Année politique Suisse 1971 : Sozialpolitik / Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
Gesundheitspolitik
Die Gesundheitspolitik war Gegenstand einer regen öffentlichen Diskussion. Die Rolle des Staates stand im Vordergrund; verstärkte Zentralisierung oder Betonung des individuellen Verantwortungsbewusstseins waren die beiden wichtigsten Positionen
[1].
In einer Zeit zunehmender Relevanz der sozialen Sicherheit wird den Problemen der
Ärzte und des
Pflegepersonals immer mehr Beachtung geschenkt
[2]. Es werden namentlich Massnahmen erwogen und getroffen, welche darauf ausgehen, den Mangel an qualifizierten Kräften zu beheben. So legte der Bundesrat einen Entwurf vor, der die Bundeshilfe um weitere zehn Jahre verlängern soll mit dem. Ziel, die Rekrutierung des 'Nachwuchses zu fördern und die Ausbildung zu verbessern. Er sah auch vor, die Bundesbeiträge nicht nur Schulen der allgemeinen Krankenpflege, sondern auch anderen Kategorien von Pflegepersonal zukommen zu lassen
[3]. Die Vorlage durchlief ohne Tadel sowohl das Vernehmlassungsverfahren als auch die Behandlung im Ständerat
[4]. Nationalrat Kurzmeyer (fdp, LU) postulierte die Neugestaltung des Ausbildungsprogramms für das Krankenpflegepersonal
[5]. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) kam ihm entgegen, indem es neue Ausbildungsvorschriften für die vom SRK anerkannten Schulen erliess
[6]. Ferner setzte es auf Antrag der Kommission für Krankenpflege das Eintrittsalter um ein Jahr auf 18 Jahre hinunter
[7].
Unter den übrigen gesundheitspolitischen Fragen trat das sich rasch verschärfende
Drogenproblem stärker in den Gesichtskreis der Behörden
[8]. Sowohl ein Postulat Andermatt (fdp, ZG) für die Entkriminalisierung gewisser weicher Drogen als auch ein Postulat Vincent (pda, GE) für eine entschiedenere Bekämpfung des gewerbemässigen Drogenhàndels wurden überwiesen
[9]. Immer mehr Stimmen glaubten Parallelen zwischen den Problemen der Rauschgifte und denjenigen des Alkohols zu erkennen. Sie forderten aus diesem Grund einen intensiveren Kampfgegen den Alkoholismus
[10]. Das EFZD beauftragte eine Expertenkommission mit der Ausarbeitung einer Vorlage für die Revision .des Abschnitts des Alkoholgesetzes, der den Handel mit gebrannten Wassern betrifft. Damit soll eine zweckmässigere Ordnung für den Handel mit Spirituosen erreicht und gewissen Auswüchsen begegnet werden
[11].
Die im Vorjahr eingeleitete Sammelaktion zur Bereitstellung finanzieller Mittel für die Krebsforschung konnte 1971 doch noch mit einem sehr guten Resultat abschliessen
[12]. Die im Anschluss an diese Aktion gestartete Initiative — ein Viertel der Militärausgaben für die Krebsforschung — versandete
[13]. Dafür lancierte der Landesring der Unabhängigen ein umfassendes Volksbegehren zum Schutz der Gesundheit. Artikel 69 der Bundesverfassung sollte revidiert werden, indem die Kompetenzen des Bundes auf den Bereich der Erforschung und Bekämpfung der Krebs-, Herz- und Kreislauferkrankungen sowie der Unfälle und Suchtgefahren ausgedehnt werden sollten
[14].
In Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse auf dem Gebiet der Ernährungsforschung und der
Lebensmitteltechnologie beschloss der Bundesrat, verschiedene Artikel der Lebensmittelverordnung zu ändern bzw. zu ergänzen. In erster Linie handelte es sich um Vorschriften beim Verkauf von Milchprodukten und Alkoholika sowie um eine verstärkte Pilzkontrolle
[15]. Das EDI arbeitete auch an einem neuen Gesetz, das eine zeitgemässe Organisation der Fleischkontrolle gewährleisten soli
[16].
Gegen Ende des Jahres 1971 lieferte die Vitamin-C-Brausetablette reichlichen Gesprächsstoff. Das Aargauer Verwaltungsgericht hatte in Beaçhtung der Handels- und Gewerbefreiheit ihren Verkauf freigegeben, obwohl die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) sie nur Apotheken und Drogerien zugestanden hatte
[17]. Im November lancierte die Migros eine grossangelegte Verkaufsaktion, die in verschiedenen Kantonen zu Beschlagnahmungen und Verboten führte
[18]. Die Auseinandersetzung offenbarte gewisse strukturelle Mängel bei der IKS
[19], denen diese indes zu begegnen versuchte. Sie hiess die Revision der Interkantonalen Heilmittelvereinbarung zur Einführung einer gesamtschweizerischen Herstellungskontrolle zusammen mit einem neuen Regulativ gut
[20]. Die bisher nur auf das Fertigprodukt beschränkte Kontrolle der Arzneimittel wurde damit auch auf die Fabrikation ausgedehnt.
[1] Vgl. u. a. GION CONDRAU, « Moderne Gesundheitspolitik », in Schweizer Rundschau, 70/1971, S. 2 ff.; FELIX WÜST, « Staat und Gesundheit», in Verwaltungspraxis, 25/1971, S. 67 ff. u. 113 ff.; Lb, 2, 4.1.71; 84, 13.4.71; Tat, 7, 9.1.71.
[2] Vgl. u. a.: NZZ, 17, 12.1.71; TdG, 25, 1.2.71; PS, 82, 30.4.71; Lib., 182, 7.5.71; Lb, 182, 9.8.71; Ww, 45, 10.11.71. Vgl. auch unten, S. 145, Anm. 63.
[3] BBl, 1971, II, S. 817 ff.; NZZ, 115, 10.3.71; 407, 2.9.71.
[4] Sten. Bull. StR, 1971, S. 871 ff.; NZZ, 588, 17.12.71; NZ, 582, 17.12.71.
[5] Sten. Bull. NR, 1971, S. 422 f.; Bund, 65, 19.3.71.
[6] NZZ (sda), 478, 14.10.71.
[7] NZZ, 546, 23.11.71; 603, 27.12.71; Bund, 208, 3.12.71.
[8] Vgl. unten, S. 140; ferner: MAX SCHMID, « Die Droge — Symptom einer Krise », in Ex Libris, 26/1971, Nr. 5, S. 13 ff.; NZZ, 58, 5.2.71; 66, 10.2.71; 78, 17.2.71; 93, 25.2.71; 155, 2.4.71; 238, 25.5.71; 328, 18.7.71; NZ, 84, 21.2.71; 184, 24.4.71; 187, 189, 191, 26.-28.4.71; 382, 22.8.71; VO, 150, 3.7.71; 179, 6.8.71; 180, 7.8.71; SJ, 38, 18./19.9.71.
[9] Vgl. unten, S. 140, Anm. 16; Sten. Bull. StR, 1971, S. 260 ff.; Sten. Bull. NR, 1971, S. 1297 fr.; TA, 127, 4.6.71; NZ, 248, 4.6.71; VO, 235, 12.10.71; TdG, 238, 13.10.71.
[10] Vgl. u. a. ALFRED A. HAESLER, « Für starke Männer — und schwache Frauen?», in Ex Libris, 26/1971, Nr. 10, S. 13 ff.; NZZ. 122, 15.3.71; 359, 5.8.71; NBüZ, 317, 22.10.71. Zu einer Umfrage bei den Parteien über das Problem des Alkoholismus: NZ, 497, 25.10.71.
[11] NZZ (sda), 224, 16.5.71; NZZ, 556, 29.11.71; NZ, 228, 23.5.71.
[12] NZZ (sda), 143, 26.3.71; AZ. 88, 17.4.71. Vgl. auch Lb, 92, 22.4.71; SPJ, 1970, S. 144.
[13] Lb, 86, 15.4.71; vgl. SPJ, 1970, S. 144.
[14] Der Ring, 11, 6.7.71; 12, 23.8.71; 14, 20.9.71; Tat, 209, 6.9.71; NZZ, 432, 16.9.71.
[15] Bund, 16, 21.1.71; NZZ (sda), 32, 21.1.71; vgl. auch: Tat, 115, 18.5.71; NZZ (sda), 539, 18.11.71 (Kleine Anfrage Tschanz, bgb, BE). Vgl. auch oben, S. 92 f.
[16] Antwort auf Kleine Anfrage Primborgne (cvp, GE): TA, 252, 28.10.71; NZZ, 506, 30.10.71.
[17] NZZ, 442, 23.9.71; vgl. auch oben, S. 72 f.
[18] TdG, 279, 30.11.71; 281, 2.12.71; TA, 282, 2.12.71; Tat, 283, 2.12.71; 291, 11.12.71; 293, 14.12.71.
[19] TA, 280, 30.11.71; Vat., 288, 11.12.71; NZ, 585, 19.12.71.
[20] NZZ, 263, 10.6.71; 534, 16.11.71. Jahresbericht der IKS: NZZ. 357, 4.8.71. Vgl. auch SPJ, 1970, S. 145.
Copyright 2014 by Année politique suisse
Dieser Text wurde ab Papier eingescannt und kann daher Fehler enthalten.