Année politique Suisse 1970 : Bildung, Kultur und Medien / Kultur, Sprache, Kirchen
Kirchen
Die Diskussion, ob die Kirchen sich politisch engagieren sollten, wurde durch den Beschluss des Weltkirchenrates angeregt, an Organisationen, die den Rassismus bekämpfen, Beiträge auszurichten
[16]. Dass auch die interkonfessionelle Konferenz « Schweiz - Dritte Welt », die während zweier Tagungen ein Konzept schweizerischer Entwicklungspolitik zu erarbeiten versuchte, beschloss, den Weltkirchenrat in seinem Kampf gegen den Rassismus zu unterstützen, stiess in weiten Kreisen auf Ablehnung
[17]. Im Herbst veröffentlichte die schweizerische Bischofskonferenz Richtlinien zum Mischehendekret des Papstes, die wegen ihres offenen und ökumenischen Inhalts von der protestantischen Kirche günstig aufgenommen wurden; diese erklärte sich zu weiteren Gesprächen bereit
[18]. Die eidgenössischen Räte ermächtigten den Bundesrat, die mit dem Heiligen Stuhl abgeschlossene Vereinbarung über die Abtrennung der Apostolischen Administratur des Tessins vom Bistum Basel und ihre Umwandlung in ein Bistum zu ratifizieren
[19]. Ein Schritt zur Annäherung der Rechtsstellung der fast einen Drittel der Bevölkerung umfassenden katholischen Kirche an die protestantische vollzog der Kanton Waadt. Das neue Katholiken-Statut wurde trotz starker Opposition insbesondere der Sozialdemokraten, die sich gegen die Staatskirche aussprachen, in der Volksabstimmung angenommen
[20].
[16] Vgl. NZZ, 413, 6.9.70; Bund, 225, 27.9.70; 260, 6.11.70; 273, 22.11.70; NZ, 483, 20.10.70; 559, 3.12.70.
[17] Vgl. oben, S. 44; Lib., 46, 23.11.70; 48, 25.11.70; JdG, 274, 24.11.70; 275, 25.11.70; Ostschw., 275, 24.11.70; BN, 495, 24.11.70; NZZ, 560, 1.12.70.
[18] Vgl. GdL, 222, 24.9.70; 223, 25.9.70; Lib., 296, 24.9.70; TLM, 268, 25.9.70; TdG, 224, 25.9.70; 261, 7./8.11.70; JdG, 227, 30.9.70; 248, 24./25.10.70; NZN, 223, 24.9.70; NZ, 438, 24.9.70; NZZ, 443, 24.9.70.
[19] Vgl. BBl, 1970, II, S. 998 f.
[20] Vgl. unten, S. 183; GdL, 107, 11.5.70; TLM, 131, 11.5.70; PS, 103, 11.5.70. Zu den konfessionellen Ausnahmeartikeln vgl. oben, S. 16 f.
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