Année politique Suisse 1970 : Allgemeine Chronik / Schweizerische Aussenpolitik / Aussenwirtschaftspolitik
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EFTA
Die Tätigkeit der EFTA stand etwas im Schatten der Integrationsgespräche der einzelnen Mitgliednationen mit der EWG. Die EFTA-Minister waren sich zwar einig, dass als wichtiger Teil einer erweiterten Europäischen Gemeinschaft der in der EFTA geschaffene freie Markt gesichert bleiben müsse und gewissermassen als Mitgift in die EWG gebracht werden sollte. Die Minister sicherten sich gegenseitig Konsultationen und Studien zu dieser Frage zu. In Kommentaren wurde aber doch eine gewisse Beunruhigung festgestellt. Es wurde befürchtet, die einzelnen Staaten würden gegenüber der EWG in erster Linie ihre nationalen Interessen zu wahren versuchen, was das Ende der EFTA bedeuten könnte [156]. Die Zusammenarbeit innerhalb der Freihandelsassoziation wurde aber auch im zehnten Jahre ihres Bestehens erfolgreich weitergeführt. Mit Island konnte sogar noch ein weiteres Mitglied aufgenommen werden [157]. Die auf Ende 1970 auslaufende Ausweichklausel wurde in veränderter Form verlängert. Eine neue Regelung für verarbeitete Agrarprodukte wurde auf den 1. Januar 1971 in Kraft gesetzt. Sie erlaubt der Schweiz, die Bezüge von bestimmten Rohprodukten aus den EFTA-Ländern mit einer variablen Einfuhrabgabe zu belasten [158]. Schliesslich konnte der Bundesrat in einer Botschaft den Beitritt zu einem EFTA-Abkommen beantragen, in dem die gegenseitige Anerkennung von Pharmazeutika-Kontrollen zwischen den Mitgliedländern garantiert wird [159].
 
[156] NZZ. 164, 10.4.70; 167, 13.4.70; 220, 15.5.70; 221, 15.5.70; TdG, 114, 19.5.70; NZZ, 513, 4.11.70; 517, 6.11.70; JdG. 260, 7./8.11.70; NZ, 515, 8.11.70.
[157] EFTA-Bulletin, 11/1970, Heft 2, S. 3 ff.; Heft 4; NZZ, 22, 15.1.70; 201, 3.5.70.
[158] NZZ, 221, 15.5.70; 528, 14.11.70; 569, 7.12.70.
[159] EFTA-Bulletin, 11/1970, Heft 8, S. 3 ff.; NZ, 532, 18.11.70; BBI, 1970, II, S. 1217 ff.; einen Überblick über die Tätigkeit der EFTA vermitteln BBI, 1970, II, S. 319 f. und BBI, 1971, I, S. 52 f.