Année politique Suisse 1973 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Steuern
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Finanzausgleich
Auf dem Gebiete des bundesstaatlichen Finanzausgleichs kam es 1973 zu einer Neuregelung. Die im April veröffentlichte Botschaft des Bundesrates sah einen verfeinerten Abstufungsmechanismus der Bundesbeiträge nach der Finanzkraft der Kantone vor. Für die finanziell mittelstarken Kantone wurde dabei die Zuteilung nach einer gleitenden Skala entsprechend den Indexzahlen der Finanzkraft vorgeschlagen. Der Übergang vom Stufensystem zu einer gleitenden Skala ist mit jährlichen Mehraufwendungen des Bundes von 40 Mio Fr. verbunden [29]. Der Gesetzesrevision erwuchs in der parlamentarischen Beratung in beiden Räten Opposition durch Vertreter des Landesrings. Im Ständerat war es der Zürcher Heimann (ldu), der aus konjunkturpolitischen Erwägungen Antrag auf Nichteintreten stellte. Sein Zürcher Kollege Biel (ldu) beantragte im Nationalrat Rückweisung der Vorlage, da der Bund finanziell nicht noch mehr belastet werden dürfe. Schliesslich setzte sich in beiden Räten die von der Kommission der Volkskammer vorgeschlagene gestaffelte Inkraftsetzung des revidierten Finanzausgleichsgesetzes durch [30]. Eine Motion des Aargauers Letsch (fdp), welche für eine Umwandlung der direkten Bundessteuer in eine Finanzausgleichssteuer eintrat, wurde zudem in beiden Kammern als Postulat überwiesen [31]. Ferner erklärte der Nationalrat ein Postulat des Neuenburgers Aubert (lib.), der einheitliche Bemessungsgrundlagen für die Finanzkraft der Kantone forderte, für erheblich [32].
 
[29] BBl, 1973, I, Nr. 17, S. 1101 ff.
[30] Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1108 ff., 1390 ; Amtl. Bull. StR, 1973, S. 378 ff., 386 ff., 577 f. und 620 ; BBI, 1973, Il, Nr. 41, S. 567 ff.
[31] Amtl. Bull. NR, 1973, S. 271 ff. Die Motion wurde int StR durch den Freisinnigen Luder (SO) vertreten und ebenfalls als Postulat überwiesen : Amtl. Bull. StR, 1973, S. 61 ff.
[32] Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1108 ff.