Année politique Suisse 1970 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte
Volksrechte
Eine Erweiterung der Volksrechte im Bund wurde von einer « Ausserparteilichen Oppositionsgruppe Bern » angestrebt, die ein Volksbegehren für die Einführung der Gesetzesinitiative lancierte. Sie nahm damit ein Postulat auf, das in mehreren Stellungnahmen zur Totalrevision der Bundesverfassung aufgetreten war
[33]. Bei verschiedenen Gelegenheiten wurde die Wahrung des Referendumsrechts betont, so gegenüber dem Beitritt zum Atomsperrvertrag oder einer Regelung des Verhältnisses zur EWG wie auch in der Frage der Gestaltung der Bundessteuern
[34]. In den Kantonen waren weiterhin zwei Tendenzen wirksam: eine, die das Mitspracherecht des Volkes auszudehnen trachtete, und eine gegenläufige, die den Bürger von allzu vielen Abstimmungen entlasten wollte; der Berner Grosse Rat unterstützte sogar einen Vorstoss für die Ersetzung des obligatorischen durch das fakultative Gesetzesreferendum
[35]. Die grössere Bewegtheit des politischen Lebens äusserte sich in einer Häufung der hängigen Volksinitiativen; am Jahresende lagen sieben eingereichte Begehren vor, während sieben Únterschriftensammlungen liefen und einige weitere Vorstösse angekündigt waren
[36].
[33] NZZ (sda), 124, 16.3.70; Bund, 82, 10.4.70; Lb, 81, 10.4.70; NZZ, 389, 23.8.70.
[34] Vgl. unten, S. 38, 47 f. u. 84.
[35] Vgl. zu Bern: Bund, 210, 9.9.70; ferner unten, S. 169 f., u. SPJ, 1969, S. 27.
[36] Vgl. NZZ, 422, 11.9.70; Sonntags-Journal, 41, 10./11.10.70; Lb, 282, 3.12.70; JdG, 290, 12./13.12.70; BBI, 1970, II, S. 1695 ff.
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