Année politique Suisse 1973 : Infrastruktur und Lebensraum / Erhaltung der Umwelt
 
Abfälle
Das neue Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Kantone und Gemeinden auch zur schadlosen Beseitigung der Abfälle. Da der wachsende Kehrichtanfall die Bewältigung dieser Aufgabe immer schwieriger werden lässt, drängt sich eine Bewirtschaftung der Abfälle auf. Der Bundesrat setzte deshalb im Herbst eine Kommission für Abfallwirtschaft ein, welche Vertreter der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Verwaltung aller drei Ebenen umfasst. Sie hat zu prüfen, wie die Abfallmenge schon in der Produktion vermindert und wie die Abfallstoffe wiederverwendet oder sachgerecht beseitigt werden können und wie ganz allgemein der Vergeudung von Energie und Rohstoffen beizukommen ist [13]. Umstritten war die Frage, ob sich die öffentliche Hand an Autoverschrottungsanlagen zu beteiligen habe. Ausser einem Gemeinschaftsprojekt von neun ostschweizerischen Kantonen stand auch ein westschweizerisches zur Diskussion [14].
 
[13] TA, 260, 8.11.73 ; NZZ, 522, 9.11.73 ; BBI, 1973, II, Nr. 48, S. 1101 ff. ; Gesch.ber., 1973, S. 84 ; vgl. ferner Antwort auf Postulat Schalcher (evp, ZH) : Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1517 ff. Mit der Frage der Wiederverwendung von Abfällen (Recycling) befasste sich ein Symposium des Gottlieb Duttweiler-Instituts (NZZ, 575, 11.12.73).
[14] Ostschweiz (AI, AR, GL, GR, SG, SH, SZ, TG, ZH und Liechtenstein) : NZZ (sda), 224, 16.5.73 ; TA, 153, 5.7.73 ; vgl. SPJ, 1972, S. 110. Westschweiz (BE, FR, NE, VD, VS) : GdL, 247, 23.10.73 ; Vat., 294, 19.12.73. Vgl. auch Touring, 9, 1.3.73. Über kantonale Verschrottungsgesetze vgl. unten, S. 151 f.