Im Bereiche der Sondersteuern wurde der zweckgebundene Zollzuschlag auf Treibstoffen mit Wirkung ab 15. Dezember von 15 auf 20 Rp. je Liter erhöht
[27]. Die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene schlug aus Gründen des Umweltschutzes vor, bei der Motorfahrzeugbesteuerung von der Bemessung nach der Grösse des Hubraums abzusehen und zu einer reinen Benzinsteuer überzugehen
[28]. Das EFZD arbeitete einen Vorentwurf zu einem neuen Bundesgesetz über die Stempelabgabe aus. Die Emissionsabgaben auf inländischen Obligationen, auf ausländischen Wertpapieren sowie die Abgabe auf Wechseln und Checks sollen aufgehoben werden. Das Vernehmlassungsverfahren wurde auf Ende März 1972 befristet
[29]. Im Rahmen der 8. AHV-Revision soll die Tabaksteuer um 40 % erhöht und auf Zigaretten ohne Tabak, die in absehbarer Zeit auf den Markt kommen dürften, ausgedehnt werden
[30].