Année politique Suisse 1971 : Bildung, Kultur und Medien / Bildung und Forschung
 
Hochschulen
Im Hochschulwesen stand im abgelaufenen Jahr die Frage der Trägerschaft der Hochschulen und der Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Kantonen im Vordergrund.. Die Arbeitsgruppe Kneschaurek prognostizierte eine Verdoppelung der Studentenzahlen für das Jahr 2000 [43], und Berechnungen des Wissenschaftsrats über die künftigen Aufwendungen für das gesamte Hochschulwesen (Bund, Kantone, Gemeinden) ergaben einen Betrag von 5-6,3 Mia Fr. im Jahre 1985 [44]. Angesichts solcher Zahlen und der daraus resultierenden Notwendigkeit der Bereitstellung vermehrter Bundesmittel musste auch die Frage der Schaffung grösserer . Bundeskompetenzen im Hochschulwesen neu überdacht werden. Als Grundlage stipulierte der Entwurf für einen revidierten Bildungsartikel (Art. 27 BV) ein Rahmengesetzgebungsrecht des Bundes für den Hochschulbereich und das Recht, höhere Lehranstalten zu errichten, zu übernehmen oder zu unterstützen. Dieser Absicht des Bundesrates stimmten die Vernehmlassungen in der Mehrheit zu [45]. Damit wäre dem Bund die Möglichkeit gegeben, anlässlich der für das Ende der ersten Beitragsperiode 1974 vorgesehenen Totalrevision des Hochschulförderungsgesetzes eine Grundsatzgesetzgebung und nicht nur ein Subventionsgesetz aufzustellen [46]. Vorschläge, wie die Bundeskompetenzen zu formulieren wären — ob in der vom Präsidenten des Wissenschaftsrats angeregten Form der Übernahme der finanziellen Trägerschaft für die naturwissenschaftlichen Fakultäten, den nicht-klinischen Teil der Medizin und die medizinische Forschung durch den Bund [47] oder einer gemeinsamen Trägerschaft aller Hochschulen durch Bund und Kantone, wie sie die Hochschulkonferenz befürwortete [48] — sollte der vom Wissenschaftsrat auszuarbeitende zweite Bericht über den Ausbau der schweizerischen Hochschulen enthalten [49].
Die Perspektiven der Arbeitsgruppe Kneschaurek hatten festgestellt, dass sich eine Drosselung der Nachfrage nach akademischer Ausbildung weder aus volkswirtschaftlichen noch aus gesellschaftspolitischen Gründen aufdränge. Befürchtungen über einen möglichen Akademikerüberschuss, die durch die Veröffentlichung von Zahlen aus dem Jermann-Bericht ohne Hinweis auf den Modellcharakter der Studie aufgekommen waren, konnten angesichts des geringen Anteils von akademisch Ausgebildeten an der erwerbstätigen Bevölkerung entkräftet werden [50]. Der Wissenschaftsrat machte weiter geltend, dass die Nachfrage nach Bildung und nicht die Bedürfnisse der Wirtschaft für die zuständigen Organe wegleitend zu sein hätten. Diese Feststellungen veranlassten den Bundesrat und seine hochschulpolitischen Organe zur Erklärung, dass ein numerus clausus vermieden werden müsse [51]. Die Hochschulen sollten so ausgebaut werden, dass auch in Zukunft jeder befähigte Bildungswillige ein Studium nach eigener Wahl ergreifen könne [52]. Die Bestandesaufnahme der Hochschulkonferenz hatte gezeigt, dass die welschen Kantone mit einem Endausbau ihrer Hochschulen von ungefähr 32 000 Studienplätzen rechnen; das heisst, dass in der welschen Schweiz in Zukunft kaum mit Engpässen gerechnet werden muss [53]. Ganz anders stellt sich die Lage in der deutschen Schweiz dar. Eine Bremsung der Entwicklung der Universitäten Basel, Bern und Zürich [54] würde dazu führen, dass 1980 ungefähr 17 000 Studienplätze fehlen würden [55]. Der Bundesrat sprach sich darauf in erster Linie für eine Förderung des Ausbaus der bestehenden Hochschulen aus, da Neugründungen die notwendigen Studienplätze nicht kurzfristig zu beschaffen vermöchten [56].
Um dringende Aufgaben umgehend lösen zu können, legte der Bundesrat einen Entwurf für die von den Hochschulkantonen verlangte Revision des Hochschulförderungsgesetzes vor [57]. Diese sah eine Neuverteilung der in den Jahren 1971-1974 verfügbaren Mittel auf die Betriebs- und Investitionsbeiträge an die Hochschulkantone vor. Der Mehrbeitrag an die Betriebsaufwendungen von 100 Mio Fr. sollte in Form einer Sonderquote ausgeschieden und nur an diejenigen Hochschulkantone ausbezahlt werden, die sich den Richtlinien der Hochschulkonferenz über den Verzicht auf Zulassungsbeschränkungen angeschlossen hatten [58]. Zum gleichen Zweck einer Vermeidung des numerus clausus sollte auch eine Sonderquote der Sachinvestitionsbeiträge für eine kurzfristige Erhöhung des Studienplatzangebots (bauliche oder personelle Massnahmen) ausgeschieden werden. Ferner sollte der Bund die Koordination und die Beratung der Kantone auf dem Gebiet der Hochschulplanung intensivieren [59]. Die Gesetzesrevision wurde vom Parlament mit kleinen Änderungen genehmigt. Anlass zur Diskussion gaben namentlicfi Anträge von Nationalrat Schwarzenbach (rep., ZH), der die Zusicherung eines Studienplatzes nur für Schweizer, nicht aber für niedergelassene Ausländer zugestehen wollte. Mit dem Hinweis auf die zahlreichen Schweizer an ausländischen Universitäten und die Befruchtung der geistigen Auseinandersetzung durch den Kontakt mit Ausländern lehnte der Nationalrat diese Anträge ab [60].
Die Hochschulreform bot weiterhin Anlass zu heftigen Kontroversen. Da der Strukturreformprozess den hochschulpolitisch aktiven Studierenden zu langsame Fortschritte machte, zogen sie sich zum Teil aus den Reformgremien zurück [61]. Anderseits drängten extreme Gruppen, die über eine Demokratisierung der Universität eine revolutionäre Umgestaltung der Gesellschaft anvisierten, an einzelnen Orten in die studentischen Ämter und verschärften auftretende Konflikte [62]. Dadurch wurde das Klima an einzelnen Hochschulen verschlechtert, und die Bereitschaft der Behörden zur Weiterführung der Reformpolitik drohte beeinträchtigt zu werden. Konflikte ergaben sich hauptsächlich bei Versuchen der Studierenden, ihr Mitspracherecht auf Berufungen auszudehnen [63], und in Fällen der Nichterneuerung von Lehraufträgen durch die Behörden [64]. Als eine Gruppe von Studierenden mit ihrer gesellschaftspolitischen Agitation den Lehrbetrieb an der Universität Zürich zu lähmen drohte, verfügte die Erziehungsdirektion eine Teilschliessung der Universität; diese Massnahme wurde nicht nur von den Betroffenen als unverhältnismässig hart empfunden [65]. Ein Umschlag zeichnete sich erst ab, als die fortdauernde Beeinträchtigung des Lehrbetriebs auch im folgenden Semester die hochschulpolitisch bisher weniger interessierten Studierenden aktivierte [66].
Trotz der zahlreichen Auseinandersetzungen konnten in der Ausarbeitung neuer Hochschulgesetze Fortschritte erzielt werden. In Neuenburg genehmigten die Stimmbürger ein neues Universitätsgesetz, das eine Verstärkung des Rektorats (Viererkollegium: Rektor, zwei Vizerektoren und Verwaltungsdirektor), ergänzt durch zwei Konsultativorgane, den Rektoratsrat und den Universitätsrat als Bindeglied zur Öffentlichkeit, vorsah [67]. Da einem Teil der Studierenden die gewährte 'Mitbestimmung zu wenig weit ging, wurde gegen das Gesetz das Referendum ergriffen und von der SP und vom POP unterstützt [68]. Die Basler Regierung legte einen Gesetzesentwurf vor, der die administrative Leitung einem siebenköpfigen Universitätsrat mit einem vollamtlichen Präsidenten und die akademische Selbstverwaltung dem Rektorat und einem Fakultätsrat übertrug [69]. Einen Beitrag zur Zürcher Universitätsreform veröffentlichte das Betriebswirtschaftliche Institut der ETH Zürich in Form einer Studie über die Leitungs- und Verwaltungsorganisation der Universität [70]. Eine weitgestreute Umfrage zur Revision des ETH-Gesetzes wurde abgeschlossen [71].
Im Bereich der Studienreform ergab eine Bestandesaufnahme der Hochschulkonferenz, dass die Empfehlungen des Wissenschaftsrats für eine Gliederung des Studiums [72] in der welschen Schweiz weitgehend verwirklicht sind. Auch hier ist die Entwicklung in der deutschen Schweiz etwas zurückgeblieben. Hochschulrektorenkonferenz und Hochschulkonferenz beauftragten eine Kommission, die Fragen der Studienreform genauer abzuklären und die entsprechenden Bestrebungen an den Hochschulen zu unterstützen und zu koordinieren [73]. Auch zur Prüfung von Vorschlägen für die Verbesserung des Stipendienwesens wurde eine Kommission eingesetzt [74]. Der Verband der Schweizerischen Studentenschaften leitete die Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative zur Studienfinanzierung . nach dem « Lausanner Modell » ein [75].
Noch bevor sich die Spannungen an der Universität ernstlich verschärft hatten, hiessen die Zürcher Stimmbürger im März trotz der ablehnenden Haltung verschiedener studentischer Organe eine Vorlage gut, die für eine Teilverlegung der kantonalen Hochschule nach dem Strickhofareal im Zeitraum von 20 Jahren Aufwendungen von rund 1 Mia Fr. vorsieht [76]. Der Entscheid wurde in einzelnen Kommentaren auf die Bildungsfreundlichkeit der erstmals mitstimmenden Frauen zurückgeführt [77]. Die 1970 für Fragen der Neugründung von Hochschulen eingesetzte Kommission [78] konnte ihre Arbeiten noch nicht abschliessen, so dass in bezug auf das Anerkennungsgesuch einer Hochschule Luzern noch kein Entscheid getroffen wurde [79]. Der Regierungsrat des Kantons Aargau wählte den Gründungsausschuss für eine Hochschule für Bildungswissenschaften, dem neben wissenschaftlichen Fachleuten der aargauische und der solothurnische Erziehungsdirektor angehören. Bis 1976 soll eine definitive Hochschulvorlage ausgearbeitet, mit ersten Forschungsprojekten indessen unmittelbar begonnen werden [80]. An einer Hochschule in der italienischen Schweiz bekundete auch die Bündner Regierung ihr Interesse; sie liess durch eine Kommission die Bedürfnisse Italienisch-Bündens abklären [81].
 
[43] Perspektiven, S. 117, Tab. 27: 1970: 42 300; 1980: 64 000; 1990: 74 000; 2000: 85 000. Von 1958/59 bis 1969/70 hatten sich die Studentenzahlen an den kantonalen Hochschulen bereits verdoppelt, von 15 133 auf 32 820 Studierende: BBl, 1971, I, S. 1543.
[44] Wissenschaftspolitik, 5/1971, H. 4, S. 15. Die gesamten Hochschulaufwendungen betrugen 1960: 162 Mio; 1965: 312 Mio; 1969: 606 Mio Fr.
[45] BBI, 1971, II, S. 1022. Zustimmung insbesondere von den Hochschulkantonen BS, BE, FR, SG, ZH.
[46] Bundesrat Tschudi im NR: Sten. Bull. NR, 1971, S. 1456.
[47] Wissenschaftspolitik, 5/1971, H. 4, S. 17 f.
[48] Ausbildungskapazität, Studienreform, Strukturreform, Ist-Zustand und Planung an den schweizerischen Universitäten, eine Bestandesaufnahme der Schweizerischen Hochschulkonferenz, Bern 1971, zitiert: Bestandesaufnahme, S. 273.
[49] Vgl. SPJ, 1970, S. 155; Gesch.ber., 1971, S. 82.
[50] Vgl. SPJ, 1970, S. 155. Zur Kritik am Jermann-Bericht vgl. Perspektiven, S. 1 ff; S. 91; MARTIN KOHLI, « Ist Bildungsplanung überflüssig? » in Orbis Scientiarum, 1/1971, Nr. 2, S. 3 ff.; FRANZ WYSS, « Bildungsplanung als Politikum, eine Stellungnahme zum Bericht Jermann », Dokumentation des Verbandes der Schweizerischen Studentenschaften, 1971; Mitteilungsblatt des Delegierten für Konjunkturfragen, 27/1971, S. 29 ff.; NZZ, 322, 15.7.71; Postulat Leu (cvp, LU): Sten. Bull. StR, 1971, S. 249 ff.
[51] Bund, 63, 17.3.71; NZZ (sda), 131, 19.3.71; GdL, 109, 12.5.71.
[52] Ein von der Hochschulkonferenz angeregtes Konkordat zur Verhinderung eines numerus clausus wurde von den Kantonen abgelehnt: Bund, 13, 18.1.71; NZZ, 128, 18.3.71. Zur besonderen Problematik des numerus clausus für Medizin-Studenten vgl. Bund, 57, 10.3.71; 157, 9.7.71; Schweizerische Hochschulkonferenz, Jahresbericht 1971, S. 18 ff.
[53] Bestandesaufnahme, S. 131 ff.
[54] Vgl. SPJ, 1970, S. 154 f.
[55] Bestandesaufnahme, S. 134 ff.
[56] Kleine Anfrage Gut (fdp, ZH): NZZ, 127, 17.3.71; Antwort BR: NZZ (sda), 231, 21.5.71.
[57] Vgl. SPJ, 1970, S. 155. Motionen Eisenring (cvp, ZH) und Hofmann (cvp, SG): Sten. Bull. StR, 1971, S. 173 ff.; gleichlautende Motion Hummler (fdp, SG): Sten. Bull. NR, 1971, S. 383 ff.; Berner Standesinitiative für Revision des Hochschulförderungsgesetzes, der Bundesversammlung eingereicht: NZZ, 335, 22.7.71. Entwurf BR in BBI, 1971, I, S. 1568 ff. Für das Folgende siehe ebenda, S. 1540 ff.
[58] Die Richtlinien wurden von der Hochschulkonferenz im Dezember genehmigt. Weiter prüfte sie die Frage einer allgemeinen obligatorischen Voranmeldung für alle Studienrichtungen, wie sie bereits für die medizinischen Fakultäten gebräuchlich ist: Mitteilungen der Schweizerischen Dokumentationsstelle für Schul- und Bildungsfragen, 10/1971, Nr. 41, S. 13. Richtlinien in Wissenschaftspolitik, 1972, Nr. 1, S. 35 f.
[59] Vgl. Interpellation Schürmann (cvp, SO): Sten. Bull. NR, 1971, S. 378 ff. Ein vorgesehener « Dienst für Fragen der Hochschulplanung » sollte im Auftrag von Bund und Kantonen Grundlagenarbeit zu mittel- und langfristigen Entwicklungsproblemen leisten: Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1971, S. 25.
[60] Sten. Bull. StR, 1971, S. 531 ff., 883; Sten. Bull. NR, 1971, S. 1439 ff.; 1451 ff.; 1712. Vgl. auch Interpellation Schlegel (sp, SG), ebenda, S. 1686 ff.
[61] JdG, 66, 20./21.3.71; AZ, 95, 26.4.71; NZZ, 265, 11.6.71. Der Studenten-Ring Zürich ist eine der Gruppen, deren Ziel eine Hochschulreform unter Beachtung der demokratischen Spielregeln ist. Vgl. Schweizer Universitäten zwischen Experiment und Gesetz, Zürich 1971.
[62] Zürich: NZZ, 256, 6.6.71; 265, 11.6.71; Ww, 27, 9.7.71. Lausanne: TLM, 37, 6.2.71; NZZ, 70, 12.2.71.
[63] Lausanne (Forderung nach Errichtung eines Lehrstuhls für marxistische Ökonomie): TLM, 147, 27.5.71; 166-168, 15.-17.6.71; 182, 1.7.71; NZ, 290, 29.6.71. Genf (Besetzung der Architekturschule wegen Nichtberücksichtigung von Berufungsvorschlägen): 1dG, 127, 4.6.71; 128, 5./6.6.71.
[64] Universität Zürich, Fall Rothschild : NZZ, 200, 2.5.71; 207, 6.5.71; AZ, 107, 10.5.71; 113, 17.5.71; NZN, 146, 26.6.71. ETH Zürich : NZZ, 290, 25.6.71; 296, 29.6.71; 302, 2.7.71; Bund, 153, 5.7.71; TA, 154, 6.7.71; 155, 7.7.71.
[65] NZN, 156, 8.7.71; 157, 9.7.71; NZZ, 312, 8.7.71; 313, 9.7.71; 316, 11.7.71; AZ, 157, 9.7.71; NZ, 310, 11.7.71; Fraktionserklärung von EVP, BGB, FDP, LdU und NA im Kantonsrat, die die Massnahme unterstützte : NZZ, 319, 13.7.71; 523, 9.11.71; TA, 262, 9.11.71.
[66] NZZ, 577, 10.12.71; NZZ (sda), 579, 12.12.71; 583, 14.12.71; AZ (sda), 292, 14.12.71. Disziplinarfälle Universität ZH: AZ, 283, 3.12.71. Disziplinarfall ETH Zürich: NZZ, 571, 7.12.71; TA, 286, 7.12.71. Petition für geordneten Lehrbetrieb und Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft in der Studentenschaft, mit 2000 Unterschriften eingereicht: NZZ, 582, 14.12.71; NZZ (sda), 602, 27.12.71.
[67] PS, 54, 19./20.171; TLM, 83, 24.3.71; 158, 7.6.71; Bestandesaufnahme, S. 241 ff.
[68] VO, 78, 3.4.71; 108, 13.5.71; PS, 65, 5.4.71. Die Studenten beanstandeten insbesondere die fehlende Mitbestimmung bei Professorenwahlen.
[69] BN, 486, 17.11.71; NZ, 603, 31.12.71. Den Studenten wurde Mitbestimmung auf den verschiedenen Ebenen (Fakultät, Institut, Abteilung) gewährt, jedoch ein neues Berufungsverfahren ohne Mitwirkung von Studentenvertretern eingerichtet.
[70] Lb, 286, 8.12.71; NZZ, 579, 12.12.71.
[71] Gesch.ber., 1971, S. 92.
[72] Vgl. SPJ, 1967, S. 120. Ein neuer Bericht über Fragen der Studien- und Strukturreform ist vorgesehen: Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1971, S. 9f.
[73] Bestandesaufnahme, S. 179; NZZ (sda), 296, 29.6.71.
[74] Gesch.ber., 1971, S. 80; Bund, 301, 24.12.71. Vgl. Motion Honegger (fdp, ZH) und Postulat Ulrich (cvp, SZ) für Harmonisierung des Stipendienwesens: Sten. Bull. StR, 1971, S. 755 ff.; Entwurf der Zürcher Freisinnigen für Revision des eidg. Stipendiengesetzes: NZZ (sda), 23, 15.1.71.
[75] Vgl. SPJ, 1970, S. 155 f.; Bund, 42, 21.2.71; NZ, 118, 14.3.71; Tw, 65, 19.3.71.
[76] Vgl. SPJ. 1970, S. 156, 182.
[77] Zur Opposition der Studentenschaft: AZ, 23, 29.1.71; NZZ. 84, 20.2.71. Für die Vorlage sprachen sich die Studenten der Medizin, der Biologie, der Chemie und die Assistentenvereinigung aus: NZZ (sda), 45, 28.1.71; 88, 23.2.71; 95, 26.2.71; 98, 1.3.71. Zur Vorlage: NZZ, 53, 2.2.71; 93, 25.2.71. Einzig die liberalsozialistische Partei gab die Nein-Parole aus: AZ (sda), 50, 2.3.71. Abstimmungsresultat: 217 063 Ja : 129 806 Nein: AZ, 61, 15.3.71; NZZ, 128, 15.3.71.
[78] Vgl. SPJ, 1970, S. 156.
[79] Sten. Bull. StR, 1971, S. 537; 539.
[80] TA, 244, 19.10.71; Bund, 291, 13.12.71. In Aarau nahm auch das Sekretariat der Koordinationsstelle für Bildungsforschung seine Tätigkeit auf: Wissenschaftspolitik, 1972, Nr. 1, S. 43 ff.
[81] NZZ (sda), 5, 5.1.71.