Année politique Suisse 1973 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Steuern
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Sondersteuern
Im Bereiche der Sondersteuern erhöhte der Bundesrat mit Wirkung auf den 1. Januar 1973 die Monopolgebühren auf importierten gebrannten Wassern um durchschnittlich 45 %. Daneben erfuhr auch die Fiskalbelastung auf Trinksprit und Kernobstbranntwein eine Erhöhung. Im Februar wurden sodann auch die Steuern auf inländischen Spezialitätenbranntweinen um rund 40 % erhöht [33]. Die Revision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben konnte mit der parlamentarischen Beratung abgeschlossen werden. Ein Rückweisungsantrag des Sozialdemokraten Weber (TG), der die Banken als einzige Nutzniesser der Gesetzesrevision anprangerte, wurde vom Nationalrat verworfen. Nachdem der Ständerat vorerst auf einem einheitlichen Abgabesatz für in- und ausländische Titel beharrt hatte, schwenkte er schliesslich durch Stichentscheid seines Präsidenten auf die vom Nationalrat beschlossene Differenzierung ein. Danach wird in Zukunft für inländische Papiere ein Abgabesatz von 1 %6 und für ausländische Titel ein solcher von 2 %, auf dem Umsatz erhoben werden [34]. In Schaffhausen beschloss das Kantonsparlament die Lancierung einer Standesinitiative zur Schaffung einer zentralen Motorfahrzeugbesteuerung [35]. Im Rahmen des grenzüberschreitenden Steuerwesens kam es zur Unterzeichnung von Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark sowie mit Trinidad und Tobago. Gleiche Abkommen konnten mit Österreich und Portugal paraphiert werden [36].
 
[33] NZ,1, 2.1.73 ; NZZ (sda), 1, 3.1.73 ; 29, 19.1.73.
[34] Vgl. SPJ, 1971, S. 88 ; 1972, S. 78 ; Amtl. Bull. NR, 1973, S. 585 ff., 979 ; Amtl. Bull. StR, 1973, S. 225 ff., 409 ff. und 449 ; BBI, 1973, I, Nr. 27, S. 1690 ff.
[35] NZZ (sda), 551, 27.11.73.
[36] Dänemark (NZZ, sda, 551, 27.11.73), Trinidad und Tobago (Vat., 35, 12.2.73), Österreich (NZZ, sda, 56, 4.3.73) und Portugal (NZZ, sda, 262, 8.6.73). Vgl. ferner oben, S. 68.