Année politique Suisse 1969 : Sozialpolitik
Soziale Gruppen
Vu l'accroissement de la population étrangère, l'effectif des travailleurs sous contrôle subit, dans les entreprises, une nouvelle réduction proportionnelle — L'administration prévoit de substituer au régime actuel un blocus des entrées assorti d'un système d'autorisations d'exception — La seconde initiative populaire contre l'emprise étrangère aboutit ; sans contre-projet, le Conseil fédéral et le Conseil national proposent de la rejeter —Revendications des travailleurs italiens Augmentation des allocations familiales dans le secteur de l'agriculture — Relance de la révision du droit familial.
 
Ausländischerpolitik
Das fortgesetzte Anwachsen der ausländischen Bevölkerung in der Schweiz bildete weiterhin einen zentralen Gegenstand der politischen Auseinandersetzung, wobei die Einreichung einer zweiten, verschärften Abbauinitiative noch eine .besondere Intensivierung brachte. Trotz der bisherigen Beschränkungsvorkehren nahm nicht nur die Gesamtzahl der Ausländer, sondern auch der Bestand an kontrollpflichtigen Arbeitskräften weiter zu [1]. Der Bundesrat sah sich vor die Tatsache gestellt, dass das angestrebte Stabilisierungsziel nicht hatte erreicht werden können. Er verfügte deshalb im März die im Abbaubeschluss von 1968 vorgesehene Reduktion des bewilligungspflichtigen Ausländerbestandes der Betriebe um weitere 2 % sowie eine Herabsetzung des jährlichen Ausnahmekontingentes von 9000 auf 7000 Arbeitskräfte [2]. Durch diese Massnahmen fühlte sich das Gastgewerbe besonders hart betroffen. Der Schweizerische Wirteverein verlangte in der Folge die sofortige Zulassung von zusätzlichen ausländischen Arbeitern für zeitlich beschränkte Aufenthalte [3]. Aber auch andere arbeitsintensive Erwerbsgruppen kritisierten den Beschluss des Bundesrates zum Teil recht scharf [4]. Um der Abwanderung der ausländischen Arbeitskräfte aus ihren Kantonen zu begegnen, forderten die Regierungen von Glarus, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden und Thurgau den Bundesrat auf, die Betriebsplafonierung vorderhand beizubehalten und zwei Jahre lang keine weiteren Ausländer in die Freizügigkeit zu entlassen [5]. Ebenso ersuchte der Regierungsrat von Obwalden das BIGA um eine Neuregelung der Fremdarbeiterzuteilung, die den besonderen wirtschaftlichen Verhältnissen der einzelnen Kantone besser Rechnung tragen würde [6].
Im November legte das BIGA der Kommission des Nationalrates für die Behandlung der zweiten Überfremdungsinitiative eine neue Konzeption für die Regelung der Frage der ausländischen Arbeitskräfte vor. Sie wurde gleichzeitig im Vemehmlassungsverfahren den Kantonen und Wirtschaftsorganisationen zugeleitet. Nach diesem Vorschlag soll entsprechend dem 1967 formulierten Ziel des Bundesrates [7] die Stabilisierung der Gesamtzahl der erwerbstätigen Ausländer (Aufenthalter und Niedergelassene) erreicht werden. Zu diesem Zweck wurde vom BIGA anstelle der bisherigen Betriebsplafonierung mit periodischen Plafondherabsetzungen eine Zuzugssperre mit Ausnahmebewilligungen vorgeschlagen. Die Zahl der jährlich ausreisenden erwerbstätigen Ausländer wird auf 75-80 000 geschätzt. Anderseits treten jedes Jahr ca. 15-20 000 bereits in der Schweiz ansässige erwachsene (insbesondere weibliche) oder jugendliche Ausländer neu in das Erwerbsleben ein. Der verbleibende Auswanderungsverlust soll durch die periodische Festsetzung von eidgenössischen und kantonalen Ausnahmebewilligungskontingenten kompensiert werden [8]. Damit würde praktisch eine Gesamtplafonierung in die Wege geleitet.
Die vorgeschlagene Lösung, die von gewerkschaftlicher Seite begrüsst, von Unternehmerverbänden jedoch abgelehnt wurde [9], war als Alternative zu der «Gewaltkur» gedacht, wie sie die zweite Volksinitiative für Massnahmen gegen die « bevölkerungsmässige und wirtschaftliche Überfremdung der Schweiz» anstrebt. Diese wurde am 20. Mai mit 70 292 gültigen Unterschriften eingereicht [10]. Das Zustandekommen der Initiative löste weithin Beunruhigung und Kritik aus. Fast alles, was sich öffentlich Gehör zu verschaffen wusste, stand dem Volksbegehren ablehnend gegenüber, allerdings mit unterschiedlicher Schärfe [11]. Die hinter der Initiative stehende « Nationale Aktion gegen die Überfremdung von Volk und Heimat » vertritt letztlich weniger wirtschaftliche als politische Ziele. Sie kann als Ausdruck einer weit verbreiteten tiefen Abneigung gegen das Fremde und Ausländische verstanden werden. Davon zeugt etwa auch eine Resolution, in welcher der Bundesrat von ihr aufgefordert wurde, das italienisch-schweizerische Auswanderungsabkommen zu kündigen und jegliche politische Betätigung der Ausländer in der Schweiz zu verbieten [12]. Der Bundesrat beantragte den eidgenössischen Räten, die Initiative, die der Chef des EVD als ökonomischen Selbstmord bezeichnete, Volk und Ständen mit dem Antrag auf Verwerfung und ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung zu unterbreiten [13]. Der Verzicht auf einen Gegenvorschlag erregte verschiedenenorts Bedenken, da ohne einen solchen die Ablehnung der Initiative durch die Stimmbürger zweifelhaft schien [14]. Eine Vereinigung lebendige Schweiz, welche die Initiative ablehnte, aber eine «konstruktive Ausländerpolitik» unter Einschränkung der wirtschaftlichen Expansion verfocht, trat mit der Forderung nach Einsetzung eines besonderen Delegierten für Ausländerfragen hervor [15]. Anderseits bildete sich ein « Komitee Schweiz 80 », das eine Gesamtplafonierung mit voller Freizügigkeit und den Verzicht auf Ausnahmebewilligungen und kantonale Kontingente postulierte [16]. Der Nationalrat folgte im Dezember mit einem Stimmenverhältnis von 134:1 dem Antrag des Bundesrates. In der Debatte wurde aber von verschiedenen Rednern betont, dass die bisherigen Stabilisierungsmassnahmen nicht genügten [17].
Auch seitens der italienischen Arbeitnehmer wurde mit Besorgnis auf die neue Initiative reagiert. So warnte die Federazione delle Colonie libere italiane vor einer Verschlechterung des Zusammenlebens zwischen Schweizern und Ausländern [18]. Der Präsident eines Informationszentrums für Immigranten in Mailand protestierte in einem an alle Mitglieder der Bundesversammlung gerichteten Brief gegen das hängige Volksbegehren [19]. Die Colonie libere wandten sich mit einem Katalog von Ansprüchen und Forderungen (Carta rivendicativa) an den italienischen Staat, die schweizerischen Behörden und die wirtschaftlichen Verhandlungspartner. Die schweizerischen Gewerkschaften wurden darin zu einem einheitlichen Vorgehen bei der Lösung der Auswanderungsprobleme aufgerufen; weiter wurde u.a. eine obligatorische Krankenversicherung, eine Pensionsgarantie durch Italien und ein Ausbau des Italienischunterrichts in den Schulen, ja die Erhebung des Italienischen zur ersten Fremdsprache verlangt [20]. Ganz allgemein konnte im Verlauf des Jahres eine vermehrte politische Aktivität der organisierten ausländischen Arbeiter in der Schweiz festgestellt werden [21]. Verschiedentlich erfolgten Klagen über diskriminierende behördliche Massnahmen [22]. Anlässlich seines Besuches in der Schweiz machte ferner Unterstaatssekretär Pedini eine italienische Forderung nach Bundesbeiträgen an das nationale Krankenversicherungsinstitut zugunsten der in Italien lebenden Angehörigen von ausgewanderten Arbeitern geltend [23]. Der Bundesrat teilte jedoch Italien mit, dass die Ausrichtung finanzieller Beiträge an die italienische Krankenversicherung zurzeit nicht in Betracht komme [24].
 
Familienpolitik
In der Familienpolitik wurde das Bundesgesetz über Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Kleinbauern erneut revidiert. Dabei erfuhren die Kinderzulagen eine Erhöhung um je 5 Franken im Monat, so dass sie hinfort im Unterland 30 Franken und im Berggebiet 35 Franken pro Kind betragen. Umstritten war die Einkommensgrenze, bis zu der die Kleinbauern zulageberechtigt erklärt werden sollten. Während der Bundesrat diese bei einem « reinen Einkommen » von 10 000 Franken festlegen wollte, wurde sie vom Parlament mit knappen Mehrheiten auf 12 000 Franken hinaufgeschoben [25], was den Vorwurf laut werden liess, man betreibe mit dieser Sozialmassnahme Strukturerhaltungspolitik in der Landwirtschaft und schaffe z. B. gegenüber Gewerbetreibenden Ungerechtigkeiten [26]. Die vor allem aus gewerkschaftlichen Kreisen erhobene Forderung nach einer bundesrechtlichen Ordnung der Familienzulagen erhielt auch vom Verband « Pro Familia » Unterstützung [27]. In diesen Kreisen prüfte man die Möglichkeit einer Verfassungsinitiative.
In der seit langer Zeit vorbereiteten Revision des Familienrechts im Zivilgesetzbuch [28] wurde ein neuer Anlauf genommen. Ende 1968 hatte das EJPD die 1957 eingesetzte Studienkommission zu einer repräsentativen Expertenkommission umgebildet. Diese erhielt den Auftrag, den von der früheren Kommission geschaffenen Vorentwurf, über den 1966/67 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt worden war, etappenweise zu überarbeiten und damit dem Bundesrat die Grundlagen zu einzelnen Teilvorlagen zu liefern. Zuerst soll sie sich mit dem Adoptivrecht und dem Recht des ehelichen Kindes befassen. In einer zweiten Etappe wird das Recht des ausserehelichen Kindes zur Überprüfung gelangen, an dritter Stelle wird das Ehegüter- und übrige Eherecht folgen und zum Schluss das Vormundschaftsrecht.
 
Frauen
Die Stellung der Frau im sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben bildete den Gegenstand von parlamentarischen Vorstössen. Nationalrat Leuenberger (soz., ZH) forderte die Bildung einer Kommission, die Vorschläge zur « rechtlichen und tatsächlichen » Besserstellung der Frau machen sollte, Nationalrat Allgöwer (LdU, BS) einen Bericht über die Stellung der Frau. Bundesrat Spühler konnte in diesem Zusammenhang auf die laufende Untersuchung der Nationalen UNESCO-Kommission verweisen, die vom Bund finanziell unterstützt wird [29].
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M.D. / E.L.
 
[1] Ausländische Wohnbevölkerung (Jahresaufenthalter und Niedergelassene ohne internationale Funktionäre) Ende 1968: 933 142 oder 15,3 % (Ende 1967: 890 580; 14,8 %) (BBI, 1969, II, S. 1069). Arbeitskräfte Ende August 1969: Jahresaufenthalter: 442 687 (Ende August 1968: 440 912); Saisonarbeiter: 149 201 (144 081); Grenzgänger: 67 341 (63 062) (Die Volkswirtscha/t, 42/1969, S 548).
[2] AS, 1969, S. 308 u. 335; NZZ, 193, 27.3.69. Zum Abbaubeschluss von 1968 vgl. SPJ, 1968, S. 103 f., insbes. Anm. 6.
[3] NZZ, 354, 13.6.69. Der Verband der Wirtevereine des Kantons Zürich drohte sogar mit einer temporären Schliessung aller Gastbetriebe (NZZ, 322, 30.5.69).
[4] Vgl. Bund, 106, 8.5.69 (Schweiz. Baumeisterverband); NZZ, 290, 13.5.69 (Arbeitgeber der Textilindustrie); NZZ, 364, 18.6.69 (Autogewerbeverband); NZZ, 371, 20.6.69 (Association suisse des fabricants de cadrans); TdG, 146, 25.6.69 (Schweiz. Uhrenkammer).
[5] NZZ, 578, 19.9.69; Ostschw., 219, 20.9.69.
[6] NZZ, 660, 5.11.69.
[7] Vgl. SPJ, 1967, S. 105.
[8] NZZ, 671, 12.11.69; 672, 12.11.69; 674, 13.1.1.69; 745, 28.12.69. Für das jährliche Ausnahmekontingent schlug das BIGA eine Zahl von 40 000 Arbeitskräften vor. Davon sollten ca. 5000 dem Bund vorbehalten bleiben; der Rest würde unter Berücksichtigung ihres Entwicklungs- bzw. Überfremdungsstandes auf die einzelnen Kantone aufgeschlüsselt. Nach einem Jahr Aufenthalt würde volle Freizügigkeit gewährt.
[9] Vgl. Vr, 298, 20.12.69 (Schweiz. Gewerkschaftsbund); NZZ, 697, 27.11.69 (Zentralverband schweiz. Arbeitgeber-Organisationen); 723, 12.12.69 (zürcherischer Gewerbeverband).
[10] Vgl. SPJ, 1968, S. 105; BB1, 1969, II, S. 1044; NZZ, 303, 21.5.69. Zur ersten Überfremdungsinitiative, die nur 59 164 Unterschriften erreichte, vgl. SPJ, 1965, in SJPW, 6/1966, S. 196.
[11] Zentralverband schweiz. Arbeitgeber-Organisationen (NZZ, 565, 15.9.69), Schweiz. Gewerkschaftsbund (Tw, 245, 20.10.69), Vereinigung schweiz. Angestelltenverbände (NZZ, 660, 5.11.69); BGB (NBZ, 262, 10.11.69); ferner NZ, 226, 21.5 69; TdG, 119, 23.5.69; Vat., 118, 23.5.69; VO, 116, 23.5.69; NZZ, 312, 25.5.69; JdG, 125, 2.6.69. Zurückhaltender: Vr, 260, 6.11.69; Tw, 272, 20.10.69; eher neutral Lb, 222, 24.9.69.
[12] NZZ, 376, 23.6.69.
[13] BBI, 1969, II, S. 1044; NZZ, 581, 22.9.69; 582, 23.9.69. Vgl. auch Antwort Bundesrat Schaffners auf ein Votum von NR Honegger (rad., ZH) am 5.6. (NZZ, 337, 5.6.69).
[14] NZZ, 607, 6.10.69 (Vereinigung schweiz. Angestelltenverbände); NZZ, 622, 14.10.69 (st. gallisches Gewerkschaftskartell). Vgl. auch Bund, 208, 7.9.69; Lb, 216, 17.9.69; 225, 27.9.69; Vr, 260, 6.11.69; Tw, 272, 20.11.69; ferner Voten Wagners (soz., BL), Grolimunds (rad., SO) und Schmitts (rad., GE) im NR (Sten. Bull. NR, 1969, S. 995 f., 1002 f. u. 1004).
[15] NZZ, 653, 1.11.69; 666, 9.11.69; NZ, 514, 8.11.69; JdG, 261, 8./9.11.69. Dem Vorstand gehört der ehemalige freisinnige Solothurner NR U. Dietschi an.
[16] NZZ, 483, 8.8.69; GdL, 273, 22./23.11.69; NZ, 537, 21.11.69; NZN, 271, 22.10.69. Präsident des Komitees ist A. E. Schrafl.
[17] Debatte vom 16./17.12. (Sten. Bull. NR, 1969, S. 970 f.).
[18] NZZ, 452, 25.7.69.
[19] NZZ, 517, 25.8.69.
[20] NZZ, 183, 24.3.69; 188, 26.3.69; vgl. auch Lb, 77, 3.4.69.
[21] Vgl dazu: HEINZ BÜTLER, «Die Fremdarbeiterfrage — ein Bericht», in Schweizer Monatshefte, 49/1969-70, S. 450 ff.
[22] Ausweisung zweier italienischer Kleinkinder aus Genf (TdG, 177, 31.7.69; VO, 178, 5.8.69; 224, 3.10.69; Bund, 234, 7.10.69); vgl. dazu Kleine Anfrage Vincent (PdA, GE) (TdG, 177, 31.7.69; NZZ, 699, 28.11.69). Manifestation in Genf gegen ein als zu mild empfundenes Urteil gegen zwei des Totschlags an einem Italiener in Graubünden angeklagte Schweizer (TdG, 61, 13.3.69; 75, 29./30.3.69); vgl. dazu Kleine Anfrage Franzoni (k.-chr., TI) (NZZ, 17, 9.1.69).
[23] Bund, 39, 17.2.69.
[24] NZZ, 364, 18.6.69.
[25] BBI, 1969, I, S. 1073; NZZ, 311, 23.5.69. Der StR stimmte am 23.9. mit 22: 18 Stimmen zu (Sten. Bull. StR, 1969, S. 175 ff.; NZZ, 584, 22.9.69), der NR folgte am 25.9. mit 60: 57 Stimmen (Sten. Bull. NR, 1969, S. 567 ff.; NZZ, 590, 25.9.69). Vgl. auch SPJ, 1965, in SJPW, 6/1966, S. 168 f.
[26] Vgl. das Votum von NR Stich (soz., SO) (Sten. Bull. NR, 1969, S. 578).
[27] Diese Forderung wurde namentlich erhoben durch das Bundeskomitee des Christlichnationalen Gewerkschaftsbundes (NZN, 17, 22.1.69), den Ausschuss des Schweiz. Gewerkschaftsbundes (Tw, 148, 28./29.6.69) und « Pro Familia » (Vat., 270, 21.11.69; NZ, 537, 21.11.69). Vgl. auch SPJ, 1968, S. 118.
[28] Vgl. SPJ, 1967, S. 116, u. 1968, S. 118, ferner Gesch. ber., 1968, S. 141, NZZ, 38, 20.1.69, sowie die Antworten des Bundesrates auf eine Kleine Anfrage von NR Haller (BGB, BE) (NZZ, 127, 27.2.69) und auf ein vom NR überwiesenes Postulat Muheim (soz., LU) (Verhandl. B.vers., 1969, I, S. 31; NZZ, 161, 13.3.69).
[29] Postulate Leuenberger und Allgöwer, vom NR überwiesen am 25.6. (Verhandl. B.vers., 1969, II, S. 34 f. u. 17 f.; NZZ, 382, 25.6.69; Tat, 148, 26.6.69). Vgl. auch NZZ, 127, 27.2.69.
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