Année politique Suisse 1971 : Infrastruktur und Lebensraum / Erhaltung der Umwelt
 
Luftreinhaltung
Die Verunreinigung der Luft durch Autoabgase wurde ebenfalls zum Politikum. Auf Vorschlag der Eidg. Kommission für Lufthygiene verfügte der Bundesrat eine Herabsetzung des zulässigen Höchstgehalts an Blei im Benzin. Das relativ geringe Ausmass dieser Reduktion (auf 0,54 g pro Liter beim Normalbenzin) wurde damit begründet, dass die Mehrzahl der Motorfahrzeuge einen hochklopffesten Treibstoff benötige, der einstweilen nur mit höherem Bleigehalt in ausreichenden Mengen produziert werde. Die Beimischung von Additiven wurde nur bedingt als umweltfreundlich bezeichnet [18]. Das hinderte die Migrol nicht, ein etwas teureres Superbenzin mit bloss 0,3 g Bleigehalt auf den Markt zu bringen [19]. Schliesslich nahm der Bundesrat eine Motion entgegen, die aus der Kommission zur Behandlung der Einzelinitiative von Nationalrat Schalcher (evp, ZH) hervorgegangen war. Darin wurde der Bundesrat aufgefordert, den Räten das europäische Abkommen von 1958 (Eurotest) vorzulegen, die schweizerischen Bestimmungen laufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und international auf eine Herabsetzung der Grenzwerte für die schädlichen Stoffe in den Abgasen der Motorfahrzeuge hinzuwirken [20].
 
[18] Bund, 21, 27.1.71; 94, 25.4.71; 121, 27.5.71; Vat., 197, 26.8.71; TA, 198, 26.8.71; Touring, 35, 2.9.71; AS, 1971, S. 1183.
[19] TA, 217, 17.9.71; Tat, 220, 18.9.71.
[20] Sten. Bull. NR, 1971, S. 1245 ff.; Sten. Bull. StR, S. 713 f.