Année politique Suisse 1969 : Bildung, Kultur und Medien
Bildung und Forschung
Vives controverses sur une politique nationale de l'éducation ; développement de la recherche en matière d'éducation par la conférence des directeurs cantonaux de l'Instruction publique — Efforts en vue de formuler une politique concernant la jeunesse — Un article constitutionnel sur la gymnastique et le sport est adopté par le Conseil des Etats — Décès du Prof. M. Imboden, président du Conseil suisse de la science — La loi sur les écoles polytechniques n'est pas combattue seulement par les étudiants, mais encore par les grands partis et elle est rejetée par le peuple — Le Conseil fédéral propose une réglementation transitoire qui correspond aux voeux des étudiants — Création de la Conférence universitaire suisse et présentation par le Conseil suisse de la science d'un exemple de mode d'application de la loi fédérale sur les Universités — Continuation des mouvements de réforme dans les cantons ; les recommandations de la Conférence universitaire sur une phase expérimentale se heurtent aux réserves des autorités cantonales — Initiatives en faveur d'un renouvellement des modes de financement des études — Les cantons d'Argovie et de Lucerne poursuivent leurs préparatifs en vue de la fondation d'Universités; rebondissement de la discussion sur une université au Tessin — Augmentation des subsides de la Confédération au Fonds national, qui prévoit l'établissement de centres de gravité et prend en charge le domaine de la médecine appliquée— Difficultés à formuler le cahier des charges de l'Institut fédéral de recherches en matière de réacteurs — Les Chambres ratifient des accords internationaux sur les « Big Sciences» — L'aboutissement de l'initiative sur la coordination scolaire accélère les travaux de la Conférence des directeurs cantonaux de l'Instruction publique sur l'élaboration d'un concordat — La suppression des petites écoles confessionnelles est décidée dans le canton de Saint-Gall — Efforts en vue d'une réforme des écoles moyennes et de la formation des enseignants — Instensification des efforts de réforme en matière de formation professionnelle.
Bildungspolitik
Das Spannungsverhältnis, das sich naturgemäss zwischen den Bemühungen um eine nationale Bildungspolitik einerseits und der Verteidigung der kantonalen Schulhoheit anderseits ergeben muss, verschärfte sich im Verlaufe des Jahres. Obschon sich Bundesrat Tschudi optimistisch über die Möglichkeiten des kooperativen Föderalismus äusserte, war erkennbar, dass dieser in seiner jetzigen Form, mit Subventionen als einzigem Instrument, noch nicht als gültige Alternative zu einer zentralen Bildungspolitik bezeichnet werden kann
[1]. Es zeigte sich weiter, dass als wichtige Voraussetzung die Bildungsforschung intensiviert werden muss. Ein erster Schritt wurde mit dem Beschluss der Errichtung einer Koordinationsstelle für die Förderung der Bildungsforschung getan, die durch die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren getragen wird und später in das in Aarau geplante Institut für Bildungsforschung integriert werden soll
[2]. Dass der Rückstand im schweizerischen Bildungswesen in weiten Kreisen des Volkes dem Schulföderalismus angelastet wird, wurde in der Auseinandersetzung um die Schulkoordinationsinitiative der Jugendfraktion der Schweizerischen BGB sichtbar. Gegenüber parlamentarischen Vorstössen, die dem Bund vermehrte Kompetenzen im Schulwesen zuweisen wollten, verhielt sich jedoch der Bundesrat abwartend
[3]. Der Präsident des Wissenschaftsrates legte Thesen zur Fortentwicklung des föderativen schweizerischen Bildungssystems vor, die Reformen auf allen Schulstufen postulierten und eine Annäherung der unterschiedlichen kantonalen Schulsysteme auf dem Konkordatsweg empfahlen
[4].
Das wachsende Interesse an Fragen der Bildungspolitik kam in der öffentlichen Diskussion zum Ausdruck. Insbesondere wurde auf den wechselseitigen Zusammenhang zwischen der wirtschaftlichen Entwicklung und dem Stand der Ausbildung hingewiesen. Verschiedene Parteien arbeiten Thesen zur Bildungspolitik aus, der Schweizerische Gewerkschaftsbund setzte eine Kommission zum Studium bildungspolitischer Fragen ein, und in Luzern wurde eine katholische Arbeitsstelle für Bildungsfragen eröffnet
[5]. Zu den bisherigen Hauptforderungen — neue Schulungsmöglichkeiten für Schüler aus bildungsfernen Schichten und Durchlässigkeit des Schulsystems durch vermehrte Übertrittsmöglichkeiten von der einen Stufe zur anderen — traten neu das Verlangen nach gleichen Bildungsmöglichkeiten für Mädchen und der Ruf nach Koordination der «éducation permanente» auf Bundesebene, da kantonale Grundlagen weitgehend fehlen
[6].
Die Demonstrationen des Sommers 1968 hatten zu erkennen gegeben, dass das Jugendproblem auch in der Schweiz dringlich ist. Wissenschaftliche Untersuchungen über die Jugend führten zum Postulat einer koórdinierten Jugendpolitik durch die Schaffung einer Kommission, in der alle privaten und öffentlichen Institutionen, die sich mit Jugendarbeit befassen, vertreten wären
[7]. Im Nationalrat wurde die Notwendigkeit der Bereitstellung weiterer wissenschaftlicher Unterlagen für die Formulierung einer Jugendpolitik nur einschränkend anerkannt. Der Rat überwies ein Postulat Rasser (LdU, AG), das eine Untersuchung über die politisch tätige Jugend verlangte, während eine Motion Tanner (LdU, ZH), die einen umfassenden Sozialbericht über die Jugend forderte, abgelehnt wurde
[8]. Die Studienkommission für Jugendfragen, die nach den Globusdemonstrationen in Zürich eingesetzt worden war, beantragte die Einrichtung autonomer Jugendzentren, und in Bern arbeiteten Behörden und Jugendliche zur Verwirklichung eines entsprechenden Projekts zusammen
[9]. Dagegen löste sich in Luzern die nach dem Januarkrawall eingesetzte Jugendkommission wegen Differenzen mit dem Stadtrat in der Frage der Schadenhaftung auf, und das Bedürfnis nach einem autonomen Jugendzentrum wurde von den Behörden nicht als dringend anerkannt
[10]. Zur Förderung der Volksgesundheit und im Bemühen um eine sinnvolle Freizeitgestaltung der Jugend legte der Bundesrat, nachdem das Vernehmlassungsverfahren positiv verlaufen war, zuhanden des Parlaments einen Verfassungsartikel über die Förderung von Turnen und Sport vor. Dieser gäbe dem Bund die Befugnis, Vorschriften über Turnen und Jugendsport zu erlassen, die körperliche Ertüchtigung der Erwachsenen zu fördern und eine Turn- und Sportschule zu unterhalten
[11]. In der Dezembersession wurde der neue Verfassungsartikel vom Ständerat einstimmig angenommen
[12].
Hochschulen
Für die Entwicklung des Hochschulwesens und der gesamten Wissenschaftspolitik wurde der plötzliche Tod des Präsidenten des Wissenschaftsrats, Prof. Max Imboden, als schwerer Verlust empfunden. Als Nachfolger wählte der Bundesrat den an der ETH wirkenden Literaturwissenschafter Prof. K. Schmid, der sein Amt jedoch erst am 1. November antreten konnte
[13].
Während der ersten Jahreshälfte stand in der Hochschulpolitik das Referendum der Studenten gegen das von den eidgenössischen Räten einstimmig angenommene Bundesgesetz über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen im Vordergrund
[14]. Der Abstimmungskampf war durch eine gewisse Verwirrung gekennzeichnet, die sich daraus ergab, dass drei der grossen Landesparteien ihre Parlamentsfraktionen desavouierten und für Verwerfung plädierten
[15]. Von allen Parteien befürwortet wurde das ETH-Gesetz nur in der Waadt, wo im Falle der Ablehnung ungünstige Folgen für die weitere Entwicklung der Hochschule befürchtet wurden, insbesondere eine Verzögerung der Neubauten in Dorigny, aber darüber hinaus auch eine Hemmung der wirtschaftlichen Entwicklung der Welschschweiz schlechthin
[16]. Die Bedenken wurden verstärkt durch die vom Bundesrat am 5. Februar erlassene Übergangsregelung für die ETH Lausanne, in der die Leitung der Schule dem Schweizerischen Schulrat übertragen wurde, an dessen Sitzungen der Direktor der ETH Lausanne nur mit beratender Stimme teilnehmen konnte. In den ersten Verlautbarungen sprach sich das von Studenten gebildete Komitee gegen das ETH-Gesetz dahin aus, dass der Abstimmungskampf alle mit der Hochschulreform zusammenhängenden Fragen der Bildungspolitik der breiten Öffentlichkeit zum Bewusstsein bringen solle
[17]. Der Entschluss des Komitees, den Bund um einen kostendeckenden Beitrag für die Kampagne anzugehen, wurde in weiten Kreisen scharf abgelehnt, gab aber auch Anlass zum Vorschlag, es sei ein Bundesfonds von 2-3 Millionen Franken zu schaffen, der finanzschwachen Gruppen, die ein Referendum ergriffen hätten, rückzahlbare Darlehen für die Abstimmungspropaganda gewähren solle
[18]. Die in mehreren Kantonen gebildeten Aktionskomitees gegen das ETH-Gesetz warfen diesem yor allem den fehlenden Modellcharakter vor. Die Formulierung des Bildungsziels sei einsei tig auf Fachspezialisierung ausgerichtet. Das Gesetz mache die Hochschulen zu einem Dienstzweig der Bundesverwaltung, ohne die Forderung nach Autonomie zu berücksichtigen. Anlass zur Kritik gab insbesondere das Fehlen klarer Bestimmungen über das Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht des Lehrkörpers und der Studenten.
Die
Verwerfung des ETH-Gesetzes in der Volksabstimmung vom 1. Juni vermochte niemanden zu überraschen
[19]. Die Abstimmungskommentare waren sich jedoch in der Ansicht einig, dass sich die Nein-Stimmen aus den heterogensten Kreisen zusammensetzten und keineswegs ein Ja zu allen studentischen Forderungen bedeuten konnten. Als Grund für die geringe Stimmbeteiligung wurde allgemein der verwirrende Wechsel vom Ja im Parlament zum Nein der Parteien angesehen. Man deutete indessen das Ergebnis meist als Auftrag des Souveräns, die Hochschulreform als Ganzes und die gründliche Revision des ETH-Gesetzes im besonderen mit Tatkraft und Umsicht an die Hand zu nehmen
[20]. Die welschen Kommentare wiesen der Gleichstellung der beiden Hochschulen durch eine neue Übergangsregelung Priorität zu
[21]. Ein am Abend des 1. Juni veröffentlichtes Communiqué des EDI hielt zunächst fest, dass die Übernahme der ETH Lausanne durch den Bund vom negativen Volksentscheid nicht berührt werde. Es stellten sich zwei Aufgaben: kurzfristig die Konzipierung einer neuen Übergangsregelung, die die Koordination der beiden technischen Hochschulen sicherzustellen und die Vorarbeiten für den Neubau auf dem Gelände von Dorigny speditiv zu fördern habe, und längerfristig die Ausarbeitung eines neuen Entwurfs zu einem ETH-Gesetz parallel zur Ausarbeitung neuer Universitätsgesetze durch die Hochschulkantone. Darum werde sich im Rahmen der Hochschulkonferenz eine enge Zusammenarbeit aufdrängen. Eine Expertenkommission solle auf Grund eines breiten Vernehmlassungsverfahrens nicht nur zu organisatorischen Fragen, sondern auch zu den Problemen der Studienreform, des Mitsprache- und Mitbestimmungsrechts und der Autonomie der Hochschulen Stellung nehmen
[22]. Die Sorge um das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage für die ETH Lausanne führte in der Sommersession zu zahlreichen parlamentarischen Vorstössen, die von Bundesrat Tschudi positiv aufgenommen wurden
[23]. Der Bundesrat legte im Dezember eine auf fünf Jahre befristete Übergangsregelung vor. Diese enthielt neue Bestimmungen über die Gleichstellung der beiden Hochschulen und ihre Koordination, die Möglichkeit des Einbezuges von geistes- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen in die Ausbildung, die Berücksichtigung von Nachdiplomstudien und Fortbildungskursen und eine Regelung des Mitspracherechts der Hochschulstände unter Einschluss der Bediensteten (Beamte und Angestellte). Die Übergangsregelung sollte für die im Gang befindliche Hochschulreform ein weites Experimentierfeld offenhalten und das neue Gesetz in keiner Weise präjudizieren
[24].
Mit der Inkraftsetzung des
Bundesgesetzes über die Hochschulförderung auf den 1. Januar 1969 war eine wichtige Grundlage für den Ausbau des schweizerischen Hochschulwesens geschaffen. Am 15. Januar wurde die im Gesetz vorgesehene Schweizerische Hochschulkonferenz konstituiert, die als Institution des kooperativen Föderalismus eine erste Koordination der Bedürfnisse und Anliegen der schweizerischen Hochschulen vornehmen sollte
[25]. Das von Bundesrat Tschudi bei der Behandlung des Gesetzes im Nationalrat angekündigte Muster für die kantonalen Einführungserlasse wurde vom Wissenschaftsrat im Februar vorgelegt, ohne dass der von Studentenseite geäusserte Wunsch nach Mitarbeit berücksichtigt worden wäre
[26]. Nach diesem Modell sollen mittelfristige Richtpläne und langfristige Entwicklungspläne für die Hochschulen ausgearbeitet werden, die Schwerpunkte in Lehre und Forschung festsetzen
[27].
In den Hochschulkantonen standen die Fragen der Anpassung der Hochschulgesetzgebung an die Anforderungen eines modernen Lehr- und Forschungsbetriebes im Vordergrund. Einig war man sich über die Revisionsbedürftigkeit der Gesetze, und auch in den Fragen der Gewährung einer weitergehenden Autonomie und der Verstärkung der Führungsspitze der Universität ergab sich eine gewisse Übereinstimmung. In verschiedenen Kantonen wurden Massnahmen zur Stärkung der Universitätsspitze ergriffen; so wurde in Lausanne der im Vorprojekt zum neuen Universitätsgesetz vorgesehene administrative Direktor gewählt und in Genf das Rektorat durch einen dritten Vizerektor und einen Verwaltungsdirektor ergänzt
[28]. Kontrovers blieb weiterhin der Problemkreis des Mitsprache- und Mitbestimmungsrechts des Mittelbaus und der Studierenden. In Empfehlungen hatte die schweizerische Hochschulrektorenkonferenz postuliert, dass die Studenten und der Mittelbau bei der Erfüllung der vielfältigen Aufgaben, die sich der Hochschule stellten, mitarbeiten sollten, dass aber eine starre Regelung zu vermeiden und das Ausmass der Vertretung nach Art und Aufgabe des betreffenden Organs zu bestimmen sei
[29]. Am weitesten ging in der Gewährung von Mitsprache die Universität Bern, wo die Studenten und der Mittelbau im Laufe des Jahres Einsitz im Senatsausschuss, in der Kredit- und der Planungskommission und in vier Fakultäten nehmen konnten
[30]. An anderen kantonalen Hochschulen wurden zum Teil paritätisch zusammengesetzte Kommissionen auf den verschiedenen Hochschulstufen eingerichtet, die jedoch neben den Entscheidungsorganen arbeiteten.
In engem Zusammenhang mit dem Problem der Mitsprache stellten sich die Fragen der Information als Voraussetzung und der studentischen Repräsentativität als Hauptproblem
studentischer Politik. Zur Verbesserung der Information sowohl der Universitätsangehörigen als auch der Öffentlichkeit wurden an verschiedenen Hochschulen spezielle Pressedienste eingerichtet. An den welschen Universitäten, wo die offiziellen Studentenschaften de facto aufgelöst waren, mussten neue Formen der studentischen Vertretung gesucht werden. Die Entwicklung führte in Genf dazu, dass die von Extremisten beherrschte Assemblée libre des Universitaires ihre Anerkennung durch eine Rektoratsbesetzung erzwingen wollte
[31]. In der Folge wurden die Fakultäts- und Fachschaftsversammlungen von den Universitätsleitungen als Gesprächspartner anerkannt
[32]. An den deutschschweizerischen Universitäten zeigte es sich, dass die Mehrheit der Studenten eine Beschränkung der studentischen Aktivität auf die Hochschulreform unterstützt. So wurde an der Universität Zürich das « politische Mandat », das heisst die Ermächtigung der offiziellen Studentenschaft, zu politischen Fragen Stellung zu nehmen, in einer Urabstimmung abgelehnt
[33]. Auch eine vom Verband der Schweizerischen Studentenschaften (VSS) lancierte gesamtschweizerische Kampagne zur Reform der Institutsstrukturen ging von der in einer Umfrage bestätigten Voraussetzung aus, dass das Interesse der Studenten an der Hochschulreform hauptsächlich ihre konkrete Studiensituation betreffe
[34].
In der Erkenntnis, dass der komplexe Problemstand rasche Lösungen nicht erlaubte, erliess die Hochschulkonferenz Empfehlungen für eine Experimentierphase an den Hochschulen
[35]. Sie befürwortete einerseits die Eröffnung des freien Zugangs zu den Informationen für alle am Hochschulgespräch Beteiligten, anderseits eine Suspendierung gesetzlicher Bestimmungen durch die zuständigen Organe unter gleichzeitiger Einführung temporärer flexibler Regelungen. Dabei sollten Erfahrungen gesammelt und zwischen den Hochschulen ausgetauscht werden. Bald zeigte es sich jedoch, dass die kantonalen Behörden nicht gewillt waren, der Hochschulkonferenz in ihrem revolutionären Schwung zu folgen. Die bernische Regierung antwortete auf eine Kleine Anfrage, dass sich vom rechtsstaatlichen Standpunkt aus auch Versuchslösungen auf eine legale Basis stützen müssten. Die Basler Regierung legte einen Vorentwurf zum Universitätsgesetz vor, ohne die Vorschläge der Studentenschaft zur Gestaltung der Experimentierphase zu berücksichtigen
[36]. Einen Schritt auf dem Weg zur « Hochschule Schweiz» tat die Hochschulkonferenz, indem sie auf Empfehlung des Wissenschaftsrats die Voranmeldung für das Medizin- und Naturwissenschaftsstudium veranlasste, um die an den schweizerischen Universitäten vorhandenen 1350 Studienplätze voll auszulasten und den drohenden numerus clausus zu umgehen. Gleichzeitig wurde auf den grossen ungedeckten Bedarf an Zahnärzten, Chemikern und Ingenieuren aufmerksam gemacht
[37]. Zur Vorbereitung eines Ausbaus der Hochschulstatistik setzte das EDI eine besondere Expertenkommission ein
[38]. Zu neuen Vorstössen kam es auf dem Gebiet des Stipendienwesens. Der Nationalrat überwies ein Postulat Müller (k.-chr., LU), das den Bundesrat aufforderte, einen Bericht über die kantonalen Regelungen im Stipendienwesen herauszugeben und zu prüfen, ob nicht auf dem Wege der Gesetzgebung die krassesten Unterschiede ausgeglichen werden könnten
[39]. Im Oktober stimmte der Delegiertenrat des VSS dem « Lausanner Modell » ZU, das eine elternunabhängige Studienfinanzierung mit teilweiser Rückzahlungspflicht vorsieht
[40].
Die Kantone Aargau und Luzern, die sich mit der
Gründung neuer Hochschulen befassen, erhielten in der Hochschulkonferenz die gleiche Vertretung wie die Hochschulkantone. Im Fall Aargau wurde die Subventionsberechtigung der Abteilung für Bildungswissenschaften durch die Hochschulkonferenz und den Wissenschaftsrat grundsätzlich anerkannt. Die Regierung beantragte dem Grossen Rat einen Kredit von 6,5 Mio Franken für eine vorbereitende Etappe
[41]. In Luzern legte die Studienkommission für Hochschulfragen einen umfassenden Bericht vor, der die Gründung in mehreren Ausbaustufen vorsah. Die vom Wissenschaftsrat angeregte Schwerpunktbildung auf die Aus- und Weiterbildung von Mittelschullehrern aller Stufen wurde berücksichtigt. Die Regierung wurde vom Grossen Rat ermächtigt, die Möglichkeiten zum Abschluss eines Konkordats mit den Innerschweizer Kantonen, das als Hochschulträger auftreten könnte, abzuklären und das Anerkennungsverfahren gemäss Hochschulförderungsgesetz einzuleiten
[42]. Im Tessin lebte die Diskussion um die Gründung einer Universität erneut auf. Der Wissenschaftsrat schlug die Überprüfung der Frage der Hochschulausbildung von Schweizern italienischer und rätoromanischer Sprache durch eine Studienkommission vor. Dem Postulat wurde vom EDI im November entsprochen. Der Tessiner Staatsrat ernannte seinerseits eine Kommission, die in Zusammenarbeit mit der eidgenössischen Kommission die Grundlagen für eine Universitätsgründung im Tessin erarbeiten und namentlich die Bedürfnisfrage klären soll
[43]. Prinzipiell stellte die Tessiner Regierung in ihrem Bericht zur Totalrevision der Bundesverfassung die Forderung auf, der Bund möge in jeder Sprachregion ein Institut für höhere Ausbildung einrichten
[44]. In der Märzsession überwies der Nationalrat ein Postulat Galli (rad., TI), das ETH-Kurse im Tessin verlangte
[45].
Forschung
Die Bemühungen um eine Konzeption der schweizerischen Forschungspolitik wurden fortgeführt. Der Wissenschaftsrat stellte im November fest, dass sich eine Gesamtkonzeption der staatlichen Forschungsförderung auf eine gründliche Übersicht über die gegenwärtigen und zukünftigen Forschungsbedürfnisse stützen müsse, und beschloss, mit den Vorbereitungen für eine Bestandesaufnahme sogleich zu beginnen
[46]. Eine wichtige Initiative ging vom Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung aus, der in einer Eingabe an das EDI seine bisherigen und zukünftigen Aufgaben umriss und um eine Erhöhung der Bundesbeiträge nachsuchte
[47]. Die Eingabe empfahl einerseits im Sinne der vom Präsidenten des Forschungsrates, Nationalrat O. Reverdin, geforderten Festlegung von Prioritäten die Errichtung von Forschungsschwerpunkten, anderseits die bereits von Prof. M. Imboden angeregte Förderung der angewandten medizinischen Forschung durch den Nationalfonds
[48]. Für die Bildung von Forschungsschwerpunkten unterschied der Forschungsrat zwischen ständigen « Instituten von nationaler Bedeutung» mit hohem Investitionsaufwand und zeitlich befristeten «centres d'excellence ». Der Wissenschaftsrat, der die Eingabe im Auftrag des Bundesrats prüfte, verlangte für die Schaffung von «Instituten von nationaler Bedeutung» die Mitsprache aller Instanzen, die in der schweizerischen Wissenschaftspolitik Verantwortung tragen (Bundesrat, Wissenschaftsrat, Hochschulkonferenz)
[49]. Mit der Übernahme der Förderung der angewandten medizinischen Forschung (klinische Forschung, Sozial- und Präventivmedizin) durch den Nationalfonds konnte dem 1967 von der Akademie der medizinischen Wissenschaften erhobenen Postulat eines « Forschungsfonds für die Gesundheit » entsprochen werden
[50]. Für das Gebiet der Sozial- und Präventivmedizin schlug der Forschungsrat die Bildung einer Forschungskommission für die Gesundheit als selbständiges Organ des Nationalfonds vor, die je zur Hälfte durch den Bundesrat und durch den Senat der Akademie der medizinischen Wissenschaften zu ernennen wäre, und die der Konferenz der kantonalen Sanitätsdirektoren und dem Eidg. Gesundheitsamt als beratendes Organ zur Verfügung stehen sollte. Die eidgenössischen Räte bewilligten die Beitragserhöhung an den Nationalfonds in der Dezembersession. Der betreffende Bundesbeschluss sah die Anhörung des Wissenschaftsrats bei allen wichtigen Geschäften vor, insbesondere bei der Genehmigung des jährlich vorzulegenden Verteilungsplans und des alle drei Jahre zu erstattenden Berichts über die Gesamtplanung
[51].
Eine Gesamtkonzeption für die
Förderung der angewandten Forschung durch den Bund konnte bisher nicht erarbeitet werden, nicht zuletzt deshalb, weil sich die Privatindustrie in dieser Frage nicht zu einigen vermochte
[52]. Besondere Schwierigkeiten zeigten sich bei der Neuformulierung der Aufgaben des Eidg. Instituts für Reaktorforschung (EIR). Die Kommission des Nationalrats für Wissenschaft und Forschung konnte auf Grund von Hearings mit Vertretern der Wirtschaft nicht zu abschliessenden Vorschlägen für die Tätigkeit des Instituts gelangen. Sie veranlasste die Überweisung einer Motion, die den Bundesrat beauftragte, das EIR in bezug auf seine Organisation zu überprüfen und ein langfristiges Forschungsprogramm auszuarbeiten. Bundesrat Tschudi gab bei der Entgegennahme der Motion zu verstehen, dass sich die Abteilung für Wissenschaft und Forschung des EDI mit Fragen der Reorganisation und der langfristigen Forschungsplanung des EIR befasse, dass jedoch kurzfristige Entscheide nicht zu erwarten seien
[53]. Für die Entwicklung der landwirtschaftlichen Forschung gewährten die eidgenössischen Räte namhafte Kredite
[54].
Im Bestreben, für unser Land lebensnotwendige Forschungszweige vermehrt zu fördern, untersuchte der Wissenschaftsrat gemeinsam mit der Abteilung für Wissenschaft und Forschung des EDI den Stand der Bemühungen auf dem Gebiet der Umweltsforschung; er regte eine unverzügliche Intensivierung der Forschung in denjenigen Bereichen an, in denen eine Verzögerung irreparable Schäden hervorrufen könnte
[55]. Die Expertenkommission für die Fragen der wissenschaftlichen Dokumentation legte ihren ersten Zwischenbericht, der insbesondere ein Koordinationsorgan und die Gründung eines Instituts für Informationswissenschaft postulierte, vor
[56]. Zur Entwicklung der Forschungsstatistik beantragte der Wissenschaftsrat die Errichtung eines speziellen Dienstes innerhalb des Eidg. Statistischen Amtes, um der Schweiz die Beteiligung an internationalen statistischen Erhebungen (im Rahmen der OECD, der UNESCO usw.) zu ermöglichen
[57].
Auf dem Gebiet der sog. Big Sciences, in denen sich die Schweiz um Mitarbeit im internationalen Rahmen bemüht, legte der Bundesrat dem Parlament neue vertragliche Abmachungen vor: Das Projekt eines 300 GeV-Protonen-Synchrotron des CERN (Supercern genannt) erforderte eine Revision des Abkommens von 1953, die von den eidgenössischen Räten genehmigt wurde, ohne dass damit über die Beteiligung der Schweiz am Supercern schon entschieden worden wäre
[58]. Auch ein im Februar unterzeichnetes Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Konferenz für Molekularbiologie wurde gutgeheissen
[59]. Zum Plan eines europäischen Zentrallabors für Molekularbiologie vermochte der Wissenschaftsrat indessen noch keine definitive Empfehlung abzugeben
[60]. Eine neue Initiative zur europäischen Zusammenarbeit ergriff der Technologierat der EWG mit seiner Einladung an neun Nichtmitgliedstaaten zu Gesprächen über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit, die vom Bundesrat positiv aufgenommen wurde
[61].
Grund- und Mittelschulen
Im Bereich der mittleren und unteren Schulstufen wurden sowohl die Koordinations- wie die Reformbestrebungen weitergeführt. Zur Lösung der Frage der interkantonalen Schulkoordination, die namentlich wegen der zunehmenden Mobilität der Bevölkerung dringend erscheint, standen sich zwei Vorschläge gegenüber. Einerseits wurde die von der Jugendfraktion der Schweizerischen BGB angekündigte eidgenössische
Volksinitiative für Schulkoordination am 1. Oktober eingereicht
[62]. Insbesondere in der Welschschweiz, wo die Schulkoordination schon verhältnismässig weit fortgeschritten ist, wurde jedoch diese Lösung über eine Revision von Artikel 27 und 27bis der Bundesverfassung mit Berufung auf die kulturelle und sprachliche Autonomie der Kantone abgelehnt
[63]. Anderseits führten die zahlreichen Vorstösse der Anhänger vermehrter Bundeskompetenzen im Schulwesen zu einer dringlicheren Behandlung der Koordinationsbestrebungen durch die Kantone. Für den umstrittenen Übergang zum Herbstschulbeginn legte die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Vorschläge vor, die ein sogenanntes Langjahr 1971/72 postulierten, und im Oktober konnte eine Grundsatzübereinstimmung über ein Konkordat über die Koordination im Schulwesen erzielt werden, das die Kantone zur Vereinheitlichung des Schuljahrbeginns, des Schuleintrittsalters und der Dauer der Schulpflicht bis 1972/73 verpflichten würde
[64]. Das Schweizerische Jugendparlament änderte seine Haltung, indem es nun die Kondordatslösung unterstützte, wobei es jedoch für den Bund die Kompetenz forderte, Konkordate auf dem Gebiet des Schulwesens verbindlich zu erklären, sofern sich mindestens vier Fünftel der Kantone angeschlossen haben. Ausserdem sollte dem Bund die Bildungsforschung übertragen werden
[65].
Die Kantone Basel-Stadt, St. Gallen, Schaffhausen und Solothurn bereiteten durch Grossratsbeschluss oder Volksschulgesetzrevision die vereinbarten Angleichungen schon vor. Im Kanton Bern dagegen wurde ein Gesetzesentwurf über Schulkoordination von der Kommission des Grossen Rates an die Regierung zurückgewiesen. In der Folge richteten die jurassischen Lehrer ein Gesuch an die Erziehungsdirektion mit der Bitte, den Herbstschulbeginnn 1972 wenigstens für die französischsprechenden Gebiete des Kantons in Kraft zu setzen, da sie befürchteten, sonst den angestrebten Anschluss an die Ecole romande zu verpassen
[66].
Unterschiedliche Probleme stellten sich in bezug auf die
konfessionellen Schulen. In St. Gallen legte die Regierung dem Grossen Rat einen Gegenvorschlag zur freisinnigen Gesetzesinitiative vor. Während die Initiative die Verschmelzung aller noch bestehenden konfessionellen Schulen innert 15 Jahren verlangte, unterschied das Gesetz über die Kräftigung der Schulverbände zwischen schwachen konfessionellen Schulgemeinden, die bis 1975 aufgelöst werden sollten, und kräftigen, über deren Auflösung oder Weiterbestand der Grosse Rat spätestens 1981 beschliessen müsste. Das Gesetz wurde im Februar 1970 vom Grossen Rat einstimmig genehmigt und die Initiative, da die Forderungen weitgehend erfüllt waren, zurückgezogen
[67]. Umgekehrt machten sich in andern Kantonen Bestrebungen geltend, die Stellung der konfessionellen Schulen zu verbessern. Solothurn, das bisher als einziger Kanton ein staatliches Primarschulmonopol besessen hatte, hob dieses auf und eröffnete damit überhaupt erst die Möglichkeit zu privaten Schulgründungen. In Zürich lehnten Gemeinde- und Kantonsrat parlamentarische Vorstösse zugunsten einer unentgeltlichen Lehrmittelabgabe an Privatschulen ab, während in Bern ein gleichlautender Vorstoss vom Grossen Rat überwiesen wurde
[68].
Die Reformtätigkeit richtete sich vor allem auf die
Mittelschulen. Auf Anregung des Vereins Schweizerischer Gymnasiallehrer rief die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren eine Expertenkommission zum Studium der « Mittelschule von morgen » ins Leben, der Vertreter der Lehrerschaft von der Primar- bis zur Hochschulstufe angehören
[69]. Prof. M. Imboden, der die Maturitätsschulen als Flaschenhals im gesamten höheren Bildungswesen bezeichnete, fasste die Postulate der Reformdiskussion thesenartig zusammen : Vermehrung der klassischen Maturitätstypen durch weitere eidgenössisch anerkannte Abschlussformen — Entwicklung neuer Schulungsmöglichkeiten für Schüler aus bildungsfernen Schichten — Einführung eines Abschlusses nach zehn Schuljahren (Mittlere Reife) als Ausgangspunkt für Berufsschulen für mittlere Kader — Auflockerung der beiden letzten Schuljahre im Sinne eines Wahlfächersystems zur Förderung spezifischer Begabungen — Bildung einer Art schweizerischen Colleges (zwei Abschlussjahre des Gymnasiums und erstes propädeutisches Jahr der Hochschulstufe)
[70].
Im November wurde der politisch neutrale Verband schweizerischer Mittelschüler gegründet, der sich die Änderung der Maturitätsverordnung von 1968 zum Ziel setzte, wobei das Hauptgewicht auf die Erziehung zu kritischem Denken und auf eine Entfaltung der schöpferischen Kräfte durch einen aktuellen aktiven Unterricht zu legen wäre
[71]: Auf der Primarschulstufe zielte die Reformarbeit neben den Bemühungen um gleiche Bildungschancen für die Mädchen hauptsächlich auf einen einheitlichen Beginn ,des Fremdsprachenunterrichts und auf die Einführung moderner Methoden im Rechenunterricht
[72].
Auf dem Gebiet der Lehrerausbildung werden ebenfalls Reformen angestrebt. Eine vom Pädagogischen Institut der Universität Freiburg durchgeführte Strukturanalyse legte den Hauptakzent auf eine eingehendere praktische Vorbereitung der künftigen Lehrer
[73]. Während einer Studienwoche diskutierten die Konferenz der Direktoren schweizerischer Lehrerbildungsanstalten und der Schweizerische Pädagogische Verband ein Modell, das eine berufliche Grundausbildung von vier Semestern, eine Betreuung der Junglehrer in den beiden ersten Dienstjahren sowie eine berufsbegleitende Fortbildung umfasst
[74].
Berufsbildung
Die Reformbestrebungen im Bereich der
Berufsschulen wurden intensiviert. Insbesondere die Bemühungen um eine Verbesserung der Berufslehre führten zur Einsetzung einer Expertenkommission durch das EVD, die Vorschläge zur Realisierung neuer Ideen im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes von 1963 auszuarbeiten hat
[75]. Vorgesehen ist die Einführung von drei Kategorien von Lehren: die Kurz- oder Anlehre (5-10 % der Lehrlinge), die Normallehre mit erweiterter technischer Schulung (80-90 %) und die als Berufsmittelschule bezeichnete Lehre mit verlängerter Schulung für die begabtesten Lehrlinge (5-10 %)
[76]. Mit diesen Massnahmen hofft man, quantitative und qualitative Nachwuchsprobleme lösen zu können. Auf Antrag der Fachkommission für Höhere Technische Lehranstalten (HTL) anerkannte das EVD die Abendtechniken von Zürich, Bern, St. Gallen, Lausanne und Genf als HTL mit der Auflage, innert drei Jahren die Mindestvorschriften des EVD zu erfüllen
[77]. Der wachsende Bedarf an ausgebildeten Fachkräften für Sozialarbeit führte zur Erhöhung der Bundesbeiträge an die Schulen für soziale Arbeit, wobei die eidgenössischen Räte die vom Bundesrat vorgeschlagenen Subventionsansätze noch weiter heraufsetzten
[78]. In mehreren parlamentarischen Vorstössen wurde der Ruf nach Ausarbeitung einer Gesamtkonzeption für das berufliche Bildungswesen laut. Darauf kündigte Bundesrat Schaffner im Parlament an, dass für diese Aufgabe eine Kommission vorgesehen sei, deren Funktion derjenigen des Wissenschaftsrates im Bereich des Hochschulwesens ähnlich wäre
[79].
Die
interkantonale Zusammenarbeit bei der Gründung höherer technischer Ausbildungsstätten machte weitere Fortschritte. Neun Kantone gründeten die Försterschule in Lyss (BE), und in Luzern genehmigte der Grosse Rat einen Neubau für das Zentralschweizerische Technikum in Horw, nachdem ein entsprechendes Konkordat der Innerschweizer Kantone über den Besuch des Technikums zustandegekommen war
[80].
[1] Rede Bundesrat Tschudis in St. Gallen, in Wirtschaft und Recht, 22/1970, S. 1 ff. Hearing des Verbandes der Schweizerischen Studentenschaften in Aarau; vgl. NZZ, 76, 16.2.70.
[2] Vgl. SPJ, 1968, S. 120; Wissenschaftspolitik 3/1969, H. 4, S. 11 ff.; NZZ, 182, 24.3.69. Die Erziehungsdirektoren der Welschschweiz und des Tessins gründeten ein Institut für Bildungsforschung in Neuenburg. Vgl. NZZ, 335, 5.6.69.
[3] Vgl. unten S. 138. Zur Sicherstellung der Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Kantonsstellen in Hochschul- und Bildungsfragen berief das EDI im September eine Konferenz ein. Vgl. NZZ, 594, 26.9.69.
[4] MAX IMBODEN, Thesen zur Fortentwicklung des föderativen schweizerischen Bildungssystems (vervielf.).
[5] Vgl. Schweizerische Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik, 105/1969, S. 275 ff.; Plattform der Konservativ-christlichsozialen Volkspartei der Schweiz zur Bildungspolitik, in Civitas, 24/1968-69, S. 796; Resolution der Parlamentariertagung des Landesrings der Unabhängigen zur Bildungspolitik, in Civitas, 25/1969-70, S. 348; Kyburg-Tagung der Zürcher Freisinnigen und Demokraten, vgl. NZZ, 254, 28.4.69; Lb, 97, 29.4.69; Beschlüsse des Kongresses des Gewerkschaftsbundes über Bildungspolitik, in gk, 36, 18.10.69; zur Arbeitsstelle für Bildungsfragen vgl. NZZ, 80, 10.2.69.
[6] Forderung des Verbandes Schweizerischer Akademikerinnen. Vgl. NZZ, 669, 11.11.69; gk, 40, 13.11.69; Interpellation Kohler (rad., BE) in Verhandl. B.vers., 1969, I, S. 55; vgl. Bund, 61, 14.3.69.
[7] Vgl. NZ, 137, 24.3.69.
[8] Postulat Rasser in Verhandl. B. vers., 1969, I, S. 32; Motion Tanner ebenda, S. 37. Vgl. NZZ, 180, 21.3.69; NZ, 134, 22.3.69; Vat., 68, 22.3.69; NZN, 68, 22.3.69; Tat, 69, 22.3.69; TLM, 81, 22.3.69; GdL, 68, 22./23.3.69; TdG, 69, 22./23.3.69; JdG, 68, 22./23.3.69; Bund, 68, 23.3.69.
[9] Vgl. SPJ, 1968, S. 15 ff. u. 120; NZZ, 160, 13.3.69; 610, 7.10.69; 738, 21.12.69.
[10] Vgl. oben, S. 17; Vat., 133, 12.6.69; 157, 10.7.69; NZZ, 124, 26.2.69; 359, 16.6.69.
[11] BBI, 1969, II, S. 1035. Vgl. SPJ, 1968, S. 120; NZZ, 331, 3.6.69; 559, 11.9.69; 606, 5.10.69; 708, 3.12.69.
[12] Sten. Bull. StR, 1969, S. 313 ff.; vgl. NZZ, 720, 10.12.69.
[13] Vgl. TLM, 98, 8.4.69; GdL, 80, 8.4.69; JdG, 80, 8.4.69; TdG, 81, 8.4.69; 82, 9.4.69; 84, 11.4.69; La Gruyère, 41, 10.4.69; NZZ, 210, 8.4.69; 218, 10.4.69; 223, 14.4.69; Bund, 81, 9.4.69; TAW, 14, 8.4.69; Tat, 81, 8.4.69; Vat., 83, 11.4.69; Lb, 79, 8.4.69. Zur Wahl Prof. Schmids vgl. NZZ, 360, 16.6.69; Sonntags-Journal, 26, 28./29.6.69.
[14] BBI, 1968, II, S. 502 ff. Vgl. SPJ, 1968, S. 122 f.
[15] Nein-Parole: Delegiertenversammlung der Konservativ-christlichsozialen Volkspartei (Vat., 91, 21.4.69); Vorstand der Sozialdemokratischen Partei (Vr, 97, 28.4.69; PS, 95, 29.4.69); Delegiertenversammlung der Freisinnig-demokratischen Partei (NZZ, 269, 5.5.69). Der Zentralvorstand der BGB entschied für Stimmfreigabe (NBZ, 53, 5.3.69).
[16] Der Abstimmungskampf nahm in der Welschschweiz heftige Formen an, insbesondere als der vom Generalsekretär der Waadtländer Radikalen geäusserte Gedanke, Zürcher Wirtschaftskreise hätten ein Interesse, den Ausbau der ETH Lausanne zu hintertreiben (man sprach vom Wirtschaftsimperialismus Zürichs) in der Presse verbreitet wurde. Vgl. PS, 111, 20.5.69; GdL, 116, 21.5.69; 120, 27.5.69; TdG, 121, 27.5.69; 122, 28.5.69; Lib., 198, 29.5.69. Im gleichen Sinn argumentierte das am 13.5. gegründete Aktionskomitee für das ETH-Gesetz, das vom Genfer StR Choisy präsidiert wurde.
[17] Ende Februar erkannte der Delegiertenkonvent der Studenten der ETH Zürich dem Kampf gegen das ETH-Gesetz Priorität vor genereller Bildungsdiskussion und Bildungsreform zu. NZZ, 126, 26.2.69.
[18] Ablehnende Kommentare in NBZ, 43, 21.2.69; NZZ, 119, 24.2.69; Vr, 47, 26.2.69. Zum Vorschlag für einen Bundesfonds vgl. NZ, 92, 25.2.69; ferner GdL, 48, 27.2.69.
[19] Das Gesetz wurde mit 341 548: 179 765 Stimmen verworfen (leere und ungültige Stimmzettel 29 279). Die Stimmbeteiligung betrug 33,9 % und war die zweitschlechteste seit 1848. Angenommen wurde das Gesetz in der Waadt (16 656 Ja, 6117 Nein) und in Neuenburg (4034 Ja, 3956 Nein). Total der fünf welschen Kantone: 31 929 Ja, 23 438 Nein (BBI, 1969, I, S. 1314). Es wurde vermutet, dass nicht wenige die Parolen verwechselten und glaubten, mit ihrem Nein gegen die Forderungen der Studenten zu stimmen (vgl. TLM, 122, 2.5.69; GdL, 128, 5.6.69; La Gruyère, 63, 3.6.69; NZZ, 327, 2.6.69).
[20] Vgl. NZZ, 327, 2.6.69; JdG, 125, 2.6.69; Tw, 125, 2.6.69; NBZ, 125, 2.6.69; NZ, 243, 2.6.69; Tat, 127, 2.6.69; Bund, 126, 2.6.69; BN, 220, 2.6.69.
[21] Vgl. GdL, 128, 5.6.69; TdG, 126, 2.6.69.
[22] Die Expertenkommission wurde Ende August gewählt und setzte sich aus 29 Mitgliedern zusammen: der Leitung der beiden Hochschulen, Professoren, Assistenten und Studenten, Vertretern der politischen Parteien, von an der Wissenschaft interessierten Organisationen und der Wirtschaftsverbände. Zum Präsidenten wurde Prof. H. Zwahlen, Lausanne, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, gewählt (NZZ, 527, 28.8.69). Die Zusammensetzung der Kommission rief in der welschen Schweiz Genugtuung hervor, ebenso die Wahl von Direktor Cosandey von der ETH Lausanne zum Vizepräsidenten des Schweizerischen Schulrats am 20.8.; vgl. TdG, 202, 29.8.69.
[23] Motionen Chevallaz (rad., VD) in Verhandl. B.vers., 1969, H, S. 23, und Eisenring (k.-chr., ZH), ebenda, S. 27 f., im NR, entsprechende Motionen Choisy (lib., GE), ebenda, S. 49, und Odermatt (k.-chr., 0W), ebenda, S. 51, im StR; Interpellation Grütter (soz., BE) im NR. Zur Debatte vgl. Sten. Bull. NR, 1969, S. 477 ff.
[24] Vgl. BBl, 1970, I, S. 1 ff.
[25] AS, 1968, S. 1592 f.
[26] In einer Eingabe an den Bundesrat verlangte der Schweizerische liberale Studentenverband Mitarbeit am Modell und zu diesem Zweck Aufnahme von Studenten in den Wissenschaftsrat (NZZ, 54, 27.1.69). Der Wissenschaftsrat lud in der Folge verschiedentlich Studentenvertreter zu Sitzungen ein (Mitteilung des Sekretariats).
[27] Muster eines kantonalen Einführungserlasses zum Hochschulförderungsgesetz (Art. 23 des Gesetzes) vom 6.2.1969 (vervielf.).
[28] TdG, 90, 18.4.69; GdL, 260, 7.11.69; Bund, 298, 21.12.69.
[29] In Schweizerische Hochschulzeitung, 42/1969, S. 238.
[30] Das entsprechende Reglement für die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, das nach turbulenten Auseinandersetzungen ausgearbeitet werden konnte, wurde im Mai 1970 von der Regierung genehmigt; vgl. Tw, 147, 27.6.69; 149, 30.6.69; 151, 2.7.69; Bund, 133, 11.6.69; 151, 2.7.69; 152, 3.7.69; 155, 7.7.69; 122, 29.5.70.
[31] Vgl. TdG, 48, 26.2.69; 50, 28.2.69; 85, 12./13.4.69; JdG, 83, 11.4.69; PS, 80, 11.4.69; VO, 49, 27.2.69; 82, 11.4.69; NZZ, 132, 28.2.69.
[32] TLM, 344, 10.12.69. Als repräsentatives Organ wurde in Lausanne die Konferenz der Fakultätspräsidenten anerkannt.
[33] Vgl. NZZ, 703, 1.12.69; 736, 19.12.69; 738, 21.12.69; Vr, 297, 19.12.69; 300, 23.12.69; NZN, 297, 23.12.69; Bund, 298, 21.12.69.
[34] Vgl. NZZ, 676, 14.11.69.
[35] MAX IMBODEN, « Exposé zur Strukturreform der Universitäten », in Wissenschaftspolitik, 3/1969, S. 10 ff.; BRUNO FRITSCH, « Demokratisierung der Universität als gesellschaftlicher Lernprozess », in Schweizerische Hochschulzeitung, 42/1969, S. 78 ff;. KARL SCHMID, «Anfechtung der Hochschule », ebenda, S. 171 ff.; ROLF DEPPELER, Strukturprobleme der Universität, Bern 1969; NZZ, 315, 27.5.69; 317, 28.5.69. Vgl. dazu PS, 274, 29.11.69; NZ, 550, 29.11.69; 557, 3.12.69; NZZ, 702, 30.11.69; Bund, 280, 30.11.69; Lb, 280, 1.12.69. In einer Resolution vom 22.9.1969 forderte der VSS ein Jahr der Experimente.
[36] NBZ, 41, 19.2.70; NZ, 583, 18.12.69; 584, 19.12.69; BN, 532, 19.12.69; NZZ, 74, 14.2.70. Vgl. Orbis Scientiarum, 8/1970, S. 18 ff.
[37] Vgl. Wissenschaftspolitik, 3/1969, H. 2, S. 26 ff.; NZZ, 259, 29.4.69.
[38] Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1968, S. 16; NZZ, 651, 31.10.69.
[39] In Verhandl. B.vers., 1969, I, S. 32; vgl. NZN, 61, 14.3.69; CMV-Zeitung, 1.3, 25.3.69.
[40] Dokumentationsheft des VSS, 10, Nov. 1969. Vgl. NZZ, 666, 9.11.69.
[41] Vgl. SPJ, 1967, S. 122; BN, 454, 30.10.69; NZZ, 649, 30.10.69.
[42] Vgl. Civitas, 25/1969-70, S. 103 ff.; Vat., 147, 28.6.69; 152, 4.7.69; 255, 4.11.69; NZZ, 658, 4.11.69; NZ, 507, 4.11.69.
[43] Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1968, S. 10 f. Vgl. NZ, 290, 29.6.69; NZZ, 664, 7.11.69; 76, 16.2.70.
[44] Relazione del Consiglio di Stato della Repubblica e Cantone del Ticino sulla revisione della Costituzione federale (vervielf.), S. 26 ff.
[45] Verbandl. B.vers., 1969, I, S. 25 f. Vgl. NZZ, 162, 14.3.69; BN, 109, 14.3.69; NZ, 121, 14.3.69; Bund, 61, 14.3.69; JdG, 61, 14.3.69; GdL, 61, 14.3.69.
[46] Vgl Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1969, S. 28.
[47] BBl, 1969, II, S. 517 ff.
[48] Vgl. SPJ, 1968, S. 126 f.
[49] BBl, 1969, II, S. 510.
[50] Vgl. SPJ, 1967, S. 124; 1968, S. 126. Ciba und Geigy, die die Mitwirkung an einem nationalen Forschungsfonds für die Gesundheit abgelehnt hatten, gründeten ein Friedrich-Miescher-Institut für biochemisch-medizinische Forschung; vgl. NZZ, 211, 8.4.69.
[51] BBI, 1969, II, S. 1513 ff. Zur Parlamentsdebatte vgl. NZZ, 613, 9.10.69; 718, 9.12.69; 719, 10.12.69. Die jährlichen Beiträge des Bundes sollen 1970 70 Mio Fr. betragen und sich bis 1974 jährlich um 5 Mio Fr. erhöhen. Zusätzliche Erhöhungen auf maximal 100 Mio Fr. sind möglich, falls die Finanzlage des Bundes es gestattet.
[52] Vgl. NZZ, 203, 1.4.69.
[53] Vgl. oben, S. 94. Verhandl. B.vers., 1969, II, S. 43 f.; Sten. Bull. NR, 1969, S. 474 ff. Über die Abteilung für Wissenschaft und Forschung des EDI vgl. SPI, 1968, S. 119. Zur weiteren Koordination bezeichnete der Bundesrat eine Delegation für Wissenschaft und Forschung (Vorsteher des EDI, EPD und EVD) sowie einen interdepartementalen Koordinationsausschuss für Wissenschaft und Forschung. Vgl. NZZ, 650, 30.10.69.
[55] Vgl. Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1969, S. 30 f.
[56] Vgl. Wissenschaftspolitik, 3/1969, H. 2, S. 40 ff. Ein vom StR am 10.6.1969 überwiesenes Postulat Borel (rad., GE) verlangte eine Erweiterung und Beschleunigung der Arbeit der Expertenkommission. In Verhandl. B.vers., 1969, I, S. 46.
[57] Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1969, S. 36.
[58] BBI, 1969, I, S. 953 ff. Zum Supercern vgl. NZZ, 63, 30.1.69; 214, 9.4.69; 293, 16.5.69; 394, 1.7.69; TdG, 113, 16.5.69; NZ, 218, 16.5.69; JdG, 146, 26.6.69; GdL, 295, 18.12.69.
[59] BBI, 1969, I, S. 1033 ff. Vgl. TdG, 14, 17.1.69; 38, 14.2.69; JdG, 13, 17.1.69; 37, 14.2.69; TLM, 17, 17.1.69; NZZ, 98 u. 99, 14.2.69; 302, 20.5.69.
[60] Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1969, S. 30.
[61] Vgl. NZZ, 648, 29.10.69; 654, 2.11.69; 683, 19.11.69.
[62] Vgl. SPJ, 1968, S. 128; NBZ, 226, 29.9.69; NZZ, 660, 5.11.69. Ebenfalls eine Revision der Schulartikel der Bundesverfassung forderten die Motionen NR Müller (k.-chr., LU) (Verhandl. B.vers., 1969, I, S. 32), die gleichlautende Motion StR Wenk (soz., BS) (ebenda, S. 49) und das Postulat NR Meyer (rad., LU) (ebenda, S. 31). Die Vorstösse wurden in der Herbstsession überwiesen. Zur Parlamentsdebatte vgl. NBZ, 224, 26.9.69; NZ, 440, 26.9.69; TdG, 226, 27./28.9.69; GdL, 224, 26.9.69.
[63] Vgl. TdG, 23, 28.1.69; 48, 26.2.69; 112, 14./15.5.69; 126, 2.6.69; Lib., 124, 28.2.69; 185, 13.5.69; TLM, 133, 15.5.69; 152, 1.6.69; GdL, 124, 31.5./1.6.69; PS, 123, 4.6.69. Seit dem 1.11. 1969 ist ein Delegierter für die Welschschweizer Koordination im Amt.
[64] Vgl. NZZ, 631, 20.10.69. Der Schweiz. Lehrerverein sprach sich für den Herbstschulbeginn aus (vgl. NZZ, 567, 16.9.69). In einer Eingabe an die Konferenz befürwortete der Zentralverband schweiz. Arbeitgeber-Organisationen eine Beschleunigung der Koordinationsbestrebungen und Herbstschulbeginn (vgl. NZZ, 379, 24.6.69). Im September wurde ein Aktionskomitee für die Koordination des Schulbeginns im Frühjahr gegründet (vgl. NZZ, 536, 2.9.69).
[65] Vgl. SPJ, 1968, S. 128; NZZ, 644, 27.10.69.
[66] Vgl. TLM, 324, 20.11.69; ferner unten, S. 163 f.
[67] Vgl. SPJ, 1968, S. 128; Ostschw., 106, 7.5.69; 257, 6.11.69; 274, 26.11.69; 32, 9.2.70; NZZ, 746, 29.12.69; 83, 19.2.70.
[68] Vgl. zu Solothurn: NZZ, 383, 15.9.69; Bund, 215, 15.9.69; zu Zürich: NZZ, 633, 21.10.69; zu Bern: Bund, 115, 20.5.69.
[69] Präsident der Kommission ist Fritz Egger, Direktor der Zentralstelle für die Weiterbildung der Mittelschullehrer, Luzern (vgl. Lb, 35, 12.2.69).
[70] MAX IMBODEN, Thesen zur Fortentwicklung des föderativen schweizerischen Bildungssystems (vervielf.); Bund, 37, 14.2.69. Vgl. Sonderheft Gymnasium Helveticum, April 1969; KONRAD EUGSTER, « Zur Reform der Mittelschulen, besonders der Gymnasien », in Die Schweiz, Nationales Jahrbuch der NHG, 41/1970, S. 249 ff.
[71] Zur Gründungsversammlung fanden sich 120 Delegierte aus 44 von 150 Mittelschulen ein. Vgl. NZZ, 287, 27.6.69; 667, 10.11.69; Vat., 260, 10.11.69.
[72] Mit diesen Fragen befasste sich die von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren eingesetzte pädagogische Expertenkommission, in der die Lehrerverbände vertreten sind. Vgl. Lb, 35, 12.2.69.
[73] K. FREY und Mitarbeiter, Die Lehrerbildung in der Schweiz, Weinheim-Basel 1969; dies., Der Ausbildungsgang der Lehrer, Weinheim-Basel 1969. Vgl. NZZ, 476, 6.8.69.
[75] Gesch. ber., 1969, S. 163.
[76] Schweizerische Gewerbe-Zeitung, 34, 22.8.69; 52, 26.12.69. Berufsmittelschul-Versuche wurden in Bern, Aarau und in der Werkschule von Brown-Boveri gemacht (vgl. Bund, 43, 21.9.69). Der Schweiz. Kaufmännische Verein forderte in einer Eingabe an das BIGA drei Schulhalbtage für kaufmännische Lehrlinge (vgl. NZZ, 232, 17.4.69) und der Kongress des Schweiz. Gewerkschaftsbundes zwei volle Schultage für alle Lehrlinge (vgl. Bund, 231, 3.10.69).
[77] NZZ, 197, 30.3.69; 643, 27.10.69; Gesch.ber., 1969, S. 176.
[78] BBI, 1969, I, S. 986 ff.; 1969, II, S. 1511 f.
[79] Postulat NR Chevallaz (rad., VD) über Berufsberatung und berufliche Bildung, Postulat NR Fischer (rad., BE) zum Lehrlingswesen und in Postulat umgewandelte Motion NR Wartmann (rad., AG) für Gesamtkonzeption der höheren technischen Ausbildung, alle am 3.6.1969 vom NR überwiesen. In Verhandl. B.vers., 1969, I, S. 20, 24 f., 39. Zur Debatte vgl. NZZ, 331, 3.6.69; 334, 4.6.69.
[80] Bund, 152, 3.7.69; Vat., 111, 14.5.69.
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