Année politique Suisse 1973 : Infrastruktur und Lebensraum / Erhaltung der Umwelt
Luftreinhaltung
Im Unterschied zum Gewässerschutz fehlt für die Reinerhaltung der Luft und die Eindämmung des Lärms noch eine allgemeine bundesgesetzliche Grundlage. Erneut wurden verschiedene Vorstösse unternommen, die dem Erlass von Bundesvorschriften galten. So forderte man im Nationalrat generell die Festlegung von Grenzwerten für Emissionen (Ausstoss) und Immissionen (Luftanteil) von luftfremden Stoffen, insbesondere Schwefeldioxid
[15]. Baselland gab sich als erster Kanton ein Lufthygienegesetz, das eine umfassende Bekämpfung der Luftverunreinigung ermöglicht
[16].
[15] Vgl. Motion Dürr (cvp, SG) : Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1513 ff., dazu Postulat Welter (sp, ZH) (Amtl. Bull. NR, 1973, S. 207 f.) sowie die Vorstösse für Massnahmen gegen Luftverschmutzung und Lärmentwicklung durch Motorfahrzeuge (oben, S. 94), ferner René Rigoleth, Das Recht im Kamp/ gegen die Luftverschmutzung, Zürich 1973.
[16] Vgl. NZ, 100, 30.3.73, und unten, S. 151.
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