Année politique Suisse 1970 : Wirtschaft / Allgemeine Wirtschaftspolitik
Konjunkturpolitik
Die angespannte Lage und die
Inflationserscheinungen gaben Anlass zu heftigen Auseinandersetzungen um die Konjunkturpolitik. Der Bundesrat stellte zu Beginn des Jahres in einer Botschaft einen umfangreichen Massnahmenkatalog auf. Zunächst verwies er auf die geldpolitischen Eingriffe, insbesondere auf das seit 1969 wirksame Abkommen zwischen der Nationalbank und den Geschäftsbanken über die Kreditbegrenzung
[26]. Dann erwähnte er eine Reihe von in seiner eigenen Kompetenz stehenden Massnahmen, die er im Laufe des Jahres traf: auf dem Gebiete der Haushaltspolitik stellte er gewisse Bauvorhaben und Materialeinkäufe kurzfristig zurück, hielt die Erhöhung des Personalbestandes in möglichst engen Grenzen, entzog mit Hilfe einer konjunkturgerechten Anlagepolitik dem Geldkreislauf Mittel und erörterte mit den kantonalen Regierungen weitere Dämpfungsmassnahmen
[27]; das Kleinkreditgeschäft wurde beschränkt und die Abzahlungsverkäufe erschwert. Der Bundesrat wies zudem auf die Eingriffe am Arbeitsmarkt im Zusammenhang mit der Fremdarbeiterpolitik hin
[28]. Die übrigen in der Botschaft erwähnten Schritte betrafen die Aussenwirtschaftspolitik: so setzte der Bundesrat die noch ausstehenden Zollsenkungsraten der Kennedy-Runde vorzeitig in Kraft und senkte die Garantiesätze bei der Exportrisikogarantie linear um 5 %
[29]. Das Kernstück des Konjunkturdämpfungsprogramms bildete die neu vorgeschlagene Erhebung eines Exportdepots; die Exporteure sollten verpflichtet werden, 5 % des Ausfuhrwertes zinslos für eine beschränkte Dauer zu hinterlegen. Von der Depotpflicht sollten erstens Lieferungen im Wert bis zu Fr. 1000 und zweitens bestimmte Güter, namentlich landwirtschaftliche Produkte, ausgenommen werden. Mit dieser Massnahme hoffte der Bundesrat, jährlich über 1 Mia Fr. abzuschöpfen
[30].
Das
Exportdepot war schon vor der Veröffentlichung der Botschaft ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Als entschlossenste Gegner, die in einer Vielzahl von Stellungnahmen den Bundesrat zum Teil heftig unter Beschuss nahmen, taten sich die Vertreter der Industrie, angeführt vom Vorort, hervor. Sie wiesen auf die grosse Bedeutung einer florierenden Exportindustrie für den schweizerischen Wohlstand hin und führten an, man dürfe die mühsam erkämpften Marktpositionen im Ausland nicht durch kurzfristige Massnahmen gefährden, dies um so weniger, als sich im Ausland eine Umkehr der Konjunktur abzeichne und sich die schweizerischen Unternehmungen im internationalen Konkurrenzkampf ohnehin nur mit grösster Mühe behaupten könnten. Es wurde auch geltend gemacht, das Depot träfe vor allem die kleinem und schwächeren Betriebe; zudem befänden sich zahlreiche Unternehmungen wegen der restriktiven Gastarbeiterregelung ohnehin schon in einer schwierigen Lage
[31]. Weil sie einen Rückgang der Steuereinnahmen befürchteten, schlossen sich die Regierungen etlicher Kantone, in denen die Exportindustrie eine bedeutende Stellung einnimmt, der ablehnenden Haltung der Kreise um die Industrie an. Verschiedene Kantone wünschten insbesondere eine gebührende Berücksichtigung der wirtschaftlich schwächeren Regionen
[32].
Opposition erwuchs der Vorlage auch vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund. Dieser forderte, man solle an Stelle des Exportdepots von den Arbeitgebern eine Vorfinanzierungsprämie von 3 % der Lohnsumme für die zweite Säule der Altersversicherung erheben. Mit diesel Lösung könnten jährlich 1,2 Mia Fr. sterilisiert werden; es würden dabei nach dem Prinzip der Globalsteuerung sämtliche Betriebe erfasst: die Massnahme wäre strukturneutral. Zudem hätte sie eine soziale Wirkung. Der Vorschlag wurde von den Sozialdemokraten unterstützt
[33].
Dem doppelten Widerstand von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite standen jene gegenüber, die das Exportdepot zwar guthiessen, es aber als zu milde, wenn nicht gar als ungenügende Massnahme bezeichneten, die erst noch zu spät komme
[34]. Angesichts dieser geringen Begeisterung auch bei den Befürwortern des konjunkturpolitischen Eingriffs konnte es nicht verwundern, dass in der Frühjahrssession der eidgenössischen Räte hauptsächlich die Frage diskutiert wurde, ob man auf die Vorlage gar nicht eintreten oder ob man sie an den Bundesrat zurückweisen solle. Nach eindringlichen Appellen Bundesrat Celios an die Verantwortung der Räte entschieden sich diese für die mildere Form der Rückweisung und gaben damit dem Bundesrat Gelegenheit, Änderungsvorschläge und Alternativen auszuarbeiten
[35].
Der Bundesrat hielt in seinem Zusatzbericht am Exportdepot fest, trug aber gewissen Einwänden Rechnung. Er milderte das Depot insofern, als es nicht mehr 5 % schlechthin, sondern maximal 5 % betragen sollte. Die Wertfreigrenze, unter der die Lieferungen dem Depot nicht unterliegen, sollte von 1000 auf 5000 Fr. erhöht werden. Schliesslich wurde die Geltungsdauer des dringlichen Bundesbeschlusses verkürzt
[36]. Der Vorort lehnte auch diese gemilderte Form resolut ab
[37], während die Gewerkschaften an ihrer Lösung mit dem sozialen Einschlag festhielten
[38].
Bis zur Sommersession führten die Gegner des Exportdepots zwei neue Argumente ins Feld. Einmal stellten sie das hohe Defizit der Handelsbilanz fest und leiteten daraus ab, die konjunkturellen Auftriebskräfte hätten sich auf die Binnenwirtschaft verlagert, so dass Massnahmen bei der Exportwirtschaft verfehlt seien. Dann machten sie geltend, die Kapitalverknappung werde mit dem Entzug von Mitteln durch das Exportdepot die Zinshausse noch mehr antreiben
[39]. Trotz diesem gegnerischen Trommelfeuer überwogen, nicht zuletzt dank dem Einsatz Bundesrat Celios, schliesslich doch die politischen Argumente zugunsten der Vorlage: in beiden Räten setzte sich die Meinung durch, gegen die Inflation müsse etwas unternommen werden. Der schon von Bundesrat Celio als dünner konjunkturpolitischer Kamillentee bezeichnete Beschluss wurde aber nochmals verwässert, als ihm die Räte die Dringlichkeit absprachen
[40].
Es wurde im Oktober, nach Ablauf der Referendumsfrist, nicht überall verstanden, dass der Bundesrat darauf verzichtete, das Exportdepot in Kraft zu setzen. Man warf Bundesrat Celio sogar vor, er wolle mit diesem Verzicht die Zustimmung der Industrie zur Finanzvorlage einhandeln. Dagegen verwahrte sich der Chef des EFZD indessen energisch; er wollte seine Zurückhaltung einzig mit der veränderten ökonomischen Situation (starke Zunahme des Handelsbilanzdefizits) begründet wissen
[41].
Gegen Ende des Jahres, als die Teuerung einen vorläufigen Höhepunkt erreichte, mussten die Behörden feststellen, dass die Finanzordnung, die gewisse konjunkturpolitische Möglichkeiten eröffnet hätte, von den Ständen abgelehnt worden war. Auch die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kürzungen des Budgets für 1971 waren weitgehend am Widerstand des Parlaments gescheitert
[42]. In einem Konjunkturgespräch zwischen Bundesrat und Kantonsvertretern und in offiziellen Verlautbarungen kam denn die Sorge um die überbordende Konjunktur auch deutlich zum Ausdruck
[43]. Die Notwendigkeit des vom Bundesrat bereits verschiedentlich angekündigten, aber noch zu schaffenden Konjunkturartikels der Bundesverfassung wurde zwar allseitig anerkannt
[44], doch wurde gleichzeitig resigniert festgestellt, ein konjunkturpolitisches Instrumentarium fehle der Schweiz weiterhin; es wurde von Ratlosigkeit, von einem Scherbenhaufen, ja von einem Fiasko gesprochen. Der Rücktritt des Delegierten für Konjunkturfragen, Prof. H. Allemann, wurde mit dieser Situation in Verbindung gebracht
[45]. Jenen Stimmen, die die Ansicht vertraten, die Schweiz sei mit dem System mangelnder Kompetenzen und deshalb kleiner Eingriffe gut gefahren, wurde entgegengehalten, das Fehlen von Interventionen komme einem Entscheid gleich, jene Kreise zu begünstigen, die von der Inflation profitierten. Mit den wiederkehrenden Inflationsschüben verstärke man wegen ihres Umverteilungseffektes die sozialen Spannungen
[46]. Die neu aufflammenden Diskussionen um die Frage, ob die Löhne die Preise oder umgekehrt die Preise die Löhne in die Höhe treiben würden, die Kritik der Arbeitnehmerseite an «zu hohen Unternehmergewinnen », ihre Forderungen « nach einem gerechten Anteil am wirtschaftlichen Wachstum » und die Hektik auf dem Arbeitsmarkt waren erste Anzeichen dafür
[47].
Die einzelnen Wirtschaftszweige hatten sich vor allem mit Problemen des Arbeitsmarktes auseinanderzusetzen. In den meisten Branchenberichten wurde über die Personalknappheit und die aus diesem Grunde nicht voll ausgelasteten Kapazitäten geklagt
[48]. Für die
Uhrenindustrie stellte sich eine besondere Frage: es galt abzuklären, was an die Stelle des Ende 1971 auslaufenden Uhrenstatus zu treten habe. Im Februar legte der Bundesrat einen Entwurf zur Vernehmlassung vor, mit dem die 1961 eingeleitete Abkehr von einer über dreissigjährigen Phase der Interventionspolitik besiegelt und die volle Wettbewerbsfreiheit eingeführt werden sollte. Zur Sicherung des guten Rufes der Schweizer Uhr auf dem Weltmarkt schlug er immerhin zwei neue Massnahmen vor: erstens müsse die Herkunftsbezeichnung « Swiss made » für Uhren im Rahmen der schweizerischen Markengesetzgebung verankert werden und zweitens sei dieser Herkunftsschutz mit der seit 1961 bestehenden und jetzt auszubauenden technischen Qualitätskontrolle zu verbinden
[49]. Eine dritte Massnahme, die dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt hätte, zur Verhinderung von Missbräuchen die Ausfuhr von Uhren gewissen Vorschriften zu unterstellen, stiess im Vernehmlassungsverfahren auf Widerstand und wurde fallengelassen
[50]. Gegen die beiden anderen Neuerungen machte im Nationalrat vor allem der Landesring heftige Opposition. Er lehnte sie als im Widerspruch zur Handels- und Gewerbefreiheit stehend ab und betonte, Qualität erreiche man nicht durch Kontrollen, sondern durch unternehmerische Leistung. Der Nationalrat betrachtete aber die auf zehn Jahre befristete Qualitätskontrolle als weiterhin notwendig und nützlich und genehmigte die beiden Vorlagen in der Gesamtabstimmung mit grossem Mehr
[51]. Im Bereiche der Textilindustrie wurde ein neuer Dachverband gegründet, dem sich aber nicht alle Verbände anschlossen
[52]. Ein neues Bundesgesetz über die Organisation der Stickerei-Treuhandgesellschaft, das die Ende 1971 auslaufenden Bestimmungen ersetzte, blieb unbestritten und wurde vom Nationalrat in der Wintersession genehmigt
[53].
Der
Fremdenverkehr konnte wiederum eine Rekordzahl an Übernachtungen in Hotels verzeichnen. Diese nahmen um 6 % zu und erreichten 33,88 Mio
[54]. Angaben über die Frequenzen in Ferienwohnungen, Touristenlagern und Campings fehlen weiterhin. Eine solche Statistik wurde vom Direktor der Verkehrszentrale, W. Kämpfen, energisch gefordert. Sie sollte als Grundlage für die Planung des Tourismus dienen
[55]. Von einer solchen Planung wurde immer mehr auch gewünscht, sie möchte verhindern, dass der Ausbau der touristischen Einrichtungen den Tourismus selbst zerstöre
[56]. Die Fremdenverkehrswirtschaft bemühte sich, mit den neuen Entwicklungen Schritt zu halten. So beschloss der Hotelierverein die Schaffung eines elektronischen Reservationssystems
[57]. Wegen des Personalmangels, der durch die strengere Fremdarbeiterregelung noch verschärft wurde, sahen sich die Hoteliers zu Rationalisierungen veranlasst
[58]. In der Frage der Nebenanlagen an Nationalstrassen legte das EDI einen Expertenbericht zur Vernehmlassung vor; darin wurde vorgeschlagen, neben den bisherigen « Erfrischungsräumen » eigentliche Restaurants und Motels, aber auch Milchbars auf den Rastplätzen zu schaffen
[59].
Der Strukturwandel im
Detailhandel nahm seinen raschen Fortgang. Er wurde erleichtert durch die Tatsache, dass die Kleinhandelsumsätze 1970 wiederum stark zunahmen, nämlich um 7,4 % (1969: +6,9 %)
[60]. Coop-Schweiz
[61], die Toura-Organisation
[62] und auch USEGO
[63] bemühten sich, ihre Reorganisationsanstrengungen zu einem guten Ende zu führen. Die Eröffnung des Shopping-Centers in Spreitenbach mit seinen 50 Geschäften verschiedener Branchen stellte einen weiteren Markstein im Wandel der Einkaufsgewohnheiten dar und forderte die Geschäfte der Stadtzentren zu neuen Leistungen heraus
[64]. Insbesondere wurde die Frage der Öffnungszeiten an verschiedenen Orten neu überdacht
[65]. Die Schärfe des Wettbewerbs zeigte sich auch, als Denner auf dem « grauen Markt » Kosmetikartikel beschaffte und diese zu ausserordentlich günstigen Preisen verkaufte
[66]. Die auf ähnliche Weise in den Verkauf gelangten Vitamintabletten wurden indessen teilweise beschlagnahmt, und die gerichtliche Auseinandersetzung der Discount-Firma mit den Bierproduzenten endete mit einer Abweisung der von Denner erhobenen staatsrechtlichen Beschwerde durch das Bundesgericht
[67]. Das hinderte Denner nicht daran, die betriebliche Organisation ebenfalls zu straffen und in die Westschweiz vorzudringen
[68]. Einen Einbruch in bisherige Wettbewerbsverhältnisse bildete des weiteren der Beschluss der Uhrenfabrik Fortis, aus der Uhren-Konvention auszutreten und ihre Markenprodukte in Warenhäusern zu verkaufen
[69]. Der Bericht der Kartellkommission über die Preisbildung auf dem Spirituosenmarkt zeigte in der Rückblende nochmals den Zusammenbruch der Kartellabsprache, die zu einem Preiszerfall geführt hatte
[70]. Die neuen Verkaufs- und Verteilformen und das Fallen der Preisbindung der zweiten Hand, die auch am Schweizerischen Juristentag zur Sprache kamen
[71], veranlassten die Promarca, ein neues, auf der Leistung beruhendes System der Verkaufskonditionen einzuführen. Die Anwendung dieses Systems sowie die Abklärung der Frage, ob auf Markenartikel weiterhin Richtpreise aufgedruckt werden sollen, überliess die Organisation den einzelnen Branchen
[72].
Ein neues Verhältnis fand die Promarca auch zu den
Konsumentenschutzorganisationen. Nachdem sie diesen anfänglich feindlich gegenüber gestanden hatte, schloss sie nun ein Abkommen über Richtlinien und Modalitäten für die Durchführung von Warentests mit ihnen ab. Die Stiftung für Konsumentenschutz konnte deshalb mitteilen, dass die in den fünf ersten Jahren ihres Bestehens durchgeführten 32 Tests auf abnehmenden Widerstand und zunehmendes Interesse stiessen
[73]. Einer Meinungsumfrage, die ergab, dass 72 % der Befragten die Tests beachteten, wurde allerdings von der Wirtschaftsförderung nur ein geringer Aussagewert zugesprochen
[74]. Der Bundesrat seinerseits bewilligte eine budgetierte Subvention an die Stiftung erst im September, was zu Vermutungen über Widerstände aus Industriekreisen gegen diesen Beitrag Anlass gab
[75]. Im Sinne des Konsumentenschutzes handelte der Bundesrat auch, als er in einer Verordnung verfügte, dass alle Packungen mit verbindlichen Mengenangaben versehen sein müssen
[76]. Die mehr konjunkturpolitisch motivierte Erschwerung der Abzahlungsverkäufe brachte eine Erhöhung der Mindestanzahlung auf 35 % (bisher 30 %) und eine Verkürzung der Höchstdauer von Abzahlungsverträgen auf eineinhalb Jahre (bisher 2 Jahre)
[77]. Die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen hielt ein Verbot für die einzige Möglichkeit, Missbräuche im Zugabewesen zu vermeiden. Das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb sollte nach ihrer Meinung in eine Charta des Wettbewerbs umgestaltet werden
[78].
[30] BBl, 1970, I, S. 185 R.; Bund, 17, 22.1.70; 30, 6.2.70; NZ, 60, 6.2.70; NZZ, 60, 6.2.70.
[31] GdL (sda), 15, 20.1.70; 41, 19.2.70; NZ, 31, 20.1.70; 35, 22.1.70; 61, 6.2.70; 62, 7.2.70; NZZ, 65, 9.2.70; JdG, 24, 30.1.70; GdL, 24, 30.1.70; 28, 4.2.70; 31, 7./8.2.70; 40, 18.2.70; Vat., 31, 7.2.70; 51, 3.3.70; Lb, 36, 13.2.70; NZZ, 81, 18.2.70; Bund, 42, 20. 2.70; Sonntags-Journal, 7, 14./15.2.70; BN, 105, 12.3.70; wf, Dokumentations- und Pressedienst, 1/2, 12.1.70; 3, 19.1.70; 5, 2.2.70; 6, 9.2.70; 7, 16.2.70; 12/13, 23.3.70; 15, 13.4.70; 16, 20.4.70; 17, 27.4.70; 19/20, 11.5.70; 22, 1.6.70 (Pressestimmen); 25, 22.6.70; wf, Artikeldienst, 7, 16.2.70; 12, 23.3.70.
[32] NZZ (sda), 31, 20.1.70; 47, 29.1.70; 52, 2.2.70; 61, 6.2.70; NZ, 59, 5.2.70; 63, 8.2.70; 78, 17.2.70; TdG, 26, 31.1./1.2.70; Vat., 44, 3.2.70; GdL, 27, 3.2.70; CdT, 28, 4.2.70. Konferenz des BR mit den Kantonsregierungen vgl. NZZ, 55, 3.2.70.
[33] NZ, 39, 25.1.70; 61, 6.2.70; 63, 8.2.70; AZ, 24, 31.1.70; 30, 7.2.70; 42, 21.2.70; Lb, 26, 2.2.70; NZZ. 63, 8.2.70; NZZ (sda), 65, 9.2.70; 72, 13.2.70; Vat., 35, 12.2.70; AZ, 28, 5.2.70; 29, 6.2.70; 37, 16.2.70; NZZ (sda), 78, 17.2.70; NZ, 84, 21.2.70; GdL, 43, 21./22.2.70; NZZ, 87, 22.2.70; gk, 1, 8.1.70; 5, 4.2.70; 6, 11.2.70; 7, 18.2.70; 8, 25.2.70; 10, 11.3.70.
[34] Weltwoche, 3, 16.1.70; NZ, 61, 6.2.70; NZN, 31, 7.2.70; Lb, 18, 23.1.70; 36, 13.2.70; BN, 83, 26.2.70; TdG, 52, 3.3.70; zu den Befürwortern zählte der Bauernverband: NZZ (sda), 99, 1.3.70.
[35] NZZ, 106, 5.3.70; 107, 5.3.70; 129, 18.3.70; 130, 19.3.70; 131, 19.3.70; Sten. Bull. StR, 1970, S.11 ff.; Ostschw., 55,7.3.70; BN, 98, 7./8.3.70; Sten. Bull. NR, 1970, S. 226 ff.; NZ, 129, 19.3.70.
[36] Bund, 109, 13.5.70; NZ, 211, 13.5.70; BBl, 1970, I, S. 1028 ff.; NZZ, 216, 13.5.70; BN, 192, 13.5.70.
[37] wf, Dokumentations- und Pressedienst, 21, 25.5.70; NZZ (sda), 219, 14.5.70; Bund, 110, 14.5.70.
[38] gk, 19, 17.5.70; AZ, 116, 25.5.70.
[39] NZZ, 245, 31.5.70; 261, 9.6.70; 262, 10.6.70; 274, 17.6.70; 276, 18.6.70; 278, 19.6.70.
[40] Sten. Bull. StR, 1970, S. 172 ff., S. 247; Sten. Bull. NR, 1970, S. 358 ff.; 431 f., 474; BBI, 1970, II, S. 28 ff.
[41] Vat., 230, 5.10.70; Tw, 233, 6.10.70; NZ, 459, 6.10.70; NBZ, 243, 19.10.70; 273, 23.11.70; vgl. unten, S. 76.
[42] Vgl. unten, S. 87; NZZ, 539, 19.11.70.
[43] Lb, 260, 7.11.70; GdL, 261, 9.11.70; 272, 21./22.11.70; NZ, 519, 10.11.70; Bund, 273, 22.11.70; NZZ, 544, 22.11.70; 546, 23.11.70; NZZ (sda), 545, 23.11.70.
[44] BBI, 1970, I, S. 1066; NZZ (sda), 148, 1.4.70.
[45] Vgl. oben, S. 21; NZ, 566, 8.12.70; AZ, 288, 11.12.70.
[46] Lb, 254, 31.10.70; Vat., 255, 31.10.70; 5, 8.1.71; NZZ, 508, 1.11.70; 556, 29.11.70; 592, 20.12.70; JdG. 258, 5.11.70; 275, 25.11.70; NZ, 511, 5.11.70; 513, 6.11.70; NBZ, 279, 30.11.70; 285, 7.12.70; GdL, 261, 9.11.70; 301, 26./27.12.70; Schweizerische Gewerbe-Zeitung, 48, 27.11.70.'
[47] AZ, 18, 24.1.70; 104, 9.5.70; 112, 20.5.70; NZZ, 472, 11.10.70; NZ, 515, 8.11.70; 551, 29.11.70; 553, 30.11.70; Trumpf Buur in Tat, 273, 20.11.70.
[48] Schweizerische Bankgesellschaft, Schweizerisches Wirtschaftsjahr 1970, Zürich 1970; Bulletin der Schweizerischen Kreditanstalt, 76/1970, Dezember.
[49] NZZ, 84, 20.2.70; NZ, 82, 20.2.70; GdL, 42, 20.2.70.
[50] BBI, 1970, II, S. 697 ff.; negativ über den Entwurf äusserte sich vor allem der Verband der Roskopf-Fabrikanten (GdL, sda, 100, 1.5.70; NZZ, 535, 17.11.70); weitere Stellungnahmen in NZZ (sda), 244, 30.5.70; Bund, 124, 1.6.70; GdL, 150, 1.7.70.
[51] JdG, 269, 18.11.70; Sten. Bull. NR, 1970, S. 833 ff.; Tat, 295, 16.12.70.
[53] BBl, 1970, II, S. 1033 ff.; Sten. Bull. NR, 1970, S. 831 ff.
[54] Die Volkswirtschaft. 44, 1971, S. 72; NZZ (sda), 78, 17.2.71.
[55] Vgl. unten, S. 117; NZZ, 14, 10.1.70; NZ, 28, 19.1.70; 160, 9.4.70; Bund, 267, 15.11.70; NZZ (sda), 288, 25.6.70.
[57] NZZ, 436, 19.9.70; NZZ (sda), 554, 27.11.70.
[58] Vgl. Kleine Anfrage von NR Carruzzo (k.-chr., VS) über die Personalnot im Gastgewerbe (NZZ, 527, 12.11.70); Warnruf der Hoteliers (Bund, 163, 16.7.70; NZN, 173, 28.7.70); Bund, 132, 10.6.70; NZZ, 286, 24.6.70.
[59] NZZ, 222, 16.5.70; 269,14.6.70; 273,16.6.70; TdG. 113, 16./17./18.5.70; Bund, 188, 14.8.70.
[60] Die Volkswirtschaft, 44/1971, S. 71; SPJ, 1969, S. 65.
[61] NZ, 137, 24.3.70; NZZ, 139, 24.3.70; Tw, 70, 25.3.70; NZZ, 271, 15.6.70.
[63] NZZ, 20, 14.1.70 (Übernahme von Deggo); 92, 25.2.70; in Spreitenbach eröffnete USEGO den ersten, nach dem Franchise-System geführten Piazza-Laden: TA W, 26, 30.6.70.
[64] NZ, 118, 13.3.70; Lb, 239, 14.10.70; vgl. auch Thesen an der 13. Schweizerischen Handelstagung: Ostschw., 229, 1.10.70.
[65] So wurde der Abendverkauf im Kanton SG (Ostschw., 192, 19.8.70; 217, 17.9.70), in Chur (NBüZ, 330, 11.11.70; 349, 26.11.70) und in Olten (NZ, 428, 17.9.70) eingeführt, in Lausanne (GdL, 65, 19.3.70; 87, 16.4.70; 88, 17.4.70; 93, 23.4.70; 97, 28.4.70; 282, 3.12.70; TLM, 79, 20.3.70; 105, 15.4.70) und in Genf (JdG, 110, 14.5.70) diskutiert. In Bern fand eine Umfrage statt: Bund, 23, 29.1.70; 29, 5.2.70; 39, 17.2.70; 91, 21.4.70; Tw, 23, 29.1.70; 36, 13.2.70; 38, 16.2.70; 53, 5.3.70; im Kanton ZH war ein neues Gesetz in Beratung (NZZ, 412, 5.9.70; 428, 15.9.70; 439, 22.9.70; 440, 22.9.70; NZN, 287, 8.12.70).
[66] NZN, 266, 13.11.70; Lb, 266, 14.11.70; Weltwoche, 47, 20.11.70; die Situation auf dem Kosmetikmarkt war von der Kartellkommission als «eigentümlich» bezeichnet worden; vgl. SPJ, 1969, S. 65; NZZ (sda), 165, 11.4.70.
[67] NZZ (sda), 9, 7.1.70; 204, 5.5.70; NZ, 206, 10.5.70; NZZ, 433, 17.9.70; 538, 18.11.70.
[69] GdL, 4, 7.1.70; 6, 9.1.70; Vat., 4, 7.1.70; Bund, 7, 11.1.70.
[70] Veröffentlichungen der Schweizerischen Kartellkommission, 5/1970, Heft 1. Eine weitere Studie betraf die Kontingentierung bei der Weineinfuhr, vgl. unten, S. 94.
[71] NZ, 418, 11.9.70; NZZ, 481, 16.10.70.
[72] GdL, 129, 6./7.6.70; NZZ, 257, 7.6.70; 450, 28.9.70; Lb, 303, 29.12.70.
[73] NZ, 6, 6.1.70; NZZ, 6, 6.1.70; Tw, 4, 7.1.70; 5, 8.1.70; Lb, 5, 8.1.70.
[74] Tw, 169, 23.7.70; JdG, 199, 27.8.70; wf, Dokumentations- und Pressedienst, 33/34, 17.8.70.
[75] NZ, 6, 6.1.70; AZ, 76, 4.4.70; NZZ (sda), 424, 12.9.70.
[76] NZZ (sda), 327, 17.7.70.
[77] NZZ (sda), 90, 24.2.70. Vgl. oben, S. 64.
[78] NZZ (sda), 172, 15.4.70.
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