Année politique Suisse 1971 : Wirtschaft / Allgemeine Wirtschaftspolitik
 
Konjunkturpolitik
Die massive Teuerung löste eine lebhafte Auseinandersetzung um die zu führénde Konjunkturpolitik aus. Dabei stellte sich zu Anfang des Jahres erneut heraus, welche ausgesprochene Zurückhaltung viele Politiker einem Ausbau des konjunkturpolitischen Instrumentariums entgegenbringen [25]. Die Sozialpartner suchten zwar nach Gründen für die Inflation, kamen aber kaum darüber hinaus, sich gegenseitig die Schuld für das immer raschere Drehen der Lohn/Preis-Spirale in die Schuhe zu schieben. Dabei wurde von der einen Seite das Argument geltend gemacht, die Lohnexplosion sei nur das letzte Glied in einer langen Kette und die Reaktion auf eine längst verloren gegangene Stabilität, während die andere Seite darauf hinwies, die Lohnsteigerungen überstiegen den Produktivitätszuwachs [26]. Immerhin gab ein Bericht der OECD der Hoffnung Ausdruck, dass die gemachten Erfahrungen die Öffentlichkeit von der Notwendigkeit überzeugen würden, den Bund mit weitergehenden wirtschaftspolitischen Kompetenzen auszurüsten [27]. Behördenvertreter taten bei verschiedener Gelegenheit ihre Besorgnis kund und bezeichneten die Teuerungsbekämpfung nicht mehr nur als ökonomisches, sondern auch als politisches und soziales Problem. Es gehe letztlich um die Glaubwürdigkeit des marktwirtschaftlichen Systems, das durch die Inflation zersetzt werde. Massnahmen drängten sich auf [28].
Zunächst führte der Bundesrat Gespräche mit Vertretern der Wirtschaft; er ermahnte die Kantone zu konjunkturgerechtem Verhalten vor allem in der Ausgabenpolitik [29]. Anlässlich der teilweise auch konjunkturpolitisch motivierten Aufwertung kündigte er « flankierende Massnahmen » an. Er traf denn auch geldpolitische Vorkehrungen [30]. Mit einem auf höchstens drei Jahre befristeten dringlichen Bundesbeschluss verlangte er schliesslich die Kompetenz, in Regionen mit überforderter Baukapazität ein Abbruchverbot erlassen und Bauvorhaben geringerer Dringlichkeit einer befristeten Ausführungssperre unterstellen zu können. Dieser sollten im wesentlichen Verwaltungsgebäude, Sportanlagen, Vergnügungslokale, Museen und Kongresshäuser, teure Einfamilien- und Weekendhäuser, Luxusappartements, grosse Restaurants und Hotels, Einkaufszentren, Bauten von Militär und Zivilschutz, landwirtschaftliche Versuchsanstalten, Kirchen und Zollbauten unterstellt sein. Der Bundesrat müsste selbst die Regionen mit überforderter Baukapazität bezeichnen und zum Vollzug einen Beauftragten ernennen [31]. In den ersten Kommentaren wurde anerkannt, dass mit der regionalen Differenzierung und der Abstufung nach Dringlichkeit diesmal eine grössere Flexibilität erreicht wurde als mit dem Baubeschluss von 1964. Der neue Baubeschluss wurde als gemässigt, wenn auch nicht systemkonform bezeichnet [32]. Vertreter des Baugewerbes waren denn auch bei aller Skepsis gegen den Staatseingriff bereit, ein Opfer auf sich zu nehmen [33]. Im Ständerat lehnte nur A. Heimann (ldu, ZH) den Baubeschluss grundsätzlich als zu wenig wirksam ab. Vertreter der BGB und der SP blieben bei ihrem Versuch, auch industrielle Bauten der Ausführungssperre zu unterstellen, vorerst erfolglos [34].
Sie drangen erst in der Sommersession anlässlich der grossen Konjunkturdebatte des Nationalrats, in der auch der Aufwertungsbericht und die Devisentermingeschäfte [35] sowie persönliche Vorstösse zur Diskussion standen, durch. Mit 74 zu 70 Stimmen beschloss die grosse Kammer, die Ausführungssperre auch auf industrielle und gewerbliche Bauten mit mehr als 20 000 m3 umbauten Raumes oder mehr als 4 Mio Fr. Erstellungskosten auszudehnen. Ausgenommen blieben Bauten, die der Forschung dienen. Hingegen scheiterte ein Antrag, der sämtliche Ferienhäuser (nicht nur solche mit mehr als 1000 m8 oder 300 000 Fr. Erstellungskosten) der Sperre zu unterstellen vorsah. Auch wurden die Sportanlagen trotz eines entsprechenden Antrags nicht von der Sperre ausgenommen. In der Gesamtabstimmung wurde der Baubeschluss mit 127 zu 22 Stimmen angenommen [36]. Der Ständerat stimmte anschliessend den Beschlüssen des Nationalrates im wesentlichen zu, klammerte aber neben den industriellen Forschungsbauten auch die Bauten, die der Rationalisierung dienen, von der Sperre aus [37]. In den Ausführungsbestimmungen zum Baubeschluss definierte der Bundesrat das Abbruchverbot und die Ausführungssperre näher [38]. Er schied vorerst neun Regionen aus, in denen der Baumarkt als überhitzt bezeichnet wurde. Später kamen noch weitere zehn Regionen hinzu [39]. Als Beauftragten bestimmte er den ehemaligen Zürcher Regierungsrat und Ständerat Rudolf Meier (bgb), dem er einen persönlichen Stab von fünf vollamtlichen Mitarbeitern sowie eine beratende Kommission zur Erfüllung seiner schwierigen Aufgabe beigab [40].
Im Rahmen der grossen Konjunkturdebatte hatte Bundesrat Brugger auf eine Reihe von persönlichen Vorstössen zum Thema der Teuerungsbekämpfung einzugehen. Er tat dies, indem er mit einem Entwurf zu einem neuen Konjunkturartikel in der Bundesverfassung aufwartete. Dieser sieht vor, dass der Bund, nötigenfalls in Abweichung von der Handels- und Gewerbefreiheit, Massnahmen zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Teuerung, vornehmlich auf den Gebieten des Geld- und Kreditwesens, der Aussenwirtschaft und der öffentlichen Finanzen, treffen kann. Insbesondere soll er die Befugnis erhalten, auf Bundessteuern vorübergehend Zuschläge zu erheben oder Rabatte zu gewähren oder eine Sondersteuer einzurichten. Auch würden die Gemeinden und Kantone angewiesen, ihr Finanzgebaren den Erfordernissen der Konjunkturstabilisierung anzupassen. Der Bund führt gemäss Entwurf laufend die nötigen statistischen Erhebungen durch. Die Kantone und die zuständigen Organisationen der Wirtschaft wären vor dem Erlass von Ausführungsgesetzen anzuhören. In solchen Gesetzen oder Bundesbeschlüssen könnten der Bundesrat und die Nationalbank ermächtigt werden, bestimmte Massnahmen näher zu ordnen und deren Anwendungsdauer festzusetzen. Mit dem Vorliegen dieses Entwurfs konnte die Motion Grünig (fdp, AG), die einen neuen Konjunkturartikel forderte, überwiesen werden. Sie passierte allerdings im Herbst in der Kleinen Kammer nur mit dem Stichentscheid des Präsidenten. Die Motion Wartmann (fdp, AG), die umfassende Teuerungsbekämpfungsmassnahmen verlangte, wurde hingegen bereits im Nationalrat abgelehnt [41]. Der Entwurf zum neuen Konjunkturartikel gab Anlass zu ausgiebigen Diskussionen, bereits bevor ihn das EVD im Oktober samt einem Bericht der Kommission für Konjunkturfragen ins bis Ende März 1972 dauernde Vernehmlassungsverfahren schickte [42]. Die ersten Reaktionen reichten von der Skepsis gegen den zunehmenden Dirigismus über die Befriedigung wegen des Überwindens der konjunkturpolitischen Passivität bis zur Befürchtung, die Formulierung der Ziele sei zu vorsichtig [43].
E. Junod, der Präsident des Vororts, äusserte anlässlich der Delegiertenversammlung des Handels- und Industrievereins die Meinung, man müsse rasch handeln, bevor der Bundesrat die nötigen Kompetenzen aufgrund des Konjunkturartikels erhalten habe. Er schlug deshalb einen allgemeinen Lohn- und Preisstopp vor. Die Arbeitgeber hätten dabei auf jede Preis- oder Dividendenerhöhung, die Arbeitnehmer auf jede Lohnerhöhung, die über den Produktivitätszuwachs hinausginge, zu verzichten. Junod regte auch an, dass alle 3 Mio Arbeitnehmer zwei bis vier Stunden wöchentliche Mehrarbeit leisten sollten. Damit könnte eine gewisse Beruhigung auf dem Arbeitsmarkt eintreten [44]. Obschon sich Bundesrat Brugger spontan positiv geäussert hatte, waren die Reaktionen auf diese Vorschläge allgemein ablehnend [45]. Am heftigsten reagierte der Schweizerische Gewerkschaftsbund, der die Anregungen Junods als untauglich und unglaubwürdig zurückwies [46]. Sozialdemokratische wie bürgerliche Pressestimmen hoben hervor, der Vorschlag komme von der falschen Seite zur falschen Zeit. Nachdem man sich von seiten der Industrie immer wieder ablehnend über konjunkturpolitische Massnahmen geäussert [47] und bei der Konzeption eines wirksamen Instrumentariums immer wieder gebremst habe, wirkten derartig interventionistische Vorschläge zwiespältig. In der Endphase des Booms rennten überdies die Löhne den Preisen nach, und durch einen Stillstand entstünden der Exportindustrie Vorteile [48]. Es erhoben sich deshalb auch Stimmen, die angesichts der weitgehenden konjunkturpolitischen Abstinenz wenigstens die Inflationsgewinne oder aber die Opfer der « Konjunkturpolitik der späten Stunde » gerechter verteilen wollten [49].
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Einzelnen Branchen
In den meisten einzelnen Branchen machte — bei aller Verschiedenheit der strukturellen Probleme — die Konzentration weitere Fortschritte. Am aufsehenerregendsten war dabei die Übernahme des eben erst zusammengeschweissten Ursina–Franck-Konzerns durch Nestlé. Die staatsrechtliche Beschwerde, welche die FUSAG im Namen einiger Aktionäre gegen den Fusionsbeschluss erhob, wurde vom Bundesgericht einstimmig abgelehnt [50]. In der Uhrenindustrie kam es zum Zusammenschluss der beiden bedeutendsten Firmengruppen des Anker- und des Roskopfuhrensektors und zum Verkauf einer bedeutenden Firma an eine amerikanische Gruppe [51]. Anlass zu Diskussionen gab aber auch die Absicht der ASUAG, der in der Krisenzeit entstandenen Rohwerk-Holding, ihren ursprünglichen Bereich der Zulieferung zu sprengen und in die Fertiguhrenproduktion vorzustossen. Die in der Fédération Horlogère zusammengefassten Fertiguhrenfabrikanten befürchteten eine Diskriminierung der nicht zur ASUAG gehörenden Etablisseure. Das Problem stellte sich um so schärfer, als der Bund grösster Aktionär der ASUAG ist und so zum grössten Uhrenhändler zu werden drohte [52]. Zu Spannungen innerhalb der Uhrenindustrie kam es auch wegen der Massnahmen, die das auf Ende 1971 auslaufende Uhrenstatut ersetzen sollten. Es ging darum, die schweizerische Herkunftsbezeichnung für Uhren (swiss made) gesetzlich zu verankern und mit einer obligatorischen technischen Qualitätskontrolle zu verbinden. Gegen die Qualitätskontrolle opponierten in erster Linie die Roskopf-Fabrikanten. Nachdem der Ständerat gegen den Widerstand des Landesring-Vertreters die genannten Massnahmen — gleich wie der Nationalrat im Vorjahr — in der Frühjahrsession genehmigt hatte, verzichteten die Roskopf-Fabrikanten allerdings auf ein Referendum [53]. Die schweizerische Schuhindustrie geriet in eine gewisse Bedrängnis. Die Schliessung einer sich in deutschem Besitz befindlichen Fabrik veranlasste Arbeitnehmerorganisationen gegen « unvernünftige, rücksichtslose Schuheinfuhren » zu protestieren [54].
Die Versicherungsgesellschaften, die mit Ständerat Broger (cvp, AI) erstmals einen Ombudsmann einsetzten, waren mit drei Problemen konfrontiert: die Grossrisiken erschwerten eine angemessene Prämienberechnung, die Geldentwertung zehrte an der Substanz, und schliesslich drängten die Probleme des Wettbewerbs, was im Fall der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung besonders deutlich wurde [55]. Das Wachstum des Fremdenverkehrs, gemessen an den Übernachtungen, verlangsamte sich 1971 leicht [56]. Bei verschiedener Gelegenheit wurde darauf hingewiesen, dass eine ungebändigte Ausdehnung des Tourismus in der Schweiz auch negative Folgen haben könnte. Man müsse qualitative Wachstumsziele in den Vordergrund stellen, die bedrohte natürliche Infrastruktur schützen und weitere Erschliessungen nur noch nach konsolidierten regionalpolitischen Leitbildvorstellungen zulassen [57]. In diesem Zusammenhang ist auch ein Entwurf des Eidg. Amtes für Verkehr zur Revision der Verordnung über Skilifte und Luftseilbahnen zu sehen: die Kontrolle soll verschärft und Konzessionen nur noch dann erteilt werden, wenn die Belange der Raumplanung berücksichtigt sind [58].
Im Bereiche des Detailhandels machte die Konzentration ebenfalls weitere Fortschritte. Die wieder erstarkte USEGO-Gruppe übernahm die Waro AG und bei Coop fusionierten weitere Genossenschaften [59], während die am raschesten expandierende Denner AG vergeblich versuchte, den Konsum-Verein Zürich (KVZ) zu übernehmen. Das Vorhaben scheiterte an den Kleinaktionären der traditionsreichen Zürcher Unternehmung [60]. Die Schärfe des Wettbewerbs wurde bei verschiedenen kleinen Auseinandersetzungen deutlich. So erhoben sich aus Kreisen des Vororts und des Gewerbeverbandes Stimmen gegen die 1970 in Kraft getretene Eichverordnung; es wurde an deren Rechtlichkeit und Praktikabilität gezweifelt. Von den Konsumentenorganisationen und von Migros wurde die Ordnung hingegen als fortschrittlich verteidigt [61]. Der Bundesrat vereinfachte die Ausverkaufsordnung insofern, als er für die Zukunft nur noch drei Arten von Verkaufsveranstaltungen zuliess: Total- und Teilausverkäufe sowie Sonderverkäufe [62]. In zwei weiteren Fällen sorgte Denner für wettbewerbspolitische Unruhe. Mit dem Verkauf von Vitamin-C-Brausetabletten zu einem Preis, der etwa ein Drittel des in den Drogerien verlangten ausmachte, löste die Firma, von Migros später nachhaltig unterstützt, nicht nur eine lebhafte Diskussion um die gesundheitliche Wirkung dieses Präparats, sondern auch einen Erosionsprozess am Heilmittelmarkt aus [63]. Zudem protestierte Denner gegen die Allgemeinverbindlicherklärung der Biersteuer-Erhöhung, die der Bundesrat im Anschluss an die Erhöhung des Bierpreises verfügte [64]. Die gleiche Firma erhielt zudem durch einen bundesgerichtlichen Entscheid endgültig das Recht zugesprochen, Bier unter eigenem Namen zu verkaufen [65]. Die kartellistische Situation auf dem Biermarkt soll überdies im Rahmen der breitangelegten Konzentrationserhebung der Kartellkommission neu überprüft werden [66]. Für diese Kommission, die 1971 Berichte über Spirituosenmarkt, Papier- und Kartonmarkt, über die Einfuhr von Hartweizen sowie über die Verhältnisse in der Kioskbranche veröffentlichte [67], rückte das Problem der Preisbindung der zweiten Hand in den Hintergrund. Sie hatte sich vermehrt den wettbewerbspolitischen Folgen der Konzentrationsbewegung zuzuwenden [68]. Zu Beginn des Jahres wurden an zwei Tagungen ebenfalls die Fragen der Konzentration erörtert. Dabei wurde einerseits auf den betriebswirtschaftlich und technisch begründeten Drang zur Fusion, anderseits aber auch auf die nachteiligen Auswirkungen des «Gigantismus» auf das Personal und auf die Möglichkeiten der kreativen Selbständigkeit hingewiesen [69].
Der Konsumentenschutz wurde intensiviert: in Bern wurde die erste «Verbraucher-Poliklinik » eröffnet. Die Bundesstadt unterstützte diese Auskunftsstelle [70]. Das Verlangen nach vermehrter Unterstützung der Konsumentenschutzorganisationen auch auf eidgenössischer Ebene konnte vom Bundesrat noch nicht erfüllt werden, da hiezu eine Verfassungsgrundlage fehlt [71]. Immerhin wurde von der Kommission für Konsumentenfragen die Einführung eines Konsumentenschutzartikels in der Bundesverfassung geprüft. Interessierten Kreisen gab Bundesrat Brugger Gelegenheit, sich zum Fragenkreis zu äussern [72]. Im Sinne eines verbesserten Käuferschutzes war auch die Einzelinitiative von Nationalrat Deonna (lib., GE), der als erster Parlamentarier von seinem Recht Gebrauch machte, einen fertigen Gesetzesentwurf einzureichen. Es ging ihm darum, in einem neuen Gesetz über Abzahlungs- und Vorauszahlungsgeschäfte Missbräuche besser zu bekämpfen. Sein Entwurf wurde in ein Vernehmlassungsverfahren geschickt [73]. Zu einer aller dings umstrittenen Art von Selbsthilfe griffen welsche Hausfrauen. Um gegen die anhaltende Teuerung zu protestieren, organisierte der Westschweizer Konsumentinnenbund im November einen zehntägigen Einkaufsstreik. Für diese Zeit wurden die Hausfrauen aufgefordert, die Einkäufe auf das Notwendigste zu beschränken. Trotz der Unterstützung durch Bundesrat Celio hatte die Aktion nur einen mässigen Erfolg. Sie dehnte sich nicht auf andere Landesteile aus [74].
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U.K.
 
[25] Vgl. « Kontroverse um die Konjunkturpolitik », in NZZ, 42, 27.1.71; 44, 28.1.71; 48, 30.1.71; 56, 4.2.71; 60, 6.2.71; 69, 11.2.71; 72, 13.2.71; 121, 14.3.71; 123, 15.3.71.
[26] AZ, 19, 25.1.71; 33, 10.2.71; NBüZ, 121, 24.4.71; NZ, 196, 3.5.71; NZZ, 212, 9.5.71; Trumpf Buur in Bund, 111, 14.5.71; gk, 21, 27.5.71.
[27] NZZ, 128, 18.3.71.
[28] BR Celio und A. Hay in TdG, 11, 15.1.71; E. Stopper und B. Galli in NZZ, 156, 3.4.71; 157, 4.4.71; F. Leutwiler in Bund. 104, 6.5.71; 105, 7.5.71; BR Brugger in Documenta Helvetica, 1971, Nr. 5, S. 29 ff. (vor dem Gewerbeverband), und 1971, Nr. 7, S. 43 ff. (vor der Auslandschweizer-Tagung); JdG, 104, 6.5.71 (Charmilles-Jubiläum).
[29] NZZ, 196, 29.4.71; 203, 4.5.71; VO, 104, 8.5.71.
[30] Vgl. unten, S. 75 und 77 f.
[31] BBI, 1971, I, S. 1120 ff.; BN, 217, 28.5.71; NZZ, 243, 28.5.71; 245, 29.5.71; NZ, 238, 29.5.71.
[32] Vgl. SPJ, 1965, in SPJW, 6/1966, S. 155; Ostschw., 122, 28.5.71; JdG, 122, 28.5.71; Lib., 28.5.71; TdG, 122, 28.5.71; NBüZ, 161, 28.5.71; Tat, 124, 28.5.71; 126, 1.6.71; NZ, 248, 4.6.71.
[33] Bund, 114, 18.5.71; JdG, 123, 29./30./31.5.71; NZZ, 253, 4.6.71; NZZ (sda), 255, 5.6.71; 256, 6.6.71; Schweiz. Gewerbe-Zeitung, 24, 11.6.71; NZN, 135, 14.6.71.
[34] Sten.Bull. StR., 1971, S. 323 ff.
[35] Vgl. unten, S. 75 und 77 f.
[36] Sten. Bull. NR, 1971, S. 750 ff., 866 f., 924, 961.
[37] Sten. Bull. StR., 1971, S. 428 ff., 467, 474.
[38] AS, 1971, S. 961 ff., 1129 ff.; NZZ, 309, 7.7.71.
[39] NZ, 295, 2.7.71; NZZ, 346, 28.7.71. Regionen: Basel, Zürich, Luzern, Bern, Lausanne, Vevey-Montreux, Genf, Liestal, Schaffhausen; Zug, Morges, Nyon, Montana-Crans, Monthey, Winterthur, Baden, Lugano, Locarno, Neuenburg.
[40] NZZ, 335, 22.7.71.
[41] Die Interpellanten Gasser (cvp, 0W) und Stich (sp, SO) erklärten sich von der Antwort befriedigt, bzw. teilweise befriedigt. Vgl. Sten. Bull. NR, 1971, S. 812 ff.; Sten. Bull. StR., 1971, S. 523 ff.
[42] Ostschw., 241, 15.10.71; Bund. 241, 15.10.71; NZZ, 501, 27.10.71.
[43] BN, 272, 3./4.7.71; Tat, 161, 12.7.71. Bund, 143, 23.6.71; 190, 17.8.71; 191, 18.8.71; 192, 19.8.71; 193, 20.8.71; gk, 37, 21.10.71; Schweiz. Gewerbe-Zeitung, 34, 20.8.71; Der Präsident der Kommission für Konjunkturfragen, Prof. H. Würgler, gab weitere Erläuterungen zur Konjunkturpolitik und zum Verfassungsartikel in NZ, 286, 27.6.71; 288, 28.6.71; 290, 29.6.71; vgl. auch Prof. H. Nef in NZZ, 564, 3.12.71.
[44] GdL, 218, 18./19.9.71; NZ, 429, 18.9.71.
[45] Ablehnend äusserten sich SP (AZ, 224, 25.9.71), CNG und VSA (Tat, 225, 25.9.71), der Landesverband freier Schweizer Arbeiter (NZZ, sda, 462, 5.10.71) und der Verband evangelischer Arbeitnehmer (NZZ, sda, 451, 28.9.71). Eine positive Pressestimme findet sich in TA, 218, 18.9.71.
[46] gk, 17.9.71; 33, 23.9.71; 34, 30.9.71; Mitteilung des SGB vom 29.9.71.
[47] Vgl. etwa die Diskussion um den Vortrag von M. Schmidheiny in NZZ, 282, 21.6.71; 316, 11.7.71; 325, 16.7.71; 331, 20.7.71; 340, 25.7.71; Lb, 175, 31.7.71.
[48] Bund, 218, 19.9.71; NZ, 430, 19.9.71; 435, 22.9.71; NZZ, 438, 21.9.71; AZ, 220, 21.9.71; Tat. 221, 21.9.71; Lib., 297, 22.9.71; Tw, 223, 24.9.71; Lb, 225, 28.9.71.
[49] Mitteilungsblatt des Delegierten für Konjunkturfragen, 27/1971, S. 17 ff.; Lb, 31, 6.2.71.
[50] Bund, 9, 13.1.71; 104, 6.5.71; GdL, 105, 7.5.71; NZZ, 431, 16.9.71; 510, 2.11.71.
[51] SSIH (Société Suisse pour l'Industrie Horlogère) wird durch die Fusion mit ESTH (Economic Swiss Time Holding) zum drittgrössten Uhrenkonzern der Welt: NZZ, 60, 6.2.71; 61, 7.2:71; TLM, 153, 2.6.71.
[52] NZZ, 13, 10.1.71; 82, 19.2.71; 529, 12.11.71; AZ, 28, 4.2.71.
[53] Vgl. SPJ, 1970, S. 67; Sten. Bull. StR., 1971, S. 78 ff., 204. AS, 1971, S. 1897 ff.; Tat, 14, 18.1.71; Bund, 27, 3.2.71; 41, 19.2.71; NZ, 141, 27.3.71.
[54] TA, 250, 26.10.71; NZZ (sda), 472, 11.10.71; 506, 30.10.71; NZ, 501, 31.10.71; vgl. auch Ww, 6, 2.2.71; NZ, 298, 4.7.71; 306, 8.7.71 (Schwierigkeiten der Firma Bally); gk, 30, 4.11.71.
[55] Vgl. unten, S. 105; Bund, 17, 22.1.71; NZZ, 240, 26.5.71; NZ, 582, 17.12.71; TA, 299, 22.12.71.
[56] Die Zahl der Übernachtungen stieg um 1,9 % (1970: +6 %) auf 36,33 Mio: Die Volkswirtschaft, 45/1972, S. 93.
[57] NZZ, 303, 3.7.71 (Prof. P. Stocker); Bund, 204, 2.9.71 (Prof. P. Risch); AZ, 182, 7.8.71 (W. Kämpfen); vgl. auch NZZ, 470, 9.10.71.
[58] Bund, 99, 30.4.71.
[59] NZZ, 149, 30.3.71; 476, 13.10.71; AZ, 74, 30.3.71; Lb, 133, 12.6.71. Vgl. auch Kleine Anfrage von NR Fischer (fdp, BE) betr. Konzentration im Detailhandel (Schweiz. Gewerbe-Zeitung, 49, 3.12.71).
[60] NZZ, 197, 30.4.71; 205, 5.5.71; 218, 12.5.71; 513, 3.11.71.
[61] Tat, 73, 27.3.71; AZ, 162, 15.7.71; NZZ, 348, 29.7.71; 374, 13.8.71; NZZ (sda), 356, 3.8.71.
[62] Bund, 62, 16.3.71; Tw, 68, 23.3.71.
[63] Vgl. unten, S. 137; NZZ, 442, 23.9.71; 609, 30.12.71; NZ, 559, 3.12.71.
[64] NZZ, 555, 28.11.71.
[65] Antwort auf Kleine Anfrage von NR Breitenmoser (cvp, BS) NZZ (sda), 376, 15.8.71; NZZ, 554, 28.11.71.
[66] NZZ (sda), 68, 11.2.71; 296, 29.6.71; NZZ, 456, 1.10.71; 554, 27.11.71; 591, 19.12.71; 610, 31.12.71.
[67] Veröffentlichungen der schweizerischen Kartellkommission, 5/1970, Heft 3/4 (Papier- und Kartonmarkt); 6/1971, Heft 1 (Spirituosen), Heft 2 (Hartweizen) und Heft 3 (Zeitungs- und Zeitschriftenvertrieb in Kiosken).
[68] Vgl. Antworten des Bundesrates auf Kleine Anfragen der NR Aebischer (evp, BE) (Bund, 47, 26.2.71) und Fischer (fdp, BE) (TA, 258, 4.11.71). Vgl. auch NZZ, 142, 26.3.71; BN, 127, 26.3.71.
[69] Tagung der Marketingleiter sowie Tagung im Studienzentrum Boldern; vgl. NZZ, 40, 26.1.71; 101, 2.3.71; 104, 4.3.71; NZ, 284, 25.6.71; JdG, 249, 26.10.71.
[70] AZ, 79, 5.4.71; Tat, 89, 17.4.71; NZ, 353, 5.8.71.
[71] Vgl. Überweisung des Postulats von NR Bratschi (sp, BE) Sten. Bull. NR, 1971, S. 472 f.; AZ, 126, 3.6.71; gk, 29, 26.8.71.
[72] TLM, 224, 12.8.71; AZ, 188, 14.8.71; GdL, 192, 19.8.71; Gewerkschaftliche Rundschau, 63/1971, S. 354 ff.
[73] NZ (upi), 247, 4.6.71; NZZ, 420, 9.9.71; NZZ (sda), 381, 18.8.71; 549, 24.11.71.
[74] GdL, 256, 3.11.71; TLM, 307, 3.11.71; 311, 7.11.71; TdG, 256, 3.11.71; VO, 255, 4.11.71; JdG, 271, 20./21.11.71; NZZ, 517, 5.11.71; 581, 13.12.71.