Die Auseinandersetzungen um die
Wein- und Branntweinsteuern wurden vorderhand abgeschlossen. Auf den 2. April erhöhte der Bundesrat die Monopolgebühren bei der Einfuhr von bestimmten Weinspezialitäten von 60 Fr. auf 165 Fr. je 100 kg brutto. Auf das gleiche Datum trat auch, und zwar trotz massiver Widerstände aus der Innerschweiz, die im Dezember 1969 beschlossene Erhöhung der Spezialitätenbranntweinsteuer in Kraft
[43].
[43] Vgl. SPJ, 1969, S. 83; NZZ (sda), 45, 28.1.70; 150, 2.4.70; NZZ, 154, 5.4.70; NZ, 95, 27.2.70.