Année politique Suisse 1970 : Grundlagen der Staatsordnung / Föderativer Aufbau / Territoriale Fragen
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Basel
In der Frage der beiden Basel wurde nun der Weg des kooperativen Föderalismus zu beschreiten versucht, obwohl die Anhänger einer Kantonsverschmelzung noch einige Rückzugsgefechte lieferten. In Baselland kam rasch eine Volksinitiative zustande, die eine Streichung der Wiedervereinigungsartikel aus der Kantonsverfassung und ihre Ersetzung durch eine Verpflichtung der Behörden zur Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen, insbesondere mit Baselstadt, verlangte [10]. Befürworter dieser « Partnerschaftsinitiative » sprachen von einer Angleichung der Gesetze beider Halbkantone mit regionaler Tragweite, von der Schaffung interkantonaler Zweckverbände sowie von gemeinsamen Sitzungen der beiden Regierungen bzw. der entsprechenden Parlamentskommissionen in Stadt und Landschaft [11]. Gegen die Initiative erhoben indessen Wiedervereinigungsfreunde aus beiden Halbkantonen Beschwerde beim Bundesgericht, wobei sie vor allem geltend machten, dass das in beiden Kantonsverfassungen verankerte Wiedervereinigungsverfahren, das noch die Wahl eines zweiten Verfassungsrats vorsah, von den Baselbietern nicht einseitig abgebrochen werden dürfe [12]. Das Bundesgericht erkannte der Beschwerde aufschiebende Wirkung zu, was die basellandschaftliche Regierung zwang, die bereits angesetzte Abstimmung über die Partnerschaftsinitiative zu vertagen und gemeinsam mit Baselstadt einen Termin für die Wahl eines neuen Verfassungsrats festzulegen [13]. Nachdem sich die Regierung von Baselland für, diejenige von Baselstadt jedoch gegen die umstrittene Initiative eingesetzt hatte, wies das Bundesgericht die Beschwerde im Dezember ab und gab den Weg für eine kooperative Lösung frei [14]. Eine gewisse Verstimmung der Stadtbasler über die Verwerfung der gemeinsamen Verfassung durch die Baselbieter im Dezember 1969 kam darin zum Ausdruck, dass im April ein baselstädtischer Beitrag an die Sanierung der Birseckbahn vom Volk kräftig verworfen wurde [15] und im Herbst ein Komitee zum Schutze der Steuerzahler eine Initiative einreichte, die von den ausserkantonalen Benützern der Infrastrukturleistungen des Stadtkantons volle Kostendeckung verlangte [16].
 
[10] NZ, 21, 14.1.70; NZZ (sda), 100, 2.3.70. Die Initiative erhielt 23 814 gültige Unterschriften (NZZ, sda, 163, 10.4.70).
[11] NZ, 194, 29.4.70; vgl. auch BN, 109, 14./15.3.70; 113, 17.3.70.
[12] NZ, 176, 19.4.70.
[13] NZ, 202, 6.5.70; NZZ (sda), 251, 3.6.70. Als Wahltag wurde der 6.6.71 bestimmt.
[14] NZ, 212, 13.5.70; BN, 290, 15.7.70; 519, 9.12.70. Der 1969 mit Baselstadt abgeschlossene Vertrag über eine gemeinsame Organisation der Regionalplanung wurde schon im Mai 1970 auch vom Baselbieter Landrat genehmigt (BN, 216, 29.5.70; vgl. SPJ. 1969, S. 108).
[15] Abstimmung vom 26.4.: Verwerfung mit 27 675 : 9399 Stimmen (BN, 171, 27.4.70). Vgl. auch BN, 14, 12.1.70.
[16] BN, 14, 12.1.70; 523, 11.12.70; Tw, 10, 14.1.70.