Année politique Suisse 1973 : Sozialpolitik
Bevölkerung und Arbeit
Déplacement du champ des préoccupations dans la discussion relative à la politique démographique — Nouveau record, par le bas, du nombre des chômeurs — Blocage de l'effectif du personnel dans plusieurs cantons — Le nombre des fermetures d'entreprises pour des raisons structurelles s'accroît — Le gouvernement rejette l'initiative sur la participation et lui oppose un contre-projet — Développement de la participation institutionnelle (délibérations, bénéfices) — Des milieux syndicaux prennent position en faveur des congés payés visant à parfaire la formation — Premier contrat collectif général de travail dans l'hôtellerie — Remise en question de la paix du travail — Extension dans les cantons et l'économie privée de la pratique du versement d'un treizième mois de salaire — Critique aux principes régissant la pratique actuelle de l'allocation de renchérissement — Difficultés à l'introduction de l'égalité de salaire entre l'homme et la femme — Discussions relatives au temps de travail et à la durée des vacances; échec pour vice de formes de l'initiative des Organisations progressistes de Suisse (POCH) en faveur de la semaine de quarante heures — Nouvelle diminution du nombre des conflits du travail — Démarches en faveur de la protection des travailleurs.
 
Bevölkerungsentwicklung
In der Diskussion über die Bevölkerungspolitik bahnte sich 1973 ein Wandel an. Der Hauptakzent verschob sich von der Gefahr einer Übervölkerung, die noch in der Petition der Arbeitsgemeinschaft für Bevölkerungsfragen im Vordergrund stand [1], auf die Frage der Überkonzentration [2]. Durch die Revision bisheriger Prognosen — so der Voraussagen des Instituts für Orts-, Regional- und Landesplanung in Zürich und der Prospektivstudie der Kneschaurek-Gruppe — kam man, unter Einbezug der neusten Ergebnisse der schweizerischen Volkszählung von 1970 sowie alternativer Annahmen der schweizerischen Ausländerpolitik, zu einem etwas differenzierteren Bild und vor allem zu niedrigeren Bevölkerungszahlen für die Zukunft [3]. Es wurde sogar schon eine Stagnation für das Jahr 2020 als möglich betrachtet ; anderseits wurden angesichts der Entwicklung der Geburtenraten von Schweizern und Ausländern Befürchtungen über ein Abgleiten der Schweizerbürger zur Minderheit laut [4]. Die zunehmende Lebenserwartung, die progressiv abnehmenden Geburtenraten — seit 1970 auch bei der ausländischen Wohnbevölkerung — und der Rückgang der Eheschliessungen bei Schweizern und Ausländern verstärken die Überalterung [5] und führen zu einem ungünstigeren Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen, was besonders in der Sozialversicherung nicht zu unterschätzende Probleme stellen könnte [6]. Zur Gewinnung planerischer Grundlagen wurden Bevölkerungsbewegungen, Pendlerströme und Überalterung der Städte in verschiedenen Studien über unsere wichtigsten Agglomerationen untersucht [7].
 
Arbeitsmarkt
Vollbeschäftigung charakterisierte auch 1973 den schweizerischen Arbeitsmarkt. Im Jahresdurchschnitt entfielen auf 81 Ganzarbeitslose (Vorjahr 106) 3804 offene Stellen (4475) [8]. Aus Arbeitgeberkreisen verlautete, es fehlten im Gastgewerbe rund 30 000 Arbeitskräfte und in der Industrie seien rund 70 000 Stellen unbesetzt, durchschnittlich 5-10 %, in einzelnen Branchen aber bis über 30 % [9]. Die dabei blühende Vermittlung von Temporärarbeitskräften — 1972 waren rund 35 000 Personen während 9,5 Millionen Stunden temporär tätig — führte zu Auswüchsen, da sie gesetzlich nur ungenügend geregelt ist. Sowohl innerhalb des Verbandes arbeitsvermittelnder Agenturen wie auch seitens der Arbeitgeber und im Parlament wurden deshalb entsprechende Massnahmen gefordert [10].
Ein Anhalten des Arbeitskräftemangels wurde auch für die Zukunft prognostiziert, soll doch der Anteil der Erwerbstätigen an der Gesamtbevölkerung, und zwar bei Schweizern und Ausländern, weiterhin sinken ; für 1976 wurde ein Mehrbedarf an Akademikem und Absolventen höher technischer Lehranstalten zwischen 24 % (Juristen) und 76 % (Architekten) gegenüber 1970 vorausgesagt [11]. Die steigenden Lohnkosten bewogen jedoch einige Kantone dazu, einen Personalstopp zu dekretieren; Basel-Stadt verfügte sogar eine Personalreduktion [12]. Rationalisierungsbestrebungen oder geringe Rentabilität — teilweise als Folge der internationalen Währungsschwierigkeiten — veranlassten in der Schuh-, Textil-, Druckerei- und Uhrenbranche die Schliessung einzelner Betriebe. Die damit verbundenen Personalentlassungen erregten Aufsehen und im Falle der Viscosuisse in Steckborn und der Lanco in Langendorf ein rivalisierendes Verhalten der Gewerkschaften verschiedener Richtung [13]. Bundesrat Celio gab im Nationalrat bekannt, dass sich die Stabsgruppe zur Dämpfung der Überkonjunktur mit den strukturell bedingten Beschäftigungschwierigkeiten befasse [14]. Ertsmals kam es über die Probleme der Betriebsschliessungen zu einem Abkommen zwischen Sozialpartnern, indem Coop Schweiz und der Verband der Arbeitnehmer in Handel-, Transport- und Lebensmittelbetrieben (VHTL) Vereinbarungen zur Arbeitsplatzsicherung trafen [15]. Eine entsprechende Anregung Bundesrat Bruggers für die Erarbeitung einer Vereinbarung über Verhaltensrichtlinien bei Betriebsschliessungen wurde von den Spitzenverbänden der Arbeitgeber abgelehnt [16].
 
Mitbestimmung
Die Auseinandersetzung um die Mitbestimmung stand weiterhin im Vordergrund der sozialpolitischen Diskussion. Das 1972 eingeleitete Vernehmlassungsverfahren zur Initiative der drei Gewerkschaftsverbände lief nur schleppend ab und bedurfte einer Fristverlängerung [17]. Weiterhin überwog eine ablehnende, wenn auch teilweise differenzierende Haltung zur Initiative [18]. Ausser der SP, der Evangelischen Volkspartei und dem Kanton Basel-Stadt kamen nur noch der Landesring, die Junge CVP und die Institute für Sozialethik der Universität Zürich und des Evangelischen Kirchenbundes zu positiven Stellungnahmen [19]. Die CVP postulierte in einem eigenen Vorschlag eine « angemessene » Mitbestimmung unter Wahrung der Einheitlichkeit in der Unternehmungsleitung, ohne direkte Beteiligung der Gewerkschaften und unter Ausschluss einer oft in die Initiative hineininterpretierten paritätischen Mitbestimmung. Sie wollte damit das Mitbestimmungsprinzip verwirklichen, ohne dabei die Wirksamkeit der bestehenden Wirtschaftsordnung aufs Spiel zu setzen [20]. Der Bundesrat entschloss sich anfangs Juni zur Ablehnung der Initiative, zugleich aber zur Ausarbeitung eines Gegenvorschlages [21]. Dazu bewogen ihn einerseits ein verbreitetes Verständnis für das Verlangen nach vermehrter Mitbestimmung und der vielfach geäusserte Wunsch nach einer Alternative, anderseits das Resultat der 1972 vom BIGA durchgeführten Untersuchung. Nach dieser hatten Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer in den Betrieben — wenn auch in unterschiedlichem Ausmass je nach Wirtschaftszweig und Region — schon weitherum Eingang gefunden [22]. Die Gewerkschaften begrüssten den Entschluss des Bundesrates [23]. Ende August wurde ein Entwurf veröffentlicht. Dieser begnügt sich wie der CVP-Vorschlag mit einer generellen Bundeskompetenz für die Mitbestimmung und behält die Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Unternehmung vor ; er verzichtet jedoch auf die Nennung der Verwaltung und sieht auch die direkte Beteiligung der Gewerkschaften nicht vor [24]. Die Reaktionen waren überraschenderweise meist ablehnend. Die Arbeitgeber befürchteten immer noch zu grosse Eingriffe in die herrschende Ordnung, den Gewerkschaften dagegen versprach der Vorschlag zu wenig neue Rechte [25]. Einzig die CVP sah in ihm eine mögliche Diskussionsgrundlage [26].
Parallel zu diesem amtlichen Verfahren verlief ein sehr intensiver, von Arbeitgebern und Gewerkschaften getragener Sensibilisierungsprozess im Volke. In Vorträgen und Zeitungsartikeln, an Kongressen und Versammlungen wurden die beidseitigen Standpunkte dargelegt und mit entgegengesetzten Resultaten von Untersuchungen über die Meinung des Arbeitnehmers zur Mitbestimmung zu untermauern versucht [27]. Dazu gesellten sich weiterhin zahlreiche Publikationen [28]. Angesichts der Auseinandersetzung um einen Verfassungsartikel vereinbarten der Schweizerische Kaufmännische Verein (SKV) und der Schweizerische Werkmeisterverband mit dem Zentralverband schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen und dem Schweizerischen Gewerbeverband eine nach Sachbereichen abgestufte Mitbestimmung durch Angestelltenvertretungen und Spezialkommissionen [29]. Ahnliche Abkommen kamen in verschiedenen Unternehmungen für die ganze Belegschaft zustande, während andere Firmen die finanzielle Mitbeteiligung ausbauten [30].
Weil die Mitbestimmung eine entsprechende Sachkenntnis voraussetzt, setzten sich Gewerkschaftskreise auch für einen bezahlten Bildungsurlaub ein. Während sie für dessen Einführung eine gesetzliche Regelung verlangten [31], empfahl der Bundesrat, der das Anliegen seinerseits begrüsste, den Weg über die Gesamtarbeitsverträge [32]. Von Arbeitgeberseite lehnte man jedoch eine solche Neuerung ab [33]. Aus Gewerkschaftskreisen wurde ausserdem auf die Gefahr von Repressalien gegen Vertreter der Arbeitnehmer hingewiesen, was den Ständerat bewog, ein Postulat zugunsten einer gesetzlichen Absicherung zu überweisen [34].
 
Gesamtarbeitsverträge
Zahlreiche neue Gesamtarbeitsverträge (GAV) markierten das Fortschreiten umfassender arbeitsvertraglicher Regelungen [35]. Besondere Erwähnung verdient der erste gesamtschweizerische Vertrag im Gastgewerbe, der die Arbeitszeit, die bis dahin bis zu 66 Stunden betragen hatte, auf 45 bis 54 Stunden verkürzt und eine Ferienregelung sowie Mindestansätze für die verschiedenen Lohnarten bringt. Er enthält auch eine Trinkgeldregelung, die das « Service inbegriffen » in der ganzen Schweiz einführt, sofern der Bundesrat die beantragte Allgemeinverbindlicherklärung ausspricht [36]. Mangels genügenden Organisationsgrades konnten die Arbeitnehmer des Coiffeurgewerbes in ihren Vertragsverhandlungen einen 13. Monatslohn nicht durchsetzen [37].
Einem alten Postulat folgend, beauftragte das EVD Prof. R. Jagmetti mit der Prüfung einer allfälligen Revision des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Gesamtarbeitsverträgen. Der Nationalrat überwies seinerseits ein Postulat zugunsten von Normalarbeitsverträgen in der Landwirtschaft [38].
Allgemeines Aufsehen erregte Ezio Canonica, als er nach Übernahme des Präsidiums des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes die absolute Friedenspflicht zwischen den Sozialpartnern in Frage stellte. Diese Stellungnahme hatte auch gewerkschaftsinterne Auseinandersetzungen zur Folge, namentlich im Hinblick auf die 1974 fällige Erneuerung des Friedensabkommens in der Uhren- und Metallbranche [39]. Hauptbegehren des Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeiterverbandes (SMUV) waren neben materiellen Forderungen die Integration der Unorganisierten durch Erhebung eines Lohnprozentes zugunsten des bestehenden Partnerschaftsfonds, das zur Hälfte vom Arbeitgeber zu tragen wäre, die unbedingte Geltung der Schiedsgerichtsbarkeit sowie die Aufhebung der Schweigepflicht während der Verhandlungen ; an der absoluten Friedenspflicht wurde freilich festgehalten [40]. Der Christliche Metallarbeiterverband (CMV) setzte sich seinerseits insbesondere für die Mitbestimmung, einen bezahlten Bildungsurlaub sowie bessere Regelungen bei Betriebsschliessungen ein. Die Erneuerung des Friedensabkommens machte er von der Erfüllung der genannten Forderungen abhängig und befürwortete eine formale Umgestaltung des Abkommens in einen eigentlichen Gesamtarbeitsvertrag [41].
 
Löhne
Eine Steigerung der Löhne war nach wie vor zu beobachten [42]. Die im Vorjahr beschlossene Gewährung eines 13. Monatslohnes für das Bundespersonal gab in der Privatwirtschaft weithin Anlass zur Umfunktionierung der bis dahin leistungsabhängigen Gratifikation in einen obligatorischen Lohnbestandteil [43]. Von Arbeitgeberseite wurde deshalb der Vorwurf erhoben, der öffentliche Arbeitgeber habe die « wage leadership n übernommen [44]. Die Personalverbände beanspruchten dagegen den vollen Teuerungsausgleich und weitere Reallohnverbesserungen im Ausmass der gesamtwirtschaftlichen Produktivitätssteigerung und fanden bei Bundesrat Celio die Bereitschaft, zu entsprechenden Verhandlungen „die Türen offen zu halten“ [45].
Im Soge der im Oktober durch den Bundesrat beschlossenen Teuerungszulage von 8,5 % für das Bundespersonal vollzogen die meisten Kantone und Städte und weitgehend auch die Privatwirtschaft den üblichen Teuerungsausgleich [46]. Dieser wurde jedoch je länger je mehr in Frage gestellt : die Arbeitnehmer kritisierten die Linearität der Zuschläge (gleicher Prozentsatz für alle Lohnklassen), die Arbeitgeber die Berechnung des Index der Lebenskosten [47]. Die Solothurner Jungfreisinnigen verlangten in einer Petition an den Nationalrat, dass der Teuerungsausgleich auf einer neuen, weniger asozialen Basis berechnet werde [48]. In einzelnen Verwaltungen kam es wegen der Lohngestaltung zu Spannungen. Im Kanton Genf forderte das Spitalpersonal eine einheitliche Lohnerhöhung von monatlich 300 Fr. und beantwortete den ablehnenden Bescheid des Staatsrates mit einem kurzen Warnstreik [49]. Der Kanton Freiburg griff dagegen wegen der prekären Finanzlage zum Mittel der einheitlichen Erhöhung (monatlich 100 Fr.), konnte damit aber die Staatslöhne bei weitem nicht auf das schweizerische Mittel heben [50].
Die Verwirklichung des 1972 ratifizierten Übereinkommens Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Lohngleichheit für Mann und Frau bei gleichwertiger Arbeit, für deren gesetzliche Verankerung Nationalrat Wüthrich (sp, BE) mit einem Postulat eintrat, wurde zu einem Streitpunkt zwischen den Sozialpartnern [51]. Es erwies sich als besonders schwierig, den Inhalt der Gleichheit genau zu definieren. Weil meist ein ungleiches Alter sowie unterschiedliche Ausbildung, Fähigkeiten und Familiengrössen vorliegen, eignen sich die groben statistischen Durchschnittswerte zur Lösung des Problems kaum [52]. Lohngleichheit für Lehrer und Lehrerinnen wurde hingegen durch neue Lehrerbesoldungsgesetze in den Kantonen Bern und Solothurn geschaffen [53].
 
Arbeitszeit
Nachdem die Fünftagewoche sich weitgehend durchgesetzt hatte, sprach man bereits von der Viertagewoche [54]. Es mehrten sich aber auch Stimmen zugunsten einer inflationsbekämpfenden Verlängerung der Arbeitszeit, wobei Prof. A. Nydegger im Interesse einer Erhöhung des Arbeitskräftepotentials gar für eine flexible Gestaltung der gesetzlichen Höchststundenzahl eintrat [55]. Die Initiative der Progressiven Organisationen der Schweiz (POCH) für die Einführung der 40-Stunden-Woche, die 1973 auch die Unterstützung der Revolutionären Marxistischen Liga (RML) und des Schweizerischen Verbandes des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) erhalten hatte, wurde mit 55 049 Unterschriften eingereicht, von denen die Bundeskanzlei jedoch 11 613 wegen formaler Mängel ungültig erklärte. Dieser Entscheid wurde freilich angefochten [56]. Der positive Verlauf von Versuchen mit gleitender Arbeitszeit bei den PTT und den SBB bewogen das EFZD, der erneuten Forderung des Personalverbandes der allgemeinen Bundesverwaltung zu entsprechen und die Versuche nun doch auf die allgemeine Bundesverwaltung auszudehnen [57]. Ein besonders von der SVP und der FDP als konjunkturwidrig kritisiertes Begehren des Föderativverbandes des Personals öffentlicher Verwaltungen und Betriebe um eine Erweiterung der Ruhetage und der Ferien erachtete hingegen auch der Bundesrat als konjunkturpolitisch unerwünscht [58].
In verschiedenen Kantonen traten neue Ruhetags- und Ferienregelungen in Kraft. Nur die Kantone Uri, Ob- und Nidwalden haben dabei von der Ermächtigung zur gesetzlichen Ferienverlängerung für Jugendliche über das Minimum hinaus noch keinen Gebrauch gemacht [59]. Eine Motion Canonica (sp, ZH) für eine analoge kantonale Ferienhoheit für alle Arbeitnehmer wurde auf Antrag des Bundesrates durch den Nationalrat mit 80 zu 41 Stimmen abgelehnt, da die bundesrechtliche, Einheit gewahrt werden müsse [60]. Eine Motion desselben Urhebers, für die Überprüfung und Reduktion der Ausnahmen von der normalen Arbeitsund Ruhezeit wurde hingegen als Postulat überwiesen [61], dies wohl nicht zuletzt unter dem Eindruck von Klagen über übermässige Arbeitszeiten auf der Kraftwerkhaus'teile Emosson [62].
 
Arbeitskonflikte
Die Zahl und das Ausmass der Arbeitskonflikte nahmen weiter ab. Es waren nur 2 (1972 : 9) Arbeitsniederlegungen zu registrieren, von denen keine (5) zu einem mindestens eintägigen Ausstand führte [63]. Hin und wieder wurde jedoch mit Streik gedroht, so namentlich durch das Personal der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft [64].
 
Arbeiterschutzes
Auf dem Gebiet des Arbeiterschutzes konnte das Vemehmlassungsverfahren zum Entwurf des EDI für ein neues Bundesgesetz über die Sicherheit technischer Einrichtungen und Geräte noch nicht abgeschlossen werden. Eine neu gegründete Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin, Arbeitshygiene und Arbeitssicherheit will sich besonders mit der Organisation von Ausbildungskursen für Sicherheitsingenieure und Ärzte sowie mit der Festlegung allfälliger Normwerte befassen [65].
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O.Z.
 
[1] Sie wurde mit 10 000 Unterschriften dem Bundesrat übergeben (Bund, 97, 27.4.73) ; vgl. SPJ, 1972, S. 113.
[2] BN, 111, 14.5.73 ; TG, 111, 14.5.73.
[3] Die Volkswirtschaft, 46/1973, S. 419 ff. ; NZZ, 241, 26.5.73 ; 295, 29.6.73.
[4] Vgl. H. Graf (NZZ, 128, 18.3.73 ; NZ, 184, 16.6.73), Th. Ginsburg (TA-Magazin, 29, 21.7.73), H. Steiner (NZZ, 97, 28.2.73), ferner E. Batschelet, „Bevölkerungspolitische Probleme“, in Wirtschaftspolitische Mitteilungen, 1973, Heft 4/5.
[5] Die durchschnittliche, Lebenserwartung betrug 1960/70 für Männer 69,21 Jahre und für Frauen 75,03 Jahre (1958/63 : 68,72 respektive 74,13 Jahre) (GdL, sda, 166, 19.7.73). Die Geburtenrate betrug 1965 : 18,8 %, ; 1970: 15,8%, und 1972 : 14,3 %»; bei einer recht stabilen Sterberate ergab sich daraus ein Geburtenüberschuss bei Schweizern : 1965: 31 131 ; 1970 : 16 445 ; 1972 : 10 582 und bei Ausländern : 1965 : 25 157 ; 1969 : 25 866 (Höhepunkt) ; 1970 : 25 680 ; 1972 : 24 271 (TA, 201, 31.8.73 ; Statistisches Jahrbuch der Schweiz, 81/1973, S. 56 f. ; vgl. Die Volkswirtschaft, 46/1973, S. 603 ff.). Im 1. und 2. Quartal 1973 lagen die Ausländerheiraten um 18 %, die Ausländergeburten um 4 % und der Ausländergeburtenüberschuss um 5 % tiefer als in derselben Vorjahresperiode (wf, Dokumentations- und Pressedienst, 47, 19.11.73).
[6] 1970 fielen bereits auf 1000 Erwerbstätige 1086 Nichterwerbstätige (1950 waren es 1009) (Die Volkswirtschaft, 46/1973, S. 211 ff.) ; vgl. ferner Vat., 143, 23.6.73 ; Anno 709 p. R., Schlussbericht der Prospektivkonferenz der Neuen Helvetischen Gesellschaft, Aarau 1973, S. 279 ff.; vgl. auch unten, S. 112 f. und 122 f.
[7] U.a. Zürich (NZZ, 33, 22.1.73 ; 125, 16.3.73 ; 283, 22.6.73), Winterthur (Ldb, 19, 24.1.73 ; 56, 8.3.73), Basel (BN, 82, 14.3.73 ; 189, 15.8.73 ; NZ, 104, 2.4.73 ; 120, 16.4.73), Bern (Bund, 32, 8.3.73), Biel (Tw, 4, 6.1.73), Lausanne (GdL, 296, 19.12.73) und Genf (JdG, 30, 6.2.73).
[8] Die Volkswirtschaft, 47/1974, S. 15 f. ; vgl. auch NZZ, 25, 15.1.74.
[9] Vat., 113, 16.5.73 ; NZZ (spk), 261, 8.6.73 ; Ldb, 154, 7.7.73 ; SHZ, 41, 11.10.73 ; SAZ, 68/1973, S. 222 ff., 244 f.
[10] TA, 65, 19.3.73 ; TG, 72, 27.3.73 ; SHZ, 36, 6.9.73 ; vgl. den Ehrenkodex des Verbandes (NZZ, sda, 161, 6.4.73), die Aufforderung zum Boykott der Personalverleihfirmen durch die Arbeitgeber (NZZ, 477, 15.10.73) sowie die als Postulat überwiesene Motion Renschler (sp, ZH) zur gesetzlichen Regelung der Temporärarbeit (Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1044 ff.).
[11] Nach der Arbeitsgruppe Kneschaurek soll sich die Erwerbsquote wie folgt entwickeln : Insgesamt : 1970: 48,7 % ; 1985: 47,2 % ; 2000: 45,0 % ; nur Schweizer : 1970 : 45,3 % ; 1985 : 44,5 % ; 2000: 42,5 % ; nur Ausländer : 1970: 65,2 % ; 1985 : 59,3 % ; 2000 : 56,2 %, wobei je nach angenommener Variante der Ausländerpolitik die absolute Zahl der Erwerbstätigen sogar stagnieren oder zurückgehen würde (NZZ, 309, 7.7.73 ; oben, S. 110, 111 f.) ; vgl. ferner zum Akademikerbedarf die Ergebnisse eines Forschungsberichtes des Vorortes (NZZ, 214, 10.5.73).
[12] Personalstopp : Zürich (NZZ, 463, 6.10.73), Solothurn (BN, 1, 2.1.73), Schaffhausen (Ldb, 199, 30.8.73) und Stadt Zürich (NZZ, 64, 8.2.73 ; 133, 9.3.73). Zu Baselstadt vgl. BN, 210, 8.9.73. Vgl. auch oben, S. 70.
[13] Erwähnt seien Henke Stein am Rhein (Ostschw., 191, 17.8.73), Schuhfabrik Buochs (Vat., 163, 17.7.73 ; 164, 18.7.73), Viscosuisse Steckborn (Ostschw., 75, 30.3.73 ; 79, 4.4.73 ; 87, 13.4.73), Textildruckerei Glarus (NZZ, 84, 20.2.73), Fabag Druckerei Winterthur (AZ, 112, 15.5.73), City-Druck Glattbrugg (AZ, 125, 30.5.73 ; 129, 5.6.73), Papyria Tiefdruck Affoltem (Tat, 197, 25.8.73), Lanco Langendorf (Bund, 111, 14.5.73 ; 137, 15.6.73 ; Vat., 128, 4.6.73 ; AZ, 121, 25.6.73 ; BN, 147, 27.6.73).
[14] Vgl. die Interpellation Wüthrich (sp, BE) (Amtl. Bull. NR, 1973, S. 288, 325).
[15] gk, 43, 29.11.73 ; NZZ (sda), 547, 24.11.73 ; ferner NZZ, 128, 18.3.73.
[16] Vat., 147, 28.6.73 ; vgl. auch SPJ, 1972, S. 116.
[17] Vgl. SPJ, 1971, S. 128 f. ; 1972, S. 117 f.
[18] EVD, Stellungnahmen der Kantone, Gemeinden, politischen Parteien und Wirtschaftsorganisationen zum Volksbegehren über die Mitbestimmung, Bern 1973 ; vgl. SPJ, 1972, S. 118.
[19] LdU : NZZ, 24, 16.1.73 ; Junge CVP : Ostschw., 50, 1.3.73 ; Institut für Sozialethik : Les Cahiers protestants, 1974, Nr. 1, S. 51 f.
[20] NZZ, 21, 15.1.73 ; 53, 2.2.73 ; Ostschw., 27, 2.2.73 ; Vat., 28, 3.2.73.
[21] NZZ, 255, 5.6.73 ; 258, 6.6.73 ; Tw, 129, 5.6.73 ; Vat., 129, 5.6.73.
[22] Die Volkswirtschaft, 46/1973, S. 3 ff. ; NZZ, 18, 12.1.73 ; NZ, 12, 12.1.73 ; 13, 13.1.73 ; Tw, 10, 13.1.73 ; 11, 15.1.73 ; Gewerkschaftliche Rundschau, 65/1973, S. 65 ff. ; Zeitdienst, 26/1973, S. 47.
[23] BN, 129, 5.6.73 ; NZ, 173, 5.6.73 ; Tw, 129, 5.6.73.
[24] BBl, 1973, II, Nr. 36, S. 237 ff. ; NZZ, 396 und 397, 28.8.73.
[25] Vorort: Bund, 201, 29.8.73 ; NZZ, 435, 20.9.73 ; Bankiervereinigung : GdL (sda), 202, 30.8.73 ; Bund, 202, 30.8.73 ; Arbeitgeberverband : wf, Dokumentations- und Pressedienst, 38, 17.9.73 ; Gewerbeverband : NZZ (sda), 402, 31.8.73 ; CNG : Vat., 210, 11.9.73 ; SVEA : NZ, 314, 8.10.73 ; VPOD : VO, 215, 18.9.73 ; vgl. ferner zusammenfassend : NZZ, 405, 2.9.73.
[26] Bund, 204, 2.9.73.
[27] Vgl. auf der Arbeitnehmerseite : E. Canonica (GdL, sda, 39, 16.2.73; Buchbinder Kartonager, 18, 30.8.73 ; Tw, 246, 20.10.73 ; AZ, 262, 9.11.73), W. Jucker („Les sociétés multinationales — un point de vue syndical“, in Revue économique et sociale, 31/1973, S. 69 ff.), G. Casetti (CMV-Zeitung, 18, 5.9.73), V. Schiwoff (gk, 32, 20.9.73) ; auf der Arbeitgeberseite H. Rüegg (NZZ, 40, 25.1.73), A. Brunner (TA, 59, 12.3.73), E. Junod, (NZ, 152, 12.5.73), J. E. Haefely (JdG, sda, 149, 29.6.73 ; SAZ, 63/1973, S. 481 ff.), G. Kaiser (SAZ, 68/1973, S. 401 f.) ; ferner verschiedene Tagungen (NZZ, 243, 28.5.73 ; AZ, 125, 30.5.73 ; JdG, 128, 4.6.73), Umfragen der Gesellschaft für Marktforschung (Ostschw., 124, 29.5.73 ; NZ, 167, 30.5.73) und der Uniprognosis (Arbeitnehmer und Gewerkschaft, Bern 1972).
[28] Vgl. neben dem schon im Vorjahr erwähnten NHG-Jahrbuch (Die Schweiz, Nationales Jahrbuch der NHG, 44/1973) insbesondere L. Schürmann, „Mitbestimmung ein Politikum oder ein echtes Bedürfnis?“, in Schweizer Rundschau, 72/1973, S. 253 ff. ; K. H. Friedmann, „Die paritätische Unternehmung“, in Schweizer Rundschau, 72/1973, S. 226 ff.; W. R. Schluep, «Privateigentum itnd Mitbestimmung», in Schweizer Rundschau, 72/1973, S. 386 ff.; A. Rich, Mitbestimmung in der Industrie, Zürich 1973 ; J. J. Sonderegger, Mitsprache und Mitbestimmung in Industrieunternehmen, Erlenbach-Zürich 1973 ; J. Magri, „Demokratie und Mitbestimmungsrecht“, in Gewerkschaftliche Rundschau, 65/1973, S. 185 ff., 363 ff. ; E. Rühli (NZZ, 571, 8.12.73 ; 575, 11.12.73).
[29] Bund, 21, 26.1.73 ; GdL, 21, 26.1.73 ; SAZ, 68/1973, S. 51 ff.
[30] So bei Ciba-Geigy (NZZ, sda, 293, 28.6.73), Omega (TG, 91, 18.4.73), Kunststoff AG Samen (NZ, 148. 13.5.73), Geilinger (Ldb, 158, 12.7.73 ; NZZ, 428, 15.9.73), Alusuisse (JdG, 172, 26.7.73), von Moos (Vat., 227, 1.10.73 ; 3, 5.1.74), Nestlé (TA, 130, 7.6.73) ; vgl. hierzu auch die SHZ-Umfrage (SHZ, 51/52, 20.12.73).
[31] AZ, 13, 17.1.73 ; CMV-Zeitung, 13, 27.6.73. Der Nationalrat lehnte ein entsprechendes Postulat Schmid (sp, SG) mit 34 Mitunterzeichnern aus der SP ab (Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1342 ff.).
[32] NZZ (sda), 93, 26.2.73 ; Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1343 ff. Vgl. hierzu auch die 58. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz (VO, 83, 9.4.73 ; NZZ, 259, 7.6.73).
[33] Schweizerische Gewerbe-Zeitung, 10, 9.3.73 und Replik in Tw, 58, 10.3.73.
[34] Vgl. das Postulat Wenk (sp, BS) (Amtl. Bull. StR, 1973, S. 433 f.), ferner eine Diskussion im Nationalrat (Amtl. Bull. NR, 1973, S. 63 f.) und gk, 8, 22.2.73.
[35] Vgl. Stand der AVE von GAV (Die Volkswirtschaft, 45/1973, S. 498 f.) und neue GAV in Papierindustrie (gk, 4, 25.1.73), Maler- und Gipsergewerbe (gk, 2, 11.1.73), Bekleidungsindustrie (gk, 20, 24.5.73), Bankgewerbe (Bund, 280, 29.11.73), Elektroinstallationsgewerbe (NZZ, sda, 575, 11.12.73) ; die GAV-Kündigung durch die Fluglotsen (NZZ, sda, 288, 25.6.73) sowie die AVE des GAV im Schreinergewerbe (BBI, 1973, I, Nr. 7, S. 319 ff.).
[36] Ostschw. (ddp), 298, 20.12.73 ; TG, 297, 20.12.73 ; vgl. SPJ, 1972, S. 120.
[37] GdL (sda), 36, 13.2.73 ; Bund, 122, 27.5.73 ; 206, 4.9.73.
[38] Vgl. die als Postulat überwiesene Motion Canonica (sp, ZH) (Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1666 ff.) ; NZZ (sda), 286, 24.5.73. Postulat Gassmann (sp, BE) : Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1145 f.
[39] Ldb, 66, 21.3.73 ; NBZ, 115, 9.4.73 ; NZZ, 268, 13.6.73 ; BN, 136, 14.6.73. Vgl. unten, S. 169.
[40] NZZ (sda), 445, 26.9.73 ; 448, 27.9.73 ; VO, 223, 27.9.73 ; TLM, 272, 29.9.73 ; TG, 228, 1.10.73. Vgl. auch B. Zanetti, „Gewerkschaftsfreiheit und obligatorische Beiträge der nichtorganisierten Arbeitnehmer“, in Gewerkschaftliche Rundschau, 65/1973, S. 193 ff. und P. Kreis, Der Anschluss eines Anssenseiters an den Gesamtarbeitsvertrag, Zürich 1973. Vgl. unten, S. 170.
[41] NZZ (sda), 292, 27.6.73 ; 471, 11.10.73 ; CMV-Zeitung, 14/15, 11.7.73 ; 21, 17.10.73.
[42] Vgl. Die Volkswirtschaft, 46/1973, S. 735 ff. ; 47/1974, S. 32 ; sowie oben, S. 56.
[43] NZZ (sda), 60, 6.2.73 ; Bund, 61, 14.3.73 ; vgl. SPJ, 1972, S. 118 f.
[44] BN, 154, 5.7.73 ; vgl. ferner zur Einführung des 13. Monatslohnes in GAV : gk, 2, 11.1.73 und in den Kantonen : unten, S. 153.
[45] So der Föderativverband (Bund, 249, 24.10.73 ; Ww, 40, 3.10.73 ; unten, S. 170), die VSA (NZZ, 158, 4.4.73), der VPOD (NZZ, 292, 27.6.73) sowie Bundesrat Celio (NZZ, sda, 433, 19.9.73).
[46] NZZ, 483, 18.10.73.
[47] Bund, 287, 7.12.73 ; Ldb, 287, 11.12.73 ; 301, 29.12.73 ; Ww, 50, 12.12.73 ; NZ, 391, 15.12.73.
[48] NZZ (sda), 586, 17.12.73.
[49] VO, 146, 28.6.73 ; TG, 235, 9.10.73 ; 238, 12.10.73 ; 273, 274, 275, 276 und 278, 22.-28.11.73.
[50] TLM, 5, 5.1.73 ; Bund, 54, 6.3.73 ; 87, 13.4.73 ; La Gruyère, 44, 14.4.73 ; Lib., 125, 2.6.73.
[51] Tw, 82, 7.4.73 ; 115, 16.5.73 ; vgl. zum Postulat : Amtl. Bull. NR, 19'73, S. 778 ff. ; ferner SPJ, 1972, S. 121.
[52] Vgl. SAZ, 69/1974, S. 1 f. ; NZZ (sda), 8, 7.1.73 ; 20, 14.1.73 ; Tat, 23, 29.1.73 ; TA, 91, 18.4.73 ; AZ, 186, 13.8.73.
[53] Vgl. unten, S. 153.
[54] 1971 hatten bereits 86,2 % der Arbeitnehmer die Fünftagewoche (NZZ, sda, 266, 12.6.73) ; vgl. ferner zur Viertagewoche : TA, 18, 23.1.73 ; Bund, 68, 22.3.73 ; TLM, 222, 10.8.73.
[55] NZZ, 56, 4.2.73 ; TA, 66, 20.3.73 ; Ldb, 159, 13.7.73.
[56] NZZ (sda), 77, 16.2.73 ; (sda), 593, 21.12.73 ; BN, 211, 10.9.73 ; vgl. ferner : VO, 84, 10.4.73 ; AZ, 139, 15.6.73 ; SPJ, 1972, S. 128. Vgl. unten, S. 165 f., 169 f. Nachdem das Bundesgericht eine Beschwerde gutgeheissen hatte, anerkannte die Bundeskanzlei 1974 die Initiative als zustandegekommen (NZZ, 163, 7.4.74 ; NZZ, sda, 172, 14.4.74).
[57] Schweiz. Beamten-Zeitung, 3, 15.2.73 ; NZZ (sda), 124, 15.3.73 ; (sda), 605, 31.12.73 ; vgl. SPJ, 1972, S. 128.
[58] NZZ (sda) 357, 4.8.73 ; 387, 22.8.73 ; Ostschw., 187, 13.8.73 ; Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1419 f.
[59] Vgl. unten, S. 153 f. ; TA (sda), 115, 19.5.73.
[60] Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1354 ff. ; AZ, 59, 12.3.73 ; 230, 3.10.73.
[61] Amtl. Bull. NR, 1973, S. 781 ff.; gk, 10, 8.3.73.
[62] Lib., 79, 8.1.73 ; 81, 10.1.73 ; GdL, 5, 8.1.73 ; TG, 150, 30.6.73 ; NZ, 205, 4.7.73 ; 207, 6.7.73 ; TA, 154, 6.7.73 ; 161, 14.7.73 ; VO, 160, 14.7.73 ; 161, 16.7.73.
[63] Die Volkswirtschaft, 47.1974, S. 14 ; vgl. zum Spitalstreik in Genf : oben, S. 117 und zum Lehrerstreik an der kaufmännischen Berufsschule in Bern : Bund, 110, 13.5.73 ; 113, 16.5.73.
[64] Vgl. unten, S. 140. Weitere Streikdrohungen : Verkehrsbetriebe Genf (VO, 61, 14.3.73), Tessiner Bauzeichner (Ostschw., 36, 13.2.73) und Lanco Langendorf (AZ, 121/122, 25./26.5.73 ; Tat, 146, 26.6.73).
[65] Vgl. SPJ, 1972, S. 121 ; NZZ (sda), 525, 12.11.73.
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