Für die Arbeitslosenversicherung, deren hohe Verwaltungskosten erneut zu Kritik Anlass gaben, wurde verwaltungsintern eine Neukonzeption geprüft. Durch eine Änderung der Verordnung zum Arbeitslosenversicherungsgesetz ermöglichte der Bundesrat den Arbeitslosenkassen, ihr Vermögen in stärkerem Masse als bisher zur Förderung des Wohnungsbaues einzusetzen
[32].
[32] NZZ, 376, 23.6.69; AS, 1969, S. 449 ff.; zur Kritik vgl. NZ, 288, 27.6.69 (Votum Eibels, rad., ZH, im NR). Vgl. auch SPJ, 1967, S. 113 f.