Année politique Suisse 1969 : Grundlagen der Staatsordnung / Wahlen / Kantonale Exekutivwahlen
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Ersatzwahlen
In verschiedenen Kantonen kam es zu Ersatzwahlen, die zum Teil umkämpft waren, aber nirgends die parteipolitische Struktur der Regierung veränderten. In St. Gallen versuchte der Landesring mit konservativ-christlichsozialer Unterstützung, sich auf Kosten des Freisinns den Eintritt in die Exekutive zu erzwingen [12], in Graubünden erstrebten die Demokraten die Rückgewinnung des 1962 eingebüssten zweiten Sitzes im Kleinen Rat durch Ausschluss der Freisinnigen [13], und in der Waadt erfolgte ein liberaler Vorstoss zur Wiederherstellung der Lage vor 1958, als die Sozialisten nur einen Staatsrat gestellt hatten, die Liberalen dagegen deren zwei [14]. Im Kanton Bern entsprach die BGB beim Rücktritt eines ihrer Regierungsräte dem Wunsch nach einer Doppelkandidatur, die jedoch die Wahlbeteiligung nicht wesentlich zu erhöhen vermochte, zumal alle grösseren Parteien die Stimme frei gaben [15].
 
[12] Ostschw., 249, 27.10.69; 250, 28.10.69; vgl. ferner NZZ, 596, 29.9.69; 621, 14.10.69; Ostschw., 232, 6.10.69; BN, 440, 22.10.69.
[13] NBüZ, 59, 3.3.69; vgl. ferner NBüZ, 38, 10.2.69; Vat., 36, 13.2.69; NZZ, 128, 27.2.69.
[14] GdL, 21,27.1.69. Der sozialistische Kandidat wurde vom Parti ouvrier et populaire unterstützt (vgl. GdL, 294, 16.12.68; VO, 10, 14.1.69; PS, 10, 15.1.69).
[15] Bund, 103, 5.5.60 ; vgl. ferner NBZ, 78, 3.4.69; 82, 10.4.69; 92, 22.4.69; Bund, 83, 11.4.69. '