Année politique Suisse 1971 : Wirtschaft / Geld, Währung und Kredit
Banken
Das Wachstum der Banken hielt nicht nur unvermindert an, sondern wurde durch die internationalen Geldverschiebungen noch beschleunigt
[36]. Dies äusserte sich u. a. in neuen Aktienkapitalerhöhungen einiger Grossbanken
[37]. Das rasche Wachstum schlug sich auch in einer Statistik nieder, die nachwies, dass die Ausweitung des Personalbestandes bei den Banken mit Abstand am grössten war
[38]. Zur Einschränkung trafen die vier grössten Banken ein Grundsatzabkommen, das eine Limitierung der während der folgenden zwei Jahre zu eröffnenden Filialen vorsah
[39]. Wesentlich schärfere Einschränkungen und Kontrollen forderte Nationalrat Ziegler (sp, GE), der in einer Motion den Bundesrat auffordern wollte, die gesetzlichen Möglichkeiten für die Einführung einer Regierungskontrolle über die Investitions- und Verwaltungspolitik der schweizerischen Grossbanken zu prüfen. Diese Motion wurde indessen als unsorgfältig vorbereitet bezeichnet und mit 108 zu 35 Stimmen verworfen
[40]. Im Anschluss an die Schwierigkeiten und Zusammenbrüche verschiedener kleinerer Finanzinstitute
[41] wurde erneut nach einem besseren Schutz des Sparers gerufen. Obschon das revidierte Bankengesetz, das bereits wesentliche Verbesserungen enthielt, nach der Bereinigung von kleinen Differenzen in Kraft gesetzt wurde
[42], überwies der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrates ein Postulat Trottmann (cvp, AG), das den Schutz des Sparers bei Konkursen verbessern wollte
[43]. Kritik erregte auch die Tatsache, dass jede fünfte Bank in der Schweiz vom Ausland kontrolliert wird. Der Bundesrat vertrat freilich die Ansicht, die Bewilligungspraxis für ausländische Banken, wie sie von der Bankenkommission und vom Finanzdienst des EPD gehandhabt werde, sei gesetzeskonform
[44]. Er verschärfte in einer neuen Verordnung die Mindestanforderungen an die ausländischen Anlagefonds
[45]. Der bedeutenden, aber in Schwierigkeiten geratenen Fondsgruppe IOS wurde, nachdem sie über keine Bankenvertretung in der Schweiz mehr verfügte, die Bewilligung zu jeder Werbung in der Schweiz entzogen. Zwei ihrer Manager wurden in Genf verhaftet
[46]. Im Zusammenhang mit diesen Affären wurden erstmals auch das System der bankgesetzlichen Revisionen und die Rolle der Bankenkommission kritisch unter die Lupe genommen
[47]. Trotz dieser eher unerfreulichen Aspekte geniessen die Banken bei der Bevölkerung ein relativ hohes Vertrauen, wie eine Umfrage zeigte
[48].
In einer Vollziehungsverordnung zum neuen
Münzgesetz, das im April in Kraft trat, setzte der Bundesrat die Silbermünzen ausser Kurs. Der Ablauf der Frist, während der diese Münzen noch zum Nennwert zurückgenommen werden sollten, wurde zunächst auf den 30. September 1971 festgesetzt, dann aber unter dem Druck der Öffentlichkeit auf den 31. März 1972 hinausgeschoben. Der Bundesrat gab zudem bekannt, dass Fachleute die Frage der Unterscheidbarkeit der kleinen Münzen prüften, dass ein 10-Fr.-Stück entwickelt und dass die Einführung kleinerer Banknoten erwogen werde
[49].
[36] Die Bilanzsumme der drei grössten Banken stieg auf 105 Mia Fr. Die Bankgesellschaft konnte ihre Spitzenposition halten, obwohl der Bankverein die grösste Zuwachsrate verzeichnete. Vgl. Tat, 44, 21.2.72; TdG, 44, 22.2.72; 45, 23.2.72; Vat., 54, 4.3.72.
[37] NZZ, 86, 22.2.71; 117, 11.3.71; 519, 7.11.71; 585, 15.12.71.
[38] Tat, 255, 30.10.71; Die Volkswirtschaft, 44/1971, S. 398 f.
[39] Geschäftsstellen in den grossen Agglomerationen waren allerdings von der Regelung ausgeschlossen. NZ, 244, 2.6.71.
[40] NZ, 249, 5.6.71; 577, 14.12.71; AZ, 134, 12.6.71; Sten. Bull. NR., 1971, S. 1588 ff.
[41] Brunner in Luzern (NZZ, sda, 1, 1.1.71; 290, 25.6.71) Fribgest in Lausanne (NZZ, 196, 29.4.71), Vallugano in Lugano (Libera Stampa, 141, 24.6.71) Zentrum Bank in Zürich (NZZ, 369, 11.8.71; 376, 15.8.71; TA, 188, 14.8.71); vgl. zudem NZZ (sda), 515, 4.11.71.
[42] Vgl. SPJ, 1970, S. 74; Sten. Bull. NR, 1971, S. 84 ff., 300; Sten. Bull. StR, 1971, S. 168; AS, 1971, S. 808 ff.
[43] Sten. Bull. NR, 1971, S. 1503 ff.
[44] Antwort auf eine Kleine Anfrage von NR Schürmann (cvp, SO): NZ, 433, 21.9.71; Tat, 222, 22.9.71.
[46] NZZ, 138, 24.3.71; NZ, 142, 28.3.71; 558, 3.12.71; vgl. SPJ, 1970, S. 74.
[47] NZ, 127, 19.3.71; Ostschw., 194, 21.8.71.
[48] Vgl. Bulletin der Schweizerischen Kreditanstalt, 77/1971, September, S. 17 ff.
[49] NZZ, 148, 30.3.71; 154, 2.4.71; 158, 5.4.71; Vat., 77, 2.4.71; 208, 8.9.71; AZ, 223, 24.9.71.
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