Année politique Suisse 1973 : Infrastruktur und Lebensraum / Erhaltung der Umwelt / Natur- und Heimatschutz
Die Ersetzung des Schächtverbots der Bundesverfassung durch einen allgemeinen Artikel über den Tierschutz passierte ohne grössere Auseinandersetzungen Parlament und Volksentscheid. Die Aufzählung einer nicht abschliessend gemeinten Reihe von Teilgebieten, die der Bund vorzugsweise regeln soll, erregte bei Juristen Anstoss ; als Mittel zur Information des Stimmbürgers über die Tragweite der Revision wurde sie jedoch beibehalten. Überwiegend wandte man sich im Blick auf die Ausführungsgesetzgebung gegen eine Aufhebung des Schächtverbots ; dieses blieb in der Form einer Übergangsklausel bestehen. Für die Volksabstimmung gaben fast alle Parteien die Japarole aus ; vereinzelte opponierende Gruppen, so die Genfer Vigilance und mehrere Schlachthausdirektoren, glaubten vor allem einer bevorstehenden Wiederzulassung des Schächtens vorbeugen zu müssen. Der Entscheid fiel im Verhältnis 5 : 1 ; in keinem Kanton erreichten die Gegner einen Drittel der Stimmen
[24]. Über Tierschutzbestrebungen auf dem Gebiet der Jagd und der Fischerei ist schon an anderer Stelle berichtet worden
[25].
[24] Amtl. Bull. NR, 1973, S. 230 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1973, S. 443 ff. Definitive Fassung : BBI, 1973, i, Nr. 27, S. 1685 f. Parolen : TLM (sda), 335, 1.12.73. Die Volksabstimmung, die mit derjenigen über die Konjunkturdämpfungsbeschlilsse auf den 2.12. fiel, ergab eine Annahme mit 1 041 504: 199 090 Stimmen und 22 : 0 Ständen (BBI, 1974, I, Nr. 6, S. 312). Vgl. SPJ, 1972, S. 111 f., und oben, S. 58.