Année politique Suisse 1971 : Infrastruktur und Lebensraum / Verkehr und Kommunikation
 
Verkehrspolitik
Die Erarbeitung einer Gesamtverkehrskonzeption war in den « Richtlinien » des Bundesrates von 1968 unter die Prioritäten eingereiht worden. In ihrem Bericht über den Vollzug dieser Richtlinien musste die Landesregierung jedoch 1971 feststellen, dass man in der komplexen Aufgabe noch nicht über vorbereitende Studien hinausgelangt sei. Sie betonte dabei, dass es sich darum handle, die gesamten Verkehrsprobleme in die künftige Raumordnung der Schweiz einzuordnen, und verwies auf die Vorarbeiten der Arbeitsgruppe für die Raumplanung und der Expertenkommission für die Ausführungsgesetzgebung zu den Bodenrechtsartikeln [1]. Der Ende 1970 eingesetzte vorberatende Ausschuss unter dem Vorsitz von Nationalrat A. Hürlimann (cvp, ZG) konnte immerhin im Herbst die Zielsetzung der Konzeption umschreiben und dem Bundesrat die Bestellung einer grossen Kommission beantragen, welche die Aufgabe auszuführen hat [2]. Wie schon im Vorjahr wurde bei der Behandlung von Verkehrsvorlagen, die den Einsatz von Bundesmitteln vorsahen, über eine Präjudizierung der Gesamtkonzeption geklagt [3].
Die Verkehrspolitik wurde auch in den Erkundungsgesprächen mit der EWG angeschnitten. Dabei erklärte die schweizerische Delegation, dass die Schweiz nicht die Vorschriften der EWG-Verkehrskonzeption zu übernehmen gedenke, sondern sich auf die Behebung von Verfälschungen und Störungen des Wettbewerbs im Güterverkehr beschränken wolle. Bundesrat Bonvin betonte auch das schweizerische Interesse an der weiteren Tätigkeit der Europäischen Verkehrsminister-Konferenz, welche die Entstehung eines Grabens zwischen den Zehn und den übrigen ihrer Mitgliedstaaten zu vermeiden habe [4].
 
[1] Vgl. SPJ, 1968, S. 85; BBI, 1971, I, S. 877; ferner unten, S. 112.
[2] NZZ (sda), 55, 29.11.71; vgl. Gesch.ber., 1971, S. 231.
[3] Vgl. Sten. Bull. NR, 1971, S. 182 f., 927 ff.; ferner SPJ, 1970, S. 104.
[4] BBI, 1971, II, S. 763 f.; Gesch.ber., 1971, S. 236. Vgl. oben, S. 46 ff.