Année politique Suisse 1969 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung
 
Zivilrecht
Auf dem Gebiet des Zivilrechts kam es in Juristenkreisen zu einer neuen Diskussion über die Wünschbarkeit einer Vereinheitlichung des Zivilprozesses; dem EJPD wurde das noch umstrittene Postulat zur Behandlung überwiesen [58]. Ein Teilaspekt, die Ordnung des Schiedsverfahrens, fand seine Regelung in einem Konkordatsentwurf der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, der vom Bundesrat genehmigt wurde [59]. Das Verlangen nach einem einheitlichen Zivil- und Strafprozessrecht bildete einen Programmpunkt verschiedener Stellungnahmen zur Totalrevision der Bundesverfassung [60].
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P.G.
 
[58] Referate und Mitteilungen des Schweizerischen Juristenvereins, 103/1969, Fasc.1: Zur Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts, Berichterstattung des Vorstandes; vgl. dazu NZZ, 645, 28.10.69. Die vom Juristenverein publizierte Dokumentation enthält konkrete Vorschläge für eine Vereinheitlichung mit oder ohne Verfassungsrevision.
[59] GdL, 61, 14.3.69; Tat, 64, 17.3.69; NZZ, 526, 28.8.69.
[60] Vgl. oben, S. 11, Anm. 17.