Année politique Suisse 1972 : Infrastruktur und Lebensraum / Verkehr und Kommunikation
Schiffahrt
Auf dem Gebiet der
Binnenschiffahrt standen Anliegen des Rheinverkehrs im Vordergrund. Der Bundesrat schlug die Subventionierung des vom Kanton Baselland geplanten Baus einer zweiten Schleuse bei Birsfelden vor, um der zunehmenden Verlagerung des Umschlags von den baselstädtischen auf die basellandschaftlichen Rheinhäfen Rechnung zu tragen. Auf eine deutsche Kostenbeteiligung verzichtete er einstweilen, da eine solche, wie Besprechungen mit Baden-Württemberg ergaben, erst im Rahmen eines Hochrheinausbaus bis zur Aaremündung zu erwarten wäre. Nach dem Übergang einer zweiten Basler Reederei in ausländische Hände verzichteten die Räte gegenüber der Schweizerischen Reederei AG auf Antrag der Landesregierung auf die Prioritätsrechte des Bundes ; da diese die Gesellschaft verpflichteten, dem vom Bund investierten Kapital vorweg einen festen Ertrag von 4 % zukommen zu lassen, behinderten sie deren wirtschaftliche Bewegungsfreiheit
[50]. Eine Lösung des Problems der Überkapazität an Schiffsraum trat in Sicht. als die Verkehrsminister der EWG sich grundsätzlich zu einer Regelung bereit erklärten, die das Mitspracherecht der Schweiz respektieren würde
[51]. Die Berichte des Bundesrates über die Schiffbarmachung weiterer Wasserwege wurden vom Nationalrat noch nicht behandelt
[52].
Der
touristische Individualverkehr auf den schweizerischen Seen wurde im Zeichen des geschärften Umweltbewusstseins von einer Welle der Kritik betroffen, die zu gesetzgeberischen Initiativen führte. Im Aargau wurde die Verwendung von Motorbooten völlig untersagt ; im Kanton Zug strebte ein Volksbegehren dasselbe Ziel an. Ein Vertreter des Kantons Schwyz, in welchem gewisse Einschränkungen verfügt wurden, regte im Nationalrat eine eidgenössische Lösung an. Für den Bodensee wurde ein Abkommen der drei Uferstaaten paraphiert, das die Ausarbeitung gemeinsamer Vorschriften vorsah
[53].
[50] Birsfelden : BBI, 1972, II, Nr. 48, S. 1378 ff. Prioritätsrechte : BBI. 1972, I, Nr. 27, S. 1807 f. ; Amtl. Bull. StR, 1972, S. 403 f. ; Amtl. Bull. NR. 1972, S. 1234 ff. ; vgl. auch NZ, 268, 1.7.72, sowie Tat, 6, 7.1.72 (britische Aktienmehrheit bei der Neptun Transport- und Schifffahrts AG).
[51] NZZ, 594, 20.12.72 ; vgl. auch BN, 358, 24.11.72 ; ferner SPJ, 1969, S. 103 f.
[52] Vgl. NZZ (sda), 538, 17.11.72 ; ferner SPJ, 1971, S. 109.
[53] Zur Kritik vgl. TA, 162, 14.7.72 ; Tat, 211, 8.9.72 ; NZZ (sda), 479, 13.10.72. AG : Vat., 255, 2.11.72. ZG : vgl. unten, S. 153. SZ : Vat., 71, 24.3.72. Vgl. Motion Weber (fdp, SZ) : Amtl. Bull. NR, 1972, S. 2092 ff. Bodenseeabkommen : TA. 31, 7.2.72.
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