Année politique Suisse 1971 : Infrastruktur und Lebensraum / Energie
Wasserkraft
Der Fortgang des Ausbaus der Wasserkräfte führte zur Einweihung der Engadiner Kraftwerke. Sie wurden als zweitletzte Grossanlage ihrer Art auf Schweizer Boden bezeichnet, und es fehlte nicht der Hinweis auf die durch natürliche und politische Hindernisse bedingten hohen Erstellungskosten
[5]. Zusätzliche Wasserkraftwerke wird man künftig hauptsächlich zur Deckung der Bedarfsspitzen benötigen, wobei die Form der Pumpspeicheranlage im Vordergrund steht, welche Überschussenergie in Zeiten geringen Bedarfs zur Füllung von Speichern mit Pumpwasser aus tieferen Lagen verwendet. Das Eidg. Amt für Wasserwirtschaft führte eine Untersuchung zum Abschluss, welche 26 Standorte bezeichnete, die sich energiewirtschaftlich eignen und zugleich den Erfordernissen des Umweltschutzes Rechnung tragen
[6].
Im Aargau erregte die Frage der energiewirtschaftlichen Nutzung der Reuss noch einmal die öffentliche Meinung. Ein Gesamtprojekt für die Neugestaltung des Reusstals oberhalb Bremgartens, das die Gewinnung und Sicherung landwirtschaftlichen Bodens mit einer Ausscheidung von Naturschutzgebieten und einer Steigerung der Energieproduktion verband, war 1969 vom Volk angenommen und 1970 gegen eine dem Naturschutz verpflichtete Initiative behauptet worden; nun wurde mit einem zweiten Volksbegehren versucht, ein Verbot neuer Kraftwerkanlagen längs des ganzen aargauischen Reusslaufs durchzusetzen. Weil eine solche Einschränkung das mühsam ausgehandelte Kompromissprojekt durchkreuzt hätte, wandten sich auch die grossen Naturschutzverbände gegen die neue fnitiative. Die aargauische Regierung erklärte sie obendrein aufgrund eines Rechtsgutachtens als verfassungswidrig, da sie die Befugnis der Behörden zur Erteilung von Wasserrechtskonzessionen missachte
[7].
[5] Als letzte Anlage gilt Emosson an der Grenze zwischen VS und Frankreich. NBüZ, 254, 27.8.71; BN, 360, 28./29.8.71; NZ, 396, 30.8.71.
[6] M. OESTERHAUS, « Möglichkeiten und Aussichten für Pumpspeicherwerke in der Schweiz », in Documenta Helvetica, 1971, Nr. 12, S. 1 ff.; vgl. SPJ, 1966, S. 71.
[7] NZZ (sda), 193, 28.4.71; TA, 262, 9.11.71; 266, 13.11.71; 277, 26.11.71; 30, 5.2.72; NZZ, 531, 14.11.71. Vgl. dazu SPJ, 1965, in SJPW, 6/1966, S. 173; SPJ, 1969, S. 157; 1970, S. 125 f. u. 175; ferner unten, S. 165.
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