserdem für die Institutionen des sog. Zweiten Bildungsweges (Maturitätsvorbereitung für Erwachsene) sowie für Privatschulen unter bestimmten Voraussetzungen die Anerkennung ihrer Ausweise vor. Um die Lehrpläne der drei Maturitätstypen einander anzunähern, schrieb sie Minimalanteile der beiden hauptsächlichen Fächergruppen an der Gesamtstundenzahl vor. Auch für Schulsysteme mit sog. gebrochenem Lehrgang, bei dem die Gymnasialstufe weniger als sechs Schuljahre umfasst, wurden die Anerkennungsbedingungen festgelegt, wobei es den Kantonen freigestellt blieb, durch welche Vorbereitungsmassnahmen sie den geforderten reibungslosen Übertritt aus der Unterstufe gewährleisten wollten. Der Bundesrat übernahm somit nicht nur die von der Eidg. Maturitätskommission in den zähen Vorverhandlungen eingeräumten Konzessionen, sondern kam in der Frage des in der Ostschweiz für den Typus C üblichen gebrochenen Bildungsgangs den Forderungen der kantonalen Erziehungsdirektoren noch weiter entgegen. Die Neuregelung liess jedoch das Verlangen nach Anerkennung neuer Bildungskonzeptionen mit andersartigen und elastischeren Fächerkombinationen unbefriedigt. Der Chef des EDI bekundete immerhin bei der Behandlung zweier Interpellationen im Nationalrat die Absicht, die neue Verordnung grosszügig zu handhaben
[58]. Im übrigen postulierte die Landesregierung in ihren Richtlinien mit Nachdruck einen Ausbau der Mittelschulen, namentlich zur Erfassung « studienferner » Schichten, allerdings als eine Aufgabe der Kantone
[59]. Über den Gesichtspunkt einer Ausschöpfung der Begabtenreserve hinaus ging die Diskussion an einer Tagung des Vereins schweizerischer Gymnasiallehrer, die sich um ein neues Modell für die Schweizer Schule drehte; dieses betont anstelle der negativen Auslese die positive Begabtenförderung auf Grund von Parallelkursen mit unterschiedlichem Unterrichtstempo und freierer Fächerwahl
[60].
Angesichts des nur langsamen Fortschreitens der interkantonalen Bestrebungen für eine Koordination der Schulsysteme wurde der Ruf nach einer Bundeskompetenz auf diesem Gebiet erhoben. Aus Jugendkreisen der BGB ging ein Plan für eine Revision der Artikel 27 und 27bis der Bundesverfassung hervor, die einerseits die Vereinheitlichung von Schuleintrittsalter, Schuljahrbeginn und Schulpflichtdauer vorschreiben und anderseits dem Bund eine Förderungs- und Koordinationskompetenz erteilen sollte. Der Zentralvorstand der Partei beschloss, die Initiative zu unterstützen
[61]. Eine ähnliche Forderung wurde im Nationalrat erhoben; sie zielte auf einen Verfassungsartikel über das Bildungswesen
[62]. Noch weiter ging das Schweizerische Jugendparlament, das dem Bund gleich die Organisation des Schulwesens, den Kantonen und Gemeinden dagegen nur die Ausführung zuweisen wollte
[63]. Inzwischen schritt die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren zur Schaffung einer Zentralstelle für die Weiterbildung der Mittelschullehrer
[64]. Besondere Koordinationsstellen errichteten die Erziehungsdirektoren der welschen und italienischen Schweiz
[65]. Eine Vereinheitlichung innerhalb der Kantonsgrenzen strebten die St. Galler Freisinnigen an, indem sie eine Gesetzesinitiative zur Verschmelzung der noch bestehenden konfessionellen Schulgemeinden innert 15 Jahren lancierten. Obwohl dieser Vorstoss von konservativ-christlichsozialer Seite als Rückfall in den Kulturkampf gebrandmarkt und auch von den Sozialdemokraten und vom Landesring abgelehnt wurde, übertraf die Zahl der gesammelten Unterschriften diejenige der freisinnigen Wähler
[66].
Auch in Mittelschülerkreisen war eine gewisse autoritätsfeindliche Strömung festzustellen. So wurde im April in Burgdorf eine Schweizerische Vereinigung progressiver Mittelschüler gegründet, die in einem Manifest Forderungen zu Schulordnung und Schulstruktur proklamierte
[67]. Zu offener Auflehnung gegen die Schulautorität kam es jedoch nur im Tessin, vor allem am Lehrerseminar von Locarno, wo Wachstumsprobleme der Anstalt sowie persönliche und politische Spannungen zum Ausbruch der Krise beitrugen
[68].
Berufsbildung
Das Berufsschulwesen wurde gleichfalls von den Bildungsreformbestrebungen erfasst. Die von Gymnasiallehrerkreisen vertretene Konzeption einer mit dem Gymnasium verbundenen Schule für mittlere (nichtakademische) Kader wurde zwar von Berufsschulseite als eine Art Übergriff empfunden; sie regte aber zur Entwicklung eines neuen, stärker allgemeinbildenden Typs der Berufsbildung, der sog. Berufsmittelschule, an; ausser Gewerbelehrern bekundeten auch Vertreter von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie das BIGA Interesse für eine entsprechende Differenzierung der beruflichen Ausbildung
[69]. Eine besondere Erweiterung der Berufsbildung fasste das BIGA ins Auge, als es auf Anregung ärztlicher Kreise die Frage aufwarf, ob die Kantone zur Einführung des obligatorischen Turnunterrichts für Lehrlinge ermächtigt werden sollten. Der Vorschlag wurde von Berufsschullehrern und von gewerkschaftlicher Seite begrüsst, jedoch vom Arbeitgeberverband, der eine Verkürzung der Ausbildurrgs- oder der Arbeitszeit befürchtete, abgelehnt
[70]. Auf der Ebene der höheren Berufsbildung erfolgte im November die Eröffnúng einer ersten, von Bund und Kanton subventionierten höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule in Zürich
[71]. Jugendliche Oppositionsregungen machten sich auch im Lehrlingswesen geltend, insbesondere in Genf, was zur Folge hatte, dass Lehrlinge erstmals zu Sozialpartnerverhandlungen beigezogen wurden
[72].
[1] BBl, 1968, I, S. 1235 f., 1247.
[3] AS, 1969, S. 1 ff.; NZZ, 796, 25.12.68. Vgl. dazu Postulat Gut (rad., ZH), vom NR am 5.12. überwiesen (NZZ, 271, 3.5.68; 756, 6.12.68) und Kleine Anfrage von NR Wartmann (rad., AG) (NZZ, 783, 18.12.68). Zum Direktor der neuen Abteilung wurde der bisherige Delegierte für Fragen der Atomenergie, Prof. U. Hochstrasser, gewählt, dessen Amt aufgehoben worden war (NZZ, 78, 5.2.69).
[4] Schweizerischer Wissenschaftsrat, Ausbau der schweizerischen Hochschulen, Bern 1967, S. 19. Vgl. auch SPJ, 1967, S. 122 f.
[5] Wissenschaftspolitik, 2/1968, H. 4, S. 28 ff. Vgl. Stellungnahme Bundesrat Tschudis im NR (NZZ, 749, 3.12.68).
[6] Vgl. Lb, 15, 18.1.68; Vr, 282, 30.11.68; PETER SCHWEIZER, « Auf dem Weg zur Bildungsdemokratie », in Profil, 1968, S. 36 ff.; HANS ULRICH WINTSCH, «Für eine sozialdemokratische Bildungspolitik », in Profil, 1968, S. 305 ff.; insbes. zum Postulat der Bildungsforschung: Seminar des Verbandes der Schweiz. Studentenschaften im Gottlieb-Duttweiler-Institut (Vat., 13, 16.1.68), Modell der Arbeitsgemeinschaft für die Koordination der kantonalen Schulsysteme in der deutschsprachigen Schweiz (ADOLF A. STEINER, ETIENNE BERGER u. WALTER VOGEL, «Schulkoordination und Schulreform — ein untrennbares Paar », in Civitas, 23/1967-68, S. 412 ff.; Vat., 287, 9.12.68); Lb, 18, 22.1.68; ferner die Studie von HANS PETER WIDMAIER u. a., Zur Strategie der Bildungspolitik, Bern 1968.
[7] Postulat Wanner (rad., SH), vom NR am 18.12. überwiesen (NZZ, 786, 19.12.68); vgl. auch Wissenschaftspolitik, 2/1968, H. 4, S. 40.
[8] Siehe oben, S. 14 ff.
[9] Revue économique et sociale, 27/1969, S. 7 ff., insbes. 19 f.
[10] Zu den Zürcher Krawallen siehe oben, S.15 f. Vgl. zu Zürich ausserdem: NZZ, 378, 23.6.68; 421, 11.7.68; 426, 14.7.68; 427, 15.7.68; 503, 16.8.68; 769 u. 770, 12.12.68; Tat, 156, 5.7.68; Vr, 196, 22.8.68; zu Biel: NZ, 380, 19.8.68; 479, 16.10.68; Bund, 194, 20.8.68; GdL, 195, 21.8.68; 203, 30.8.68; TdG, 249, 23.10.68; 298, 19.12.68.
[11] Vgl. Antwort Bundesrat Gnägis auf Interpellation Cadruvi (k.-chr., GR) im NR (NZZ, 784, 18.12.68) ferner Bund, 45, 24.2.69; NZZ, 520, 23.8.68; 779, 17.12.68.
[12] BBl, 1967, II, S. 1381 ff.; vgl. dazu SPJ, 1967, S. 118 ff.
[13] Vgl. wf, Dokumentation- und Pressedienst, 3, 15.1.68; Schweizerische Arbeitgeber-Zeitung, 63/1968, S. 11 f.; Gewerblicher Informations- und Pressedienst (Bund, 3, 5.1.68; NZZ, 11, 7.1.68); Stellungnahmen NR O. Fischers (NZZ, 107,18.2.68; NZ, 51, 31.1.68); Trumpf Buur, Jan. 1968 (dazu Erklärung NR Eibels in Vr, 35, 12.2.68); Gesellschaft für Hochschule und Forschung (NZZ, 57, 26.1.68); Komitee für rationelle Hochschulpolitik (NZZ, 76, 5.2.68; 80, 6.2.68; 104, 16.2.68); Bericht über Handel und Industrie der Schweiz im Jahre 1967 sowie Mitteilungen über die im Vereinsjahr 1967/68 vom Vorort behandelten Geschäfte, S. 161. Zur früheren Kritik vgl. SPJ, 1967, S. 119.
[14] Vgl. Stellungnahmen der Schweiz. Hochschulrektorenkonferenz (NZZ, 22.1.68), der Schweiz. Vereinigung junger Wissenschafter (Orbis scientiarum, 5/1968, S. 50 ff.) u. des Verbandes der Schweiz. Studentenschaften (NZZ, 60, 29.1.68; NZ, 47, 29.1.68).
[15] NZZ, 88, 9.2.68; 128, 27.2.68. Das Verhältnis zwischen Sachinvestitionen und Grundbeiträgen in der Periode 1969-1974 wurde von 600: 550 Mio Fr. auf 650: 500 Mio Fr. verschoben.
[16] Sten. Bull. StR, 1968, S. 35 ff.
[17] Schweizerische Gewerbe-Zeitung, 17, 26.4.68. Zur Opposition vgl. auch wf, Dokumentation- und Pressedienst, 18, 29.4.68.
[18] NZZ, 302, 17.5.68; vgl. dazu 290, 13.5.68 (Forderungen des Verbandes der Schweiz. Studentenschaften).
[19] Debatte vom 5.-11.6. (Sten. Bull. NR, 1968, S. 163 ff.). Die Referendumspflicht wurde mit 82: 81 Stimmen beschlossen, wobei die meisten Fraktionen gespalten waren; die Gesamtabstimmung ergab 130: 0 Stimmen.
[20] Zustimmung des StR am 13.6. (Sten. Bull. StR, 1968, S. 97 ff.). Definitiver Text in AS, 1968, S. 1585 ff. Zum Referendumsverzicht vgl. NZZ, 395, 1.7.68; 406, 4.7.68..
[21] Vgl. BBI, 1968, I, S. 699 ff.; ferner SPl, 1967, S. 121 f. Die Unterzeichnung erfolgte am 12. bzw. 14.3.
[22] GdL, 107, 8.5.68 (waadtländischer Grosser Rat); Sten. Bull. StR, 1968, S. 103 ff.; Sten. Bull. NR, 1968, S. 548 ff.
[23] BBI, 1968, I, S. 715 ff. u. 727 ff.
[24] Beratungen im StR am 18.6., 2. und 3.10. (Sten. Bull. StR, 1968, S. 103 ff., 240 ff.), im NR vom 30.9.-2.10. (Sten. Bull. NR, 1968, S. 548 ff., 610 f.).
[25] NZZ, 712, 18.11.68 ; TdG, 272, 19.11.68.
[26] NZZ, 741, 29.11.68; 751, 4.12.68; 758, 6.12.68; 759, 8.12.68. Eine Urabstimmung unter den Studenten der EPUL sowie die Studentenschaften der Hochschulen von Lausanne und St. Gallen entschieden gegen ein Referendum. Zur Motivierung des Referendums vgl. auch NZZ, 759, 8.12.68.
[27] Motion Schmitt (rad., GE) vom NR am 17.12. mit 78: 51 Stimmen abgelehnt (NZZ, 782, 18.12.68); vgl. dazu NZZ, 748, 3.12.68; 763, 10.12.68.
[28] Beantwortung der Interpellation Borel (rad., GE) am 19.12. (Sten. Bull. StR, 1968, S. 346 ff.); vgl. auch Erklärung vom 27.11. (NZZ, 737, 28.11.68).
[29] NZZ, 740, 29.11.68; NZ, 559, 2.12.68; Bund, 285, 4.12.68 ; BN, 514, 5.12.68.
[31] Art. 23 u. 18, Abs. 3, lit. d.
[32] Sten. Bull. NR, 1968, S. 205.
[33] Wissenschaftspolitik, 3/1969, H. 1, S. 7 ff. Weitergehende Reformen verlangte die von Prof. Imboden begrüsste analytische und programmatische Schrift ROLF DEPPELER, Die schweizerische Universität im Kreuzfeuer, Bern 1968 (Staat und Politik, 4). Der Verfasser wurde im Januar 1969 zum Sekretär der Hochschulkonferenz ernannt (NZZ, 33, 16.1.69).
[35] Schweizerische Hochschulzeitung, 41/1968, S. 244 ff.; NZZ, 423, 12.7.68.
[36] Vr, 228, 28.9.68; NZZ, 466, 31.7.68.
[37] BN, 507, 30.11./1.12.68; NZ, 557, 1.12.68. Vgl. dazu SPJ, 1967, S. 122.
[38] JdG, 149, 28.6.68; TdG, 152, 1.7.68.
[39] Lib., 158, 10.7.68; 163, 16.7.68 (Freiburg); TdL, 158, 6.6.68; TdG, 141, 18.6.68 (Waadt); Bund, 220, 19.9.68; 221, 20.9.68 (Bern).
[40] Vgl. zu den welschen Universitäten DANIEL CORNU, « L'agitation estudiantine en Suisse romande », in Schweizer Monatshefte, 48/1968-69, S. 539 ff.; ferner für Genf: TdG, 249, 23.10.68; 291, 11.12.68; Lib., 31, 6.11.68; PS, 278, 2.12.68; 288, 13.12.68; JdG, 289, 10.12.68; VO, 288, 11.12.68; für Lausanne: GdL, 247-249, 22.-24.10.68; 266-268, 13.-15.11.68; 274, 22.11.68; 285, 5.12.68; 296, 18.12.68; für Freiburg: Lib., 53, 2.12.68; 62, 12.12.68; für Neuenburg: TdL, 341, 6.12.68; 352, 17.12.68; 354, 19.12.68; PS, 283, 7.12.68; 285, 10.12.68; für Zürich: NZZ, 322 u. 323, 28.5.68; 473, 4.8.68; 785, 19.12.68; 792, 23.12.68; für Bern: NZ, 37, 23.1.68; Bund, 22, 28.1.68; 257, 1.11.68; 282, 1.12.68; 285, 4.12.68; 288, 8.12.68; Tw, 112, 14.5.68; für Basel: NZ, 213, 10.5.68; 269, 14.6.68; 286 u. 287, 25.6.68; 291, 27.6.68; 509, 3.11.68; BN, 269, 1.7.68; für St. Gallen: NZZ, 311; 21.5.68. Über die Jugendunruhen im allgemeinen s. oben, S. 15 ff.
[41] NZZ, 763, 10.12.68; Tat, 292, 12.12.68. In der Vollziehungsverordnung zum eidg. Hochschulförderungsgesetz ist die Beratung der Kantone durch eine Fachstelle für Hochschulbauten vorgesehen (AS, 1968, S. 1610).
[42] NZZ, 608, 2.10.68; NZ, 457, 3.10.68; Vat., 231, 3.10.68; Bund, 236, 8.10.68. Vgl. dazu SPJ, 1967, S. 122 f. Der Bundesrat möchte freilich die Planungswissenschaften dem Institut für Orts-, Regional- und Landesplanung an der ETH vorbehalten (NZZ, 365, 17.6.68).
[44] NZZ, 277, 7.5.68; BN, 383, 12.9.68; Ostschw., 247, 24.10.68. Das Koordinationsorgan der schweiz. Hochschulen gab dem St. Galler Projekt den Vorzug (Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1969, S. 9 f.).
[45] Vat., 23, 27.1.68; NZ, 585, 17.12.68. Vgl. dazu Ausbau der schweizerischen Hochschulen, Bern 1967, S. 18 f.
[46] NZZ, 760, 9.12.68; Dov., 290, 17.12.68; vgl. dazu SPJ, 1967, S. 123.
[47] Vgl. Motion Reimann (k.-chr., AG) für nationale Forschungsziele, vom StR am 13.3., vom NR am 25.6. überwiesen (NZZ, 164, 13.3.68; 384, 25.6.68), und Motion Choisy für einen Nationalfonds für die angewandte Forschung, vom StR am 13.3. als Postulat überwiesen (NZZ, 164, 13.3.68; vgl. dazu SPJ, 1967, S. 124 f.).
[49] Vgl. zum folgenden: « Mehr Bundesmittel für angewandte Forschung? » in Mitteilungsblatt des Delegierten für Konjunkturfragen, 24/1968, S. 35 ff., sowie NZZ, 739, 28.11.68; ferner Bericht über Handel und Industrie der Schweiz im Jahre 1967 sowie Mitteilungen über die im Vereinsjahr 1967/68 vom Vorort behandelten Geschäfte, S. 163 f.; SPJ, 1967, S. 124 f.; ausserdem die Leidensgeschichte der Reaktorförderung durch den Bund (SPJ, 1965, in SJPW, 6/1966, S. 171; SPJ, 1966, S. 72 ff.; SPJ, 1967, S. 78 f., u. oben S. 82).
[50] Der Kommission stehen allerdings jährlich bloss 1,5 Mio Fr. zur Verfügung; eine Erhöhung der Summe wird angestrebt.
[53] Er löste am 1.4. Prof. A. von Muralt ab. Vgl. JdG, 68, 21.3.68; TdG, 70, 22.3.68; NZZ, 377, 21.6.68; ferner Domaine public, 91, 18.4.68.
[54] NZZ, 349, 10.6.68. Zur Hochenergiephysik vgl. oben, S. 82.
[55] Wissenschaftspolitik, 3/1969, H. 1, S. 33 ff.; NZ, 547, 25.11.68; NZZ, 692, 8.11.68.
[56] NZZ, 291, 13.5.68; vgl. auch 110, 19.2.68.
[57] AS, 1968, S. 693 ff. Vgl. dazu SPJ, 1967, S. 125; SPJ, 1965, in SJPW, 6/1966, S. 207.
[58] Interpellationen Müller (k.-chr., LU) und Haller (soz., AG), vom NR am 3.10 und 3.12. behandelt (NZZ, 611, 3.10.68; 749, 3.12.68; Vat, 239, 12.10.68); ferner Domaine public, 96, 25.7.68. Auf Neujahr 1969 anerkannte das EDI eine Anzahl Gymnasien des gebrochenen Bildungsgangs (NZZ, 796, 25.12.68; 797, 27.12;68).
[59] BBI, 1968, I, S. 1235, 1247.
[60] JdG, 276, 25.11.68; BN, 495, 22.11.68.
[61] NBZ, 152, 2.7.68; 184, 8.8.68; 290, 11.12.68; 298, 20.12.68.
[62] Vorschlag von NR Allgöwer (LdU, BS) in der Diskussion über die Maturitäts-Anerkennungsverordnung (NZZ, 749, 3.12.68), vgl. Anm. 58. Aus Zürcher Freisinnskreisen wurde ein eidgenössisches Rahmengesetz zur Sicherung der Freizügigkeit auf allen Bildungsstufen verlangt (NZZ, 616, 7.10.68; 688, 6.11.68).
[64] TdL, 292, 18.10.68; NZZ, 306, 20.5.68. Vgl. das 1967 von Gymnasiallehrerkreisen aufgestellte Postulat (SPJ, 1967, S. 126); ferner oben, S. 28.
[65] GdL, 52, 2./3.3.68; TdG, 154, 3.7.68. Vgl. oben, S. 28.
[66] NZZ, 348, 10.6.68; 749, 3.12.68; Ostschw., 221, 23.9.68; 297, 23.12.68. Es wurden 20 155 gültige Unterschriften abgegeben.
[67] NZ, 184, 22.4.68; Bund, 138, 16.6.68; 150, 30.6.68.
[68] NZ, 118, 12.3.68; NZZ, 163, 13.3.68; 165, 14.3.68; 334, 4.6.68; 337, 5.6.68; 732, 26.11.68; PL, 68, 23.3.68; 76, 2.4.68; Dop., 3.4.68; 161, 16.7.68; Tat, 84, 9.4.68.
[69] Vgl. SPJ,1967, S. 126; ferner F. GROSSENBACHER, « Eine neue Schule für mittlere Kader? » in Gewerbliche Rundschau, 13/1968, S. 100 ff.; Tat, 36, 13.2.68; Vr, 63, 15.3.68; Schweizerische Gewerbe-Zeitung, 12, 22.3.68; NZZ, 191, 26.3.68; 730, 25.11.68; Lib., 133, 10.6.68; Bund, 217, 16.9.68.
[70] NZZ, 182, 21.3.68; 481, 7.8.68; gk, 24, 13.6.68; Schweizerische Arbeitgeber-Zeitung, 63/1968, S. 447 f. Negativ reagierte auch der Präsident des Eidg. Turnvereins (NZZ, 470, 2.8.68).
[71] NZZ, 452, 25.7.68; 751, 4.12.68. Vgl. dazu SPJ, 1966, S. 124.
[72] TdG, 247, 21.10.68. 296, 17.12.68. Vgl. dazu oben, S. 16 f.
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