Année politique Suisse 1969 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Neue Bundesfinanzordnung
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Tabakbesteuerung
Der nach der Referendumsabstimmung von 1968 notwendig gewordene neue Entwurf für ein Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung [46] war nur noch in einem Punkt umstritten. Aus Gewerbekreisen wurde gefordert, die Vorschrift des Preisaufdrucks auf Tabakwaren sei zu streichen. Ein entsprechender Antrag von Nationalrat Rohner (k.-chr., BE) unterlag indessen [47]. Nachdem der Bundesrat auf den 1. Januar 1969 die Monopolgebühren bei der Einfuhr von gebrannten Wassern im Mittel um 50 % erhöht hatte, beschloss er, mit Rücksicht auf die Bestimmungen der EFTA und des GATT auf den 1. April 1970 auch die Spezialitätensteuer auf inländischen Spirittiosen zu erhöhen [48].
 
[46] Vgl. SPJ, 1968, S. 70; SPJ, 1967, S. 65.
[47] Annahme im NR und im StR am 21.3.1969 (Sten. Bull. NR, 1969, S. 148 ff. und S. 220; Sten. Bull. StR, 1969, S. 90); NZZ, 86, 10.2.69; 96, 13.2.69; NZ, 91, 24.2.69; AS, 1969, S. 645 ff.
[48] Vgl. unten, S. 126 und SPJ, 1968, S. 71; AS, 1969, S. 1274 ff.