Année politique Suisse 1969 : Allgemeine Chronik / Schweizerische Aussenpolitik
 
Bilaterale Wirtschaftspolitik
Die Schweiz pflegte wiederum bilaterale Beziehungen mit weiten Teilen der Welt. Die Besprechungen mit Algerien brachten mit Ausnahme eines Abkommens über den zusätzlichen Austausch von Wein gegen Käse keine greifbaren Resultate. Ähnliche Abkommen wurden auch mit Marokko und Tunesien abgeschlossen. Mit Paraguay und Obervolta wurden Handelsabkommen unterzeichnet. Durch einen Notenwechsel wurde der gebundene Zahlungsverkehr mit Jugoslawien aufgehoben. Der Bundesrat beantragte ferner einen Transferkredit von 45 Mio Fr. an Pakistan. Im Rahmen eines Informationsaustausches besuchte eine amerikanische Delegation unter dem Handelsminister der Nixon-Administration, Stans, die Schweiz. Dieser versicherte, die neue Regierung der USA werde den liberalen handelspolitischen Kurs fortsetzen. Weitergeführt wurden auch die Gespräche über ein Rechtshilfeabkommen mit den USA [159]. In Europa kam es zu langwierigen Auseinandersetzungen mit Italien um den Lastwagentransitverkehr [160]. Daneben wurden mit dem südlichen Nachbarstaat zwei Abkommen über die Einfuhr von Weinen getroffen. Den schweizerischen Begehren nach einer Herabsetzung der österreichischen Importausgleichsteuern kam die Wiener Regierung in einzelnen Punkten entgegen [161]. Ein Besuch von russischen Wirtschaftsfachleuten bei der Basler Chemie sowie eine Einladung an den sowjetischen Aussenhandelsminister Patolitschew zeigten, dass die Schweiz am Osthandel weiterhin interessiert war, wenn auch die Aussenhandelsbeträge noch bescheiden blieben [162].
Die weltwirtschaftliche Verflechtung liess der Schweiz kaum mehr Gelegenheit, selbständige aussenwirtschaftspolitische Massnahmen ausserhalb der multilateralen und bilateralen Beziehungen zu ergreifen. Immerhin legte der Bundesrat einen Gesetzesentwurf vor, der Garantieleistungen des Bundes auch für schweizerische Investitionen im Ausland vorsieht [163]. Zur Einführung der Investitionsrisikogarantie kam noch eine neue Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Exportrisikogarantie, deren Wirkung ausgedehnt wurde [164]. Unbedeutende Änderungen erfuhr schliesslich der schweizerische Gebrauchszolltarif [165].
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G.A. / U.K.
 
[159] Zur amerikanischen Handelspolitik vgl. BN, 162, 21.4.69; 172, 26./27.4.69; NZZ, 646, 28.10.69; vgl. oben, S. 72.
[160] Vgl. dazu unten, S. 98 f.
[161] Zum ganzen Abschnitt über bilaterale Beziehungen vgl. 79. und 80. Bericht des Bundesrates betr. die gemäss Bundesbeschluss getroffenen wirtschaftlichen Massnahmen gegenüber dem Ausland in BBI, 1969, II, S. 645 ff. und in BBI, 1970, I, S. 211 ff. Vgl. auch SPJ, 1968, S. 64.
[162] Weltwoche, 1849, 18.4.69; 1881, 28.11.69.
[163] Botschaft in BBI, 1969, II, S. 953 ff.; Vr, 269, 17.11.69.
[164] AS, 1969, S. 65 ff.
[165] BBI, 1969, II, S. 663 ff.